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23.02.12
16:24 Uhr
CDU

Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 57: Wir brauchen nicht mehr Platz, wir müssen die Kapatzitäten besser nutzen

Justizpolitik
Nr. 087/12 vom 23. Februar 2012
Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 57: Wir brauchen nicht mehr Platz, wir müssen die Kapatzitäten besser nutzen
Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Zunächst einmal danke ich dem federführenden Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration für die Erstellung des Berichtes zum „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.“
Fakt ist, dass die allgemeine Versorgung mit Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nach wie vor weit über dem Bundesdurchschnitt liegt. Fakt ist aber auch, dass bedingt durch die finanzielle Notlage des Landes und die damit verbundenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, das Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt Südholstein in Lübeck seit dem 31. Dezember 2011 nicht mehr vom Land Schleswig-Holstein gefördert wird und bereits seit Anfang Dezember 2011 auch keine neuen Frauen und deren Kinder mehr aufnimmt.
Laut vorliegendem Bericht des Ministeriums wurde für alle betroffenen Frauen eine personenbezogene Unterbringungsalternative gefunden. Die davon betroffenen Frauen wechselten in eigene Wohnungen, in Mutter und Kind Einrichtungen oder in betreute Wohnformen. Trotz der Schließung des AWO Frauenhauses in Lübeck besteht für die Hansestadt, statistisch gesehen, immer noch ein überdurchschnittliches
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Versorgungsangebot mit Frauenhausplätzen. In Lübeck liegt der Versorgungsschlüssel trotz des Abbaus von 36 Plätzen noch im oberen Drittel, nämlich an dritter Stelle in Schleswig-Holstein. Die Quote liegt bei 6.227 Einwohnerinnen und Einwohner pro Frauenhausplatz. Zuzüglich der ausschließlich von der Hansestadt Lübeck selbst finanzierten Frauenhausplätze. Zur Erinnerung: Der Versorgungssatz in Schleswig-Holstein liegt bei 1 : 9.872 Der Versorgungssatz im Bundesdurchschnitt liegt bei 1 : 12.291
Mehr als bedauerlich war jedoch die aktuelle Situation vor Ort in Lübeck zum Jahreswechsel. Nach Mitteilung des autonomen Frauenhauses Lübeck wurden seit Oktober bereits 44 Frauen mit 52 Kindern wegen mangelnder Plätze vor Ort nicht aufgenommen. Die maximale Aufnahmekapazität liegt bei 40 Plätzen. Was ist nun zu tun? Angesichts der Tatsache, dass in einer erreichbaren Nähe ausreichend freie Frauenhausplätze vorhanden sind, muss mit sehr großem Nachdruck daran gearbeitet werden, schnellstmöglich die Frauen durch ein einfaches, datenbankunterstütztes Belegungssystem auf die Frauenhäuser der Regionen zu verteilen. Nach Angabe des Ministeriums haben wir aktuell mehr als 40 freie Frauenhausplätze zur Verfügung. Um allen hilfesuchenden Frauen sofortigen Schutz vor Gewalt zu ermöglichen, muss dieses System so bald wie möglich arbeitsfähig sein.
Auf Nachfrage im Ministerium arbeit man daran zusammen mit den Frauenhäusern mit großem Nachdruck. Ende des Monats soll dieses System arbeitsfähig eingesetzt werden. Für nur noch kurze Zeit wird diese Belegungsmeldung kooperativ zwischen Ministerium und Frauenhäusern erledigt.
Fakt ist aber auch, dass es durch den jüngsten, in der Presse und im „offenen Brief“ des autonomen Frauenhauses Lübeck beschriebenen Fall, vor Ort zu einer individuellen Akutsituation gekommen ist. Eine stadtinterne Lösung scheint nicht in Sichtweite zu sein. In diesem Notfall müssen nun alle betroffenen Stellen für diese individuelle Situation eine ausreichende Lösung finden, um das Wohl der schutzsuchenden Frauen und ihrer Kinder nicht noch weiter zu gefährden. Und gerade weil es eine besondere und spezielle Notsituation ist, halten wir eine Unterbringung der Betroffenen in einem anderen Frauenhaus, auch außerhalb von Lübeck, für durchaus zumutbar.
Die weiteren, im Bericht des Ministeriums dargestellten Verhandlungen

Seite 2/3 zwischen Schleswig-Holstein und der Hansestadt Hamburg, sind eher besorgniserregend als beruhigend. Wir erwarten hier zur Finanzierung und zum Kostenausgleich unter den Bundesländern, auf Bundesebene konkrete Lösungswege, die eine Kostenerstattungsregelung auch für zuwendungsfinanzierte Frauenhäuser, wie wir sie in Schleswig-Holstein und Hamburg haben, ermöglicht. Hier brauchen wir neue Wege und mehr Klarheit.



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