Dr. Kai Dolgner zu TOP 7: Nimmt Schwarz-Gelb Geldwäsche billigend in Kauf?
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 23. Februar 2012TOP 7, Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Drucksache 17/1956, 17/2267)Dr. Kai Dolgner:Nimmt Schwarz-Gelb Geldwäsche billigend in Kauf?Heute ist vermutlich die letzte Chance, das Glücksspielgesetz ohne Rechtsfolgen aufzuheben und den schleswig-holsteinischen Sonderweg zu verlassen. Wie zweifelhaft unsere Sonderrolle ist, möchte ich Ihnen kurz am Beispiel der Strafbarkeit von Anbieten und Abschluss von Glücksspielen darlegen.Ich frage mich, wie Sie eigentlich ausschließen wollen, dass Spieler mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, z. B. in Hamburg, durch ihre Spielteilnahme nicht Ziel eines Ermittlungsverfahrens werden. Denn wenn Onlinepoker in diesem Bundesland nicht legalisiert ist, wie es derzeit in allen anderen Ländern der Fall ist, könnte sich der Spieler strafbar machen, da er an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Eine einfache Identifizierung des Wohnsitzes bei Vertragsabschluss über ein PostIdent-Verfahren dürfte da nicht ausreichen, schließlich ziehen Menschen auch mal um und eine Geolokalisierung z. B. durch eine IP- Kontrolle bei der tatsächlichen Spielteilnahme umgeht jeder Teenager mühelos.Das Strafgesetzbuch gilt nun mal für die gesamte Bundesrepublik, allein deshalb verbieten sich schon schleswig-holsteinische Sonderwege.Zu meinen Bedenken bezüglich der Geldwäsche der Innenminister in der Dezember-Tagung auf die ausstehende Verordnung verwiesen. Die liegt nun vor. Scheinbar stellt die Verordnung hohe 2Ansprüche an die Zuverlässigkeit der Anbieter: Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue fingieren die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers. Steuerverkürzung natürlich auch, denn wo kommen wir denn hin, wenn die Leute Ihre Spielbankabgabe nicht bezahlen würden? Auch Verurteilungen im Ausland sind ausdrücklich eingeschlossen.Herr Innenminister, haben Sie aber nicht eine wichtige Straftat übersehen? In Ihrem Katalog fehlt unverständlicherweise die Geldwäsche! Einer von elf Hauptbeschuldigten beim Schlag gegen die drei größten Onlinepokeranbieter in den USA, Bradley Franzen, hat sich nämlich der Geldwäsche für schuldig bekannt.Herr Innenminister, Sie legen ja einen Schwerpunkt Ihrer Außendarstellung auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Sie sollten uns deshalb heute erklären, warum es ausgerechnet die Geldwäsche nicht in die Zuverlässigkeitskriterien geschafft hat. Ich ahne ja, was gleich kommt: Sie werden gleich wieder wortreich erklären, dass wir das alles nicht verstehen würden und Sie die wahren Kriminalitätsbekämpfer seien. Das geht nach dem Motto: „Alles Ahnungslose – außer uns!"Komischerweise wird aber unsere Kritik in der Fachwelt geteilt. Vor zwei Wochen erreichte uns der dringende Appell des Bundes der Kriminalbeamten, ich zitiere: „Es bestehen zudem große Bedenken dahingehend, ein paar wenigen zuvor in Deutschland illegal tätigen Anbietern nunmehr Lizenzen zu verkaufen und sich damit durch zuvor durch Straftaten in Deutschland erlangte Gelder die Lizenzen bezahlen zu lassen... Leider wurden weder die drohende Problematik der Geldwäsche an sich, noch die Geldwäscheprävention im Rahmen der der gesetzlichen Initiativen berücksichtigt!" Und weiter: „Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland weltweit der zweitgrößte Markt im Geschäft des Online- Glücksspiels ist, verstehen wir die Vorhaben der Landesregierung Schleswig-Holstein als Maßnahmen zur kurzfristigen Optimierung des Landeshaushaltes. Wir warnen jedoch nachdrücklich vor einer fahrlässigen Vernachlässigung der kriminogenen und damit gesamtgesellschaftlichen Risiken, die zwingend unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Land und Bund nach sich ziehen.“Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Sie ja sonst die innere Sicherheit so hoch halten - da müssten Ihnen eigentlich die Ohren klingeln! Sie können jetzt gleich wieder 3lamentieren, bagatellisieren, sich lustig machen oder skandalisieren. Wenn Sie jetzt unserem Aufhebungsgesetz nicht zustimmen, dann nehmen Sie diese Risiken billigend in Kauf.