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23.02.12
10:14 Uhr
CDU

Markus Matthießen zu TOP 30 und 54: Den Herausforderungen der Konversion begegnen

Wirtschaftspolitik
Nr. 081/12 vom 23. Februar 2012
Markus Matthießen zu TOP 30 und 54: Den Herausforderungen der Konversion begegnen
Die deutsche Einheit jährt sich in diesem Jahr zum 22. Mal. Es gibt keinen Eisernen Vorhang mehr und keine hochgerüsteten Armeen, die sich an der Innerdeutschen Grenze gegenüber stehen. Hieraus ergibt sich die nicht mehr so neue Erkenntnis, dass wir inzwischen eine veränderte Gefährdungslage haben und grundsätzlich weniger Militär benötigen.
Die geplanten Schließungen und Reduzierungen von Bundeswehrstandorten und die Verringerung der Dienstposten um 40 % stellen die betroffenen Kommunen und das Land Schleswig-Holstein vor große Herausforderungen.
Natürlich sind die Folgewirkungen regional sehr unterschiedlich. Aber es bleibt auch festzuhalten, dass Schleswig-Holstein nach wie vor mit 5,4 Dienstposten auf 1000 Einwohner deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt liegt.
Auch die jüngste Entscheidung, die Luftabwehrausbildung (Patriot-Ausbildung) in Husum durchzuführen, wird grundsätzlich von uns begrüßt, ändert aber nichts an den Herausforderungen.
Jede Standortschließung bringt strukturelle Probleme in verschiedenen Bereichen mit sich:


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Da sind zum einen die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr, die entweder an andere Standorte verlegt werden, oder aber aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Hier muss und wird es tarifvertragliche und dienstrechtliche Lösungen geben.
Zum anderen fallen sie als Käufer in strukturschwachen Regionen aus. Dies bedrohe so die regionale Wirtschaft und Arbeitsplätze auch außerhalb der Bundeswehr.
Die Auswirkungen auf den Katastrophenschutz sowohl mit schwerem Gerät, als auch personell, sind stark.
Deshalb unterstützt die CDU die Landesregierung in ihrer Forderung gegenüber dem Bund, dass ein wirksamer Bevölkerungsschutz durch die Bundeswehr bei schweren Unfällen oder Katastrophen möglich bleibt. Dazu soll die zivil-militärische Zusammenarbeit beibehalten werden.
So hat bereits im Juni 2011 die Innenministerkonferenz gegenüber dem Verteidigungsminister deutlich gemacht, dass „die Bundeswehr aufgrund ihrer besonderen personellen und technischen Fähigkeiten auch künftig unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Bevölkerungsschutzes ist. Jede Strukturreform muss die Funktionsfähigkeit dieses interaktiven Katastrophenabwehrsystems berücksichtigen“.
Dieses gilt insbesondere bei einer Gefährdungslage „Sturmflut/Hochwasser“. Beispielsweise verursachte das Elbehochwasser vergangene Woche zwischen Geesthacht und Lauenburg einen Eisversatz von einem Meter innerhalb einer Stunde; 1987 wurden bei einer ähnlichen Situation vor Geesthacht Pioniere der Bundeswehr benötigt, um eine Eisbarriere erfolgreich zu sprengen.
Die gemeinsamen Anstrengungen für den Erhalt des Spezialpionierbataillons in Husum haben sich gelohnt und tragen dieser Einschätzung grade für die Westküste Rechnung.
Die Problematik der fehlenden bzw. reduzierten „men-power“ steht trotzdem im Raum – auch in Husum.
Ein personeller Ausgleich könnte beispielsweise durch das THW erfolgen, nur wächst das Personal auch dort in strukturschwachen Gebieten nicht auf Bäumen.
Bezüglich der möglichen Übernahme überschüssigen Geräts der Bundeswehr hat bereits der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unter maßgeblicher Mitwirkung unseres Schleswig-Holsteinischen

Seite 2/3 Bundestagskollegen Norbert Brackmann eine pragmatische Lösung beschlossen, so dass ehrenamtlichen Organisationen dieses Gerät unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann. Davon werden wir auch in Schleswig-Holstein profitieren können.
Allgemeine Regelungen hierfür werden gerade erarbeitet. Die Anmeldungen erfolgen über die Landesverbände der Hilfsorganisationen an die jeweiligen Bundesverbände. Aufgrund unserer besonderen Herausforderungen werden Schleswig-Holstein und unsere Hilfsorganisationen hiervon profitieren.
Darüber hinaus ist der Bund in der Verantwortung, Konversionshilfen für die betroffenen Standtorte bereitzustellen.
Das kann die altlastenfreie zivile Übergabe der Liegenschaften sein oder beispielsweise auch Vereinbarungen über die Nutzung von Sportanlagen. Es sind auch klare Regeln im Baugesetzbuch erforderlich, um Konversion auch im Außenbereich zu ermöglichen.
Wir erwarten klare Kommunikation über die Zeitabläufe, damit die betroffenen Kommunen auch ihre Planungen und Entwicklungsperspektiven darauf ausrichten können. Denn die teilweise noch zu erfolgende Umsetzung der abschließenden Stationierungsentscheidungen aus dem Jahr 2004 zeigt, dass die Bundeswehr mit Planungshorizonten von bis zu 15 Jahren plant.
Wir wissen, dass Konversion ein sehr langer und schmerzhafter aber dennoch notwendiger Prozess ist, der nicht nur Risiko, sondern auch Chance für die Weiterentwicklung einer Kommune sein kann.
In unserem gemeinsamen Antrag äußern wir uns zu den Möglichkeiten von Qualifizierungsperspektiven der zivilen Mitarbeiter. Der SSW geht in seinem Einzelantrag noch einen Schritt weiter und winkt mit finanziellen Anreizen. Hier müssen wir aber aufpassen, dass nicht Hoffnungen geweckt werden, die später nicht erfüllt werden können, da nahezu alle öffentlichen Ebenen mehr oder weniger Personalabbau vollziehen müssen. Daher sollten wir dieses im Wirtschaftsausschuss noch einmal näher erörtern.
Zu guter letzt möchte ich mich bei allen Fraktionen bedanken, dass wir hier zu einer gemeinsamen und starken Positionierung gekommen sind.



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