Birgit Herdejürgen zu TOP 13 + 40: Schuldenbremse: ja - kaputt kürzen: nein!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 22. Februar 2012TOP 13 + 40, Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 53 Landesverfassung (Schuldenbremse) und Auswirkungen des Jahresabschlusses 2011 (Drucksache 17/2248 und 17/2277)Birgit Herdejürgen:Schuldenbremse: ja – kaputt kürzen: nein!Das unbestritten gute Haushaltsergebnis, das uns heute vorgestellt wurde, ist zurückzuführen auf die sehr positive wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik. Sie ist auch Verdienst der Unternehmen und der Beschäftigen in Schleswig-Holstein. Verbunden mit einem nach wie vor niedrigen Zinsniveau ist dies ein glückliches Zusammentreffen, das natürlich erfreulich ist.Dennoch: Die Personalkosten sind im Jahr 2011 weiter gestiegen und werden auch in den nächsten Jahren deutliche Anstiege verzeichnen. Die Kürzungen beim Personal reichen nicht aus, um Mehrausgaben durch Tarifsteigerungen, steigende Sozialversicherungsabgaben, Beihilfe und Altersversorgung auszugleichen. Damit sind auch zwei zentrale Risiken identifiziert, denen sich das Parlament in künftigen Haushaltsberatungen stellen muss: steigende Zinsen und steigende Personalkosten.Klar ist aber auch, dass dieses Ergebnis deutlich besser aussehen könnte, wenn die Landesregierung sich nicht wiederholt von ihrer Berliner Hauptstelle hätte über den Tisch ziehen lassen. Das gilt für teure Steuerrechtsänderungen genauso wie auch für vernünftige Alternativen zu einem teuren und in seiner Wirkung völlig absurden Betreuungsgeld.Und weil der Blick nach hinten ja offenbar so verführerisch ist: Unter CDU-Regierungen hatten wir – trotz Zonenrandförderung – diverse Male Netto-Neuverschuldungen, die 10 oder mehr Prozent unserer Netto-Ausgaben betrugen. Um nur einige Zahlen zu nennen: 1972 12,9 Prozent, 1975 und 1976 rund 17 Prozent, und zwischen 1980 und dem letzten von Ihnen verantworteten 2Haushaltsjahr 1988 wurde die 10% Marke nur einmal unterschritten. Nach SPD-Regierungsübernahme haben wir die Netto-Neuverschuldung erheblich gesenkt, und die 10% Marke wurde erst mit den Auswirkungen der auch von uns schon mehrfach kritisierten Steuerreformen und der geplatzten High Tech Blase gerissen.Wir haben also Land und Haushalt in einer desolaten Situation übernommen: Hohe Verschuldung, wegfallende Zonenrandförderung, zusätzliche Belastungen durch die Verschiebung von Förderungen in die neuen Bundesländer, viel zu wenige und oft schlecht ausgestattete Kindertagesstättenplätze, ein veraltetes Hochschulsystem und eine Wirtschaftsförderung, die romantischen Landwirtschafts-Idealen anhing. Wenn mit Blick auf die Vergangenheit versucht wird, Verantwortliche zu finden, sollte man sinnvollerweise die Statistiken nicht erst im Jahr 1989 beginnen lassen.Wir reden hier auch über ein Ausführungsgesetz: praktisch eine Erläuterung dessen, was uns durch bestehende Regelungen vorgegeben wird. Das ist in seiner Substanz also überhaupt nichts Neues. Das ist einerseits die Schuldenbremse, die wir mit breiter Mehrheit beschlossen und der wir uns verpflichtet haben. Und das ist die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund, deren Einhaltung maßgebliche Voraussetzung für die Zahlung der Konsolidierungshilfen ist.Sie wollen nun aber die Finanzplanung der Regierung in Gesetzesform bringen und muten den Menschen in Schleswig-Holstein Belastungen zu, die sich aus der Schuldenbremse eben nicht ableiten lassen.Wir alle wissen, dass der Abbau der Neuverschuldung auf Null im Jahr 2020 ein hartes Stück Arbeit ist. Wir bezweifeln auch nicht, dass für eine verlässliche Finanzplanung auf Schleswig-Holstein bezogene Erwartungen der Steuereinnahmen zugrunde gelegt werden müssen. Fakt ist aber, dass der Bund von einem höheren strukturellen Defizit ausgeht als das Finanzministerium. Und wichtig ist doch, dass wir genau diese strukturellen Probleme bis 2020 bereinigt haben.Die Schuldenbremse – das hat auch der Landesrechnungshof deutlich hervorgehoben – verfolgt das Ziel, zunächst die strukturelle Neuverschuldung abzubauen. Dies wird umgangen, wenn ein Modell überhöhte konjunkturelle Kreditaufnahmen ermöglicht.Sie wollen mit Ihrem heute vorgelegten Gesetzentwurf einen Abbaupfad zwingend vorgeben, der über die Anforderungen der Verfassung hinaus geht, allerdings ohne die Hausaufgaben gemacht zu haben, die beispielsweise für einen reibungslosen Personalabbau nötig wären. Wo sind die Vorschläge für Aufgabenabbau? An welcher Stelle werden Verwaltungen verschlankt 3(oder neu geordnet)? Wo sind die Ideen für Strukturveränderungen? Wo sind Bundesratsinitiativen zur Einnahmeverbesserung und zur Erleichterung der Aufgabenbewältigung bei Land und Kommunen? Durchgehend Fehlanzeige!Die Stellenabbauplanung beschreibt rechnerische pauschale Vorgaben an die jeweiligen Ressorts, ohne die faktischen Aufgaben im Blick zu haben. Aber wir müssen uns erst von den Aufgaben verabschieden und erst dann vom Personal.Sie setzen auf Kürzungen und nicht auf strukturelle Veränderungen. Sie erzählen den Menschen, die sich im letzten Jahr vor dem Landeshaus eingefunden haben, dass die Kürzungen alternativlos sind. Gleichzeitig laufen Spitzenkandidat und Fraktionsvorsitzender der CDU durch die Lande und feiern die einzelbetriebliche Förderung.Die Flexibilität der Regierung, die entsprechende Vorlagen zu erstellen hat, und des Parlaments, das auf Grundlage dieser Vorlagen über den Haushalt zu entscheiden hat, liegt daher nicht in der Frage, ob und wie viele Schulden gemacht werden. Darauf gibt es nämlich ab 2020 nach unserer Verfassung eine sehr klare und restriktive Antwort: keine. Die Flexibilität liegt neben den Schwerpunkten und der Herangehensweise in dem Rechenverfahren, das zu Grunde gelegt wird, um die konjunkturellen von den strukturellen Einnahmen und Ausgaben zu trennen: dem Konjunkturbereinigungsverfahren. Dort haben alle Beteiligten für die andere Berechnungsmethode unterschrieben.Unstreitig ist, dass die von der Bundesregierung gewählte Methode zur Ermittlung des strukturellen Defizits außerordentlich komplex und allein dadurch schon intransparent und gestaltungsanfällig ist. Hierzu gibt es Studien, die die Risiken und Schwächen deutlich benennen, unter anderem auch vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans Böckler Stiftung. Auf 70 und mehr Varianten zur Berechnung eines strukturellen Defizits kommen die Wissenschaftler in ihrer Untersuchung – jede dieser Varianten würde den maßgeblichen Vorgaben der EU-Kommission genügen.Um so wichtiger ist, die Notwendigkeit der Einhaltung der Schuldenbremse – die für uns alle unstreitig ist und gesetzlich geregelt werden muss! – nicht mit einer Berechnungsmethode für die Haushaltsaufstellung zu vermengen. Die Finanzplanung des Landes kann innerhalb der Grenzen, die die Schuldenbremse vorgibt, andere Zahlen vorsehen. Diese müssen aber auch von der Regierung verantwortet werden.