Heike Franzen zu TOP 2: Der Grüne Vorschlag ist ungerecht!
BildungspolitikNr. 077/12 vom 22. Februar 2012Heike Franzen zu TOP 2: Der Grüne Vorschlag ist ungerecht!Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!Ich finde es schon erstaunlich, dass die Grünen nach der Sitzung des Bildungsausschusses, in der der Minister ausführlich auf die Unzulänglichkeiten des grünen Gesetzentwurfes hingewiesen hat, diesen Gesetzentwurf und den dazugehörigen Antrag immer noch aufrecht erhalten. Auch die von Ihnen vorgeschlagenen Veränderungen sind nicht dazu geeignet, den Gesetzentwurf zu verbessern.In Ihrem Antrag wollen Sie, dass wir hier eine haushaltsrelevante Entscheidung treffen, nämlich die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ab 2013 schrittweise auf 85 % anzuheben. Das Ministerium sollen wir auffordern, dafür eine Berechnungsgrundlage innerhalb dieses Jahres vorzulegen. Das heißt also, wir fassen erst den Beschluss und lassen uns dann mal vorlegen, was uns das kosten soll. Wenn man überhaupt über eine neue Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft reden will, was ja bekannter Maßen alle in diesem Hause wollen, dann kann das ja wohl nur umgekehrt der Fall sein. Wir müssen zuerst einmal über die Auswirkungen Ihres Antrages informiert sein, und das sowohl für den Landeshaushalt als auch für die einzelnen Schulen, bevor wir hier einen solchen Beschluss fassen.14 Seiten umfasst die Stellungnahme des Ministeriums zu Ihrem Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 Gesetzentwurf. Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich damit beschäftigt haben. Was die Fachabteilungen da aufgeführt haben, muss Ihnen doch klar machen, dass man ihren Vorschlag nun wirklich nicht weiter verfolgen kann. Geschätzte Mehrbedarfe von 31,5 Mio. € würde Ihr Gesetzentwurf zu Lasten des Landeshaushaltes auslösen.Die Schülerkostensätze können in der Form, wie Sie sie vorschlagen, gar nicht erhoben werden. Wie Sie wissen, ist der Schullastenausgleich 2009 geändert worden. Es gibt gar keine Erhebung des Schülerkostensatzes mehr auf Landesebene, es erfolgt ein Vollkostenausgleich unter den Kommunen. Sie wollen also die Kommunen mit viel Verwaltungsaufwand belasten. Sachkosten und Investitionskosten sollen die Kommunen erheben, um einen durchschnittlichen Schülerkostensatz aller Schulen im Land zu ermitteln, um damit die Grundlage für eine Landesaufgabe zu schaffen. Nämlich die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Dieser Aufwand ist nicht zu rechtfertigen.Darüber hinaus erfolgt der Schulkostenausgleich für die Schulen in freier Trägerschaft über die Schularten und nicht, wie in Ihrem Gesetz und Ihrem Antrag beschrieben, über Schulstufen. Die Stellungnahme der Landesregierung macht auch deutlich, dass es bei dem grünen Entwurf zu erheblichen Verwerfungen unter den Schulen in freier Trägerschaft kommen wird. Profitieren würden von Ihrem Entwurf insbesondere die beiden großen Waldorfschulen und Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“ beschulen. Während die berufsbildenden Ersatzschulen je nach Schulart und Fachrichtung mit einer deutlichen Reduktion der Schülerkostensätze rechnen müssten.Ich frage Sie ganz ernsthaft: Wollen Sie das wirklich, 31,5 Mio. € mehr ausgeben, die zu einer Unwucht in der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft führen?Die Finanzierung unserer Schulen in freier Trägerschaft ist ein gewachsenes System und wahrlich nicht einfach zu durchdringen. Eine gerechtere und transparentere Finanzierung zu erarbeiten, bei der es nicht zu Benachteiligungen von Schulen und Schularten kommt, kann man daher nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln. Und die Diskussionen, die wir in der letzten Zeit dazu geführt haben, zeigen, wie schwierig diese Aufgabe ist.Die Grünen geben immer vor, an der Sache orientiert arbeiten zu wollen. Und da bin ich wieder am Anfang meines Beitrages. Sachgerecht wäre es gewesen, den Entwurf und auch Ihren Antrag zurück zu ziehen. Da wir uns aber im Seite 2/3 Wahlkampf befinden, glauben Sie vermutlich, dass Sie mit beidem Prozentpunkte für die Wahl am 6. Mai ernten können. Unsere Zustimmung zu Ihrem Ansinnen werden Sie im Sinne der Schulen in freier Trägerschaft und im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik jedenfalls nicht ernten. Seite 3/3