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22.02.12
11:24 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 49: Regelmäßige Zusammenarbeit statt kurzfristiger Wahlkampfmanöver

Innenpolitik
Nr. 066/12 vom 22. Februar 2012
Johannes Callsen zu TOP 49: Regelmäßige Zusammenarbeit statt kurzfristiger Wahlkampfmanöver
Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Die Fraktionen von CDU und FDP haben die Einsetzung der Enquetekommission vor zwei Jahren kritisch gesehen, sie jedoch konstruktiv begleitet. Das Ansinnen nach mehr Kooperation im Norden stand dabei auch für die CDU- und FDP-Fraktionen außer Frage, denn es gibt Konflikte, die gelöst und Chancen, die ergriffen werden müssen.
Auch der europäische Kontext macht immer mehr eine überregionale Sichtweise erforderlich. Dies gilt gerade für Schleswig-Holstein als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit Hamburg und Brücke nach Skandinavien.
Klar ist aber auch, dass jeder künftige Partner zunächst seine eigenen Hausaufgaben in Sachen Haushaltskonsolidierung machen muss. Mit der Einführung der Schuldenbremse in die Verfassung hat Schleswig-Holstein für den Norden Pionierarbeit geleistet.
Nur durch Zusammenlegung von Aufgaben und Strukturen lassen sich messbare finanzielle Synergien erzielen. Hier hat es in der Vergangenheit bereits kleine Schritte gegeben.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Allerdings haben sich für die CDU-Fraktion durch den Bericht der Enquete-Kommission keine neuen konkreten Anhaltspunkte für Einspareffekte ergeben. Eines ist aber auch deutlich geworden: Ein Nordstaat ist nicht das zielführende Mittel.


Einigen Beobachtern werden die Ergebnisse der Kommission nicht weitreichend genug sein. Aber es sind konkrete Schritte aufgezeigt, die seitens der Mehrheit in diesem Hause mitgetragen werden. Für uns steht dabei eine Parlamentarierkonferenz Nord“ im Vordergrund, an der aus jedem norddeutschen Parlament ein Mitglied pro Fraktion teilnimmt.
Die Konferenz soll sich projektbezogen um gemeinsame Lösungen bemühen.
Den Ausführungen des Berichterstatters war zu entnehmen, dass es zwar freundliche Grußadressen der anderen Parlamente gegeben hat, das war’s dann aber auch. Aufgrund der vielfältigen gemeinsamen Herausforderungen sollten wir für mehr gemeinsames Handeln werben. Das funktioniert nur, wenn ein regelmäßiger Austausch auf Ebene der Parlamente – wie von uns vorgeschlagen – stattfindet.
Klar ist, dass ein - wie von der SPD beantragter – gemeinsamer Ausschuss mit Hamburg nicht den verfassungsgemäßen Regeln entspricht.
Daraus folgt, dass eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die in einem Ausschuss auch von Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft beschlossen wurde, verfassungsrechtlich nicht zulässig ist.
Ein ziemlich grober Schnitzer! Das hat sich ja auch schon bis nach Hamburg rumgesprochen…
Inzwischen ist die SPD wohl auch zu dieser Erkenntnis gelangt, zumindest in Hamburg. Im Brief der Präsidentin der Bürgerschaft der Hansestadt ist nämlich nun „ aus formalen Gründen“ von ZWEI Ausschüssen die Rede.
Dieser Vorstoß der Hamburger Bürgerschaftspräsidentin für einen gemeinsamen Ausschuss, offenbar ohne Abstimmung mit dem Ältestenrat in Hamburg, entpuppt sich jedenfalls als reines SPD-Wahlkampfmanöver.
Wir haben es hier mit einer Gemeinsamkeit der Sozialdemokraten zu tun, die

Seite 2/4 wir auch aus anderen Bereichen kennen: Der SPD geht Parteiinteresse über Landesinteresse.
Das sind wir gewohnt. Bei der Diskussion um die „Husum Wind“ wurde deutlich, dass Hamburg die Interessen unseres Landes schlicht übergeht. Und die schleswig-holsteinische SPD applaudiert noch dazu.
Auch das Scheitern der Länderklausel im CCS-Gesetz trägt die Handschrift der Nord-SPD, ganz konkret der Hamburger SPD, die sich der Länderklausel verweigert hat. Nein, diese Hamburger Alleingänge zu Lasten seiner Nachbarn lassen sich auch durch das Wahlkampfmanöver eines gemeinsamen Ausschusses nicht übertünchen.
Wie man es nun auch dreht und wendet, es gibt wichtige Struktur- und Sachfragen, die wir klären müssen. Was also wollen wir im Sinne einer besseren Kooperation im Norden bewegen?
- Ein „Grundlagenstaatsvertrag“ zwischen den norddeutschen Ländern, in dem Rahmenbedingungen für künftige Kooperationen festgeschrieben werden, soll Zielsetzung der fortlaufenden Gespräche und Verhandlungen sein, soweit dies verfassungsrechtlich möglich ist. Eine jeweilige Beteiligung der Parlamente ist dabei unabdingbar.
- Ein Prüfautomatismus bei Gesetzesvorhaben, vergleichbar der bestehenden Konnexitätsprüfung, soll eingeführt werden, der mögliche Kooperation bei jeder neuen Aufgabe bzw. Regelung prüft, damit es mittelfristig zu einer Angleichung der Gesetze und Verordnungen in Norddeutschland kommt.
- Für eine in Norddeutschland besser koordinierte Landes- und Regionalplanung sollen gemeinsamen Rahmenbedingungen - zunächst mit Hamburg – erarbeitet werden.
- In der Verkehrspolitik soll eine Aktualisierung und Priorisierung der „Ahrensburger Liste“ vorgenommen werden. Damit einhergehen soll ein gemeinsames Werben der norddeutschen Länder beim Bund zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen.
- Schleswig-Holstein – das Erzeugerland Nr.1 für Windenergie - wird die Chancen aus der Energiewende ergreifen. Damit der Norden weiterhin Motor der Energiewende bleibt, ist speziell im Bereich des Netzausbaus eine Zusammenarbeit in Norddeutschland erforderlich.
- Die Metropolregion Hamburg soll gestärkt werden, denn auch andere Landesteile - insbesondere der Landesteil Schleswig – können in vielfältiger

Seite 3/4 Weise als Bindeglied zwischen Skandinavien und der Metropole Hamburg fungieren und davon profitieren.
- Um eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum dauerhaft zu erreichen, ist die Bereitschaft der Partner erforderlich, auf Augenhöhe miteinander umzugehen – und das ohne Hintergedanken. Die CDU steht für eine Allianz für den Norden, auf Augenhöhe und in Partnerschaft.



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