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08.02.12
16:20 Uhr
SPD

Bernd Heinemann: Mutter-Kind-Kuren werden aufgewertet

Kiel, 8. Februar 2012 Nr. 038/2012



Bernd Heinemann:
Mutter-Kind-Kuren werden aufgewertet


Die Richtlinie der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Begutachtung des Anspruchs auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren ist überarbeitet worden. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bernd Heinemann:
Endlich werden Belastungssituationen, die häufig gesundheitliche Störungen bei Müttern und Vätern hervorrufen, z. B. ständiger Zeitdruck oder Partner-/Eheprobleme, bei der Begutachtung für den Anspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren berücksichtigt. Zudem wurde klargestellt, dass z. B. der Grundsatz „ambulant vor stationär“ hier nicht gelten kann.
Es war endlich an der Zeit, den seit 2007 bestehenden gesetzlichen Anspruch von Vätern und Müttern mit eigenen Kindern auf eine Kur zweifelsfrei und transparent zu verwirklichen. Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen werden zukünftig klar beschrieben sein. Diese Konkretisierung der Richtlinie für ergänzende Gründe eines Kuranspruches wird die Bewilligungspraxis verbessern. Dies wird sicher auch zu einer zügigeren Genehmigung führen.
Nach einem Marathon von Diskussionsveranstaltungen im Land, die u.a. die SPD- Bundestagsfraktion gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion durchgeführt hat, und nach vielen Interventionen gemeinsam mit dem Müttergenesungswerk besteht jetzt endlich Klarheit für alle Beteiligten. 2



Schade ist nur, dass viele berechtigte Anträge ohne ein aufwendiges Widerspruchsverfahren nicht zum Erfolg geführt haben und mehrere Mutter-Kind-Einrichtungen in Schleswig-Holstein inzwischen geschlossen wurden.