Neuwahl des Medienrats der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
17/2012 Kiel, 2. Februar 2012Neuwahl des Medienrats der Medienanstalt Hamburg / Schleswig- Holstein (MA HSH)Kiel (SHL) – Am 27. August 2012 endet die fünfjährige Amtszeit des Medienrats der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Für die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein ist daher ein neuer Medienrat zu wählen.Die Zusammensetzung des Medienrates bestimmt sich nach § 41 des Medienstaatsver- trages. Danach besteht der Medienrat aus vierzehn Mitgliedern. Sie sollen als Sachver- ständige besondere Eignung auf dem Gebiet der Medienpädagogik, Medienwissenschaft, des Journalismus, der Rundfunktechnik, der Medienwirtschaft oder sonstiger Medienbe- reiche nachweisen. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Frau- en sind angemessen zu berücksichtigen.Sieben Mitglieder des Medienrates sowie zwei Ersatzmitglieder werden vom Schleswig- Holsteinischen Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig, §§ 42 Abs. 1 und 5, § 44.Für die Wahl der Mitglieder des Medienrats ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation oder Vereinigung, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat, vorschlagsbe- rechtigt. Jeder Vorschlag muss eine Frau und einen Mann benennen. Diese Anforderung entfällt nur dann, wenn der Gruppe, Organisation oder Vereinigung auf Grund ihrer Zu- sammensetzung die Benennung einer Frau oder eines Mannes regelmäßig oder im Ein- zelfall nicht möglich ist; dies ist im Vorschlag schriftlich zu begründen.Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, die einen Vorschlag eingereicht haben, dürfen je Land nur jeweils mit einer Person im Medienrat vertreten sein. → Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2Interessierte Organisationen richten ihre Vorschläge bis spätestens 29. Mai 2012 (Aus- schlussfrist) an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, - Abteilung 2 - Postfach 7121 in 24171 Kiel.Hinweis: Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 5, S. 62 vom 30. Januar 2012) veröffentlicht worden und auch online in der Landesrechtsdatenbank unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de (Suchbegriffe: „Wahl Medienrat 2012“) einzusehen