Kai Dolgner und Andreas Beran: Kleine Anfrage zu Outlaw-Rockergruppen
Kiel, 31. Januar 2012 Nr. 028/2012Kai Dolgner, Andreas Beran:Kleine Anfrage zu Outlaw-RockergruppenVor dem Hintergrund des heutigen Verbotes der Hell Angels MC Charter Kiel haben der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner, und der Segeberger Abgeordnete Andreas Beran eine Kleine Anfrage über sogenannte Outlaw-Rockergruppen an die Landesregierung gestellt::Es geht darin um Organisation, Struktur und Mitglieder solcher Motorradclubs (MC) in Schleswig- Holstein, die bürgerliche Normen und Regeln ausdrücklich ablehnen, für die Gewalt ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung darstellt, die als hierarchisch strukturierte Bruderschaft organisiert sind und sich selbst als „Onepercenter“ oder „1%er“ bezeichnen.Wir fragen die Landesregierung:1. Welche „Outlaw-Rockergruppen“ sind in Schleswig-Holstein mit welchen Organisationsstrukturen an welchen Orten vertreten?2. Wie viele Mitglieder haben diese Gruppen? (Bitte nach Standorten aufschlüsseln)3. Welche Unterstützergruppen gibt es für die jeweiligen „Outlaw-Rockergruppen“ an welchen Standorten mit wie vielen Mitgliedern?4. Welche Beziehungen der schleswig-holsteinischen „Outlaw-Rockergruppen“ ins skandinavische oder osteuropäische Ausland sind bekannt?5. Welche legalwirtschaftlichen Aktivitäten werden welcher Rockergruppe zugeordnet? 26. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass die legalwirtschaftlichen Aktivitäten zur Geldwäsche genutzt werden?7. Gibt es personelle oder organisatorische Verbindungen zu Personen oder Gruppen aus dem rechtsextremen Spektrum?8. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass andere Motorradclubs Zahlungen oder Dienstleistungen für die jeweils in ihrem Gebiet bestehende „Outlaw Rockergruppe“ leisten müssen, um Clubs gründen oder den Vereinbetrieb aufrecht erhalten zu können?9. Gibt es Erkenntnisse über Verbindungen von „Outlaw-Rockergruppen“ zum MC „Schwarze Schar“ in Wismar?10. Welche Straftaten werden Mitgliedern der „Outlaw-Rockergruppen“ zugeordnet? Welche strafgerichtlichen Verurteilungen von Mitgliedern hat es seit 2005 gegeben?11. Sind Mitgliedern von „Outlaw-Rockergruppen“ in Schleswig-Holstein Waffenbesitzkarten im Sinne des § 10 WaffG ausgestellt worden? Wenn ja: a) Wie vielen Personen wurden Waffenbesitzkarten erteilt? (Bitte nach Erlaubnisgründen aufschlüsseln), b) wie viele Waffen wurden erworben (Bitte aufschlüsseln nach Lang-/ Kurzwaffen)12. Gibt es nach den Verboten der „Hells-Angels“ in Flensburg, der „Bandidos“ in Neumünster und der Selbstauflösung der Kieler „Mongols“ Neugründungen von Gliederungen von „Outlaw-Rockergruppen“? Wenn ja, an welchen Standorten, von welchen Gruppen und mit wie vielen Mitgliedern?