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27.01.12
15:03 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Studie unterstreicht FDP-Forderung: Bürger nicht unter Generalverdacht stellen!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 43 / 2012 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 27. Januar 2012 Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin


Vorratsdatenspeicherung

Ingrid Brand-Hückstädt: Studie unterstreicht FDP- Forderung: Bürger nicht unter Generalverdacht stel- len!
Zu den Ergebnissen der Studie des Max-Planck-Instituts für ausländi- sches und internationales Strafrecht sagt die medienpolitische Spreche- rin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:
„Die Studie belegt einmal mehr, dass Deutschland durch Vorratsdaten- speicherung nicht sicherer wird.“ Vielmehr handele es sich bei dieser Form der anlasslosen Datenspeicherung um einen schweren Grund- rechtseingriff ohne nachweisbaren positiven Effekt. Die vom Koalitions- partner und Vertretern der Polizeigewerkschaften immer wieder ange- führte angebliche Schutzlücke kann damit nicht länger ein haltbares Ar- gument dafür sein. „Wir haben uns in unserer Rechtsauffassung bislang immer durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter- stützt gesehen. Jetzt zeigt auch das renommierte und politisch nicht ge- rade im FDP-Verdacht stehende Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, dass die klare und seit Jahren vehement verteidigte Position der Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger goldrichtig ist.
Auch auf EU-Ebene müsse jetzt endlich ein Umdenken stattfinden, Be- weise für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sind in der Evaluation der entsprechenden Richtlinie bislang nicht geliefert worden. „Allein eine anlassbezogene Speicherung, wie bei dem von der FDP vor- geschlagenen Quick-Freeze-Verfahren, gewährleistet verhältnismäßige und grundrechtskonforme Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger und gleichzeitig die Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen. Nach den eindeutigen Urteilen der Verfassungsgerichte von Rumänien, Deutschland und Tschechien sollte diese Studie dazu beitragen, endlich eine Richtlinie zu entwerfen, die von allen Mitgliedstaaten verfassungs- rechtlich mitgetragen werden kann“, so Brand-Hückstädt abschließend.
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/