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26.01.12
12:07 Uhr
SPD

Hans Müller zu TOP 4: Weiterbildung erleichtern, nicht erschweren!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 26. Januar 2012



TOP 4: Gesetzentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz (Drucksachen 17/594, 17/1854, 17/2174)



Hans Müller:
Weiterbildung erleichtern, nicht erschweren!

Als wir im Mai 2010 mit unserem Antrag die Landesregierung aufforderten, den Entwurf eines Bildungsgesetzes vorzulegen, taten wir das aus der Erkenntnis heraus, dass die alten gesetzlichen Regelungen nicht dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entsprachen. Wir formulierten damals fünf Punkte, die wir für eine Fortentwicklung in Richtung Weiterbildung für notwendig hielten.
Von dem, was wir wollten, sind auf der Positivseite die Überschrift „Weiterbildungsgesetz“ und einige kleine Veränderungen übrig geblieben. Auf der negativen Seite finden wir
• die Übertragung der Anerkennungsverfahren auf die I-Bank samt der deswegen zu erwartenden Gebührenerhebung,
• die Erschwerung der Verblockungsmöglichkeiten,
• die Abschaffung der Berichtspflicht der Landesregierung über die Erwachsenenbildung,
• keinerlei Bestimmungen im Hinblick auf die Verbesserung der Weiterbildung im Land.
Fest steht für uns, dass auch dieses Gesetz ein untauglicher Versuch ist, die Weiterbildung grundsätzlich in Richtung zukünftiger Erfordernisse zu regeln. Im Bildungsausschuss haben wir, ausgehend von den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung einschließlich der geforderten, berechtigten Einwände gegen diesen Entwurf, eine mündliche Anhörung beantragt. Diese wurde von der Ein-Stimmen-Mehrheit abgelehnt. Sodann haben wir versucht, unseren Antrag aus dem Mai 2010 2



zur Abstimmung zu bringen. Auch dieser Antrag wurde von der Ein-Stimmen-Mehrheit abgelehnt. Ein letzter Versuch, im Gesetzentwurf substanzielle Änderungen herbeizuführen, scheiterte an der Ein- Stimmen-Mehrheit.
Die große Mehrzahl der Anzuhörenden hat sich kritisch beziehungsweise offen ablehnend zu diesem Entwurf geäußert. Wir wollen nicht verkennen, dass der in allerletzter Minute im Ausschuss vorgelegte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einige Dinge aufgenommen hat, die auch wir für erforderlich gehalten haben, so die ausdrückliche Berücksichtigung von Migranten und Benachteiligten und die Klarstellung zugunsten der Menschen, die variable Einkommen aufgrund von Teilzeitarbeitsverhältnissen haben.
Der absolute Zwang zur Hauptamtlichkeit in § 19 wird für viele bewährte Weiterbildungsangebote bestandsgefährdend sein. Gerade in der gesellschaftlichen Bildung hätten zumindest Veranstaltungen anerkannt werden müssen, die durch ihre Einbindung in hauptamtliche Strukturen von Vereinen, Verbänden usw. getragen werden, auch wenn diejenigen, die das konkrete Weiterbildungsangebot durchführen, nicht hauptamtlich bei diesen Verbänden beschäftigt sind.
Um ein Bild für diesen Entwurf zu verwenden: Das Glas ist nicht einmal halbleer, sondern mindestens zu drei Vierteln leer. Damit lassen wir uns nicht abspeisen, und damit werden sich auch die Beschäftigten nicht abspeisen lassen.
Der Anteil der Beschäftigten, die von den Freistellungsansprüchen nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz Gebrauch gemacht haben, ist sehr gering. Unser politisches Interesse muss es als Gesetzgeber sein, die Teilnahme deutlich zu steigern, und das real und nicht nur in Sonntagsreden.
Der gänzliche Wegfall des Berichtswesens - im krassen Widerspruch zu den vielen Berichten im Schul- und Hochschulbereich – gibt dem Gesetzgeber in Zukunft keine Informationen mehr über die Entwicklungen der Weiterbildung.
In der Anhörung hat die Möglichkeit, die Akkreditierung von Weiterbildungsveranstaltungen vom zuständigen Ministerium auf die Investitionsbank zu verlagern, eine nahezu einhellige Ablehnung erfahren. Weiterbildung gehört weiterhin in die Zuständigkeit der Landesregierung und nicht in die einer Bank! 3



Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD wird die Beschlussempfehlung ablehnen. Wir behalten uns vor, bei veränderten Mehrheitsverhältnissen bald eine immer noch notwendige Novellierung aufzulegen.