Günther Hildebrand: Änderung des Landesjagdgesetzes schließt erfolgreichen Entbürokratisierungs- und Modernisierungsprozess des Naturschutzes ab
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Nr. 32 / 2012 Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2012Es gilt das gesprochene Wort. www.fdp-sh.de Umwelt und Agrar / LandesjagdgesetzGünther Hildebrand: Änderung des Landesjagd- gesetzes schließt erfolgreichen Entbürokratisierungs- und Modernisierungsprozess des Naturschutzes abIn seiner Rede zu TOP 3 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgeset- zes) sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Seit Beginn der Legislaturperiode vor 2½ Jahren hat die Koalition im Um- welt- und Agrarbereich ein großes Arbeitspensum überaus erfolgreich bewäl- tigt. Wir haben fast alle entsprechenden Gesetze aufgerufen, beraten und jeweils auf den aktuellen Stand gebracht, wie es von der EU, durch Bundes- gesetze oder neue gesetzgeberische Kompetenzen gefordert war.Aber wir haben natürlich auch selbst Schwerpunkte gesetzt: Entbürokratisie- ren, ohne dass die Qualität verloren geht, war immer unser Ziel. Mit der Än- derung des Jagdgesetzes hätten wir dieses Ziel erreicht. Durch die Halbie- rung der Legislaturperiode hat uns leider das Landesverfassungsgericht dar- um gebracht, auch die Erfolge, die sich logischerweise erst mit einer gewis- sen Verzögerung einstellen können, zu erkennen und wirken zu lassen. Wenn wir heute die Änderung des Landesjagdgesetzes verabschieden, wird der letzte große Schritt zur Entbürokratisierung und Modernisierung des Na- turschutzes in Schleswig-Holstein vollzogen.Ich komme jetzt zu einzelnen Änderungen im Landesjagdgesetz. Grundsätz- lich kann ich feststellen, dass sich das Landesjagdgesetz über die Jahre durchaus bewährt hat. Somit war es unser Ziel, das Gesetz dort zu vereinfa- chen, wo aus unserer Sicht eine weitergehende Anpassung an die Praxis möglich ist.Der Bundesgesetzgeber und die EU haben uns darüber hinaus auch weiter- gehende Regelungskompetenzen übertragen, die wir jetzt auch wahrneh- men. Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 So wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, die Jagdzeiten per Verordnung zu verlängern. Die Jagdausübenden in Schleswig-Holstein werden damit in die Lage versetzt, in Zukunft sehr viel flexibler auf die Bestandsentwicklun- gen beim Wild zu reagieren. Vor allem hat sich in den letzten Jahren gerade die Population des Rehwildes in unseren Wäldern zu einem Problem entwi- ckelt. Die daraus resultierenden Verbissschäden werden immer größer.Um dieser Schädigung der Waldbestände Rechnung zu tragen und gleich- zeitig Bürokratie abzubauen, haben wir mit dieser Novelle des Jagdgesetzes die Möglichkeit geschaffen, die genehmigten Abschusspläne um 30 Prozent nach oben zu überschreiten, ohne dass es einer erneuten Genehmigung be- darf, wie es bisher der Fall ist. Die FDP wäre auch durchaus bereit gewesen, auf Obergrenzen beim Schalenwild, insbesondere beim Rehwild, zu verzich- ten, sehen aber die gefundene Regelung als einen guten Kompromiss an. Zumal auch die Möglichkeit besteht, eine weitere Überschreitung der Ab- schusszahl unbürokratisch zu beantragen. Auch die Möglichkeit, die Ab- schusspläne für drei aufeinander folgende Jahre festzusetzen, und innerhalb dieser drei Jahre die Abschüsse flexibel zu gestalten, ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Jagdausübung.Das häufige Problem zu großer Rehwildbestände entsteht meist bei der Auf- stellung der Abschusspläne. Sie basieren auf zu ungenauen Bestandsschät- zungen, die dann wiederum dazu führen, dass eine zu geringe Zahl zum Ab- schuss freigegeben wird. Damit erhöhen sich die Bestände und die Verbiss- und Schälschäden nehmen zu, zum Ärger der Waldbesitzer.Weiteren Abbau von bürokratischen Hemmnissen haben wir im Bereich des Aussetzens von Wild vorgenommen. Seit 1999 musste die Aussetzung von Wild grundsätzlich durch die obere Naturschutzbehörde genehmigt werden. Bisher ist es jedoch lediglich beim Aussetzen von Birkwild geblieben. Aus Sicht der Koalition wird dem Tierschutz aber auch durch eine Benehmensre- gelung Rechnung getragen.Ich möchte nun gerne noch zwei zentrale Aspekte ansprechen, die wir in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet haben. Das von uns zunächst vorgese- hene erweiterte Betretungsrecht von Privatgrundstücken durch die Jagdbe- hörde wurde nicht übernommen: So darf die Jagdbehörde private Grundstü- cke nach wie vor nur mit Genehmigung betreten.Weiter wurde Kritik geäußert, dass der Einsatz von bleihaltiger Munition nicht ausgeschlossen wurde. Warum haben wir das nicht berücksichtigt?Die Koalition möchte zunächst die jetzt vom Bundesrat angesetzte Untersu- chung zur Giftigkeit von Ersatzmunition, wie zum Beispiel Kupfer, abwarten. Es macht keinen Sinn, jetzt schon bleihaltige Munition zu verbieten, ohne dass die Ergebnisse der Studie vorliegen, wie die Wirkung verschiedener Materialien auf Mensch und Tier ist. Die FDP-Fraktion hätte gern eine Über- gangsregelung in das Gesetz aufgenommen.Wir haben allerdings die Regelung beibehalten, dass auch in Zukunft auf Wasserwild nicht mit bleihaltiger Munition geschossen werden darf. Ich bin davon überzeugt, dass in absehbarer Zeit ganz auf bleihaltige Munition ver- zichtet werden kann und muss.Ganz zum Schluss in Anlehnung an Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, noch zwei neue Regelungen, die unwaidmännisches Verhalten verhindern sollen:Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Zum einen ist das Schießen mit Bolzen und Pfeilen verboten. Zum anderen zitiere ich aus der Drucksache 17/1710 in Bezug auf den vermehrten Bau von Querungshilfen für die Tierwelt an Bundesautobahnen und Straßen: „Es entspricht nicht den Grundsätzen der deutschen Waidgerechtigkeit, dass an derartigen Zwangswechseln des Wildes von Ansitzeinrichtungen aus Ab- schüsse getätigt werden.“Wir wollen also eine faire Jagdausübung. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.“Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/