Heike Franzen zu TOP 1: Alle staatlichen Ebenen müssen sich beteiligen
BildungspolitikNr. 30/12 vom 25. Januar 2012Heike Franzen zu TOP 1: Alle staatlichen Ebenen müssen sich beteiligenBildung ist eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft und des Staates. Daher ist es auch aus unserer Sicht notwendig, dass sich alle staatlichen Ebenen an der Bildung, deren Inhalten und der Finanzierung beteiligen.Derzeit haben wir 16 Bundesländer mit 16 Schulsystemen und 16 unterschiedlichen Lehrplänen.Im Rahmen der Förderalismusreform I hat man beschlossen, die Bildungshoheit über die Schulen und die Hochschulen an die Länder zu übertragen und zwar vollständig. Eine Verlagerung der bisher aus dem Bund bereitgestellten Mittel zur Finanzierung hat allerdings nicht statt gefunden. Aus der heutigen Erfahrung mit dieser Regelung kann man sagen, dass das nicht sinnvoll gewesen ist. Die Unterschiede in der Bildung und an den Hochschulen haben sich weiter von einander entfernt. Und auch das auseinanderdrifften von reichen und armen Bundesländern ist deutlich zu erkennen. So haben sich beispielsweise die finanzstarken Länder über das Wegberufungsverbot für Professoren hinweggesetzt und ihre finanziellen Möglichkeiten genutzt, um im Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Vorteile nutzen zu könne.Der Bund hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass er durchaus Willens und bereit ist, sich an der Bildungsfinanzierung in den Ländern zu Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 beteiligen. Dabei musste er teilweise skurrile Wege beschreiten, um nicht gegen das Kooperationsverbot von Bund und Ländern zu verstoßen. Ich erinnere hier nur an das Programm zum Ausbau von Ganztagsangeboten IZBB, oder an die komplizierte Finanzierung von Schulsozialarbeit über Elternvereine. Das muss zu dem Schluss führen, dass wir eine engere Zusammenarbeit sowohl unter den Ländern als auch mit dem Bund brauchen. Und das nicht nur in der Frage der Hochschulfinanzierung, wie es der Beschluss des SPD-Bundesparteitages vom Dezember vorsieht. Sondern auch in der Frage der Bildungsstandards an den Schulen und in der Lehrerausbildung.Ich habe Verständnis für die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen, die sich gegen die Aufhebung des Kooperationsverbotes ausgesprochen haben. In den Ländern, in denen die Union die Regierungsverantwortung hat und hatte, war die Bildungsqualität deutlich besser als in den anderen Ländern. Länder wie Bayern fürchten nach wie vor eine Absenkung der Qualität ihrer Bildungsabschlüsse bei einer Angleichung der Bildungsstandards, Schleswig-Holstein nicht ausgenommen. Erst in den letzten Jahren, seit die CDU in der Regierungsverantwortung ist, kann man deutliche positive Entwicklungen unseres Schulsystems und unserer Hochschulen feststellen. Wir wollen die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern aber nicht auf die Hochschulen beschränken.Das können Sie dem Beschlussvorschlag, den wir im Bildungsausschuss in der letzten Woche diskutiert und beschlossen haben, entnehmen. Gleiches gilt für die Bundesratsinitiative, die die Landesregierung gestern im Kabinett beschlossen hat und die jetzt auf den Weg gebracht werden wird. Wir brauchen gemeinsame Bildungsstandards und Förderkulissen, die sich beispielsweise der Ausgestaltung der Ganztagschulen, der Schulsozialarbeit oder der bundesweiten inklusiven Beschulung im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung oder auch der Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung annehmen..Helfen sie mit, eine gemeinsame Verantwortung für die Bildung von der frühkindlichen Bildung bis hin zu den Hochschulen auf den Weg zu bringen. Damit der Antrag Schleswig-Holsteins eine Aussicht auf Erfolg hat, brauchen wir die Zustimmung des Bundesrates und eine 2/3 Mehrheit im deutschen Bundestag, um die Verfassung an den richtigen Stellen zu ändern.Unser Ziel lautet: Die Bildungshoheit bleibt bei den Ländern, im Rahmen von verbindlichen Bildungsstandards für die Schulen und die Hochschulen und in einer gemeinsamen Finanzverantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Seite 2/2