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25.01.12
17:52 Uhr
SPD

Sandra Redmann: Fehlschuss von CDU und FDP

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 25. Januar 2012



TOP 3, Änderung des Landesjagdgesetzes (Drucksache 17/1710, 17/2161)



Sandra Redmann:
Fehlschuss von CDU und FDP


Die infolge der Föderalismusreform geltende neue Verfassungslage macht Änderungen des Landesjagdgesetzes von 1999 auch aus unserer Sicht notwendig. Dass das Landesjagdgesetz auch an veränderte Gesetze auf EU- und Landesebene angepasst werden muss, ist auch noch verständlich. Was CDU und FDP in ihrem Gesetzentwurf aber noch darüber hinaus vorgelegt haben, ist weitgehend kontraproduktiv oder sogar schädlich für Natur und Umwelt. Sie haben die Chance verpasst, ein modernes Landesjagdgesetz zu formulieren, das den gesellschaftlichen Anforderungen aller Menschen und der Jägerschaft entspricht. Dies ist ein glatter Fehlschuss, den wir bald vergessen werden.
Immerhin, das Verbot bleihaltiger Munition bleibt bei der Jagd auf Wasserwild wie vorher bestehen und wird nicht aufgeweicht. Das ist aber schon das einzig Gute zum Thema „Bleimunition“. Für uns steht fest: Wir müssen weg von bleihaltiger Munition, dies wird von der weit überwiegenden Mehrheit der Fachleute zu Recht gefordert. Aus meiner Sicht hat die wildbiologische Forschung überzeugend ergeben, dass nicht nur die Aufnahme von Bleischroten durch gründelnde Wasservögel zu Bleivergiftung führt, sondern für Greifvögel wie Seeadler und Rotmilan auch die Aufnahme von Bleimunitionsteilen und -abrieb beim Fressen von Aas geschossener Tiere auf Dauer tödlich wirken kann.
Ein Verbot von bleihaltiger Munition kann jedoch nur greifen, wenn eindeutig bessere Alternativen verfügbar sind. Dies wird bald wissenschaftlich belegbar sein. Daher wäre ein Verbot von bleihaltiger Munition mit einer angemessenen Übergangsfrist die beste Lösung 2



gewesen. Hierzu schweigt sich der Gesetzentwurf von CDU und FDP jedoch aus. Diese Arbeitsverweigerung bei einem derart wichtigen Thema ist peinlich.
Aber auch andere Änderungen zeigen, dass die Interessen des Natur- und Artenschutzes bei den Regierungsfraktionen keinen Stellenwert haben. Mit der vorgesehenen Ausnahmeregelung zum Ausnehmen von Gelegen werden gravierende Eingriffe in die Populationen wildlebender Vogelarten und Störungen zur Fortpflanzungszeit ermöglicht. Bei der Suche nach beispielsweise Gänsegelegen können wertvolle Lebensräume zu einer denkbar ungünstigen Zeit durchstreift und geschädigt sowie andere Vogelarten zur Brutzeit gestört werden.
Vielseitig kann auch die neue Regelung interpretiert werden, wonach es verboten ist, „die Ausübung der Jagd vorsätzlich zu stören oder zu behindern.“ Sie kann so verstanden werden, dass Jäger nur in ihren Augen störende Waldspaziergänger unter Hinweis auf diese Regelung aus dem Wald verweisen. Wir als SPD setzen mehr auf gegenseitige selbstverständliche Rücksicht.
Auch die Regelung zum Mindestabschussplan für das Rehwild und die damit zusammen hängende Verlängerung der Jagdzeiten hätte anders aussehen müssen. Der unzweifelhaft zu hohe Rehbesatz verhindert den natürlichen Aufwuchs junger Bäume und erschwert die naturnahe Waldbewirtschaftung. Ob jedoch neue bürokratische Regelungen hier alleine helfen, hätte intensiver diskutiert werden müssen.
Für mich lohnt es nicht, weiter über dieses hoffentlich mit nur kurzer Halbwertzeit ausgestattete neue Landesjagdgesetz zu sprechen, es ist eben nur ein weiterer Fehlschuss von CDU und FDP. Viel wichtiger für mich ist, mit welchen Inhalten ein wirklich modernes und alle Interessen berücksichtigendes Jagdgesetz gefüllt werden muss. Diesen Anspruch haben die Regierungsfraktionen wahrlich nicht erfüllt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.