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23.01.12
16:02 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Bildung, Wirtschaft und Soziales

9/2012 Kiel, 23. Januar 2012
Themen der Plenarsitzung: Bildung, Wirtschaft und Soziales
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 25. Januar, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Beratung stehen die Themen Bildung, Wirtschaft und Soziales. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet- Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.


Mittwoch, 25. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde „Landtagsbeschluss zur Bildungsfinanzierung jetzt umsetzen – Kooperationsverbot aufheben“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minu- ten.

Die SPD startet einen erneuten Anlauf, um das umstrittene Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu kippen. Die Landesregierung soll sich nach Willen der Sozialdemokraten beim Bund dafür einsetzen, dass diese Regelung aus dem Grundgesetz gestrichen wird. Der Landtag berät das Thema in einer Aktuellen Stunde. Das Kooperations- verbot wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 in Artikel 104 b des Grundgeset- zes aufgenommen. Damit ist es dem Bund weitestgehend verwehrt, sich inhaltlich und finan- ziell in die Bildungshoheit der Länder einzumischen. Auf diesem Wege wurden zwar Kompe- tenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern beseitigt. Gleichzeitig ist aber nach Auffassung vieler Landespolitiker eine Reihe von neuen Problemen entstanden: So müssen für eine Bund- Länder-Zusammenarbeit im Bildungsbereich teilweise neue und umständliche Wege beschrit- ten werden.

Darüber hinaus beklagt die Landesregierung in einem Bericht aus dem Jahr 2010 eigenmäch- tig aufgelegte Bildungsprogramme des Bundes, die das Land zu einer Kofinanzierung zwän- gen und eigene Programme verhinderten. Auch der Landtag hat im Dezember 2010 partei- übergreifend gefordert, das Kooperationsverbot wieder abzuschaffen. In dem Beschluss wird Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker auf „bestehende verfassungsrechtliche Hindernisse“ bei einer Verbesserung des Bildungssys- tems verwiesen. „Damit der Bund seinen Teil der Verantwortung künftig wieder wahrnehmen kann, wird die Landesregierung gebeten, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Koope- rationsverbot in der Bildungspolitik aufzuheben.“ Diesen Beschluss greift die SPD nun auf.

TOP 26 Für den Erhalt der Sektion für Sexualmedizin am UKSH in Kiel, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 17/2155), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die SPD fordert, die von der Schließung bedrohte Sektion für Sexualmedizin am Universitäts- klinikum (UKSH) zu erhalten. Das Problem: Die Abteilung des finanziell angeschlagenen Klini- kums macht Minus - es kursiert die Zahl von 155.000 Euro. Deshalb werden Mitarbeiter abge- zogen, möglicherweise droht die Schließung. Das Kieler Institut ist das einzige seiner Art im Land. Hier werden Männer und Frauen mit sexuellen Problemen behandelt, sowohl mit organi- schen Störungen als auch mit Neigungen wie etwa Pädophilie. Den hiervon Betroffenen ver- sucht das Projekt "Dunkelfeld" zu helfen, damit sie keine Täter werden. Neben Behandlung und Forschung, etwa zur Geschlechtsidentität, gehören gerichtliche Gutachten zu den Aufga- ben der Sexualmediziner. Unter anderem geht es um die Frage, ob ein Sexualstraftäter mut- maßlich rückfällig wird.

Sollte der Forschungsbereich geschlossen werden, fürchten die Sozialdemokraten, dass „ge- fährliche Sexualstraftäter nicht ausreichend begutachtet und therapiert werden können und weiterhin eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellen würden“.

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1710), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drs. 17/2161), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nach kontroverser Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss steht die von CDU und FDP auf den Weg gebrachte Reform des Landesjagdgesetzes vor der Verabschiedung. Kritiker monieren, dass Schutzstandards ausgehöhlt würden. Die Opposition votierte im Ausschuss geschlossen dagegen. Ein Knackpunkt: Jäger dürfen demnach künftig ohne Genehmigung der Naturschutzbehörden das Gelege von „Federwild", gemeint sind vor allem Gänse, zerstören. Hintergrund seien die Schäden, die durch eine wachsende Zahl dieser Vögel verursacht wer- den, heißt es aus der Koalition. Kritiker wenden ein, dass auch geschützte Arten von dem Griff in die Nester betroffen seien.

Das Schießen mit Bleimunition bleibt weiterhin erlaubt, allerdings nicht auf Wasservögel. Ein weiter gehendes Verbot von Bleimunition, wie von der Opposition gefordert, lehnt Schwarz- Gelb zum jetzigen Zeitpunkt ab. Es gebe noch keine gesicherten Erkenntnisse, ob alternative Munition nicht auch Gifte im Fleisch der Tiere anreichere. Auch müsse aus Tierschutzgründen sichergestellt sein, dass die alternative Munition genau so schnell und zuverlässig tötet wie

2 Bleimunition, damit die Tiere nicht unnötigen Qualen ausgesetzt würden. Hier laufen derzeit Tests auf Bundesebene. In vielen Wäldern Schleswig-Holsteins gibt es zu viele Rehe, die die Rinde von jungen Bäumen abknabbern. Über Abschusspläne soll der Reh-Bestand reguliert werden. Um diese Pläne umzusetzen, sollen die Jagdzeiten per Verordnung verlängert werden können. Tierschützer monieren, Schleswig-Holstein habe ohnehin bereits die längsten Jagd- zeiten der Republik.

TOP 4 Gesetzentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz, Gesetzentwurf der Landesregie- rung (Drs. 17/1854), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/594), Bericht und Beschluss- empfehlung des Bildungsausschusses (17/2174), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einem neuen Gesetz will die schwarz-gelbe Koalition die Qualität der beruflichen Weiterbil- dung im Lande verbessern. Die Koalitionsfraktionen brachten den Gesetzentwurf aus dem Wissenschaftsministerium gegen die Stimmen der Opposition durch den Bildungsausschuss. Das neue Regelwerk soll das bisherige Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990 ersetzen. Neu geregelt werden unter anderem die Verfahren zur Anerkennung der Wei- terbildungsveranstaltungen, für die Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsfreistellung haben. Im Jahr 2009 hätten zwar nur 5.985 Personen ihr Recht auf Bildungsfreistellung wahrgenommen – das seien lediglich 0,69 Prozent der Anspruchsberechtigten. Gleichwohl halte die Landesre- gierung aber am Anspruch auf Weiterbildung fest. Mit Blick auf den steigenden Fachkräftebe- darf gehe es darum, vorhandene Potentiale zu nutzen und deshalb Anreize für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen, heißt es aus dem Ministerium.
Ansprechpartner für die Veranstalter soll künftig die Investitionsbank Schleswig-Holstein sein, die die Bearbeitung der jährlich rund 3.000 Anträge auf Anerkennung übernehmen soll. Das kostet allerdings Geld: bis zu 70 Euro werden pro Anerkennungsverfahren fällig. Das Ministe- rium ist aber überzeugt, dass „die staatliche Anerkennung wie ein Gütesiegel wirkt und damit werbewirksam ist“. Insofern dürfte sich der Aufwand insgesamt für die Veranstalter rechnen. Die Veranstaltungen dürfen als sogenannte Typenveranstaltungen in zwei Jahren nach glei- chem Muster beliebig häufig durchgeführt werden. Ein positiver Nebeneffekt der Neuregelung sei die Einsparung von anderthalb Planstellen im Wirtschaftsministerium. Die SPD, die die Debatte mit einem eigenen Antrag im Mai 2010 angestoßen hatte, spricht dagegen von einem „Weiterbildungs-Abbaugesetz“. Die Sozialdemokraten monieren insbesondere, dass die bishe- rigen Freistellungsregelungen eingeschränkt werden. Eine Neuerung: Bislang konnten Arbeit- nehmer ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen pro Jahr über zwei Jahre an- sammeln, um dann zehn Tage Bildungsurlaub zu machen. Nach Willen von Schwarz-Gelb soll diese „Verblockung“ künftig nur noch unter strengen Auflagen möglich sein. So muss das Bil- dungsministerium „die Notwendigkeit anerkennen“.



3 TOP 16 B und 31 Anträge zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2065), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2163), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Alarmierende Berichte über den übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung rufen die Politik auf den Plan. SPD und Grüne im Landtag prangern den Einsatz der Medika- mente, vor allem in der Hähnchenmast, an und fordern klarere Regeln: So sollen die Betriebe genau dokumentieren, welche Wirkstoffe sie an welches Tier verabreichen. Und: Die Behör- den sollen schärfer kontrollieren. Ziel müsse es sein, dass nur kranke Tiere behandelt werden. Das Problem: Die Tiere entwickeln Resistenzen gegen die Medikamente, die sich dann wie- derum auf den Menschen übertragen können. Der Massen-Einsatz von Antibiotika ist zwar seit 2006 EU-weit verboten. Dennoch, so die Sozialdemokraten, „zeichnet die Wirklichkeit ein an- deres Bild“. In Mastanlagen mit tausenden Hühnern oder Schweinen bekommen häufig gleich ganze Gruppen infektionshemmende Antibiotika verabreicht, wenn ein Tier erkrankt ist.

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von resistenten Keimen warnte erst im Dezember das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium davor, Antibiotika ohne Not in der Hähnchenmast einzusetzen. Eine Studie dazu zeigte, dass 96,4 Prozent der Tiere aus den untersuchten NRW-Betrieben Antibiotika bekamen – teilweise bis zu acht verschiedene Wirk- stoffe, jedoch nur über eine unzureichend lange Zeitspanne hinweg. So werden die Bakterien nicht vollständig abgetötet und können lernen, sich mit dem Antibiotikum zu arrangieren. Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) will die Bestimmungen für den Medikamen- teneinsatz in der Tiermast verschärfen. Nach einem Anfang des Jahres vorgestellten Gesetz- entwurf ihres Ressorts sollen etwa die Regeln zur Anwendungsdauer und Dosierung ver- schärft werden. Sie hatte die Länder zur konsequenten Überwachung und Ahndung von Ver- stößen aufgefordert.

TOP 8 Entwurf eines Konnexitätsausführungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesre- gierung (Drs. 17/2150), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Nach dieser Volksweisheit funktioniert das so genannte Konnexitätsprinzip der schleswig-holsteinischen Landesverfassung. Dort heißt es seit 1998 sinngemäß: Verpflichtet das Land die Kommunen durch Gesetz oder Verordnung, bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen, so müssen gleichzeitig Bestimmungen getroffen werden, wie die Kosten zu decken sind. Für Mehrbelastungen der Kommunen hat das Land einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. In einem Gesetz soll nun festgelegt werden, wie die finanziellen Auswirkungen geplanter Gesetze und Verordnungen des Landes im Einzelnen ermittelt und eine eventuelle Mehrbelastung der Kommunen ausgeglichen werden sollen. Der entsprechende Entwurf der Landesregierung wird nun im Landtag in Erster Lesung beraten. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums soll das neue Gesetz Rechtsklarheit und Ver- lässlichkeit schaffen. Es sorge für eine bessere und konfliktfreiere Zusammenarbeit zwischen dem Land und seinen Kommunen, heißt es.


4 Das so genannte Konnexitätsausführungsgesetz verpflichtet das fachlich zuständige Ministeri- um, beim Erlass einer Vorschrift, die den Kommunen zusätzliche Aufgaben überträgt, damit verbundene Personal-, Sach- und Zweckausgaben sowie Investitionen der Kommunen zu be- nennen. Werden die Kommunen durch Gesetze oder Verordnungen entlastet, müssen im Ge- genzug auch die entsprechenden Einsparungen ermittelt werden. Die Mehrbelastung der Kommunen, die das Land ausgleichen muss, ergibt sich aus der Differenz der Kosten und Ein- sparungen beziehungsweise Einnahmen. Die Kostenfolgeabschätzung geschieht bislang auf der Grundlage einer Beteiligungsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kom- munalen Landesverbänden aus dem Jahre 2006. Der neue Entwurf lehne sich eng an diese Beteiligungsvereinbarung an, heißt es aus dem Ministerium.
TOP 9 Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), Gesetzentwurf der Landesre- gierung (Drs. 17/2151), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Bislang muss jeder Feriengast, der in einem schleswig-holsteinischen Bade- und Erholungsort übernachtet, beim Tourismusbüro oder an einem Automaten eine Kurtaxe bezahlen. Diese Regelung steht in ihrer bisherigen Form vor dem Aus. Nach einem Entwurf aus dem Innenmi- nisterium können die Urlaubsorte künftig die Vermieter von Gästezimmern zur Kasse bitten – die diese Extra-Kosten dann wiederum auf die bei ihnen wohnenden Urlauber umlegen. Die Vorteile: Die Gäste sparen sich den Extra-Weg zur Touristen-Info, um dort ihre Karte zu lösen. Und: Abgaben-Preller haben es künftig schwerer.

Die Idee stammt vom Tourismusverband Schleswig-Holstein. Aus der Tourismuswirtschaft kam hierzu im Vorwege Lob, aber auch Kritik. Moniert wird zum Beispiel, dass das Gesetz den Badeorten die Wahlmöglichkeit lassen will, ob sie die Abgabe auf die alte oder die neue Me- thode eintreiben wollen. Dies könne zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Regelun- gen führen. Tourismus-Hochburgen erheben die Kurtaxe, um die Infrastruktur für Feriengäste auszubauen – etwa für Strandpromenaden, Spielplätze oder Parkflächen.

TOP 21 Rückstellungen für AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen, Antrag der Frak- tion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2092), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten

Bis 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke vom Netz – um anschließend abgebaut zu werden. Die Kosten sollen die Energiekonzerne tragen. Hierfür haben sie bereits Rücklagen gebildet. Aber was passiert, wenn ein Strom-Riese dieses Geld für andere Zwecke ausgibt oder pleite geht? Berlin soll für diesen Fall einen „bundeseinheitlichen Rechtsrahmen“ schaf- fen, fordern die Grünen – damit die Kosten nicht auf den Steuerzahler abgewälzt werden.

Die derzeitige Rechtslage ist auch nach Auffassung der Landesregierung unsicher. Die ge- genwärtige Praxis sei „durch das Risiko geprägt, dass die für eine geordnete Stilllegung und Entsorgung erforderlichen Finanzmittel möglicherweise nicht oder nicht im vollen Umfang zur


5 Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden“. So heißt es in der Antwort des Justizministe- riums auf eine Kleine Anfrage der CDU (Drs. 17/1460). In der Erwiderung auf eine Kleine An- frage der Grünen heißt es weiter: Im Atomgesetz finde sich „keine ausdrückliche Verpflichtung der Kernkraftwerksbetreiber zur Bildung einer finanziellen Stilllegungsvorsorge“ (Drs. 17/1961). Es könne deshalb „nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die Mittel durch anderweitige Verfügung des Betreibers oder durch Gläubigerzugriff, insbesondere im Falle der Insolvenz, anderen als den vorgesehenen Zwecken zugeführt werden“, verlautet es aus dem Ministerium weiter.

Der Abbau eines AKW zurück zur „grünen Wiese“ ist teuer und dauert lange. Beim Kraftwerk Niederaichbach (Bayern) hat es der Landesregierung zufolge von 1974 bis 1995 gedauert und 280 Millionen Euro gekostet. Die Anlage in Greifswald wird seit 1995 demontiert, ein Ab- schluss der Arbeiten wird bis 2013 erwartet. Kosten bislang: drei Milliarden Euro. In Schleswig- Holstein produzieren die beiden Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel keinen Strom mehr und sollen stillgelegt werden. Hierfür haben die Betreibergesellschaften, die zum Vattenfall- Konzern gehören, Rücklagen von 1,60 Milliarden Euro (Brunsbüttel) beziehungsweise 1,86 Milliarden (Krümmel) gebildet. In Krümmel muss eine Masse von 329.100 Tonnen entsorgt werden, in Brunsbüttel sind es 338.400 Tonnen. Hiervon sind etwa 1,4 Prozent radioaktiver Abfall.

TOP 48 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (Drs. 17/2170), geplanter Aufruf 17:20 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Die Ausschussvorsitzende berichtet über die Tätigkeit des Petitionsausschusses im vierten Quartal 2011.

Donnerstag, 26. Januar, 9:00 bis 17:00 Uhr
TOP 58 Bericht zu den Auswirkungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1855), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2136), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen zieht die Landesregierung eine Bilanz des Konjunkturpa- kets II – des milliardenschweren Investitionsprogramms, mit dem Bund, Länder und Kommu- nen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise des Jahres 2008 abmildern wollten. Das Finanzmi- nisterium spricht nun von einer „wirksamen Investition in die Zukunft des Landes Schleswig- Holstein“. Das Programm habe dazu beigetragen, dass Deutschland „schneller als alle ande- ren Staaten in Europa aus der größten Wirtschaftskrise gekommen“ sei, „die die freie Welt je erlebt hat“. Der Ausbau der Betreuungsangebote und die Verbesserung der Schulinfrastruktur hätten die Bildungschancen erhöht, die energetische Gebäudesanierung habe Betriebskosten gesenkt und die Umwelt geschont, und der Wege- und Straßenbau habe Wirtschaft und Tou- rismus gedient.

6 Im Zeitraum 2009 bis 2011 seien rund 1.300 Projekte in Schleswig-Holstein gefördert und damit Investitionen im öffentlichen Bereich von insgesamt 500 Millionen Euro finanziert wor- den. Ein großer Teil der Aufträge sei an Firmen aus Schleswig-Holstein gegangen. Bund und Land stellten für Vorhaben in Schleswig-Holstein 375 Millionen Euro als Finanzhilfen zur Ver- fügung. Knapp 125 Millionen Euro brachten die Kommunen auf. 337 Millionen Euro wurden für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur ausgegeben, etwa 160 Millionen Euro für andere Infrastrukturmaßnahmen. Mit mehr als 360 Millionen Euro erfolgte der Großteil der Investitio- nen im kommunalen Bereich. Finanzschwache Kommunen unterstützte das Land bei der Kofi- nanzierung mit 19 Millionen Euro.
Von den rund 1.300 finanzierten Einzelvorhaben entfallen mehr als 800 kommunale Maßnah- men auf den Bereich Bildungsinfrastruktur. Dabei lag der Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung: Fenster und Türen wurden ausgetauscht, Außenwände und Dächer gedämmt, ganze Gebäude komplett saniert oder durch Neubauten ersetzt. Zu den Förderprojekten ge- hörten auch der Bau von Wegen und Radwegen sowie Schallschutzmaßnahmen. Im Kranken- haussektor wurden knapp 170 kommunale Maßnahmen zur energetischen Sanierung geför- dert. Zur Verbesserung der Infrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Lande standen rund 85 Millionen Euro zur Verfügung, vor allem für die Hochschulen und das Universitätsklinikum. Die Mittel wurden auch hier schwerpunktmäßig für die energetische Sa- nierung verwendet. Für das Konjunkturpaket hat das Land zusätzliche Kredite aufgenommen. Die Landesregierung verweist jedoch darauf, dass diese Kosten durch höhere Steuereinnah- men und weniger Sozialausgaben aufgrund eines Rückgangs der Arbeitslosenzahlen wieder wett gemacht würden.

TOP 23 und 33 Anträge zur Norddeutschen Hafenkooperation und zur Elbvertiefung, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2140), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2171), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wirtschaft, Politik, Umweltschützer und Anwohner streiten seit Jahren über Nutzen und Risi- ken der geplanten Elbvertiefung. Nach der generellen Zustimmung der EU-Kommission aus dem Dezember setzen die Befürworter nun auf einen raschen Baubeginn. Die schwarz-gelbe Landesregierung, die sich wirtschaftliche Impulse für den Hamburger Hafen und für das Um- land erhofft, nimmt auf Antrag von CDU und FDP im Landtag Stellung. Die Grünen bekräftigen hingegen erneut ihre Ablehnung und fordern stattdessen ein gemeinsames Wirtschaftskonzept aller deutschen Nordseehäfen.

Damit auch Schiffe der neuen Container-Generation mit einem Tiefgang von 14,50 Metern den Hamburger Hafen erreichen können, soll der Fluss weiter vertieft werden. Kostenpunkt: rund 400 Millionen Euro. Nach dem generellen Ja aus Brüssel rechnet die Hamburger Wirtschafts- behörde nun damit, dass die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen die not- wendigen Planfeststellungsbeschlüsse bis zum Frühjahr treffen, um dann mit den Bauarbeiten zu beginnen.


7 Es sei mit „gravierenden Folgen“ für die Natur und die Flussanrainer zu rechnen, wenn die Elbe weiter ausgebaggert werde, befürchtet die Oppositionsfraktion. So könnten Häfen und Nebenflüsse entlang der Unterelbe verschlicken. Der Fluss werde schneller fließen, was bei Hochwasser zu einer Gefährdung der Deiche und der Anwohner führen werde. Und: Die Obst- anbaugebiete in Flussnähe könnten versalzen. Aus diesem Grund sieht auch das Land Nie- dersachsen die Elbvertiefung mit Skepsis. Berichten zufolge wird mit einer Kostensteigerung um 60 bis 100 Millionen Euro durch Umwelt- und Landschaftsschutzmaßnahmen gerechnet.

TOP 25 Aufmarsch der Faschist_innen in Lübeck verbieten, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2154), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Linken rufen die Landesregierung auf, die alljährliche Nazi-Demo in Lübeck, die für den 31. März geplant ist, zu verbieten. Das Land müsse der Lübecker Stadtverwaltung eine ent- sprechende Weisung erteilen. Die Demonstration findet seit mehreren Jahren am Jahrestag der Bombardierung Lübecks im Jahr 1942 statt. Es sei „nicht zu akzeptieren“, dass Rechtsex- treme das Leid der Bombenopfer missbrauchten, um den Völkermord der Nazis zu relativieren, so die Linken.

Im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hat Innenminister Klaus Schlie (CDU) in der vergangenen Woche berichtet, dass eine Arbeitsgruppe von Innenministerium, Stadt Lübeck und Polizei ein Verbot des Aufmarschs prüfe. Die Gesamteinschätzung der Situation in Lübeck sei nach Aufdeckung der Morde durch das rechtsextreme Zwickauer Neonazi-Trio eine andere als vorher. Schlie hatte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) öffentlich aufgefordert, ein Verbot zu erlassen. Saxe hat jedoch angesichts des hohen Stellenwerts des Demonstrations- rechts rechtliche Bedenken und fürchtet, vor Gericht zu scheitern.

Ob und welche Erkenntnisse konkret vorliegen, um den Aufmarsch am 31. März zu verbieten, wollte Schlie nicht sagen. Er verwies aber allgemein auf mögliche Verbindungen des National- sozialistischen Untergrunds (NSU) zur NPD und Vorfälle in Ratzeburg. Dort hatte es Silvester Randale mit Rechtsradikalen gegeben. Später schrieben Unbekannte Drohungen gegen den Bürgermeister und volksverhetzende Graffitis an die Wände.

TOP 27 Defizite bei der Bildungsqualität abbauen, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜ- NEN (Drs. 17/2156), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Grünen stoßen eine schulpolitische Grundsatzdebatte an und fordern die Landesregierung auf, die „Defizite bei der Bildungsqualität“ im Lande zu benennen und Maßnahmen vorzustel- len, um diese Defizite „kurzfristig abzubauen“.

Damit wird auch die Debatte zwischen Opposition und Schwarz-Gelb um die Kürzung bezie- hungsweise mögliche Finanzierung von 300 Lehrerstellen aus dem letzten Dezember wieder

8 aufgegriffen. Anlass der Debatte war ein FDP-Parteitagsbeschluss aus dem letzten November, wonach 300 Lehrerstellen weniger gestrichen werden sollten als von der Landesregierung ursprünglich geplant. Die Finanzierung sollte über zu erwartende Zinsgewinne sichergestellt werden.

Der Koalitionspartner CDU ging diesen Kurs jedoch nicht mit. Im Koalitionsausschuss verstän- digte sich das Regierungsbündnis Mitte Dezember schließlich darauf, bis Ende März unter Federführung des Bildungsministeriums zu prüfen, welche Möglichkeiten die zu erwartenden Minderausgaben durch niedrige Zinsen im Bildungsbereich eröffnen könnten. Der Antrag der Grünen pocht nun auf rasche Ergebnisse dieser Prüfung.

TOP 60 Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1953), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2138), geplanter Auf- ruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Seit dem „Schock“, den die Veröffentlichung der ersten Pisa-Studie Ende 2001 ausgelöst hat, hat die Bildungspolitik große Anstrengungen unternommen, um das deutsche Schulsystem zukunftsfest zu machen. Eine Konsequenz: Mehr Eigenverantwortung für die Schulen soll zu besseren Lern-Ergebnissen führen. Das ist ein Kernpunkt des Regierungsberichts zur „Eigen- verantwortlichkeit von Schulen“, den CDU und FDP beantragt haben. Durch die „Verlagerung von Entscheidungsrechten, das vor Ort verfügbare Wissen und die Kreativität der unmittelbar Beteiligten“ werde das Lern-Klima verbessert, heißt es in dem Papier. Für das Bildungsminis- terium schließt diese gestärkte Eigenverantwortlichkeit auch die Verantwortlichkeit der Schulen für die Qualität der Ergebnisse mit ein. Interne und externe Programme zur Qualitätssicherung seien unabdingbar.

Dabei konzentriert sich die Schulsteuerung zunehmend stärker darauf, die Ergebnisse der Schulen zu überprüfen (Output-Orientierung) anstatt den Schulen konkrete Vorgaben für den Schulalltag zu machen (Input-Orientierung). In den Jahren 2003 und 2004 verabschiedete die Kultusministerkonferenz zahlreiche länderübergreifende Bildungsstandards für verschiedene Fächer der Primarstufe, des Hauptschulabschlusses und des mittleren Abschlusses (Sekun- darstufe 1).

Ziel der verstärkten Eigenverantwortung, so der Bericht, müsse sein, dass „möglichst viele Schülerinnen und Schüler […] möglichst hohe Qualifikationen erwerben und die für sie best- möglichen Abschlüsse erreichen“. Diese Zielsetzung bündelt der Bericht in einem Konzept, das vier konkrete Handlungsfelder benennt:

1. Im Handlungsfeld ‚Pädagogik, Lern- und Unterrichtsorganisation’ sollen die Entschei- dungskompetenzen der Schulen zur Profilbildung der Schule (z.B. G8 oder G9) und der Entwicklung des Unterrichts gestärkt werden.



9 2. Im Bereich der ‚personellen Ressourcen’ sollen den Schulen vielfältige Freiräume einge- räumt werden um über die Einstellung von Lehrern und Lehrerinnen selbstbestimmt zu entscheiden. 3. Innerhalb der ‚finanziellen Ressourcen’ sollen die Schulen über den Einsatz von Geldern selbstverantwortlich entscheiden können. 4. In Bezug auf die ‚Schulqualität’ sollen Schulen dazu angeregt werden interne Konzepte zur Verbesserung des Unterrichtes und der Lernergebnisse zu erstellen.

TOP 37 und 57 Zukunft des Landestheaters und Bericht zur Lage der Soziokultur und der freien Theater in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2187), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1704), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1923), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Landtag nimmt die schleswig-holsteinische Theaterlandschaft unter die Lupe. Der SSW fordert einen Regierungsbericht über das finanziell angeschlagene Landestheater an, und die Linken rücken die freie Theaterszene in den Blickpunkt.

Thema Landestheater: Das Traditionshaus ist seit zwei Jahren von der Insolvenz bedroht. Grund sind die steigenden Personalkosten bei eingefrorenen öffentlichen Zuschüssen. An sei- nen zwölf Spielstätten beschäftigt das Landestheater 380 Mitarbeiter. 80 Prozent seines Jah- resetats von rund 20 Millionen Euro gibt das Theater für Personalkosten aus.

Die Leitung des Landestheaters hat vor diesem Hintergrund einen Sparkurs eingeschlagen. So wird weniger Geld für Gastschauspieler und Gastmusiker ausgegeben, und im Spielplan wird auf aufwendige Inszenierungen verzichtet. Zugleich konnte das Landestheater seine Einnah- men steigern, etwa durch mehr verkaufte Abonnements. So konnten die befürchteten Entlas- sungen bisher vermieden werden. Durch Rücklagen ist der Mehrspartenbetrieb bis zum Ende der Spielzeit 2012/13 gesichert.

Die Landesregierung lobt den Sanierungskurs, gibt aber zu bedenken, dass es „mittelfristig ohne Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse zu einem Abbau des Angebots kommen“ müsse. Durch Tarifsteigerungen befürchtet das Bildungsministerium allein in diesem und im nächsten Jahr Mehrkosten von insgesamt 2,25 Millionen Euro. Das Ministerium empfiehlt deshalb, den Abschluss von niedrigeren Haustarifen zu prüfen. Zudem hat die Landesregierung mit den beteiligten Kommunen eine Theaterstrukturkommission ins Leben gerufen, die ein Gesamt- konzept für die schleswig-holsteinische Theaterlandschaft erarbeiten soll. Denn: Auch die Häuser in Kiel und Lübeck haben Finanzprobleme.

Thema Soziokultur / freie Theater: Die Landesregierung will sowohl die Soziokultur in Schleswig-Holstein als auch die freien Theater im Land nächstes Jahr weiterhin finanziell un- terstützen. Die institutionelle Förderung für die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft So- ziokultur Schleswig-Holstein (LAG) und für die freie Theaterszene soll nicht gekürzt werden.

10 Allerdings will die Regierung der LAG das Geld für Ausstattung und Gebäudesanierung strei- chen. Das geht aus dem von den Linken angeforderten Bericht hervor.

Die LAG Soziokultur, der Zusammenschluss von 19 Zentren in der Trägerschaft von Kommu- nen und Vereinen, sei „ein wichtiger Teil der kulturellen Verbandsinfrastruktur“ und die Zentren „wichtige Kristallisationspunkte kommunaler Kulturarbeit“, schreibt das Ministerium. Daher sei die Förderung für die Jahre 2011/2012 auch „bewusst ungekürzt geblieben“.

In diesem und im kommenden Jahr wird die LAG Soziokultur zwar mit je 38.000 Euro vom Land unterstützt. Allerdings will Schwarz-Gelb die Investitionsförderung, also die Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden und für die Ausstattung der Zentren, im nächsten Jahr kap- pen. Die Förderung soll „zur Kompensation der institutionellen Förderung ausgesetzt werden“, schreibt das Ministerium. In diesem Jahr waren im Haushalt noch 95.000 Euro als Investitions- förderung veranschlagt.

Die Linke und auch die Landesarbeitsgemeinschaft kritisieren die geplanten Kürzungen. Beim Aussetzen der Investitionsförderung würden Schäden entstehen, die nicht mehr behebbar sei- en. Neben der institutionellen Förderung unterstützt das Land die LAG Soziokultur auch bei der Projektförderung. Derzeit werden zwei Kooperationsprojekte, das „Kindertheater des Mo- nats“ und das „Theater for Youngsters“ mit 43.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro geför- dert. Auch 2012 können die Gruppen mit Finanzspritzen rechnen.

Vor dem Hintergrund, dass viele freie Theater wirtschaftlich schwer zu kämpfen haben und als „Anerkennung der kulturell wertvollen Arbeit der freien Theaterszene“ werde das Fördervolu- men von rund 240.000 Euro im Doppelhaushalt 2011/2012 nicht gestrichen, schreibt das Mi- nisterium. Im vergangenen Jahr wurden 15 freie und private Theater gefördert.

TOP 30 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2162), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten
Mit strengeren Auflagen für die Fischer will die EU-Kommission die Überfischung der Meere bekämpfen. Dafür gibt es im Grundsatz Applaus von den Grünen im Landtag. Die Oppositions- fraktion fordert aber auch Nachbesserungen. Ziel der Fischerei-Reform, die im vergangenen Juli vorgestellt wurde: Spätestens 2015 sollen die Bestände nicht mehr über ihre natürliche Reproduktionsfähigkeit hinaus ausgebeutet werden. Rund drei Viertel der Bestände gelten nach Kommissionsangaben als überfischt. Brüssel will deshalb die Fangquoten, also die er- laubten Obergrenzen für die Fischer, strenger an wissenschaftlichen Kriterien orientieren. Die- se gibt es zwar derzeit schon, letztlich entscheiden aber die EU-Staaten über die Quoten - und diese gehen häufig über die von Forschern empfohlenen Grenzen hinaus.



11 Daneben soll der Rückwurf des so genannten Beifangs verboten werden. Dabei werden un- gewünschte Meerestiere wieder über Bord gekippt, wobei viele Tiere schon tot oder verletzt sind. Stattdessen sollen nun alle gefangenen Fische angelandet werden müssen. So sollen die Fischer zu gezielteren Fangmethoden angehalten werden. Flankiert werden soll dies durch einen Handel mit den Quoten. Dabei könnten beispielsweise größere Fangfirmen kleineren Fischern deren Quoten abkaufen, was zu einer Konzentration der Flotte führen würde.
Hiergegen regt sich Protest im Lande: „Die generelle Einführung handelbarer Quoten lehnen wir ab, weil damit die Gefahr einer noch stärkeren Konzentration im Fischereisektor besteht und die handwerkliche Küstenfischerei Schleswig-Holsteins dadurch vermehrt unter Druck geraten könnte“, heißt es bei den Grünen. Auch das für Fischerei zuständige Landwirtschafts- ministerium hat sich ähnlich geäußert. Derzeit besteht die schleswig-holsteinische Fischerei- flotte nach Angaben des Ministeriums aus rund 700 Fischereifahrzeugen, die überwiegend zwischen sechs und 24 Metern lang sind. Die Struktur dieser Flotte beruhe in erster Linie auf Familienbetrieben, die in der Nordsee im Wesentlichen dem Krabbenfang und in der Ostsee hauptsächlich dem Dorsch- und Heringsfang nachgehen. Die Grünen fordern zudem noch strengere Vorgaben zum Artenschutz. So soll es Gesamtfangmengen für alle Fischarten ge- ben, und der Fang soll aus der Basis von „mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen“ erfolgen. Für diese Ziele soll sich die Landesregierung bei der Bundesregierung einsetzen.

Sitzungsende ist für 17:00 Uhr vorgesehen, da um 18:00 Uhr die Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus in Rendsburg stattfindet.

Freitag, 27. Januar, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 13 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes, Gesetzentwurf der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 17/2183), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten

SPD und SSW unternehmen einen erneuten Versuch, die Tariftreue im schleswig- holsteinischen Mittelstandsförderungsgesetz strenger zu regeln. Öffentliche Aufträge in den Bereichen Bau und Personennahverkehr sollen demnach nur an Unternehmen gehen, die ih- ren Mitarbeitern den ortsüblichen Tariflohn zahlen. Beim Personennahverkehr, etwa auf Li- nienbussen, soll die Landesregierung nach Willen der beiden Oppositionsfraktionen den „re- präsentativen“ Tarif festlegen, wenn mehrere Verträge nebeneinander gelten. Im Bau-Bereich verweisen SPD und SSW auf das Entsendegesetz des Bundes und auf bundeseinheitliche Tarife. Hintergrund dieser Formulierung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH aus dem Jahr 2008. Demnach darf der Staat die Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht an die Einhaltung spezieller Tarifverträge koppeln.
Wegen dieses Urteils hat die schwarz-gelbe Koalition die Tariftreue-Regelung in ihrem Mit- telstandsförderungsgesetz aus dem letzten Jahr neu formuliert. Betriebe, die sich um öffentli-


12 che Aufträge bewerben, müssen demnach nur dann Tariftreueerklärungen abgeben, wenn es in dem Bereich „allgemeinverbindliche“ Tarifverträge gibt. Der Streit um die Tariftreue schwelt in der Landespolitik seit Jahren, Zwischen 2003 und 2010 galt in Schleswig-Holstein das von Rot-Grün und SSW verabschiedete Tariftreuegesetz. Dem- nach durften öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schie- nen-Personennahverkehr und Busverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tarif zahlen. Nach dem EuGH-Urteil haben CDU und FDP diesen Bereich in ihrem Mittelstandsförderungsgesetz neu geregelt.

TOP 32 ELER Mittel für Schleswig-Holstein effektiver ausrichten und sichern, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2167), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten
Die Grünen werfen der Landesregierung vor, die für Schleswig-Holstein vorgesehenen EU- Mittel zur Förderung des ländlichen Raums nur schleppend abzurufen.
Das Land hat in der laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 Anspruch auf 302 Millionen Euro aus dem ELER-Programm (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländli- chen Raums). Hiervon seien aber im Oktober letzten Jahres lediglich 166 Millionen „gebun- den“, also für Projekte des von der Landesregierung aufgelegten Zukunftsprogramms ländli- cher Raum reserviert worden, so die Grünen. Insbesondere bei der Förderung der 21 „AktivRegionen“ gebe es Nachholbedarf. Hier entwi- ckeln Kommunen, Wirtschaft und Verbände gemeinsame Konzepte, um den ländlichen Raum aktiver zu gestalten. Auch bei den Themen Klimawandel, Gewässerschutz und Energiewende sei das Land nicht aktiv genug. Deswegen fordern die Grünen eine „sofortige Programman- passung“, denn die Gelder müssen bis zum 30. Juni abgerufen werden. Um das Geld in den Norden zu holen, muss das Land die EU-Mittel kofinanzieren – in der Regel zu 50 Prozent. Das bedeutet: Zu jedem Euro aus Brüssel muss Kiel einen Euro dazugeben.
In der derzeitigen Förderperiode 2007 bis 2013 erhält Schleswig-Holstein neben den ELER- Mitteln rund 374 Millionen Euro aus dem Regionalfonds EFRE sowie 100 Millionen aus dem Sozialfonds ESF und 67 Millionen aus dem INTERREG-IV-A-Programm. Hinzu kommen 16 Millionen aus dem Fischerei-Topf EFF.
TOP 36 Gute Arbeit in der Wissenschaft - Verlässliche berufliche Perspektiven des wis- senschaftlichen Nachwuchses in Schleswig-Holstein sicherstellen, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2186), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Linken fordern unbefristete und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen des Landes – nicht nur für Professoren, sondern auch für andere wissenschaftli- che Mitarbeiter. Dafür soll die Landesregierung im Bundesrat die Überarbeitung des Wissen- schaftszeitvertragsgesetzes in Angriff nehmen. So genannte Ketten-Befristungen, also die


13 Verlängerung der Arbeitsverträge um immer nur ein oder zwei Jahre, soll es künftig nicht mehr geben, und befristete Arbeitsverträge sollen mindestens ein Jahr gelten und nicht nur wenige Monate.

Eine aktuelle Studie, die die Hannoveraner Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) im Auftrag des Bundesbildungsministeriums vorgenommen hat, hat ergeben, dass im Jahr 2009 rund 83 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an deutschen Hochschulen nur Zeitverträ- ge hatten. Einer weiteren HIS-Studie zufolge beträgt die durchschnittliche Dauer eines befris- teten Arbeitsvertrages in der Wissenschaft 28,3 Monate, wobei 27 Prozent aller Verträge eine Dauer von unter 12 Monaten aufweisen. An Schleswig-Holsteins Hochschulen arbeiten nach einem Bericht der Landesregierung insgesamt 2028 Personen im wissenschaftlichen Bereich. Darunter sind neben den gut 1.000 Professoren insgesamt 956 Doktoranden oder wissen- schaftliche Mitarbeiter.

TOP 38 Gemeinsame Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/2188), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

Im Zuge der Föderalismusreform I wurde 2006 auch das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich in das Grundgesetz (Artikel 104b) aufgenommen. Als Konse- quenz dieses Schrittes wurde die gemeinsame Bund-Länder-Kommission „Berufliche Aus- und Weiterbildung“ aufgelöst, obwohl der Bund über sein Berufsbildungsgesetz immer noch für diesen bereich zuständig ist. Vor diesem Hintergrund fordert der SSW, eine „gemeinsame Be- rufsbildungskonferenz“ von Bund und Ländern einzurichten.

Für die Qualität der Berufsausbildung in Deutschland sei es „zwingend erforderlich“, ein sol- ches Gremium einzuberufen und das Kooperationsverbot wieder aus dem Grundgesetz zu streichen. Dieses Thema behandelt der Landtag auch in einer Aktuellen Stunde zu Beginn dieser Tagung.

TOP 20 Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte – Ein landesweites Sozialticket ist eine Notwendigkeit, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2070), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Wer Hartz IV oder Wohngeld bezieht oder wenig verdient, hat nach Überzeugung der Linken nicht genug Geld, um Bus oder Bahn zu fahren. Die Oppositionsfraktion fordert deshalb ein landesweites Sozialticket zu einem Preis von höchstens 15 Euro. Mobilität sei ein Grundrecht, das für jeden erschwinglich sein müsse.

Die Linken verweisen darauf, dass im Hartz-IV-Regelsatz lediglich 18,41 Euro pro Monat für Verkehrsdienstleistungen vorgesehen seien. Allein eine Monatskarte für den Bus koste dage- gen in Schleswig-Holstein zwischen 34 und 51,50 Euro. Die Landesregierung müsse sich nun

14 mit den Kommunen und den Verkehrsverbünden zusammensetzen, damit das Recht auf Mobi- lität und soziale Teilhabe „nicht vom Wohnort abhängig“ ist. Einige Städte im Land, etwa Lü- beck, haben bereits derartige Regelungen. Auch in Hamburg gibt es für Hartz-IV-, Sozialgeld- und Sozialhilfeberechtigte eine um 18 Euro verbilligte Monatskarte für den Verkehrsverbund HVV.

TOP 40 Für eine landesweite Kita-Sozialstaffel, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2190), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Grünen wollen einkommensschwache Eltern landesweit bei den Kindergarten-Gebühren entlasten: Das Land soll „unverzüglich“ Gespräche mit den Kreisen aufnehmen, damit es be- reits zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August eine landesweite Sozialstaffel in Schleswig- Holstein gibt. Schleswig-Holstein als Land mit den bundesweit höchsten Kita-Beiträgen dürfe nicht zulassen, dass Kinder aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden.

Die Sozialstaffel legt die Einkommensgrenze fest, bis zu der die Eltern ihre Kinder beitragsfrei in die Kita schicken können. Zurzeit können die Kommunen den Satz unterschreiten und auch Eltern zur Kasse bitten, die beispielsweise nur 85 Prozent des Satzes zur Verfügung haben. Hinzu kommt: Bei den Kita-Gebühren gibt es große regionale Unterschiede. Der Landesrech- nungshof hat 2008 festgestellt, dass die Kosten für eine vierstündige Betreuung zwischen 87 und 168 Euro auseinanderklaffen. Eine alleinerziehende Mutter mit 1.400 Euro netto im Monat müsste in Nordfriesland nichts für den Kita-Aufenthalt ihres Kindes dazubezahlen. In Kiel müsste sie die Hälfte des Satzes beisteuern, in Neumünster und Ostholstein sogar die kom- pletten Kosten übernehmen.

Im Lande gibt es gut 1.600 Kindertageseinrichtungen mit 14.000 Beschäftigten. Hier werden 92.000 Kinder betreut. Das zeigen Zahlen des Statistischen Landesamts.

TOP 41 Bürokratie und Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft, Bericht der Landes- regierung (Drs. 17/1758), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agraraus- schusses (Drs. 17/1987), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Im vergangenen Jahr hat die EU an rund 15.500 landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig- Holstein Beihilfen gezahlt. Der bürokratische Aufwand für die Bauern, um an das Geld zu kommen, ist dabei nach Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums meist gering. Anders sieht es jedoch bei den Behörden aus – sie müssen viel Zeit auf die Kontrolle der Betriebe verwenden. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor, den CDU und FDP beantragt ha- ben. Insgesamt flossen knapp 347 Millionen Euro als Betriebsprämien an die Landwirte im Norden. Durchschnittlich erhielt jeder Betrieb etwa 22.000 Euro. In Schleswig-Holstein gibt es für jeden Hektar Land 358,83 Euro. Jedes Jahr zum 15. Mai müssen die Bauern ihren Antrag auf Förderung eingereicht haben. Der Bearbeitungsaufwand sei „in der Regel gering“, heißt es



15 in dem Regierungspapier. Größer werde er nur, wenn sich Veränderungen zum Vorjahr, zum Beispiel bei der Fläche, ergeben.

Durch regelmäßige Verwaltungs- und stichprobenartige Vorort-Kontrollen von Hof und Land- flächen wird geprüft, ob die Landwirte bei ihrem Antrag korrekte, vollständige und plausible Angaben gemacht haben. Zuständig für die Kontrollen sind das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Das Landeslabor kümmert sich um die Lebensmittel- und Fut- termittelsicherheit. Rund fünf Prozent der Antragsteller werden für eine Vorort-Kontrolle aus- gewählt, die im Schnitt einen bis zwei Tage dauert.

Die Landesregierung bemängelt den Aufwand für die Kontrollen vor Ort und spricht sich dafür aus, weniger Betriebe und Flächen zu prüfen. In den letzten drei Jahren wurden jährlich rund 860 Betriebe für Vorort-Kontrollen ausgewählt. Falsch angegeben waren 0,27 Prozent der kon- trollierten Fläche, wodurch 56.000 Euro weniger Beihilfe gezahlt werden mussten. Der Auf- wand für die Überprüfungen betrug hingegen 990.000 Euro. „Die Kontrollergebnisse rechtferti- gen nicht den zurzeit betriebenen Kontrollaufwand“, heißt es in dem Regierungsbericht. Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 spricht sich die Landesregierung für weniger Bürokratie und einfachere Verwaltungsstrukturen aus. Darauf hatten sich bereits die Agrarminister der EU im Oktober 2010 verständigt. „Aufgrund der Haushaltsrestriktionen der öffentlichen Kassen und der damit einhergehenden Notwendigkeit, auch die Personalkosten zu senken“ werde dieses Ziel von der Kieler Regierung „mit Nach- druck verfolgt“.

TOP 55 Antrag zur Wiedereinrichtung des Blindenfonds, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/2069), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/2184), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Linke fordert die unbefristete Wiedereinführung des Blindenfonds – voraussichtlich vergeb- lich. Der Fonds, 2006 für die Dauer von zunächst fünf Jahren als Kompensation für eine dama- lige Kürzung des Landesblindengeldes eingerichtet, war 2011 halbiert und 2012 abgeschafft worden. Schwarz-Gelb hatte ihn mit Verweis auf den klammen Landeshaushalt gestrichen und blieb auch im Sozialausschuss bei dieser Haltung. SPD, Grüne und SSW enthielten sich.
Mit Mitteln des „Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für blinde und sehbehinderte Menschen“ wurden Strukturverbesserungen für blinde und sehbehinderte Men- schen im öffentlichen Raum gefördert – etwa Ampeln mit Signalton. Die Linken fordern nun einen jährlichen Sockelbetrag von 400.000 Euro für diese Zwecke. Mit der Halbierung des Blindengeldes für Erwachsene habe sich die Situation für sehbehinderte Menschen im Lande ohnehin erschwert, so die Linken.

TOP 59 Illegale Drogen in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1899), Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1946), Ände-


16 rungsantrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1983), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2137), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Drogenkriminalität ist in Schleswig-Holstein leicht gesunken. Das geht aus dem Bericht des Innenministeriums über illegale Drogen im Land hervor, der auf Initiative von Christdemok- raten und Liberalen vorgelegt wird. Allerdings solle der statistisch rückläufige Trend nicht „als pauschales Signal der Entwarnung“ verstanden werden, schreibt das Ministerium. Der Markt für illegale Drogen sei weiterhin sehr lukrativ und das Anpassungsverhalten von Herstellern, insbesondere synthetischer Drogen, und Dealern „ausgesprochen vital“. Im Jahr 2010 zählte die Landespolizei rund 8.000 Fälle von Rauschgiftkriminalität in Schleswig-Holstein, ein Jahr zuvor waren es noch etwa 8.300. Im Zeitraum von zehn Jahren schwanken die Zahlen zwi- schen 7.500 im Jahr 2001 bis rund 9.000 im Jahr 2005. Unter den Begriff „Rauschgiftkriminali- tät“ fällt das Herstellen, Anbauen, Einführen, Verkaufen, Kaufen und der Besitz von illegalen Drogen.

Generell ist es in den Städten leichter, an Kokain, Heroin oder Cannabis zu kommen als in ländlichen Regionen des Nordens. Das hänge zum einen mit der größeren Anonymität, aber auch mit geringeren Rauschgiftpreisen zusammen. Auf dem Land sind die Preise für illegale Drogen wegen des geringeren Angebots höher als in der Stadt. Von den rund 3.000 Schles- wig-Holsteinern, die sich 2010 in den so genannten Substitutionsprogrammen mit Ersatzdro- gen behandeln ließen, waren es allein in den vier kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Neumüns- ter und Flensburg 1.900 Abhängige, allein in Kiel etwa 1.200.

Den Markt der illegalen Drogen dominiert Cannabis. Egal ob Stadt oder Land, der Konsum von Haschisch sei nicht abhängig vom Wohnort und sei „ein gleichermaßen städtisches wie ländli- ches Phänomen“, heißt es in dem Bericht. Amphetamine und Kokain sind ebenfalls gefragte Mittel auf dem Drogenmarkt. Rückläufige Fallzahlen gebe es bei Heroin. Das läge zum einen am zunehmenden Preisverfall und an Szenekenntnissen der Polizei. Die Droge Crack sei in Schleswig-Holstein ein Randphänomen und eher in Großstädten wie Berlin und Hamburg ein Thema.

Bei den allgemeinen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz dominiert der unerlaubte Besitz, Erwerb und Handel von Haschisch. 2010 gab es mehr als 4.600 Fälle, in denen Can- nabis gekauft, erworben oder in denen mit der Droge gehandelt wurde. Zehn Jahre zuvor wa- ren es noch etwa 3.100 Fälle. Im Jahr 2005 wurde der zwischenzeitliche Höchststand von gut 5.200 Fällen registriert. Nach einem leichten Rückgang der Verstöße mit Cannabis steigen die Zahlen seit 2008 allerdings wieder an. Mit Kokain wurde im Jahr 2010 in 511 Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.

TOP 61 Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1953), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2138), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

17 Im Zuge der Haushaltssanierung hat das Land seine Zuschüsse für die schleswig- holsteinischen Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser heruntergefahren: um 553.000 auf rund 4,8 Millionen Euro im Jahr. Mit der Einrichtung in Wedel (zwölf Plätze) und dem AWO- Frauenhaus in Lübeck (36 Plätze) haben zwei der 16 Frauenhäuser im Lande Ende letzten Jahres ihre Pforten geschlossen. Dennoch gebe es im Lande keinen Mangel an Plätzen, be- tont das Justizministerium in einem von den Linken beantragten Bericht. Die Linken hatten insbesondere die Situation in der Hansestadt nach Schließung der AWO-Einrichtung ins Blick- feld gerückt. Lübeck verfüge immer noch über genügend Zufluchtsplätze für Frauen und Kin- der, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, so das Ministerium. Neben einem weiteren Frau- enhaus stünden betreute Wohnungen sowie Mutter-Kind-Einrichtungen zur Verfügung.

Zuvor hatte das zweite Lübecker Frauenhaus darauf verwiesen, dass seit letztem Oktober insgesamt 44 Frauen mit 52 Kindern wegen Platzmangel abgewiesen werden mussten. Ein großer Teil dieser Betroffenen stamme jedoch nicht aus Lübeck, entgegnet die Landesregie- rung. Und: Zur gleichen Zeit sei das Frauenhaus im nahegelegenen Lensahn nur gut zur Hälf- te ausgelastet gewesen, so dass hier auch Platz für die Abgewiesenen aus Lübeck gewesen sei. Ein weiteres Thema des Berichts: Schleswig-Holsteins Frauenhäuser beherbergen auch zahlreiche Hilfesuchende aus anderen Bundesländern – im Jahr 2010 waren dies allein in Lü- beck rund 30 Prozent -, ohne dass das Land hierfür eine finanzielle Entschädigung erhält. Vie- le kommen aus Hamburg, das sich bislang weigert, sich an den Kosten zu beteiligen. Es lau- fen laut Bericht Verhandlungen mit der Hansestadt wie auch mit anderen Ländern.
Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Januar-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 24. Januar, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sit- zungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammen- fassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeit- plan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



18 Reihenfolge der Beratung der 24. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen - oder Fragestunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung
angemel- Voraussichtl. dete Rede- Beginn der zeit Beratung TOP Mittwoch, 25. Januar 2011 1 Aktuelle Stunde „Landtagsbeschluss zur Bildungsfinanzierung jetzt 60 10:00 umsetzen – Kooperationsverbot aufheben“ 26 Für den Erhalt der Sektion für Sexualmedizin am UKSH in Kiel 35 11:00 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes 35 11:35 4 Gesetzentwürfe zu einem Weiterbildungsgesetz 35 12:10
16 B Anträge zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung 35 15:00 + 31 8 Entwurf eines Konnexitätsausführungsgesetzes 35 15:35 9 Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) 35 16:10 21 Rückstellungen für AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen 35 16:45 48 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 17:20 Donnerstag, 26. Januar 2011 58 Bericht zu den Auswirkungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes 35 10:00 23 + Anträge zur Norddeutschen Hafenkooperation und zur Elbvertiefung 35 10:35 33 25 Aufmarsch der Faschist_innen in Lübeck verbieten 35 11:10 27 Defizite bei der Bildungsqualität abbauen 35 11:45
60 Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen 35 15:00 37 + Zukunft des Landestheaters und Bericht zur Lage der Soziokultur und 35 15:35 57 der freien Theater in Schleswig-Holstein 30 Chancen der EU-Fischereireform 2013 für Schleswig-Holstein nutzen 35 16:10 Sitzungsende für 17:00 Uhr vorgesehen, da um 18:00 Uhr die Gedenkver- anstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus in Rendsburg stattfindet Freitag, 27. Januar 2011 13 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes 35 10:00 32 ELER Mittel für Schleswig-Holstein effektiver ausrichten und sichern 35 10:35 36 Gute Arbeit in der Wissenschaft - Verlässliche berufliche Perspektiven des 35 11:10 wissenschaftlichen Nachwuchses in Schleswig-Holstein sicher stellen 38 Gemeinsame Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern 35 11:45 Verkürzte Mittagspause von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr vorgesehen
20 Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte – Ein landesweites 35 14:00 Sozialticket ist eine Notwendigkeit 40 Für eine landesweite Kita-Sozialstaffel 35 14:35 41 Bürokratie und Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft 35 15:10 55 Antrag zur Wiedereinrichtung des Blindenfonds 35 15:45 59 Illegale Drogen in Schleswig-Holstein 35 16:20 61 Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt 35 16:55



19 Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 17/2198):

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2 Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben 7 Gesetzentwurf zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an das Gesetz über das Ver- fahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 10 Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein 11 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches SGB und des Bundeskindergeldgesetz 12 Gesetzentwurf zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes und der Entschädigungsverordnung 14 Entwurf eines Therapieunterbringungsvollzugsgesetzes 18 Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen 22 Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung 34 Existenzgründungen 35 Familie und Qualifizierung 39 Rentenkürzung nicht zulassen - Rente mit 67 zurücknehmen! 42 Biomasse nachhaltig nutzen 43 Bundesratsinitiative für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen 44 Zukunftspolitik statt Perspektivlosigkeit für die Jugend in Schleswig-Holstein 45 Auswirkungen und Konsequenzen der EHEC-Erkrankungswelle in Schleswig-Holstein 46 Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr 47 Eine europäische Nordseestrategie unterstützen 50 Veräußerung von Grundstücken durch die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF) 51 Bildungsföderalismus neu gestalten 52 Für eine tolerante und offene Gesellschaft, Rechtspopulismus entschlossen entgegentreten! 53 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Ordnungsrecht / Gefahrhundegesetz 54 Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 56 Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention in Schleswig-Holstein 62 Aufklärung über Asbestmülltransporte durch und nach Schleswig-Holstein
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
5 Entwurf eines Gesetzes über das Studentenwerk Schleswig-Holstein 6 + 17 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes – Stärkung der Freien Schulen und Antrag „Vielfalt fördern – Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sichern 15 Mädchen und Frauen im Strafvollzug des Landes Schleswig-Holstein 16 A + Anträge zu Tierfabriken und zur artgerechten Nutztierhaltung 24 - Beratung wird für das März -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen - 19 a) Europäisches Jahr zum aktiven Altern b) Europäische Bürgerbeteiligung 28 Entwicklungspolitische Verantwortung anerkennen - Beratung wird im Februar-Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen - 29 Vertrauen statt Plagiatsoftware an schleswig-holsteinischen Schulen - Beratung wird für das März -Plenum mit einer Redezeit von 5 Minuten vorgesehen - 49 Überprüfung der GMSH einleiten



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