Gerrit Koch: Sanktionsmöglichkeiten gegen Alkoholsünder im Straßenverkehr sind ausreichend
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin Nr. 15 / 2012Kiel, Freitag, 13. Januar 2012 www.fdp-sh.de Innen und Recht / 1,1-Promille-GrenzeGerrit Koch: Sanktionsmöglichkeiten gegen Alkoholsünder im Straßenverkehr sind ausreichend Zu den Forderungen von TÜV und Dekra, die Grenzwerte für alkoholisierte Au- tofahrer deutlich herabzusetzen und schon ab 1,1 Promille zur medizinisch- psychologischen Untersuchung vorzuladen, erklärt der innen- und rechtspoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch:„Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille beginnt nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Wer als Kraft- fahrer so viel Alkohol im Blut hat, gilt allein deswegen und ohne dass der Be- weis des Gegenteils möglich wäre, als unfähig, am motorisierten Straßenver- kehr teilzunehmen und macht sich strafbar.“ Die Unfallgefahr sei im Vergleich zu einem nüchternen Verkehrsteilnehmer um ein Zehnfaches erhöht. Auch ein Alkoholpegel, der sich bereits in der Nähe dieses Wertes bewege, führe zur Unfähigkeit, ein Kfz verkehrssicher zu führen. Insofern sei die Forderung der Verkehrsexperten nicht völlig aus der Luft gegriffen, so Koch.„Die Straßenverkehrsbehörde kann allerdings auch schon heute eine medizi- nisch-psychologische Untersuchung ab einem Promillewert von 1,1 und so- gar darunter anordnen, wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer schon mehr- fach alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen ist. Insofern sehe ich keinen akuten politischen Handlungsbedarf.“ Er appelliere allerdings an die Vernunft der Autofahrer, sich unter dem Einfluss von Alkohol grundsätzlich nicht hinter das Steuer zu setzen, so Koch abschließend.Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/