Birte Pauls: Therme statt Theater in Schleswig?
Kiel, 12. Januar 2012 Nr. 007/2012Birte Pauls:Therme statt Theater in Schleswig? Die Schleswiger SPD-Landtagsabgeordnete Birte Pauls hat eine Kleine Anfrage zur Zukunft des Schleswiger Theaters gestellt. Die Antwort (Wortlaut siehe unten) liegt nun vor. Dazu erklärt Birte Pauls:In der Antwort auf meine Kleine Anfrage führt der Kulturminister aus, dass „die Sanierung oder der Neubau des Schleswiger Theaters (…) grundsätzlich aus dem vom IM verwalteten Kommunalen Investitionsfonds förderfähig“ wäre. Er schränkt jedoch ein, dass „die Darlehen des Kommunalen Investitionsfonds … Kreditaufnahmen darstellen, die nur in Abhängigkeit von der dauernden Leistungsfähigkeit genehmigt werden können, die derzeit bei der Stadt Schleswig - erwartetes Defizit 2011 i.H.v. 5,7 Mio. € - nicht gegeben ist“. Es ist schon erstaunlich, dass trotz dieser Einschätzung das Wirtschaftministerium die geplante Therme weiterhin positiv begleitet. Dies ist eine klare Prioritätensetzung für die Therme, die ich nicht nachvollziehen kann, weil davon eventuell einige wenige profitieren, während die Angebote des Theaters von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden.Der Vorschlag des Ministers, die derzeitigen Ausweichspielstätten dauerhaft zu nutzen, ist nicht umzusetzen, weil diese Spielstätten nur übergangsweise zur Verfügung stehen.Eine dauerhafte Schließung des Schleswiger Theaters hätte zum einen negative Auswirkungen auf das Landestheater als Ganzes. Zum anderen würde sich daraus klar eine Schlechterstellung des nördlichen Landesteils gegenüber dem südlichen ergeben. Deshalb kann ein Verzicht auf eine Theaterspiel- und -produktionsstätte in Schleswig nicht hingenommen werden. Die phantasie- und leidenschaftslose Antwort der Landesregierung an dieser Stelle ist erschreckend und zeigt einmal mehr, welchen Stellenwert Kultur bei dieser Regierung tatsächlich hat. Ein deutliches Plädoyer und eigene Ideen aus dem Kultusministerium? Fehlanzeige!Ich hoffe und wünsche mir, dass es eine breite, fraktionsübergreifende Unterstützung für den Erhalt des Schleswiger Theaters und damit für das ganze schleswig-holsteinische Landestheater 2gibt. Der Verzicht auf ein Theater in Schleswig wäre ein zu großer Verlust für die gesamte Region!Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Birte Pauls und Hans Müller (Drs. 17/2078): Theater in Schleswig Vorbemerkung der Fragesteller: Das Theatergebäude des Landestheaters in Schleswig ist aus statischen Gründen für weite Teile der Nutzung gesperrt worden. Die Proben finden provisorisch in einer Halle auf Schloss Gottorf statt, die Vorstellungen werden derzeit in Rendsburg und Flensburg aufgeführt, wohin die Besucher mit Bussen gefahren werden. Dies hat bereits zu einem Rückgang der Abonnements geführt. Die Schleswiger Ratsversammlung hat sich einstimmig für den Erhalt des Theaterstandortes ausgesprochen. Unklar ist derzeit noch, ob das bestehende Gebäude saniert werden kann oder durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der geschätzte Sanierungsaufwand beläuft sich auf 8,7 Mio. €, ein evtl. Neubau, der auch andere Veranstaltungsformen erlauben würde wie z.B. Kongresse, wird zzt. mit 20 Mio. € veranschlagt.Vorbemerkung der Landesregierung: Generalintendant Grisebach hat nach Schließung des Schleswiger Theaters Sofortmaßnahmen ergriffen. Dazu zählen nicht nur die für die Schleswiger Abonnenten angebotenen Theaterfahrten, sondern auch, dass das Schleswig-Holsteinische Sinfonieorchester seine Konzerte in der dänischen A.P.-Møller-Skolen durchführen kann. Darüber hinaus wurde auch eine Interimslösung für das Sprechtheater gefunden. Der Kultur- und Theatersaals des Slesvighus wird saniert, so dass bereits ab Mitte des kommenden Jahres der Spielbetrieb aufgenommen werden soll. Die Kos-ten der Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € teilen sich je zur Hälfte der Sydslesvigsk Forening e.V. und die Stadt Schleswig.1. Hat die Landesregierung bereits Fördermöglichkeiten für eine Sanierung oder einen Neubau des Schleswiger Theaters geprüft? Antwort: Ja, sowohl das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) als auch das Innenministerium (IM) und das Wirtschaftsministerium (MWV) haben Fördermöglichkeiten für einen Neubau oder eine Sanierung geprüft.2. Welche Fördermöglichkeiten könnten für eine Sanierung oder einen Neubau zur Verfügung stehen? Antwort: Die Prüfungen haben ergeben, dass keine Fördermöglichkeiten bestehen, da die vorhandenen Programme überzeichnet sind oder aber andere Förderziele verfolgt werden. Lediglich über den im Innenministerium verwalteten Kommunalen Investitionsfonds (KIF), über den Kommunen verbilligte Kredite erhalten können, könnte sich eine Möglichkeit zur Unterstützung eröffnen. Im Einzelnen haben sich folgende Prüfergebnisse ergeben: Das im MBK verwaltete Programm „Investitionen Kulturelles Erbe“ (IKE) ist bereits überzeichnet und wird zudem nur für denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles eingesetzt, was auf das Stadttheater Schleswig nicht zutrifft. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen im MBK nicht. Eine Bereitstellung von Investitionsmitteln aus dem laufenden Haushalt des MBK ist nicht möglich, da alle Mittel gebunden sind. Aufgrund der Schuldenbremse in der Landesverfassung und der 3daraus resultierenden Konsolidierungspflicht wird die Einwerbung von zusätzlichen Haushaltsmitteln im Einzelplan 07 ab 2013 als unrealistisch angesehen. Eine Unterstützung durch die vom IM verwalteten Städtebauförderung scheidet aus, da die Fördermittel ausschließlich innerhalb räumlich eindeutig abgegrenzter städte-baulicher Gesamtmaßnahmen eingesetzt werden können. Eine Einzelprojektförderung ist nicht möglich. Das Landestheater in Schleswig ist keiner der derzeitigen Städtebauförderungsgebiete der Stadt Schleswig räumlich oder inhaltlich zuzuordnen und kann daher auch nicht Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein. Im Rahmen des vom MWV verwalteten Zukunftsprogramms Wirtschaft bestehen keine Fördermöglichkeiten für das Landestheater in Schleswig. Das Programm hat inhaltlich eine andere Ausrichtung und ist zudem insgesamt deutlich überzeichnet. Inwiefern sich Förderperspektiven im Rahmen eines Nachfolgeprogramms ergeben könnten, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Sanierung oder der Neubau des Schleswiger Theaters wäre grundsätzlich aus dem vom IM verwalteten Kommunalen Investitionsfonds förderfähig. Der Kommunale Investitionsfonds ist ein revolvierender Fonds, der aus Finanzausgleichsmitteln gespeist worden ist und eine Vielzahl von Kommunen bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt. Gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinien zum Kommunalen Investitionsfonds ist es prinzipiell möglich ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Kommunalen Investitionsfonds bis zu einer Höhe von 75 Prozent der Gesamtkosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu gewähren. Gemäß Ziffer 1.5 dieser Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Kommunale Investitionsfonds für alle Kommunen offen steht und deren Bedarfe angemessen berücksichtigen muss. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Darlehen des Kommunalen Investitionsfonds im Sinne des Haushaltsrechts Kreditaufnahmen darstellen, die nur in Abhängigkeit von der dauernden Leistungsfähigkeit genehmigt werden können, die derzeit bei der Stadt Schleswig - erwartetes Defizit 2011 i.H.v. 5,7 Mio. € - nicht gegeben ist.3. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit der Finanzierung aus FAG-Mitteln? Antwort: Zu einer möglichen Förderung über allgemeine Sonderbedarfszuweisungen, für die ab 2012 im begrenzten Umfang wieder Mittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung bereitgestellt werden, ist auf Folgendes hinzuweisen: - In der Begründung zum Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz wird u.a. ausgeführt: Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel für Sonderbedarfszuweisungen und der erheblichen Auswirkungen von kreditfinanzierten Investitionen bei kleineren Gemeinden auf die Schulden je Einwohner sollen Sonderbedarfszuweisungen vorrangig kreisangehörigen Gemeinden, die im vergangenen Jahr Konsolidierungshilfe oder Fehlbetragszuweisungen erhalten haben, gewährt werden. - In den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds wird u.a. ausgeführt: Sie dienen vorrangig zur Finanzierung solcher Maßnahmen, die zu einer notwendigen Ver-besserung oder Erhaltung der kommunalen Grundausstattung beitragen und die auf andere Weise nicht finanziert werden können. Die Stadt Schleswig zählt in Schleswig-Holstein nicht zu den kleineren Gemeinden. Zudem sollen die Mittel einer größeren Zahl der in Betracht kommenden Kommunen zu Gute kommen. Vor diesem Hintergrund könnten für die o.g. Maßnahmen allenfalls nachrangig allgemeine Sonderbedarfszuweisungen zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht entsprechend den vorgenannten Spiegelstrichen benötigt werden.4. In welcher Weise hat die Landesregierung die Stadt Schleswig und die Landestheater GmbH unterstützend beraten? 4Antwort: Am 14.11.2011 fand bei Minister Dr. Klug ein Gesprächstermin mit Bürgermeister Dahl, Generalintendant Grisebach und zwei städtischen Vertreterinnen sowie einer Vertreterin des MWV statt, in dem umfassend die Fördermöglichkeiten für einen Theaterneubau in Schleswig bzw. Mittel für eine Grundsanierung des Stadttheaters erörtert wurden. Zu den Ergebnissen wird auf die Antwort unter Nr. 3 verwiesen. Darüber hinaus hat Minister Dr. Klug am 17.11.2011 Staatsminister Neumann (BKM) angeschrieben und um Auskünfte über eine mögliche Bundesförderung gebeten. Eine Antwort steht noch aus.5. Welche Auswirkungen hätte es für die Zukunft des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters, wenn es die Aufführungs- und Schauspielproduktionsstätte in Schleswig verlieren würde? Antwort: Gegenstand der Schleswig-Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH ist der regelmäßige Theater- und Orchesterbetrieb in Flensburg, Rendsburg und Schleswig sowie die Veranstaltung von Theateraufführungen und Konzerten in weiteren Orten der Westküste und Mittelholsteins. In der Spielzeit 2010/2011 besuchten insgesamt 156.059 Besucherinnen und Besucher 735 Vorstellungen im gesamten Spielgebiet. Damit konnten Umsatzerlöse in Höhe von 2.042.705 Euro erzielt werden.Nach Angaben der Theaterleitung werden in Schleswig jährlich 4 große Schauspielneuproduktionen und drei Studioproduktionen herausgebracht, die in allen Abstecherorten des Landestheaters gespielt werden. In der Spielzeit 2010/2011 besuchten 44.406 Besucher 282 in Schleswig produzierte Vorstellungen. Direkt in Schleswig wurden 204 Vorstellungen mit insgesamt 39.612 Besucher gezählt. Die damit generierten Eintrittseinnahmen betrugen in Schleswig 493.795 Euro.Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, hat das Schleswiger Theater mit der Aula der A.P.-Møller-Skolen für die Konzerte und mit dem Kultur- und Theatersaal des Slesvighus für das Sprechtheater eine gute Zwischenlösung gefunden. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch im Falle des nicht Zustandekommens eines Theaterneubaus Möglichkeiten gefunden werden, den Spielbetrieb in Schleswig weiter aufrecht zu erhalten. Nur bei einer endgültigen Schließung von Aufführungs- und Produktionsstätten des Theaters in Schleswig würden sowohl die dort erstellten Produktionen als auch die direkten Aufführungen in Schleswig wegfallen. Das Theater Rendsburg - als zweite Produktionsstätte der Sparte Schauspiel - könnte dies nicht auffangen. Bei einem dauerhaften Verlust des Stadttheaters Schleswig muss daher mit erheblichen Umsatzeinbußen des Theaters gerechnet werden. Zugleich ginge dies mit einer erheblichen Reduzierung der Angebotsvielfalt des verbleibenden „Rumpftheaters“ einher. Des Weiteren müsste damit gerechnet werden, dass kommunale Gesellschafter der Landestheater-GmbH - vor allem die Stadt Schleswig - ihre Gesellschaftsanteile kündigen könnten.Da es für den Neubau eines Schleswiger Stadttheaters auf absehbare Zeit keine realistische Finanzierungsmöglichkeit gibt, sollte vor Ort nach weiteren Ausweichspielstätten gesucht werden, die eine kostengünstige Möglichkeit für die Durchführung von Theaterangeboten und Konzerten am Standort Schleswig bieten.