Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
11.01.12
10:19 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zur Intensivtäterdatei

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Neue Intensivtäterdatei: www.sh.gruene-fraktion.de

Ein Albtraum für den Datenschutz Nr. 011.12 / 11.01.2012

Wie die Antwort der Landesregierung auf zwei Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergab, hat die Landesregierung am 1. Januar 2012 beim Landeskrimi- nalamt eine Intensivtäterdatei eingeführt (Drs. 17/2123 und 17/2039). Dort werden für begangene Straftaten Punkte vergeben. Wer 15 Punkte in einem Zeitraum von 12 Mo- naten erreicht, wird als IntensivtäterIn geführt. Eine spezielle Rechtsgrundlage ist für die Intensivtäterdatei nicht vorgesehen. Das Unabhängige Landeszentrum für Daten- schutz wurde in die Implementierung des Systems auch nicht einbezogen. Hierzu er- klärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thorsten Fürter:
Es ist vom Grundsatz her richtig, wenn Polizei, Justiz und Jugendhilfe sich um junge StraftäterInnen bemühen und dabei besonders diejenigen in den Blick nehmen, die wiederholt schwere Straftaten begehen.
Der von Innenminister Schlie jetzt eingerichtete Punktekatalog beim Landeskriminalamt ist aber für den Datenschutz ein Albtraum. Es kann kaum eine sensiblere Information über einen jungen Menschen geben, als dessen Einordnung als IntensivtäterIn. Hier ist eigentlich größte Sorgfalt beim Datenschutz geboten. Dieses Gebot hat das Innenmi- nisterium nicht im Ansatz befolgt. Es geht damit los, dass der Datenschutzbeauftragte vor der Einführung der neuen Datei nicht am Verfahren beteiligt worden ist. Eine spezi- elle Rechtsgrundlage wäre schon deswegen erforderlich, damit im Einzelnen festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen diese sehr sensible Information an andere Stel- len weitergegeben werden darf. Immerhin ist dies der Hauptzweck der neuen Datei: Die Verzahnung der Polizeiarbeit mit der Strafverfolgung und der Jugendhilfe. Diese Be- hörden sollen nach der Intention der Landesregierung zwar mit “fallbezogenen Informa- tionen” aus der neuen Datei versorgt werden. Aber die genauen Voraussetzungen der Weitergabe sind gesetzlich nicht bestimmt.

Seite 1 von 2 Die Zuordnung der neuen Datei zur Polizei ist der nächste problematische Punkt: Da es letztlich um die Verfolgung von Straftaten geht, wäre die Staatsanwaltschaft der richtige Ort für die Ansiedlung einer solchen Datei, da ihr insoweit die Verfahrensleitung zu- kommt. Dass die Polizei jetzt Zugriff auf die Einordnung einer Person als IntensivtäterIn hat, der ermittelnden Staatsanwaltschaft dieser Zugriff aber verwehrt ist, ist eine völlig unverständliche Entscheidung.
Außerdem ist der ganze Ansatz eines Punktekatalogs hochproblematisch. Durch das Erreichen einer bestimmten Punktzahl wird ein junger Mensch automatisch zur/m In- tensivtäterIn abgestempelt, ohne dass sich jemand die Taten im Einzelfall genau an- schaut. Die Gefahr, wenn man Taten einfach zusammenzählt ist: Einige laufen mit dem Etikett “IntensivtäterIn” herum, obwohl sie vielleicht nur einmal zu häufig schwarzgefah- ren sind. Andere, um die man sich wirklich kümmern müsste, laufen jahrelang unten durch, weil sie die Punktzahl gerade eben verfehlen. Die quantitative Einordnung von jungen Menschen dürfte diesen regelmäßig nicht gerecht werden.
***



2