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10.01.12
14:43 Uhr
SPD

Jürgen Weber: SPD-Fraktion beantragt Erhalt der Sektion für Sexualmedizin

Kiel, 10. Januar 2012 Nr. 004/2012



Jürgen Weber:
SPD-Fraktion beantragt Erhalt der Sektion für Sexualmedizin

Die SPD-Landtagsfraktion bringt einen Antrag zum Erhalt der Kieler Sektion für Sexualmedizin in den Landtag ein. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Jürgen Weber:
Die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage haben deutlich gemacht, dass entweder die Landesregierung kein ernsthaftes Interesse an einer Erhaltung dieser wichtigen Einrichtung hat, oder aber weder der Wissenschaftsminister noch der Justizminister den Ernst der Lage erkannt haben. Einig ist man sich offenbar nur darüber, dass man nicht zuständig ist und das Problem entweder durch das UKSH oder die Christian-Albrechts- Universität zu lösen sei. Zahlreiche Proteste von Fachverbänden gegen die bevorstehende Schließung der Sektion für Sexualmedizin haben die Landesregierung – wie auch in anderen Bereichen – bisher nicht zum Handeln bewegen können.
Da der Vorstand des UKSH und das Präsidiums der Universität auch auf die Zuständigkeit des jeweils anderen verweisen, scheint eine schnelle Lösung kaum in Sicht, zumal der angekündigte „runde Tisch“ seine Arbeit wohl nicht vor Mitte Februar aufnehmen kann.
Angesichts der erheblichen Bedeutung der Sektion für Sexualmedizin für die Sicherheit der Bevölkerung und den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein fordert die SPD- Landtagsfraktion die Landesregierung auf, den akut drohenden Verlust dieser Einrichtung abzuwenden und eine Perspektive für deren dauerhaften Fortbestand zu entwickeln. Hierzu haben wir einen Antrag für die nächste Sitzung des Landtages vorgelegt, der durchaus als Weckruf für die Landesregierung verstanden werden kann.
Wir wollen verhindern, dass in Schleswig-Holstein der gleiche folgenschwere Fehler gemacht wird wie in Hessen, wo nach der Schließung der renommierten Frankfurter Sexualambulanz therapiewillige potentielle Sexualstraftäter keine Behandlungsmöglichkeiten mehr haben. 2



Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Für den Erhalt der Sektion für Sexualmedizin am UKSH in Kiel
Der Landtag wolle beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sich aktiv für den Erhalt der Sektion für Sexualmedizin einzusetzen und eine Perspektive für einen dauerhaften Fortbestand der Einrichtung zu entwickeln.


Begründung:
Die Arbeit der Sektion für Sexualmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist unverzichtbar für die Verfolgung und Vorbeugung von Sexualstraftaten und leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag nimmt mit großer Besorgnis zu Kenntnis, dass der Fortbestand dieser renommierten Einrichtung ab Jahresbeginn 2012 ungewiss ist. Hiervon ist die sexualmedizinischen Forschung und Lehre sowie die von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickelten und durchgeführten Therapien für inhaftierte Sexualstraftäter betroffen. Auch die Versorgung von pädophil geneigten Männern im Dunkelfeld (Projekt „Kein Täter werden“) ist nicht mehr gewährleistet. Eine Beendigung dieser Tätigkeiten hätte zur Folge, dass gefährliche Sexualstraftäter nicht ausreichend begutachtet und therapiert werden können und weiterhin eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellen würden. Durch den mit der Schließung der Einrichtung verbundenen Verlust der Möglichkeit zur Durchführung drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte würde zudem eine Schwächung des Wissenschaftsstandortes Schleswig-Holstein stattfinden, da die Sektion für Sexualmedizin international beachtete Forschungsergebnisse vorzuweisen hat.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht zudem die Gefahr, dass das Land die sich ab dem 01.06.2013 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung vom 04.05.2011 (Az: 2 BvR 2365/09) ergebenden Verpflichtungen zur Begutachtung und Therapie von zu Sicherungsverwahrung verurteilten Sexualstraftätern nicht erfüllen kann, wenn die Aus- und Fortbildung qualifizierter Therapeutinnen und Therapeuten sowie Gutachterinnen und Gutachter in Schleswig-Holstein gefährdet ist.