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16.12.11
17:17 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zu TOP 40: Sicherheit der Bevölkerung hat absoluten Vorrang

Umweltpolitik
Nr. 569/11 vom 16. Dezember 2011
Dr. Michael von Abercron zu TOP 40: Sicherheit der Bevölkerung hat absoluten Vorrang
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Umweltpolitik ist das beste Beispiel dafür, dass wir die Zukunft nur dann sicher gestalten können, wenn wir uns der Verantwortung aus der Vergangenheit stellen.
Dies lässt sich sehr gut an der früher als „Wunderfaser“ bezeichneten und dem heute als Altlast vorkommenden silikatischen Mineral Asbest nachvollziehen.
Die Deponie Rondeshagen soll ca. 30.000 t Asbestschlamm aus Wunsdorf in Niedersachsen aufnehmen. Welche Risiken ergeben sich aus der Be- und Entladung, dem Transport und der Deponierung?
Seit 1990 türmen sich über 140.000 m3 asbesthaltigen Materials, meist Schlämme und Scherben, auf einer Halde der inzwischen geschlossenen Firma Fulgurit in Wunstorf Luthe. Ohne aufwendige Sicherungsmaßnahmen droht durch Verwitterung und Verwehung eine Freisetzung von Asbeststaub. Deshalb haben sich die politischen Gremien der Region Hannover für die aufwendige Variante des Abtransportes mit einer dann sicheren Deponierung entschieden.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Das Material soll per LKW zu den Deponien Ihlenberg und Rondeshagen verbracht werden. Be- und Entladung aber insbesondere der Straßentransport habe zu einer erheblichen Beunruhigung der betroffenen Bevölkerung geführt. Vorliegende Untersuchungen im Auftrag der zuständigen Region Hannover haben die Sorgen der Menschen bisher nicht ausräumen können:
Die bei Untersuchungen des Be- und Entladens und bei Testfahrten kaum vorhandene Luftbelastung wird als zu wenig aussagefähig angesehen. Der LKW-Transport in durch einen Schaumüberzug gesicherten, geschlossenen Containern wird bei Unfällen als zu unsicher eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund ist es sehr gut nachzuvollziehen, dass eine wesentliche Forderung ist, diesen Transport nur in „Big Bags“ durchzuführen. Weitgehend unstrittig ist, dass die Zieldeponie Rondeshagen derartige Abfälle aufnehmen kann; sie ist dafür sogar ausdrücklich zugelassen. Sie ist als einzige Deponie sogar vollständig eingehaust und hat besondere Vorrichtungen zum Abkippen. Ein Problem ist aber, dass sich diese Big Bags anders als Schüttgut nicht sicher abkippen lassen.
Was ist eigentlich so gefährlich an Asbest? Die sehr langen, aber extrem feinen Fasern gelangen über die Atemluft in die Zellen der Lunge und können dort gerade wegen ihrer erheblichen Länge nicht abgebaut und abtransportiert werden. Dies führt in vielen Fällen zu Krebs. Menschen, die besonders beruflich mit den in Platten und Dämmstoffen vorkommenden Fasern in Verbindung gekommen sind, leiden bis heute an dieser schweren Berufserkrankung, der Asbestose mit oft tödlichem Ausgang. Eine Abschätzung, ab wann und bei welcher Luftkonzentration eine Gefährdung der menschliche n Gesundheit eintritt, ist aber kaum mit Sicherheit zu bestimmen.
Gerade auch deshalb, ist eine Abwägung zwischen den Risiken eines Verbleibens dieses Materials auf einer dann zu sichernden Halde in Wunsdorf und den Risiken des Transports nicht einfach zu treffen. Zu Recht fragen die Bürger nach einem ehrlichen Kostenvergleich (d. H. ohne Zuschüsse) zwischen einer neuen Deponierung und der Sicherung der alten Halde. Diese Verantwortung liegt in den Händen der politischen Gremien der Region Hannover!
Wir tragen unsere Verantwortung für die Menschen in Schleswig-Holstein, die entlang der möglichen Transportrouten leben. Deshalb müssen vor einer endgültigen Entscheidung zur Annahme noch eine Reihe von Fragen geklärt werden. Wir sind der Umweltministerin sehr dankbar, dass sie nicht nur den engen Kontakt zu den niedersächsischen Stellen hält, sondern die offenen Fragen ohne wenn und aber klären will, beispielsweise: Wie homogen ist der Schlamm? Kann ausgeschlossen werden, dass trockene Stäube enthalten sind?

Seite 2/3 Haben sich nach der Angebotsabgabe neue Erkenntnisse ergeben? Ist der Deponiebetreiber vor der Angebotsabgabe davon unterrichtet worden, dass ein Vorratsbeschluss des OVG Lüneburg für den Transport schon einmal Big Bags zwingend vorgesehen hatte?
Als Gesellschafter der Deponie Rondeshagen hat das Land ein Anrecht darauf, die Bedingungen für die Annahme dieses potenziell gefährlichen Abfalls festzulegen. Deshalb möchten wir die Landesregierung nachdrücklich bitten zu prüfen, ob sich die Geschäftsgrundlagen seit der Abgabe des Angebots nicht grundlegend verändert haben. Der Transport ist auch Gegenstand der Klage der Gemeinde Rondeshagen. Mit ihrer Hilfe sollen die Transporte untersagt werden, weil in der jetzigen Form eine Gefährdung der Bevölkerung weniger ausgeschlossen werden kann als bei der Verwendung von Big Bags.
Sollte eine Verbringung des Asbestabfalls in Big-Bags zwingend sein, wofür nach derzeitiger Lage vieles spricht, kann die Deponie Rondeshagen, diesen Abfall nicht aufnehmen. Sie ist technisch dazu nicht in der Lage diese Mengen sicher aufzunehmen! Deshalb tragen wir den übergreifenden vorliegenden Antrag mit, demzufolge wir weiter über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten werden. Dies gilt natürlich auch für die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Völlig unabhängig von allen wirtschaftlichen und juristischen Fragen bleibt für uns völlig klar: die Sicherheit der Bevölkerung in und um Rondeshagen und an den Transportrouten hat absoluten Vorrang! Eine Annahme in Rondeshagen kann nur dann erfolgen, wenn die Sicherheit zu 100 Prozent gewährleistet ist. Asbest ist kein Weihnachtsgeschenk, gleich wie man es verpackt. Die Ausführungen der Ministerin habe ich deshalb auch als hoffnungsvolle Weihnachtsbotschaft für die Region verstanden.



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