Ingrid Brand-Hückstädt: Keine Denkverbote zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Nr. 635/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Freitag, 16. Dezember 2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Medien / 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Katharina Loedige, MdL Parlamentarische GeschäftsführerinIngrid Brand-Hückstädt: Keine Denkverbote zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks www.fdp-sh.de In ihrer Rede zu TOP 8 (Gesetzentwurf zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) sagt die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand- Hückstädt:„Die Crux mit Staatsverträgen ist, dass die Parlamentarier nur ja oder nein sagen können. Berechtigte Änderungswünsche und Verbesserungswün- sche werden in rechtsbindungslose Resolutionen gegossen, und die Ab- geordneten müssen auf schnelle neue Gespräche in den Staatskanzleien der 16 Bundesländer zu Evaluierungen hoffen.“ Lehne man solche Staats- verträge im Landtag ab, gerate man bei den einen in den Verdacht, das föderalistische System stürzen zu wollen, bei anderen den Koalitionsfrie- den stören zu wollen und bei wieder anderen würde man als „Held der Republik“ gefeiert, erklärt Brand-Hückstädt.„Es sollte allerdings die Staatskanzleien aller Bundesländer stutzig ma- chen, dass in beinahe jedem Landesparlament ähnlich lautende Resoluti- onen verabschiedet wurden, die mal mehr, mal weniger harsch die Kritik- punkte an den Durchführungsbestimmungen parteiübergreifend aufgegrif- fen haben.“ Beispielsweise sei eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe zwar grundsätzlich richtig, aber die FDP-Fraktion habe damit gerechnet, dass die GEZ abgeschafft oder wenigstens erheblich in ihrem Personal- bestand reduziert würde. Außerdem sei die Pflicht zur Vermieterauskunft über zahlungsunwillige Mieter beziehungsweise Rundfunk-Nutzer daten- schutzrechtlich mehr als bedenklich, so die Liberale.„Die öffentlich-rechtlichen passen sich dem angeblich schlechterem Quali- tätsniveau der privaten Sender an und nicht umgekehrt. Und 100 Millio- nen Euro für die Bundesliga, 50 Millionen Euro für die Champions-League und angeblich 10.5 Millionen Euro pro Jahr für Günther Jauch sind für vie- le Nutzer nicht nachvollziehbar. Nein, der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht es einem derzeit nicht gerade leicht, ihn zu mögen.“ Nach der Neuordnung der Finanzierung müsse nun ohne Denkverbote über eine neue Aufgabenstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachgedacht werden. Eine Zusammenlegung von ARD und ZDF oder die Möglichkeit, dass nur derjenige bezahlt, der wirklich eine Sendung abrufe, wären bei- spielsweise nachdenkenswert, so Brand-Hückstädt abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Die Resolution der CDU und der FDP im Wortlaut: „1. Der Landtag begrüßt den Modellwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zu einem Haushaltsbeitrag als zukunftsfähige Sicherung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und richtige Ant- wort auf die Konvergenz von Empfangsgeräten. Das neue System führt zu mehr Beitragsgerechtigkeit, in dem unter anderem auch die Zahl der Schwarzhörer reduziert und dabei gleichzeitig der Kontrollaufwand ge- senkt wird. 2. Der Landtag sieht in der Verbreiterung der Basis ein wirksames Mit- tel, um drohende Gebührenerhöhungen abzuwenden und um eine Sen- kung des individuellen Beitrags zu ermöglichen. 3. Der Landtag betont die Notwendigkeit, nach Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zügig auf der Basis der Ergebnisse des 19. KEF-Berichts die finanziellen Auswirkungen sowie Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände zu überprüfen. 4. Der Landtag erwartet, dass die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge aufgrund der Zahlungen von Betriebsstätten mittelfristig entfallen und da- mit der verwaltungs- und personaltechnische Aufwand beim Gebühren- einzug weiter reduziert werden kann. Er begrüßt die hierauf gerichtete Protokollerklärung des Landes Schleswig-Holsteins zu dem Staatsvertrag. 5. Der Landtag fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, durch sparsameren Mitteleinsatz den Bedarf stabil zu halten und damit Beitragserhöhungen über den bloßen Inflationsausgleich hinaus zu ver- meiden. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung ent- stehende Mehreinnahmen müssen daher für eine Reduzierung der Belas- tung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden. 6. Der Landtag fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, die Qualität der Sendungen zu erhöhen, den Kernauftrag viel stärker zu fokussieren und dem Bürger einen erkennbaren Mehrwert für sein Geld zu liefern. Ein solcher Mehrwert liegt insbesondere auch in vermehrten barrierefreien Rundfunkangeboten. 7. Auch wenn mit dem Wegfall von Vor-Ort-Kontrollen in privaten Haushalten eine Problemstellung des Datenschutzes entfällt, unterstreicht der Landtag die Notwendigkeit, dass sich auch nach dem neuen System die Datenerhebung, Datenverarbeitung und -speicherung im Rahmen der Beitragserhebung auf ein Mindestmaß beschränken müssen. Er sieht in kurzen Löschungsfristen für nicht oder nicht mehr benötigte Daten ein wichtiges Element effektiven Datenschutzes. Der für die Umstellungspha- se vorgesehene Verzicht auf die Anmietung bzw. den Ankauf von Adres- sen bei kommerziellen Händlern sollte nach 2014 beibehalten werden.8. Der Landtag appelliert an den Norddeutschen Rundfunk, die in § 9 vorge- sehenen Möglichkeit der Vermieterauskunft möglichst nicht zu nutzen.“ Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/