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16.12.11
15:47 Uhr
B 90/Grüne

Robert Habeck zur Landesplanung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 14 – Landesplanungsänderungsgesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Vorsitzende Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Robert Habeck: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Zwergenwiesen-Denken Nr. 708.11 / 16.12.2011
Probleme da lösen, wo sie entstehen; den Kommunen Handlungsspielräume geben; Vertrauen in die Mündigkeit – das klingt alles gut und wer wollte da schon gegen sein. Allein, dieses Gesetz löst es nicht ein.
Die Probleme, die wir haben, sind größer als die Planungsräume. Der Handlungsspiel- raum der Kommunen wird nicht größer, sondern nur komplizierter. Bürgerbeteiligung und Demokratie werden einmal mehr entmündigt.
Der Grundsatz des Gesetzes lautet: „Aufgabe der Raumordnung ist es, den Gesamt- raum des Landes Schleswig-Holstein und seine Teilräume zu ordnen und zu sichern.“ Wie kann es dann sein, dass der Gesamtraum des Landes in seiner Entwicklung nicht mehr einheitlich betrachtet wird?
Ich erinnere an die Debatte vom letzten Mal. Eigentlich müssten wir doch über ein Zu- sammenwachsen der Bundesländer reden, also über Planungsräume, die größer sind als die bestehenden. Und sie legen erneut ein Beispiel Ihres Zwergenwiesen-Denkens vor. Die Koordinierung des Ausbaus der Erneuerbaren wird beispielsweise schwerlich einheitlich und zielgerichtet verlaufen.
Schließlich schreiben Sie in Ihrer Begründung zum Gesetz, dass mit ihm „der Aufga- benabbau auf Landesebene umgesetzt“ werden wird. Die Ersparnis des Aufgabenab- baus wird allerdings durch Konnexität mehr als aufgezehrt. Sie wird, wenn nicht „verfünfzehnfacht“ so doch verfünffacht. Das Land spart mit Nichten, es muss knapp eine Million mehr bezahlen.
Ihre Argumentation ist inkonsistent und zeigt, dass es Ihnen nicht um Sachlösungen geht, sondern Rechthaberei. Die fünf Planungsräume spannen sehr unterschiedliche Partner zusammen. Und nur je einer soll die Regional-Pläne für die anderen aufstellen, Seite 1 von 2 beispielweise Kiel für Rendsburg-Eckernförde oder Schleswig-Flensburg für Flensburg – oder umgekehrt. Da können Sie gewiss sein, dass die Begeisterung groß ist.
In Wahrheit machen Sie sich einen schlanken Schuh und halsen den Kommunen die Probleme auf. Und war es vorgestern die CDU, die den Denkmalschutz-Quatsch der FDP mitmachte, so ist es diesmal die FDP, die der CDU ihr altbackendes Schleswig- Holsteinmodell durchgehen lässt.
Vermutlich, um dann, wie bei der Frage von Ämtern und Gemeinden, auf dem nächsten Parteitag einen Beschluss zu fassen, der das Gegenteil von dem sagt, was Sie hier im Land vertreten. Das ist wirklich liberal gedacht!
Schon bei der Frage, welcher Kreis oder welche Stadt für den Planungsraum den Regi- onalplan aufstellt, wird es spannend werden. Denn der erwählte Kreis soll dann ja die Umsetzung überwachen, also das Ordnungsrecht ausüben. Im Klartext: der Landrat von Ostholstein für Lübeck oder Bernd Saxe für Ostholstein.
Satzungskraft erhält der Regionalplan aber erst, wenn ihm alle Kreistage und Stadtver- tretungen zugestimmt haben. Ich bin gespannt, wie die Flensburger Stadtversammlung über die touristische Schwimmbadinfrastruktur des Kreises Schleswig-Flensburg ab- stimmt. Und das kann man beliebig auf Konflikte im Land übertragen. Entweder werden sie nicht gelöst, oder sie werden in einer undurchsichtigen Pendeldiplomatie gelöst.
Entweder der ganze Ansatz scheitert an der Wirklichkeit, oder Politik entfernt sich im- mer weiter von der Wirklichkeit, verlagert die eigentliche Arbeit aus den Kreistagen und Räten, wird immer intransparenter, wird immer undemokratischer. Sie schaffen mit die- sem Gesetz quasi Amtsausschüsse auf Kreisebene. Und sie wissen ja, wie diese Logik endete.
So sollte es nicht wieder kommen. Wenn Sie die Regionalplanung kommunalisieren wollen, dann müssen sie dafür sorgen, dass die Planung auch demokratisch koscher ist. Dann schlagen sie, im Klartext, mit diesem Gesetz den Weg zu einer Kreisgebiets- reform ein.
Und ich unterstelle, dass das mindestens mitgedacht ist, wie schon bei dem ersten Vorschlag zur Änderung der Gemeindeordnung mit der Streichung der Möglichkeit der Aufgabenübertragung. Dies hätte die Gemeinden in die Fusion gezwungen.
Dieses Gesetz, zusammen mit der kommunalen Schuldenhilfe, tut das gleiche. Ein klassischer Klaus Schlie, sozusagen. Sich als Retter des kommunalen Besitzstands aufspielen, aber ihm hintenrum den Boden unter den Füßen wegziehen. Das mag raffi- niert sein, mir ist das zu sehr durch die Nase gebohrt.
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