Regina Poersch zu TOP 14: Viel Aufwand und Kosten für das Land gegen die Zukunft der Städte
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 16. Dezember 2011TOP 14: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache17/2048)Regina Poersch:Viel Aufwand und Kosten für das Land gegen die Zukunft der Städte„Wir streben eine tiefgreifende Reform der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein an, um finanzielle Mittel nicht unnötig durch bürokratische Verfahren zu verschwenden, sondern um daraus sinnvolle Maßnahmen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Kinderbetreuung, zu finanzieren. Wir streben eine konsequente Verwaltungsstrukturreform an, bei der die größtmöglichen Einsprungpotentiale realisieren werden soll. (…) Um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und um Doppelarbeit zu vermeiden, streben wir eine weitgehende Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene – bei vollem Kostenersatz – an. Auf diesem Weg kann die Verwaltung noch bürgernäher werden.“ So weit unser SPD-Regierungsprogramm Schleswig-Holstein 2009-2014.Nun auf dem Tisch und daran zu messen: Der Gesetzentwurf zur Änderung landesplanerischer Vorschriften. Die Frage ist doch: Ist die Landesplanung ein geeignetes Beispiel für die Reform von Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein? Erhöhen wir die Leistungsfähigkeit von Landesplanung, indem wir ihre Aufgabe auf die Kommunen übertragen? Mitnichten.Und Stichwort Bürgerfreundlichkeit: Auch hier eignet sich die Landesplanung nicht als Beispiel für verbesserte Bürgerfreundlichkeit durch eine Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene. Der Bürgerin und dem Bürger ist es schlicht egal – wenn sie und er denn überhaupt je von den Aufgaben der Landesplanung gehört haben –, wer diesen Job macht. 2Und schließlich: Mit der Übertragung der Landesplanung auf die kommunale Ebene werden keine Doppelstrukturen abgebaut. Im Gegenteil wird eine bisher hoch geschätzte Arbeit der Fachleute in der Abteilung Landesplanung mal eben mit 5 multipliziert, der entstehende fünffache Aufwand und die durch die Konnexität entstehenden erheblichen Mehrkosten werden einfach durchgewinkt. Das ist schon mehr als erstaunlich für eine Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, die alle sinnvollen Maßnahmen – ohne Mehrkosten für den Haushalt – wie z. B. eine eigenständige Landesnetzagentur zum Wohl der Stadtwerke blind unter Verweis auf die Kosten abgelehnt haben.Neben der angestrebten Kommunalisierung der Regionalplanung beinhaltetet der Gesetzentwurf eine Anpassung an die neuen Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. In der Folge werden einige Inhalte des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes übernommen, das im Übrigen entfallen soll. Dies sollte auch Gegenstand der anstehenden und gründlich zu erfolgenden Ausschussberatung sein.Ich gebe zu, auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in der Vergangenheit diskutiert, ob diese Art der Aufgabenübertragung ein sinnvoller Weg ist. Nur: So, wie es die Regierung nun plant, ist dieser Weg mit uns nicht zu machen. Es ist schon ganz erstaunlich, wie Sie mit einem drögen Gesetzentwurf wie dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften so ziemlich alle in der kommunalen Familie – mit Ausnahme des Landkreistages, was bei dieser Gesetzesausgestaltung niemanden überrascht - gegen sich aufbringen, Herr Minister. Mahnende Worte, warnende Stimmen – sie prallen an Ihnen ab.Dabei hat Ihr Gesetzentwurf nur einen einzigen Effekt: Er spielt Kreise und Städte gegeneinander aus! Diejenigen, die eigentlich dringend zusammenarbeiten müssten, um unser Land in Kreisen und Städten nachhaltig zu entwickeln, bringen Sie gegeneinander auf. Ich prophezeie Ihnen: Bald schon werden sich Kreise, kreisangehörige Kommunen und kreisfreie Städte gegenseitig nicht mehr über den Weg trauen. Der kreisangehörige Bereich wird etwaige Entwicklungspotenziale unter sich ausmachen – und die Städte verhungern lassen. Das wiederum wird zu einem unerträglichen Ungleichgewicht führen. Zwischen denen, in denen sich einkommensteuerstarke Menschen niederlassen, und denen, die eine für die Menschen ihrer Stadt – und eben auch das Umland!! – teure Infrastruktur vorhalten müssen. 3Konflikte gibt es heute bereits, wir sollten sie nicht noch per Gesetz verschärfen. Nicht unproblematisch ist in diesem Zusammenhang die zukünftige Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch die Kreise. Und auch die heute bestehenden fünf Planungsräume sollten nicht in Stein gemeißelt sein.Ich will der Ausschussberatung und einer intensiven Anhörung nicht vorgreifen. Aber nach unseren bisherigen Gesprächen in dieser Sache mit den Städten und Kommunen erscheint es uns sinnvoll, die Landesplanung in der ausgleichenden Hand des Landes zu belassen.