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16.12.11
14:49 Uhr
FDP

Ingrid Brand-Hückstädt: Schleswig-Holstein ist gut gegen Geldwäsche gerüstet

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1

Presseinformation
Nr. 633/2011
Kiel, Freitag, 16. Dezember 2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Innen und Recht / Geldwäsche Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin Ingrid Brand-Hückstädt: Schleswig-Holstein ist gut gegen Geldwäsche gerüstet



www.fdp-sh.de In ihrer Rede zu TOP 40+70 (Bericht zur Geldwäsche) sagt die Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:
„Die Fragen der Grünen zur Geldwäsche und der Unterstellung, dass es durch die bei uns erfolgte Regulierung im Glückspielbereich vermehrt zu Geldwäsche kommen könnte, sind ein weiterer erfolgloser Versuch, eine ganze Branche, deren zumeist mittelständische Unternehmer und ihre Mitarbeiter in eine Schmuddelecke zu stellen.“ Die Grünen sollten endlich aufhören, Leute zu diffamieren, die einer Arbeit nachgingen, die in Deutschland weder verboten noch sonst irgendwie kriminell sei, fordert Brand-Hückstädt. Grundsätzlich habe die Staatsanwaltschaft keine Er- kenntnisse über strafbare Geldwäsche im Zusammenhang mit Spielhal- len, Spielcasinos oder der Veranstaltung anderer Formen des Glückspiels einschließlich Wetten, erklärt Brand-Hückstädt.
„Aus diesem Grund sind zunächst einmal keine weiteren gesetzlichen Ak- tivitäten nötig. Im Gegenteil, das Einzige, was zu bemängeln ist, ist der zur Zeit noch recht schwer kontrollierbare Online-Bereich mit elektroni- schem Zahlungssystem, der in aller Regel nicht der deutschen Aufsicht untersteht, wenn der Sitz des Unternehmens im Ausland ist.“ Genau dies habe sich mit dem Glückspielgesetz geändert. Mit einer Lizenz gelte das deutsche Recht und damit unter anderem auch das Geldwäschegesetz.
„Von der Financial Action Task Force on Money Laundering wurden im Deutschland-Bericht vom Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssys- tem bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifiziert. Daraufhin hat der Bundestag mit allen Fraktionen - bei Enthal- tung der Linken - vor wenigen Tagen das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention beschlossen.“ Damit seien Anpassungen der Sorgfalts- und Organisationspflichten beim elektronischen Geld-Geschäft in Bezug auf die verschiedenen Vertriebswege und eine Konkretisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Beschäftigten in bestimm- ten Bereichen beschlossen worden. Da es diese Bundesgesetze gebe, seien eigene landesrechtliche Regelungen für Schleswig-Holstein gar nicht möglich. Deutschland sei gut gerüstet, auch für den unwahrscheinli- chen Fall steigender Kriminalitätszahlen im Bereich der Geldwäsche, so Brand-Hückstädt abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/