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16.12.11
14:46 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner: Beispiel USA: Geldwäsche beim Online-Glücksspiel

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 16. Dezember 2011

TOP 40 + 70: Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel (Drucksachen 17/2073, 17/1808)
Dr. Kai Dolgner:
Beispiel USA: Geldwäsche beim Online-Glücksspiel
Geldwäsche ist ein kein Kavaliersdelikt. Die Gelder stammen aus Betrug, Erpressung, Drogenhandel und Zwangsprostitution. Geldwäsche macht organisierte Kriminalität erst lukrativ. Deutschland gilt entgegen der Wahrnehmung vieler Deutscher als „Paradies für Geldwäscher“. Und das schreibt nicht etwa das „Neue Deutschland“, sondern das Handelsblatt online im November: „Bislang würden weniger als ein Prozent der gewaschenen Gelder in Deutschland beschlagnahmt, klagt der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jürgen Stock. Deutschland gilt der Spezialagentur der OECD auch deshalb als besonders einladendes Paradies für Geldwäscher. ‚Noncompliant’ - Empfehlungen nicht umgesetzt - lautet ihr Urteil über Deutschlands Bemühungen gegen die Geldwäsche.“ Im besonderen Fokus von OECD und EU- Kommission stehen hierbei die Regelungen zur Überwachung des Glücksspiels, insbesondere in Spielbanken.
Die herbe Kritik hat die Bundesregierung nunmehr veranlasst, das Geldwäschegesetz zu überarbeiten und insbesondere die Kontrolle von Zahlungsvorgängen in Spielbanken zu verschärfen. Allerdings dürften sich diese neuen Regelungen nur auf „reale“ Spielbanken beziehen, da Online-Casinos und Online-Poker in Deutschland bislang verboten sind. Und die Durchführung von etwas, was verboten ist, wird nicht gesetzlich geregelt - logisch oder?
Wie stellt sich diese Landesregierung eigentlich beim Online-Poker die Einhaltung der EU- Geldwäscherichtlinie sowie der OECD-Standards zur Bekämpfung der Geldwäschekriminalität vor, wenn das Bundesrecht ersichtlich nur auf das real existierende Glücksspiel in Spielbanken anzuwenden ist? 2



Dass Online-Poker etwas mit Geldwäsche zu tun haben kann, zeigt ein Blick in die USA: Am 15. April wurden die Online-Portale von Full Tilt Poker, Absolute Poker, Ultimate Bet und PokerStars in den USA vom FBI geschlossen. Artikel 9 der Anklageschrift, die ich hier gerne jedem zur Verfügung stelle, ist der Vorwurf der Geldwäsche! Einer der Beschuldigten ist der Eigentümer von PokerStars, der sich immer noch nicht der amerikanischen Justiz gestellt hat. Jedenfalls ist das mein Wissenstand aus den Medien, vielleicht wissen andere mit besseren Quellen da mehr.
Ist ja auch verständlich, dass der Eigentümer von PokerStars sich nicht stellt, schließlich drohen ihm laut Übersicht der Staatsanwaltschaft alleine wegen Geldwäsche in den USA bis zu 20 Jahre Haft. Ein anderer Angeklagter hat sich übrigens inzwischen schuldig bekannt. Noch 2006 hat der Eigentümer von PokerStars das entsprechende Gesetz als Bluff bezeichnet. Tja, nicht alles, was so als Bluff bezeichnet wird, ist wohl auch einer.
Die gesamte Geldsumme, um die es bei dieser Untersuchung geht, soll übrigens 3 Mrd. Dollar betragen. Nebenbei bemerkt hat das FBI auch an genau der richtigen Stelle angesetzt: Nicht bei auch nach meiner Meinung nach sinnlosen Netzsperren, sondern sie haben akribisch die Geldströme untersucht.
Zurück nach Schleswig-Holstein; hier ist PokerStars ja inzwischen auch angekommen. Was macht Sie eigentlich so sicher, dass die EU-Kommission kein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nach der Zulassung des ersten Online-Pokers in Schleswig-Holstein mit der Begründung einleiten wird, dass für diese Spiele kein gesetzlicher Geldwäscheschutz und kein effektives Aufsichtsregime bestehen würde?
Ich habe dem Glücksspielgesetz auch nicht entnehmen können, dass dort besondere Anti- Geldwäsche-Regelungen verankert sind, wäre Ihnen also für einen entsprechenden Hinweis dankbar, man kann ja mal etwas übersehen.
Und selbst wenn das so wäre, sind dann die schleswig-holsteinischen Aufsichtsbehörden von der Kapazität und von den Kompetenzen her in der Lage, den ab nächstes Jahr boomenden Markt so effektiv zu kontrollieren, dass die Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinie eingehalten 3



werden können? Der von mir geschilderte Fall in den USA zeigt doch auch ein wenig die Dimension, um die es hier geht, oder?
Sie tragen dafür die fachliche und die politische Verantwortung. Und wer ist von Ihnen denn überhaupt für was genau zuständig? Der Innen- oder der Justizminister? Einerlei, ich hoffe, zumindest einer von Ihnen kann meine Fragen beantworten, und zwar bevor die erste virtuelle Pokerrunde in Schleswig-Holstein startet.
„Macht hoch die Tür, die Tor macht weit", so heißt es in einem bekannten Adventslied. Wenn Sie schon die Tore aufmachen, müssen sie wenigsten gucken, wer da so durchschreitet.