Anette Langner zu TOP 41 + 44: Sicherheitsvorschläge der EU auf dem richtigen Weg umsetzen!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 15. Dezember 2011TOP 41 + 44, Vorschlag für EU-Verordnung über Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas verbessern + Sicherheit von Offshore-Aktivitäten in Europa gewährleisten (Drucksachen 17/2074 und 17/2088)Anette Langner:Sicherheitsvorschläge der EU auf dem richtigen Weg umsetzen!Die Offshore-Erdöl- und -Erdgas-Förderungen gewinnen zunehmend an Bedeutung, wobei oft schwierige geographische und geologische Bedingungen wie z.B. Tiefseeumgebungen zu bewältigen sind. Dies wird sich mit den zu Ende gehenden Ressourcen noch verstärken. Nicht erst das Deepwater Horizon Unglück im Golf von Mexiko im letzten Jahr hat uns drastisch vor Augen geführt, welche unglaublichen Katastrophen passieren können. Im Laufe der Untersuchungen zum Unglück wurde bekannt, dass die Nationale Aufsichtsbehörde auf die Ausarbeitung eines Notfallplans für Unfälle auf Plattformen verzichtet hatte.In Europa werden Erdöl und Erdgas überwiegend offshore gefördert. Ein schwerer Unfall einer europäischen Offshore-Anlage hätte voraussichtlich nicht nur erhebliche Verluste und Schäden für die Umwelt, für die Wirtschaft, die Bevölkerung vor Ort und die Gesellschaft zur Folge, sondern könnte auch das Leben und die Gesundheit der dort tätigen Arbeitskräfte gefährden. Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls in EU- Gewässern muss daher verringert werden.Gerade Schleswig-Holstein wäre aufgrund der Offshore-Aktivitäten in der Nordsee von Unfällen und Havarien besonders betroffen. Nicht zu unterschätzen ist in diesem 2Zusammenhang auch die Frage der Sicherheit und Unfallverhütung bei den in der Ostsee verlaufenden Öl- und Gaspipelines. Deshalb hat Schleswig-Holstein ein vitales Interesse an der Verbesserung der Sicherheitssituation.Leider sind Unterschiede und Fragmentierung der Gesetze und Praktiken der Mitgliedstaaten im Bereich der Offshore-Aktivitäten in Bezug auf Lizenzerteilung, Haftungsbestimmungen, Sicherheitsnormen für die Ausrüstung, öffentliche Transparenz und Informationsaustausch beträchtlich. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich den von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine „Verordnung über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas“. Die Verordnung verfolgt die Ziele, das Risiko eines schweren Unfalls in den Gewässern der Union zu verringern und die Folgen zu begrenzen, sollte sich ein solcher Unfall dennoch ereignen.Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich in den weiteren Beratungen zu den Vorschlägen der Kommission im Bundesrat dafür einzusetzen, dass folgende Forderungen über die bisherigen Regelungen hinaus für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich vereinbart werden, um eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens auf hohem Niveau und die Anwendung bester Praktiken zu erreichen: 1. Jeder Standort, jede Operation muss auf spezifische Risiken bewertet werden. Informierte Sicherheitsbehörden sollen Bohrungen nur dann erlauben, wenn sie von einem ausreichenden Risiko-Management am jeweiligen Standort ausgehen können. 2. Erdöl- und Erdgasunternehmen müssen im Lizenzverfahren verbindlich belegen, dass ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ausreicht, um die Sanierung von eventuell verursachten Umweltschäden zu gewährleisten. 3. In Hinblick auf an der biologischen Vielfalt verursachten Schäden müssen das Verursacherprinzip und strenge Haftungsregelungen gelten. 4. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und darüber hinaus auch im internationalen Kontext in Bezug auf Informationsaustausch, Transparenz, Vorbereitung von Notfalleinsätzen und Gewährleistung von 3 grenzüberschreitenden Interventionsinstrumenten muss sichergestellt sein. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) könnte im Falle eines Unfalles die Verantwortlichen koordinieren. 5. Die Umsetzung der genannten Verordnung muss mit der nationalen Gesetzgebung abgeglichen und gegebenenfalls eine Anpassung des deutschen Bergrechtes vorgenommen werden.Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der Verordnung, die wir in ihrer Zielrichtung und in den vorgeschlagenen Maßnahmen weitestgehend positiv sehen und unterstützen, haben wir im letzten Europaausschuss über die Frage der Subsidiarität diskutiert. Hier teilen wir die Einschätzung der Landesregierung und des Landes Niedersachsen, dass das Subsidiaritätsprinzip durch die Europäische Kommission verletzt ist, weil die Verordnung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Organisationshoheit der Länder darstellt. Gleiches gilt auch für die vorgeschlagenen Mindestkriterien, nach denen die zuständige Behörde u.a. von der Steuer- und Abgabenerhebung sowie der Vergabe von Bergbauberechtigungen (Lizenzerteilung) gänzlich unabhängig sein soll. Kritisch ist auch die Befugnis der Europäischen Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten zu sehen. Diese ermöglicht, nicht nur Mindeststandards für die Organisation der zuständigen Behörde, sondern auch die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Schulung etc. für die Mitarbeiter zu regeln.Unabhängig von diesen rechtlichen Problemen der Umsetzung halte ich die Vorschläge der EU für richtig, um nationalstaatlich übergreifend die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zu verbessern. Wir müssen daher gemeinsam nach dem richtigen Weg suchen, um sie mit dem Bund und den Ländern umzusetzen.