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15.12.11
16:46 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 62: Kein Sonderweg bei der Ausbildung von Lehrkräften!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 15. Dezember 2011


TOP 62: Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I (Drucksache 17/1781 und 17/1936)



Dr. Henning Höppner:
Kein Sonderweg bei der Ausbildung von Lehrkräften!

Es ist jetzt fast fünf Jahre her, dass der Landtag mit der Mehrheit der Großen Koalition das Schulwesen in Schleswig-Holstein grundsätzlich neu strukturiert und damit zum Vorreiter für eine bundesweite Reform der Schule gemacht hat. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass eine berufliche Ausbildung auch etwas mit dem Beruf und seinen Strukturen zu tun haben sollte, dass sie also die künftigen Lehrerinnen und Lehrer sowohl inhaltlich wie auch strukturell auf das reformierte Schulwesen hinführen muss.
Dennoch ist – abgesehen von einem Entwurf der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – weitgehend Stillstand der Rechtspflege eingetreten. Mitten im Sommerloch machte die schwarz- gelbe Koalition Schlagzeilen, als der Bildungsminister verkündete, er wolle wieder weg von den konsekutiven Studienabschlüssen Marke Bologna und zurück zum Staatsexamen, was wiederum den Kollegen von der CDU die Ferien verdarb. Und wenn der SSW nicht einen Berichtsantrag gestellt hätte, wüssten wir bis heute nichts über den aktuellen Stand des Selbstfindungsprozesses der Koalition.
Eines lässt der Bericht klar erkennen: Das Schiff steuert nicht nur in die falsche Richtung, sondern es läuft auch noch auf ein Riff auf. Dieses unvollständige Konzept lässt die Maxime dieser Regierung nur allzu klar erkennen, dass so viel Außendifferenzierung wie nur irgendwie möglich Grundlage des Schulsystems sein soll.
Sie fallen hinter das bisherige Prinzip zurück, wonach der Grundschullehrer auch in der Lage sein soll, die Sekundarstufe I der Hauptschule zu unterrichten. Sie treiben das Kastendenken noch weiter, indem sie den reinen Primarstufenlehrer einführen wollen, daneben den Lehrer an 2



der Sekundarstufe I bis zum mittleren Schulabschluss an Regional- und Gemeinschaftsschulen und als dritte Säule den reinen Gymnasiallehrer. Ihr so genanntes Lehramt „Regional- und Gemeinschaftsschule“ schließt somit von vornherein aus, dass an den Gemeinschaftsschulen Schüler zum Abitur geführt werden.
Ihr Papier bietet drei Ersatzmodelle für das künftig wegen der KMK-Vereinbarung nicht mehr praktikable Studiengangmodell „3 + 1“ an, von denen nach unserer Überzeugung lediglich das erste, nämlich ein „3 + 2-Modell“, überhaupt diskutabel ist. Einen vierjährigen BA mit anschließendem Referendariat ohne Master praktiziert kein anderes Bundesland, wie Sie selbst schreiben. Unsere Lehramtsausbildung muss mit derer anderer Bundesländer kompatibel sein. Wir können es uns nicht leisten, „Schleswig-Holstein-Lehrer“ zu produzieren, deren Qualifikation in anderen Bundesländern möglicherweise in Zweifel gezogen wird.
Der Einfluss von Herrn de Jager war offensichtlich nicht stark genug, um seinen Kollegen Herrn Klug von dessen konsequent rückwärts gewandten Idee der Wiedereinführung des Staatsexamens abzubringen, so dass auch dieses Modell wieder auf der Speisekarte steht.
Und das Ganze soll jetzt die Universität Flensburg ausbaden, die am 01. November einen Auftrag bekam, bis zum 15. Februar ein umfassendes Konzept vorzulegen, das die Eckwerte der Landesregierung auf der Basis der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz berücksichtigt. Weihnachten fällt in Flensburg dieses Jahr aus, stattdessen kommt Jost de Jager mit der Rute.
Ersparen Sie es den Lernenden, den Lehrenden und allen, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind, vor der Landtagswahl noch ein Gesetz zur Lehrerbildung vorzulegen! Ich kann Ihnen verbindlich sagen, dass ein Lehrerbildungsgesetz auf dieser Grundlage umgehend korrigiert würde.
Die SPD hat ihren Standpunkt klar gemacht: Jeder Lehrer sollte in der Lage sein, in der Sekundarstufe I zu unterrichten und zusätzlich entweder in der Primarstufe oder in der Sekundarstufe II.
Angehenden Lehrkräften muss im Rahmen der Ausbildung frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, in einer Praxisphase zu überprüfen, ob sie dazu geeignet sind, diesen Beruf 30 oder 40 Jahre lang auszuüben.
Und es darf keinen schleswig-holsteinischen oder gar Flensburger Sonderweg geben.
Ich bitte, den Bericht der Landesregierung in den Bildungsausschuss zu überweisen.