Anita Klahn: Suchthilfe wird mit der Kommunalisierung des Sozialvertrages II gestärkt
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 625/2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Kiel, Donnerstag, 15. Dezember 2011 Parlamentarische GeschäftsführerinSoziales / Suchthilfe www.fdp-sh.de Anita Klahn: Suchthilfe wird mit der Kommunalisierung des Sozialvertrages II gestärkt In ihrer Rede zu TOP 42 (Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprä- vention) sagt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Zielsetzung der Kommunalisierung des Sozialvertrages II, wozu auch die Suchthilfe gehört, war und ist die bedarfsgerechte Planung und Sicherstel- lung der örtlichen sozialen Infrastruktur in erster Linie durch die Kommu- nen. Diese tragen den Hauptanteil der Kosten an der ambulanten Suchthil- fe, der Landesanteil beträgt 15% und ich betone – er ist eine freiwillige Leistung.“ Im Gegensatz zur Opposition habe die FDP-Fraktion Vertrauen in die Kommunen, dass sie dieser Aufgabe verantwortungsbewusst nach- kämen. Aber auch das Land werde seiner Verantwortung bei der Suchtbe- kämpfung gerecht, erklärt Klahn. Mit dem neuen Glückspielgesetz und dem geplanten Spielhallengesetz seien Maßnahmen zur Suchtprävention festgeschrieben worden. Erstmals werde ein ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen, um die privaten Anbieter im Online-Glücksspiel einer staatli- chen Überwachung zu unterwerfen. Zu den präventiven Maßnahmen ge- hörten ein generelles Teilnahmeverbot für alle öffentlichen Glücksspiele für Minderjährige und die Einführung eines Sperrsystems, dass nicht nur für eine einzige Spielbank oder einen einzigen Veranstalter gelte, sondern umfassend und landesweit wirke. Außerdem würden die Öffnungszeiten der Spielhallen beschränkt und der Speisenverkauf untersagt.„Aus der Abgabe auf Online-Glücksspiele werden fünf Prozent des Auf- kommens zur Finanzierung der Suchtarbeit sowie zur Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung verwendet. Durch die Maßnahmen werden Suchthilfe und Spielerschutz insgesamt gestärkt. Gleichzeitg si- chert der vorliegende Gesetzentwurf dem Landessportverband ein Drittel der Abgabeneinnahme aus den Sportwetten für gemeinnützige Sportan- gebote zu.“ Damit komme die Koalition einer Forderung der Verbände nach, die die wichtige Präventions- und Suchtberatungsarbeit leisteten. Außerdem werde die Arbeit des Breitensports gesichert, die ebenfalls als Präventionsangebot gelte, erklärt Klahn abschließend.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/