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15.12.11
13:27 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 42: Hohe, landesweit einheitliche Qualitätsstandards sind nötig

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 15. Dezember 2011



TOP 42: Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention (Drucksache 17/2086)



Andreas Beran:
Hohe, landesweit einheitliche Qualitätsstandards sind nötig


Das Problem der Suchtrisiken verdient auch in Schleswig-Holstein höchster Aufmerksamkeit. Das Durchschnittsalter beim Einstieg in den Alkoholkonsum ist laut aktuellem Jahrbuch der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen weiter gesunken und liegt jetzt bei durchschnittlich 13,2 Jahren. Die Zahl Alkohol bedingter Krankenhausbehandlungen von Jugendlichen ist in den letzten 10 Jahren um fast 115 % gestiegen. Komasaufen ist weiterhin angesagt und fordert unsere höchste Aufmerksamkeit, um dem entgegen zu treten. Dies gilt auch für Drogenabhängigkeit, der man bisher vergeblich durch Reglementierungen und mit Hilfe von Sanktionen erfolgreich und nachhaltig begegnen konnte.
Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen in diesem hohen Haus für einen qualifizierten Mix aus wirksamer struktureller und guter individueller Prävention und Hilfe eintreten, wenn es um die Eindämmung Leben zerstörender Suchterkrankungen geht. Individuelle Prävention, das zeigen die erfolgreichen und gut evaluierten Programme der Landesstelle für Suchtfragen und ihrer Mitgliedsverbände schon seit vielen Jahren, können viel bewirken und haben dazu beigetragen, dass das Suchtverhalten insgesamt zwar immer noch auf beachtlichem Niveau verharrt, aber wenigstens nicht mehr steigt. 2



Auch bei der strukturellen Prävention gab es mit den Nichtraucherschutzgesetzen und den Abgaben auf Alkopops auch beim Jugendschutz beachtliche Erfolge. Leider weichen wir im Bereich Spielsucht gerade von diesen erfolgreichen Konzepten wieder ab, in dem wir neue Zugänge ebnen.
Bisher sind die Hilfen auf Landesebene fast überall differenziert und sachgerecht entwickelt worden. Sie reichen von Tag und Nacht erreichbaren Nottelefonen über vielfältige örtliche Beratungsangebote und Anlaufstellen bis zu akuten und nachhaltigen Behandlungsmöglichkeiten, angefangen mit ambulanter medizinischer Substitution bis zu umfassender psychotherapeutischer Rehabilitation.
Dieses Niveau müssen wir nicht nur erhalten, sondern ausbauen. Bei den so genannten „Herbstgesprächen“ der Landesstelle für Suchtfragen haben die Suchthilfeverbände auf eindrucksvolle Weise deutlich gemacht, wie weit die Vorstellungen von qualifizierter Suchtarbeit in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes auseinander driften. Gleichzeitig beschreiten wir jetzt den Weg der Kommunalisierung. Immer mehr Verantwortung übertragen wir in die Kreise und kreisfreien Städte, wohl wissend, dass es Kreise gibt, die Suchtberatung als Verwaltungsaufgabe eines Gesundheitsamtes betrachten und ein entsprechend dünnes Hilfenetz vorweisen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass dies der falsche Weg ist. Kommunalisierung darf nicht dazu führen, dass es vom Wohnort abhängt, ob ein Süchtiger oder eine Süchtige eine Zukunftschance hat, ohne Sucht leben zu können.
Der Sozialvertrag II kann daher nur dann erfolgreich kommunalisiert werden, wenn er Leitlinien für landesweit hohe und wirksame sowie einheitliche Suchthilfe- und Suchtpräventionsqualität zu Grunde legt. Der Sozialvertrag in seiner jetzigen Form, allein ausgestattet mit allgemeinen Formeln und Zuschreibungen, lässt aber die Frage von Qualitätsstandards weitgehend unbeantwortet.
Mit unserem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen wir nun auf die Sorgen und Erwartungen der Suchthilfeverbände und der Betroffenen Menschen ein. Wir wollen, dass wir in keiner Kommune hinter standardisierte Qualitätsmerkmale zurückfallen. Nicht nur, um das Ministerium zu entlasten, sondern vor allem wegen des weitreichenden Sachverstandes 3



sollten wir die Fachverbände und die kommunalen Spitzenverbände mit der Entwicklung von Leitlinien betrauen.
Gerade die kommunalen Gebietskörperschaften müssen ein Interesse daran haben, dass es zwischen den Kreisen nicht zu einem Suchthilfetourismus kommt und die engagierten Kommunen die Dummen sind.
Für eine auch in Zukunft gute Versorgung der Menschen mit Suchtprävention und Suchthilfen überall im Land bleiben wir als Land weiterhin verantwortlich. Selbst oder gerade wenn der Weg der Kommunalisierung weiter beschritten wird: Sucht ist und bleibt eine große Herausforderung, die sich ständig verändert und viele Familien und Einzelschicksale in großes Leid stürzt.
Nach 10 Jahren ist es an der Zeit, den Suchtgefahren neu und angemessen mit fortgeschriebenen modernen Konzepten unter hoher Fachbeteiligung zu begegnen. Lassen Sie uns die Zeit nehmen, mit den Wohlfahrtsverbänden, den Fachverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein im Fachausschuss darüber sprechen. Wir beantragen daher, das Vorhaben im Sozialausschuss weiter zu beraten, um eine fraktionsübergreifende breit getragene und fachlich wirklich gute Lösung zu finden.