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15.12.11
11:59 Uhr
CDU

Hans Hinrich Neve zu TOP 33: Der SPD-Antrag fordert ein Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit

Arbeitsmarktpolitik
Nr. 556/11 vom 15. Dezember 2011
Hans Hinrich Neve zu TOP 33: Der SPD-Antrag fordert ein Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit dem Zweiten Gesetz für die Modernisierung am Arbeitsmarkt wurden beide Bereiche der geringfügigen Beschäftigung zum 1. April 2003 grundlegend reformiert. Seitdem umfassen die geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 SGB IV neben den geringfügig entlohnten Beschäftigungen auch die kurzfristigen Beschäftigungen.
Ebenso wurde auch die damals geltende 15-Stunden-Regelung der Wochenarbeitszeit aufgehoben. Die Abschaffung der 15-Stunden-Grenze diente dem Ziel, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu schaffen. Darüber hinaus sollten die Arbeitsmarktbeteiligten von zeitlich intensiven und aufwendigen Prüfungen entlastet werden.
Generell wurden mit dieser Regelung ein einfaches und unbürokratisches Beitrags- und Meldeverfahren geschaffen. Der Verwaltungsaufwand wurde damit deutlich gesenkt. Ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau !
Der SPD-Antrag führt aber zur verschärften Wiedereinführung. Mehr Verwaltung, mehr Bürokratie. In Zeiten, wo alle vom Bürokratieabbau reden, bewirkt ihr Antrag das Gegenteil!
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Das machen wir nicht mit!
Ein weiteres Ziel der Reform war und ist es, den Weg aus der Arbeitslosigkeit besonders der Langzeitarbeitslosigkeit in das Erwerbsleben, zu erleichtern. Weiterhin sollten auch Menschen mit geringen Chancen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Besonders hohe Anteile an ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten weisen private Haushalte mit Hauspersonal, sowie das Gastgewerbe und das Grundstücks- und Wohnungswesen aus. Seit der Einführung der so genannten Minijob-Regelungen stieg die Zahl der entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten von knapp 50.000 im Jahr 2003 auf über 200.000 im Jahr 2010 kontinuierlich an.
Die staatlich geschaffenen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung in Privathaushalten haben damit eine deutlich positive Wirkung gegen die illegale Beschäftigung in diesem Bereich bewirkt. Wir sind gegen Schwarzarbeit.
Sie aber fördern mit Ihren Vorschlägen durch den erhöhten Bürokratieaufwand die Schwarzarbeit. Eine Substitution sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Aufspaltung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungen konnte bisher nicht empirisch nachgewiesen werden.
Zwar gibt es Branchen und Unternehmen, in denen sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtiger und die geringfügiger Beschäftigter gegenläufig entwickeln. In den vielen Fällen ist allerdings ein paralleler Verlauf zu beobachten.
Ein zeitgleich zu beobachtender Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen wird auch dadurch relativiert, dass dieser Bereits vor der Reform 2003 einsetzte. Geringfügige Beschäftigung stellt im Nebenerwerb für viele Haushalte eine wichtige Hinzuverdienstmöglichkeit dar.
Und für den Arbeitsmarkt trägt die geringfügige Beschäftigung neben der Teilzeitbeschäftigung, der Befristung und der Zeitarbeit zu einer wichtigen Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bei. Geringfügig Beschäftigte und Vollzeitbeschäftigte haben dieselben arbeitsrechtlichen Schutzansprüche.
Es gelten die vollen Arbeitsschutzrechte!
Die Beschäftigten haben

Seite 2/3 • die Möglichkeit ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
• haben Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.
• sind auch nicht ausgenommen von den gesetzlichen Schutzvorschriften über Urlaub und an Feiertagen.
Es ist eine Ungleichbehandlung von geringfügig Beschäftigten gegenüber anderen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten verboten. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit die Regelungen für die Arbeitgeber weiter zu verschärfen. Vielmehr begrüße ich die Initiative der regierungstragenden Fraktionen im Bundestag die Verdienstmöglichkeiten für geringfügig entlohnte Beschäftigte zu verbessern.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.



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