Anita Klahn: Liberale setzen richtige Schwerpunkte im Bereich Familienförderung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1PresseinformationNr. 621/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Mittwoch, 14. Dezember 2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Soziales / Betreuungsgeld Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin Anita Klahn: Liberale setzen richtige Schwerpunkte im Bereich Familienförderung www.fdp-sh.de In ihrer Rede zu TOP 29 (Betreuungsgeld verhindern) sagt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Unsere Gesellschaft braucht Kinder, braucht Familien. In der grundsätzli- chen Zielsetzung, mehr für Familienförderung zu tun, sind wir uns sicher fraktionsübergreifend einig.“ Die Erhöhung des Kindergeldes und des Grundfreibetrages wie auch die zielgerichteten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets durch die Bundesregierung seien dabei wichtige Bau- steine. Auch dass Kinderbetreuungsangebote und Angebote zur frühkind- lichen Bildung weiter ausgebaut werden müssten, sei unstrittig. Aus die- sem Grund habe die Landesregierung ihren Schwerpunkt in diesem Be- reich gesetzt. Trotz Schuldenbremse sei die unsägliche Deckelung in der Kita-Finanzierung zurückgenommen und Programme zum Ausbau von Krippen- und Kita-Plätzen finanziert worden, erklärt Klahn.„Mit diesen Maßnahmen unterstützen wir Familien, sich in ihrer persönli- chen Eigenverantwortung frei zu entscheiden, ob sie die Erziehung ihres Kindes selbst in die Hand nehmen oder nicht.“ Wer ein Kind erziehe, leiste eine Investition in die Zukunft und von daher sei die Frage nach der ge- sellschaftlichen Wertschätzung von Erziehungsarbeit zu stellen. Die richti- ge Antwort sei allerdings weder das von der CSU favorisierte Betreuungs- geld, noch der heutige Antrag der Grünen. So gebe es keine realistische Chance, dass die Bundesregierung den Ländern die für das Betreuungs- geld einzuplanenden Finanzmittel frei zur Verfügung stellen werde. Auch hier gelte, wer bezahlt, bestimmt auch die Musik, erklärt Klahn. Außerdem bliebe unter anderem die Frage offen, ob es rechtlich zulässig sei, wenn ein zweckgebundes Finanzmittel in einem Bundesland als Barzahlung an die Empfänger direkt ginge und im nächsten Land die Leistung nur indirekt über eine sächliche Leistung in Anspruch zu nehmen sei. Das Stichwort sei hierbei die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die insbesondere für die öffentliche Fürsorge gelte, so Klahn.„Wir haben eine inhaltlich andere Auffassung zum Betreuungsgeld als un- ser Koalitionspartner. Gleichwohl werden wir den Antrag ablehnen. Ich verweise nochmals auf die Mechanismen von Koalitionsregierungen. Mit solchen Anträgen lassen wir uns nicht auseinanderdividieren“, erklärt Klahn abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/