Gerrit Koch: Entscheidung des VG Schleswig zeigt Novellierungsbedarf
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 620/2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 14. Dezember 2011 Katharina Loedige, MdL Parlamentarische GeschäftsführerinGefahrhundegesetzGerrit Koch: Entscheidung des VG Schleswig www.fdp-sh.de zeigt Novellierungsbedarf Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 7. November 2011, die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Teilen des Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundegesetzes dem Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzu- legen, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch:„Der heute veröffentlichte Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 7. November zeigt, dass das Schleswig-Holsteinische Gefahrhun- degesetz insgesamt einer Überarbeitung bedarf. Die FDP-Fraktion for- dert seit langem die Abschaffung der sogenannten Rasseliste – was üb- rigens auch im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt uns in unserem Vorhaben, darüber hinaus auch weite- re Passagen des Gesetzes zu überarbeiten. Dabei werden wir selbst- verständlich die noch zu treffende Entscheidung des Landesverfas- sungsgerichts über die Frage der teilweisen Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Gesetzes abwarten und eventuelle Vorgaben bei unseren Vorschlägen zur Novellierung berücksichtigen.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/