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14.12.11
16:57 Uhr
SPD

Dr. Kai Dolgner zu TOP 13: Die Polizei muss auch präventiv tätig werden dürfen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 14. Dezember 2011



TOP 13, Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit (Drucksache 17/1955)



Dr. Kai Dolgner:
Die Polizei muss auch präventiv tätig werden dürfen


Nach der Förderalismusreform ist die Kompetenz für das Versammlungsrecht an die Länder gegangen. Auch wenn das bisherige Bundesrecht solange weiter gilt, bis wir ein eigenes Versammlungsgesetz verabschiedet haben, bleibt der Auftrag an uns doch bestehen. Insofern ist es sicher lobenswert, dass die Grünen uns heute ihre Vorstellungen unterbreiten. Wir sind uns auch mit den Grünen einig, dass das Versammlungsrecht in vielen Punkten modernisiert und liberalisiert werden soll, sichert es doch die Wahrnehmung eines wichtigen Grundrechtes ab.
Der konkrete Entwurf aber hat bei uns viele Fragen hinterlassen, von denen ich Ihnen einige vorstellen möchte:
Da wäre zum einem das merkwürdige Bild der Aufgaben der Polizei: In § 18 wird ein Anwesenheitsrecht der Polizei definiert. Erstens: Es gibt keine „Anwesenheitsrechte“, die der Polizei auch noch in einer spezialgesetzlichen Regelung verliehen werden können. Der Staat hat keine Rechte, sondern Aufgaben und Kompetenzen. Die Polizei ist verpflichtet, tätig zu werden zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Durchsetzung von Grundrechten. Ihre Aufgaben ergeben sich hierbei aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes und den Spezialgesetzen zum Ordnungs- und Demonstrationsrecht. Hierbei handelt sie wie alle Staatsgewalt nach dem Grundsatz der 2



Verhältnismäßigkeit. Dies ergibt sich übrigens direkt aus dem Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz und muss nicht gesondert geregelt werden.
Und zweitens: Soll Polizei nicht mehr präventiv tätig sein dürfen und bekommt sie das Anwesenheitsrecht erst, wenn die möglicherweise verfeindeten Gruppen aufeinander einschlagen bzw. „unmittelbare Gefahr“ droht? Damit würde die Polizei zwangsläufig in die Rolle eines Gegners der Demonstrationsfreiheit gedrängt werden, da sie nur noch dann auftreten darf, wenn die Lage so eskaliert ist, dass sie die Demonstration folgerichtig auflösen müsste.
Das ist genau die Polizei, die wir nicht wollen. Wir wollen eine Polizei, die schon im Vorfeld alles dafür tut, Straftaten zu verhindern, um damit auch sicherstellen zu können, dass Menschen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen können.
Auch bei den unabhängigen Versammlungsbeobachtern haben wir eine Frage: Wenn Versammlungsbeobachter per Gesetz nun wirklich neutral sein und Sonderrechte bekommen sollen, dann dürfen wir doch davon ausgehen, dass sie nicht nur mögliche Übergriffe der Polizei, sondern auch Übergriffe von Demonstrationsteilnehmern dokumentieren - oder? 3



Da habe ich eine bescheidene Frage: Wer soll diese Beobachter eigentlich vor dem schwarzen Block schützen, wenn der erstmal spitz bekommen hat, dass die Film- und Tonaufnahmen der Straftaten aus dem schwarzen Block von den Staatsanwaltschaften beschlagnahmt werden können und müssen?
Es gibt noch viele andere Fragen: So zum Beispiel, ob die Kombination ihrer verschiedenen Vorschriften wirklich zulassen soll, dass eine nicht näher definierte private Vereinigung von offen ausländerfeindlichen Rechtsextremisten ohne verantwortliche Person, ohne verantwortliche Versammlungsleitung, spontan ohne Anzeigepflicht auf einem privaten Parkplatz eines Gastwirtes z.B. türkischer Herkunft eine Demonstration veranstalten darf - und die Polizei darf erst bei unmittelbarer Gefahr für die Friedlichkeit der Demonstration überhaupt den Parkplatz betreten?
Ich kann mir, auch aus persönlichen Erfahrungen heraus, gut vorstellen, wie man auf viele der Ideen im vorliegenden Gesetzentwurf kommt. Ideen müssen aber auch zu Ende gedacht werden, sonst wird aus gut gedacht schnell schlecht gemacht.
Ich beantrage Überweisung in den Innen- und Rechtsauschuss. Dort werden die Kollegen von den Grünen sicher ausführlich Gelegenheit bekommen, diese und andere Fragen zu beantworten, und vielleicht gelingt es uns gemeinsam, aus diesem Vorschlag noch ein brauchbares Gesetz zu machen.