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14.12.11
15:21 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 3: Ein Gesetz der Bürokratisierung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 14. Dezember 2011


TOP 3, Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte (Drucksache 17/1868, 17/2075)



Thomas Rother:
Ein Gesetz der Bürokratisierung


Wir haben nun Gelegenheit, in 2. Lesung über ein Gesetz zu entscheiden, das trotz des spröden Themas für einige Aufmerksamkeit gesorgt hat. Zum einen ist es so, dass die Regierungsfraktionen entgegen bisheriger Praxis dazu übergegangen sind, Anhörungsverfahren zu verkürzen und den Gesetzentwurf hier durchzuknüppeln. Es war nicht gewünscht, ein eigenes schriftliches Anhörungsverfahren im Ausschuss durchzuführen. Es war nicht gewünscht, betroffene Verbände wie Gewerkschaften und Sozialverbände anzuhören – bei anderen Gelegenheiten hingegen wurden die Anzuhörenden-Listen gerne nutzlos aufgebläht. Die Oppositionsfraktionen haben eine Anhörung der zu unrecht Verschmähten nachgeholt.
In Bezug auf die Eile zieht schon gar nicht das Argument, dass betroffene Gemeinden vielleicht noch in diesem Jahr und schon für 2012 haushaltswirksam eine Vereinbarung treffen wollten. Zum einen hat die Landesregierung schon in ihren Entwurf ein Inkrafttreten zum 01.01.2012 hineingeschrieben. Zum anderen sind die meisten kommunalen Haushalte sowieso schon beschlossen.
Das sieht alles sehr nach Torschlusspanik aus! Denn wenn ein Beteiligungsverfahren ernst genommen werden sollte, müssten die Anregungen der Beteiligten Eingang in den Gesetzentwurf finden können, was offenkundig unerwünscht war. FDP und CDU bessern 2



hingegen nur technische Fragen nach und ergänzen das Vertragsverfahren um eine Beteiligung des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses – was immer eine Kenntnisnahme hier bringen soll.
Eine Reihe von technischen Anmerkungen aus den Reihen der kommunalen Spitzenverbände zu beispielsweise der Frage, was denn nun genau ein Konsolidierungskonzept sei oder was ein angemessener Eigenbeitrag der Kommune sei oder bis wann eine Antragstellung zu erfolgen hat, bleiben offen und in das Ermessen des Innenministeriums gestellt. Und das Innenministerium wird bei einer Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfes angesichts des daraus folgenden bürokratischen Aufwands bestimmt eine oder mehrere Stellenforderungen haben.
Die Gewerkschaften haben uns vorgetragen - Sie wollten das ja nicht hören -, dass sie ihre Arbeit bei einem auf zehn Jahre festgelegten Finanzrahmen eigentlich weitgehend einstellen können. Jetzt verstehe ich auch die bereits erfolgte Kürzung bei den Freistellungen für Personalräte besser.
Die Wohlfahrtsverbände hätten Ihnen vorgerechnet, welche Kostensteigerungen bei den kommunalen Pflichtaufgaben wie Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe zu erwarten sind, wenn Sie freiwillige soziale Leistungen, die häufig einen präventiven Charakter haben, streichen lassen.
Unabhängig davon ist das gesamte Konzept dieser Konsolidierungshilfen – sprich kommunale Schuldenbremse - grundsätzlich fragwürdig. Auf EU-Ebene erfolgte eine Schuldenbremsenvereinbarung – mit einer Ausnahme – einvernehmlich. Auf Bundes- und Landesebene war es ebenso, nur dass die neokonservative Rolle hier von der Linken gespielt wurde. Der kommunalen Ebene in Schleswig-Holstein wird nun eine Schuldenbremse von oben verordnet.
Die Selbstentleibung der kommunalen Selbstverwaltung soll zehn Jahre dauern. Die nächsten Kommunalwahlen wären dann wohl in mancher Gemeinde oder manchem Kreis entbehrlich, wenn hier faktisch der Innenminister regiert, selbst wenn der dann ein Sozialdemokrat ist. 3



Unabhängig davon bleibt es auch für manchen potentiellen Antragsteller fraglich, ob sich eine solche Vereinbarung mit dem Land überhaupt lohnt. Der Landesbeitrag mit 15 Mio. Euro ist mager und der Griff in die Mittel des Finanzausgleichs rechnet sich nur für wenige beziehungsweise weniger Kommunen als vom Innenminister in seiner Vorlage genannt. Bei diesen wenigen scheiden sich Freund und Feind nicht nach dem Parteibuch, sondern nach der Haushaltssituation.
Die bekannte Misere vieler Gemeinden ist nicht durch das verantwortungslose Handeln ihrer Vertretung, sondern durch die unterschiedlichen Strukturen hier im Lande bedingt. Und genau dort sollte angesetzt werden. Und vor einer Inanspruchnahme der Hilfen ist auch noch die Entscheidung des Selbstverwaltungsgremiums gesetzt. Der Blick auf die Bürgermeister und Landräte allein reicht da nicht.
Wir lehnen dieses Gesetz der Bürokratisierung, der unbestimmten Begriffe, der unklaren Vor- und Nachteile daher ab. Für uns ist eine Verwaltungsstrukturreform, die diesen Namen verdient, die Beschreibung kommunaler Aufgaben und deren Finanzierung in einem übersichtlichen Gesetz, verbunden mit dem schrittweisen Zurückfahren des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich, der bessere Weg.
Nur so werden den Anstrengungen der Kommunen bei der Konsolidierung und der Sanierung der Haushalte ernst genommen. Nur so wird die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet. Nur so kann ein gemeinsamer Weg von Land und Gemeinden aus der Misere erfolgen. Schade, dass Sie auf Zuckerbrot und Peitsche setzen. Das passt nicht ins 21. Jahrhundert.