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12.12.11
16:41 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Denkmalschutz, Geldwäsche und Minderheitenpolitik

160/2011 Kiel, 12. Dezember 2011


Themen der Plenarsitzung: Denkmalschutz, Geldwäsche und Min- derheitenpolitik
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 14. Dezember, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenarsitzung stehen die Themen Denkmalschutz, Geldwäsche und Minderheitenpolitik. Nähere Informationen zu allen Tages- ordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Rei- henfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufge- rufen werden.



Mittwoch, 14. Dezember, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 11 Gesetzentwürfe zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 17/88), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1617neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs.17/2089), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Mit einigen Änderungen hat der umstrittene Entwurf für ein neues Denkmalschutzrecht den Bildungsausschuss des Landtages passiert und steht nun im Plenum vor der Verabschie- dung. CDU und FDP brachten den Gesetzentwurf gegen das Votum der Opposition durch. Das künftige Denkmalschutzrecht räumt wirtschaftlichen Belangen mehr Bedeutung ein und erschwert den Schutz von Nachkriegsbauten - ein bundesweites Novum. Außerdem erleich- tert es bauliche Änderungen an denkmalgeschützten Gebäuden und verlagert Kompetenzen des Landesamts für Denkmalpflege auf Kreise und Kommunen.



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Denkmalschutz-Institutionen, aber auch Städte, Kreise und Gemeinden hatten den Original- Entwurf während der Ausschuss-Anhörung als Ausverkauf des Denkmalschutzes im Norden angeprangert. Tenor der Kritik: Der bisherige Denkmalschutz werde ausgehöhlt zugunsten der wirtschaftlichen Interessen von Eigentümern denkmalgeschützter Bauten. Allein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft des Grundbesitzes und die Industrie- und Handelskammer Schles- wig-Holstein sprachen von einem positiven Beitrag staatlicher Deregulierung. So könnten zum Beispiel notwendige Sanierungen denkmalgeschützter Wohnbauten nun leichter vorge- nommen werden.

Um den Kritikern entgegenzukommen, hat die Koalition noch im November einige Punkte geändert. So sollen Genehmigungen für Änderungen doch nicht unbegrenzt, sondern nur drei Jahre gelten. Und: Das Denkmalbuch wird nach wie vor vom Landesamt geführt. Um Nach- kriegsbauten unter Schutz zu stellen, wollen CDU und FDP weiterhin eine zusätzliche Hürde errichten: Die oberste Denkmalschutzbehörde - also das Kulturministerium – muss einver- standen sein. Die als willkürlich kritisierte Festlegung auf Bauten ab 1950 wird geändert: Nun bedürfen Gebäude, die nicht älter als 65 Jahre sind, des Einvernehmens mit dem Ministeri- um.

Für geschützte Park- und Gartenanlagen gibt es eine Übergangsfrist bis 2015, innerhalb de- rer sie noch einmal explizit unter Schutz gestellt werden müssen. Nach dem ursprünglichen Entwurf hätten sie ihren Schutz mit Inkrafttreten des Gesetzes automatisch verloren, was für deutliche Kritik gesorgt hatte. Ziel der Änderungen hier ist es, Garten- und Parkanlagen nach dem gleichen Verfahren wie Kulturdenkmäler zu schützen. Außerdem hält der Norden am so genannten konstitutiven Verfahren fest: Denkmäler werden per Verwaltungsakt in eine Liste aufgenommen - im Unterschied zu allen anderen Bundesländern außer Hamburg und Nord- rhein-Westfalen. Damit haben Eigentümer aus Sicht der Kieler Regierungsfraktionen rechtzei- tig die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Bei dem in den anderen Ländern geltenden dekla- ratorischen Verfahren werden die Denkmäler eingetragen, ohne dass zuvor ein Bescheid verschickt wird. Eigentümer können erst im Nachhinein dagegen Einspruch erheben und ju- ristisch vorgehen.

TOP 59 Bericht zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung, Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,CDU, SPD, FDP, SSW (Drs. 17/1215neu), Bericht der Landes- regierung (Drs. 17/1850), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Armut und Reichtum sind in Schleswig-Holstein ungleichmäßig verteilt - einem wohlhabenden Süden steht ein weniger begüteter Norden gegenüber. Das geht aus der Armuts- und Reich- tumsberichterstattung der Landesregierung hervor, die der Landtag angefordert hatte. Die Stormarner verdienen im Lande am besten. In dem Kreis im Hamburger „Speckgürtel“ lag das Arbeitsentgelt je Arbeitnehmer im Jahr 2008 durchschnittlich bei 33.267 Euro. Über 22.244 Euro hatte jeder Einwohner des Kreises im Schnitt zum privaten Konsum zur Verfügung. In



2 Flensburg dagegen kam jeder Einwohner rechnerisch nur auf 15.200 Euro Konsumausgaben, ein Arbeitnehmer in der Fördestadt verdiente jährlich durchschnittlich 31.700 Euro.

Von Armut gefährdet sind im nördlichsten Bundesland rund 15,9 Prozent der Einwohner. Sie haben jährlich weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der schleswig- holsteinischen Gesamtbevölkerung zur Verfügung. Besonders betroffen von Armut sind laut Regierungsbericht Erwerbslose, Alleinerziehende mit Kindern und Niedrigqualifizierte. Auch junge Menschen bis 25 Jahre sind häufiger armutsgefährdet (26,2 Prozent) als Menschen im Alter von 25 bis 50 Jahren (15 Prozent).

Zu den „Armutsfallen“ zählen, so der Bericht, Schulden, kritische Familiensituationen wie Scheidung und Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen und ein Migrationshintergrund. Etwa 367.000 Menschen im Land haben ausländische Wurzeln. Im Jahr 2007 verdienten über 57 Prozent der Schleswig-Holsteiner mit Migrationshintergrund im Monat 900 Euro netto und weniger. Ohne Migrationshintergrund waren es lediglich 35 Prozent. Mehr als 2.000 Euro verdienten hingegen nur 7,4 Prozent der Migranten, aber 19 Prozent der Einwohner ohne ausländische Wurzeln. Von Hartz IV lebten im Norden im Jahr 2009 rund 234.000 Menschen, das waren 10,6 Prozent der Bevölkerung. Rund 167.000 Schleswig-Holsteiner erhielten die staatliche Unterstützung zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn.

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte, Gesetzent- wurf der Landesregierung (Drs. 17/1868), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2075), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Finanzschwache Kommunen in Schleswig-Holstein sollen vom nächsten Jahr an bis 2021 jährlich 95 Millionen Euro zur Konsolidierung ihrer Haushalte erhalten. Das sieht ein Gesetz- entwurf aus dem Innenministerium vor, der im Landtag vor der Verabschiedung steht. CDU und FDP haben den Entwurf im Innen- und Rechtsausschuss mit einigen Änderungen durch- gewinkt. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. SPD, Grüne, Linke und SSW hatten in der Ersten Lesung unter anderem moniert, dass das Land den Kommunen zu starre Spar- vorgaben mache und dadurch in die kommunale Selbstverwaltung eingreife. Ziel des Geset- zes: Alle Kommunen sollen wieder einen ausgeglichenen Haushalt haben. Auf dem Weg da- hin müssen verschuldete Städte und Kreise einen harten Konsolidierungskurs einschlagen. Der Löwenanteil der Summe, 75 Millionen, soll an die 18 Städte und Kreise mit den größten Defiziten gehen. Dies sind die vier kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Neumünster und Flens- burg, die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg sowie die kreisangehörigen Kommunen Lauenburg, Schwar- zenbek, Pellworm, Elmshorn, Pinneberg, Uetersen und Bad Segeberg. Auf diese 18 Kommunen entfallen laut Innenministerium etwa 90 Prozent des insgesamt auf- gelaufenen Defizits im kommunalen Bereich. Es sei deshalb gerechtfertigt, diese Gruppe be- sonders in den Blickpunkt zu stellen und ihr gezielt bei der Haushaltskonsolidierung zu helfen.

3 Die 75 Millionen Euro Konsolidierungshilfe werden je zur Hälfte auf die kreisfreien Städte so- wie die Kreise und Gemeinden aufgeteilt. Die Gewährung von Konsolidierungshilfen wird an den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Land und der jeweiligen Kommune geknüpft. In dem Vertrag wird rechtlich verbindlich festgelegt, welche Konsolidie- rungsmaßnahmen im Einzelnen ergriffen werden müssen. Im Ausschuss hat Schwarz-Gelb auch festgeschrieben, dass im kommenden Jahr 2012 mindestens 8,5 Prozent der Zuwei- sungen für Investitionen ausgegeben werden müssen.

TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1955), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Die Grünen wollen die Rechte von Demonstranten stärken und gleichzeitig die Eingriffsmög- lichkeiten der Polizei bei Veranstaltungen strenger regulieren. Das sieht der Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetzes vor, den die Oppositionsfraktion dem Landtag zur Ersten Lesung vorlegt. Das Gesetz soll das bisherige Versammlungsgesetz des Bundes ablösen, das in Schleswig-Holstein noch in Kraft ist, obwohl die Länder seit der ersten Föderalismusre- form 2006 die Möglichkeit haben, eigene Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. Bisher haben dies nach Angaben der Grünen aber nur Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt getan.

Das Bundesgesetz sei „unmodern“, so die Grünen, weil es „den Geist des Eingriffs“ vermittle und die Sanktionsrechte der Polizei undeutlich formuliere. Die Grünen setzen auf ein „Ge- genmodell, das die Freiheit der Versammlung betont und zugleich dafür sorgt, dass Ver- sammlungen friedlich bleiben“. Hauptaufgabe der Polizei soll es demnach sein, die Versamm- lungsfreiheit zu schützen. Versammlungsveranstalter und Polizei werden zur Zusammenar- beit verpflichtet, und bei „sich abzeichnenden Gefahrenlagen“ sollen die Ordnungshüter Kon- fliktmanager einbinden müssen. Außerdem wollen die Grünen rechtliche Grundlagen für Ver- sammlungsbeobachter schaffen. „Bürgergesellschaftliche Gruppen“, aber auch Abgeordnete oder EU- und UN-Vertreter sollen die Demo unparteilich begleiten und sich ein Bild machen können.

Anschließend Abstimmung über die Sammeldrucksache. der 23. Tagung

TOP 10 und 65 Gesetzentwurf zur Minderheiten- und Sprachförderung im kommunalen Bereich und Minderheitenbericht 2011, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 17/522), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2082), Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1168), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2025), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten

Vor dem Hintergrund der jüngsten Sparbeschlüsse, die auch diesen Bereich betreffen, debat- tiert der Landtag über die Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein. Grundlage ist der über

4 200 Seiten starke Minderheitenbericht der Landesregierung, der dem Parlament einmal pro Wahlperiode vorgelegt wird. Zudem steht ein SSW-Gesetzentwurf vor der Ablehnung, mit dem die Partei der dänischen Minderheit den in der Landesverfassung festgeschriebenen Schutz der Minderheiten und Volksgruppen konkreter fassen will.

Minderheitenbericht: Einige Fakten aus dem Papier der Landesregierung:
• Die dänische Minderheit in Südschleswig besteht aus etwa 50.000 Menschen. Zu ih- ren wichtigsten Institutionen zählt der SSW als politische Vertretung mit derzeit vier Sitzen im Landtag sowie zahlreichen kommunalen Mandaten. Der Südschleswigschen Vereinigung SSF sind 24 Vereine mit 13.000 Mitgliedern sowie weitere kulturelle und soziale Institutionen angeschlossen. An den 46 Schulen des dänischen Schulvereins werden rund 5.700 Schüler unterrichtet. Die 55 Kindergärten betreuen 2.050 Kinder. In ihrem Sparhaushalt 2011/12 hat die schwarz-gelbe Koalition die Landeszuschüsse für die dänischen Schulen auf 85 Prozent der Summe für die staatlichen deutschen Schu- len gekürzt. Insgesamt sind die Landeszuschüsse für die dänische Minderheit von 2010 auf 2011 von 33,95 Millionen auf 28,58 Millionen Euro gesunken. • Die deutsche Minderheit in Nordschleswig zählt etwa 15.000 Angehörige. Ihre Hauptorganisationen ist der Bund Deutscher Nordschleswiger BDN mit 3.900 Mitglie- dern und 19 Ortsvereinen. Die Politische Vertretung der Minderheit wird von der Schleswigschen Partei SP wahrgenommen, die derzeit insgesamt sechs kommunale Mandate in Apenrade, Tondern, Sonderburg und Hadersleben innehat. Der Deutsche Schul- und Sprachverein unterhält in diesem Schuljahr 22 Kindergärten mit 486 Kin- dern und 17 Schulen mit 1.441 Schülern. Das Land Schleswig-Holstein fördert die deutsche Volksgruppe mit rund 1,64 Millionen Euro im Jahr 2011. Hinzu kommen 12,6 Millionen aus Bundesmitteln. • Gut 50.000 Menschen im Nordwesten des Landes fühlen sich als Nordfriesen – das ist ein Drittel der Bevölkerung in diesem Gebiet. Etwa 10.000 Menschen haben aktive und etwa doppelt so viele passive friesische Sprachkenntnisse. Die kulturelle Identität wird unter anderem vom Friesenrat, vom Nordfriesischen Verein und von der Friisk Foriining hoch gehalten. Zentrale Institution zur Bewahrung der Kultur ist das Nordfrie- sische Institut in Bredstedt. Etwa 660 Kinder in 16 Kindergärten sowie 857 Schüler an 17 Schulen erhalten Friesisch-Unterricht. Auch bei den friesischen Institutionen gab es Kürzungen: etwa beim Haushaltstitel „Kulturarbeit der friesischen Volksgruppe“ von 20,2 Millionen im Jahr 2010 auf 12,2 Millionen in diesem Jahr und beim Nordfriesi- schen Institut von 261.000 Euro auf 231.000 • Im Lande leben etwa 5.000 Sinti und Roma, hauptsächlich in Kiel, Lübeck sowie im Hamburger Randgebiet. Träger der politischen und kulturellen Arbeit ist der Verband der Deutschen Sinti und Roma, Landesverband Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel- Elmschenhagen. Der Landesverband erhält nach wie vor 180.500 Euro vom Land, die Mittel für Projektförderung sind seit letztem Jahr von 17.900 auf 15.000 Euro gesun- ken.


5 Minderheiten-Gesetz: Der SSW will auch den Kommunen gesetzliche Vorgaben zum Schutz und zur Förderung der Minderheiten machen. So sollen Gemeinden, Ämter und Kreise die Interessen der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppen sowie der Sinti und Roma schützen und fördern. Über ihre Aktivitäten sollen sie regelmäßig den Kommunalvertretungen berichten. Entsprechend will der SSW die Gemeindeordnung, die Amtsordnung und die Kreisordnung ergänzen. Im Innen- und Rechtsausschuss stimmten CDU und FDP jedoch gegen das Vorhaben, während die Opposition geschlossen dafür war. Dänen und Friesen im Lande stehen seit der Verfassungsreform im Jahr 1990 unter dem Schutz der Landesverfas- sung, ein Antrag zur Aufnahme der Sinti und Roma scheiterte im Juni 2011 zum wiederholten Male.

TOP 29 Betreuungsgeld verhindern - Kinder und Familien besser unterstützen, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2060), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten

Die Opposition macht erneut Front gegen das von Schwarz-Gelb in Berlin geplante Betreu- ungsgeld für Kleinkinder, die keine Kita besuchen. Das hierfür vorgesehene Geld soll der Bund nach Vorstellung der Grünen an die Länder weiterreichen, damit diese die Kinder- betreuung und die frühkindliche Bildung ausbauen können.

Von 2013 an soll nach den Berliner Plänen „als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstüt- zungsleistung“ ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das zweite und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes einge- führt werden. Vertreter der Koalition hatten dies in der November-Sitzung des Landtages ge- lobt: Für viele kleine Kinder sei es besser, in der Familie betreut zu werden. Die Opposition sprach dagegen von einer „Herdprämie“, die Mütter vom Arbeitsmarkt und Kinder von Bil- dungsangeboten fernhalte.

TOP 33 Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 17/2064), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Minijobber, die einer so genannten geringfügigen Beschäftigung für maximal 400 Euro Mo- natslohn nachgehen, werden nach Beobachtung der SPD häufig schlechter behandelt als andere Arbeitnehmer – obwohl sie die gleichen Rechte haben. Ihnen würden oft „elementare arbeitsrechtliche Ansprüche wie Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz, Kündigungs- schutz oder bezahlter Urlaub versagt“, monieren die Sozialdemokraten und fordern die Lan- desregierung auf, beim Bund auf eine Nachbesserung im Sozial- und Arbeitsrecht zu drän- gen.
Konkret soll die Wochenarbeitszeit der 400-Euro-Kräfte auf zwölf Stunden begrenzt werden. Arbeitgeber, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, sollen nach Willen der SPD nicht mehr nur die Pauschalbeiträge an die Sozialkassen, sondern für die gesamte Dauer der


6 Beschäftigung den vollen Satz entrichten. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb zahlt der Arbeit- geber pauschal 13 Prozent des Lohns an die Krankenversicherung und 15 Prozent an die Rentenversicherung. Im Privathaushalt betragen die Sätze jeweils fünf Prozent. Der Minijob selbst ist steuer- und abgabenfrei. Schätzungen zufolge gibt es derzeit etwa 7,5 Millionen Minijobs in Deutschland, zum Beispiel als Haushalts- und Pflegehilfe, im Einzelhandel oder in der Gastronomie – das ist etwa jedes vierte Arbeitsverhältnis in Deutschland. Fünf Millionen Menschen haben ausschließlich den Minijob, weitere 2,5 Millionen verdienen sich mit einer 400-Euro-Beschäftigung Geld zum Haupt-Gehalt dazu.


Donnerstag, 15. Dezember, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 43 Für ein starkes Europa gleichberechtigter Partner, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2087), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 40 Minuten

Angesichts der andauernden Verschuldungskrise in vielen EU-Staaten und der Diskussion um die Zukunft des Euro machen sich die Sozialdemokraten im Landtag erneut für einen Ausbau der europäischen Zusammenarbeit und für strengere Kontrollen der Finanzmärkte stark. „Diese Fragen gehen auch den Landtag an“, heißt es bei der SPD. Die Länder seien durch den Lissabonner EU-Vertrag von 2009 europapolitisch gestärkt worden. „Deshalb wol- len wir die Debatte über die Zukunft der Europapolitik nicht nur in Berlin, sondern auch in Kiel führen.“

Die Politik müsse die Märkte regulieren, fordern die Sozialdemokraten, etwa durch eine Fi- nanztransaktionssteuer und das Verbot hochspekulativer Anlagemodelle. Zudem wird ein „Wachstums- und Beschäftigungsprogramm“ gefordert. Die Sozialdemokraten warnen auch vor einer deutschen Dominanz in der EU: „Unser Ziel bleibt ein europäisches Deutschland und kein deutsch geprägtes Europa.“

TOP 35 Sechsstreifiger Ausbau der A7, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2066), geplanter Aufruf 10:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Autobahn 7 ist die zentrale Nord-Süd-Achse durch Deutschland. Nördlich der Hamburger Landesgrenze rollt der Verkehr jedoch nur vierspurig. Der Ausbau auf sechs Spuren zwi- schen der Anschlussstelle Schnelsen-Nord und dem Bordesholmer Dreieck ist deshalb seit langem ein Ziel der Landesverkehrspolitik. Eigentlich sollten ab 2013 die Bagger anrollen – doch nun ist von Verzögerungen die Rede. Auf Antrag von CDU und FDP berichtet die Lan- desregierung. Das Landes-Verkehrsministerium geht auf seiner Website davon aus, dass der „Startschuss“ für den Autobahn-Ausbau „voraussichtlich noch im Jahr 2013 möglich“ sei. Die Planungsgesellschaft DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH) plant Medienberichten zufolge aber mit einem Baubeginn erst im Jahr 2014. Ursache der Verzöge-


7 rung seien Probleme bei den Planfeststellungsverfahren. Als Bauzeit sind bislang vier Jahre angesetzt.
Das Bundesverkehrsministerium, die DEGES sowie die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein haben sich zur Finanzierung des Projekts auf eine Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) verständigt. Für die Erweiterung der A 7 ist das so genannte Betreibermodell vorgese- hen. Hierbei werden der Ausbau der zusätzlichen Fahrstreifen sowie die Erhaltung und der Betrieb aller Fahrstreifen von einem privaten Konzessionär übernommen und finanziert. Als Gegenleistung werden die Einnahmen aus der Lkw-Maut an den privaten Konzessionär wei- tergeleitet. Nach Ablauf der 30-jährigen Konzessionslaufzeit wird die Autobahn vom Konzes- sionsnehmer an die öffentliche Hand zurückgegeben. Laut den Presseberichten ist erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 damit zu rechnen, dass die Verträge mit dem Bau-Konzessionär unterzeichnet werden. Der Bau ist in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Die Gesamtstrecke beträgt knapp 60 Kilometer. Die Kosten gibt die DEGES mit 279,5 Millionen Euro für Bau und Grunderwerb an.
TOP 42 Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention, Antrag der Frak- tionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2086), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

SPD und Grüne fordern die Landesregierung auf, „Leitlinien“ für die Suchthilfe und die Sucht- prävention auszuarbeiten. Dabei soll sich die Regierung mit den Kommunen, den Suchthilfe- verbänden und der Landesstelle für Suchtfragen absprechen. Nach Auffassung der beiden Oppositionsfraktionen hat die Suchtgefährdung durch Drogen, Alkohol, Medien oder Glücks- spiel „inzwischen neue Dimensionen erreicht“.

Als Vorbild nennen SPD und Grüne ein Papier des Sozialausschusses, das der Landtag im Jahr 2004 mit der damaligen Mehrheit von Rot-Grün und SSW beschlossen hat. Darin wird unter anderem die „Kriminalisierung des Drogenkonsums“ abgelehnt: Die Politik müsse die Bekämpfung der Sucht als Ziel haben, unabhängig, ob eine legale oder eine illegale Droge Ursache der Abhängigkeit ist. Zudem hatte der Landtag vor sieben Jahren besondere Prä- ventions- und Beratungsangebote für Jugendliche gefordert. Nach Angaben der Drogenbe- auftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmanns, gelten rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland als alkoholabhängig. Rund ein Drittel der Erwachsenen, das sind rund 16 Mil- lionen, raucht. 400.000 Menschen sind demnach glücksspielsüchtig, und rund drei Prozent aller Internet-Nutzer sind von dem Medium abhängig.

TOP 45 Rückstellungen für AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen, Antrag der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2092), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten



8 Bis 2022 sollen alle deutschen Atomkraftwerke vom Netz – um anschließend abgebaut zu werden. Die Kosten sollen die Energiekonzerne tragen. Hierfür haben sie bereits Rücklagen gebildet. Aber was passiert, wenn ein Strom-Riese dieses Geld für andere Zwecke ausgibt oder pleite geht? Berlin soll für diesen Fall einen „bundeseinheitlichen Rechtsrahmen“ schaf- fen, fordern die Grünen – damit die Kosten nicht auf den Steuerzahler abgewälzt werden.

Die derzeitige Rechtslage ist auch nach Auffassung der Landesregierung unsicher. Die ge- genwärtige Praxis sei „durch das Risiko geprägt, dass die für eine geordnete Stilllegung und Entsorgung erforderlichen Finanzmittel möglicherweise nicht oder nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden“. So heißt es in der Antwort des Justizministe- riums auf eine Kleine Anfrage der CDU (17/1460). In der Erwiderung auf eine Kleine Anfrage der Grünen heißt es weiter: Im Atomgesetz finde sich „keine ausdrückliche Verpflichtung der Kernkraftwerksbetreiber zur Bildung einer finanziellen Stilllegungsvorsorge“ (17/1961). Es könne deshalb „nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die Mittel durch anderweitige Ver- fügung des Betreibers oder durch Gläubigerzugriff, insbesondere im Falle der Insolvenz, an- deren als den vorgesehenen Zwecken zugeführt werden“, verlautet es aus dem Ministerium weiter.

Der Abbau eines AKW zurück zur „grünen Wiese“ ist teuer und dauert lange. Beim Kraftwerk Niederaichbach (Bayern) hat es der Landesregierung zufolge von 1974 bis 1995 gedauert und 280 Millionen Euro gekostet. Die Anlage in Greifswald wird seit 1995 demontiert, ein Ab- schluss der Arbeiten wird bis 2013 erwartet. Kosten bislang: drei Milliarden Euro. In Schles- wig-Holstein produzieren die beiden Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel keinen Strom mehr und sollen stillgelegt werden. Hierfür haben die Betreibergesellschaften, die zum Vattenfall- Konzern gehören, Rücklagen von 1,60 Milliarden Euro (Brunsbüttel) beziehungsweise 1,86 Milliarden (Krümmel) gebildet. In Krümmel muss eine Masse von 329.100 Tonnen entsorgt werden, in Brunsbüttel sind es 338.400 Tonnen. Hiervon sind etwa 1,4 Prozent radioaktiver Abfall.

TOP 47 Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1765), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/1942), ge- planter Aufruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will strengere Vorgaben für den Arbeitsschutz, etwa auf dem Bau oder in der Schiff- fahrt. Der Antrag der Sozialdemokraten steht jedoch vor der Ablehnung: Im Sozialausschuss votierte die CDU/FDP-Koalition gegen den Vorstoß, während die anderen Oppositionspartei- en Grüne, Linke und SSW auf Seite der Sozialdemokraten waren.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz seien Voraussetzungen dafür, dass Ar- beitnehmer ihre Arbeit „in einem guten Umfeld verrichten und motiviert bleiben“, heißt es bei der SPD. Ziel müsse ein geringerer Krankenstand sein. Daher müsse die Landesregierung im kommenden Jahr ihren Vorsitz im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik


9 nutzen, „um sich für gute und gesunde Arbeit auch in Schleswig-Holstein einzusetzen“. Zu- dem soll die Regierung ein „Personal-Entwicklungskonzept für den Arbeitsschutz“ im Lande erarbeiten und die Vor-Ort-Kontrollen, beispielsweise auf Schiffen und Baustellen, ausbauen.
TOP 21 Keine Streichung von Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2024), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Grünen greifen einen Beschluss des FDP-Landesparteitags aus dem November auf und fordern, auf den geplanten Abbau von 300 Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr zu ver- zichten. Die schwarz-gelbe Koalition hatte diese Stellenstreichung bereits im Haushalt veran- kert. Deswegen soll die Landesregierung im Januar dem Landtag einen aufkommensneutra- len Nachtragshaushalt vorlegen, der die Kürzung zum Schuljahr 2012/13 rückgängig macht. Die dafür benötigten sechs Millionen Euro sollten durch Einsparungen - etwa beim Landes- straßenbau - oder Mehreinnahmen finanziert werden. Zur Gegenfinanzierung könnten gerin- gere Zinsausgaben als veranschlagt eine Möglichkeit sein, so die Grünen.

Hintergrund ist ein Konflikt innerhalb des Regierungsbündnisses über den Beschluss der Li- beralen. Deswegen hatte am Montag vor der Plenarsitzung auch der Koalitionsausschuss getagt. Die FDP hatte auf ihrem Landesparteitag in Neumünster in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, 300 Lehrerstellen im Norden weniger zu streichen als von der CDU/FDP- Landesregierung beschlossen. Bis 2020 sollen insgesamt 3.650 Lehrerstellen wegen rückläu- figer Schülerzahlen fortfallen. Wegen niedrigerer Zinsen spare das Land 40 Millionen Euro jährlich, hatte die FDP argumentiert. Der im Konsolidierungspfad ursprünglich nicht einge- plante Zinsgewinn solle zu einem Teil zurückgegeben werden an den Bildungsbereich. Die CDU lehnt den Vorschlag ab und will strikt am Kurs der Haushaltskonsolidierung festhalten. Im Übrigen sei der Erhalt von mehr Lehrerstellen nicht nötig, da die Schülerzahlen sinken, hatte Fraktionschef Johannes Callsen erklärt. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) betonte, einen Nachtragshaushalt für 2012 werde es nicht geben.

TOP 62 Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1781neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1936), ge- planter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die Schullandschaft hat sich in Schleswig-Holstein, ebenso wie in anderen Ländern, in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Aus Haupt- und Realschulen wurden Gemein- schafts- und Regionalschulen. Die Grundschule bleibt zwar bestehen, hat aber teils gänzlich neue Aufgaben zu erfüllen. Das Problem: Noch bildet das Land seine Lehrer nicht mit Blick auf die neuen Schulformen aus. Das soll sich in den nächsten Jahren aber ändern, wie das Wissenschaftsministerium in einem Bericht schreibt, den der SSW beantragt hat. Das Minis- terium schlägt vor, die bisherigen Studiengänge der Uni Flensburg für Grund-, Haupt-, und Realschulen in Studiengänge zur „Vorbereitung auf die Tätigkeit an der Grundschule“ und


10 „Vorbereitung auf die Tätigkeit in Regional- und Gemeinschaftsschule bis zum mittleren Bil- dungsabschluss“ umzuwandeln. Das soll zum Wintersemester 2013/2014 geschehen, wenn die Übergangsregelung ausläuft, die die Kultusministerkonferenz beim Umstieg aufs neue Schulsystem beschlossen hat.

Dabei sind laut dem Regierungspapier verschiedene Varianten denkbar. Das bisherige Stu- dienmodell (drei Jahre Bachelor plus ein Jahr Master) könnte von einem dreijährigen Bache- lor mit einem auf zwei Jahre ausgedehnten Masterstudiengang abgelöst werden. Auch ein vierjähriger Bachelorstudiengang mit einem zusätzlichen Masterstudiengang ist im Gespräch. Dieses Modell wird allerdings bislang in keinem Bundesland angeboten. Die dritte Variante wäre die Rückkehr zum staatlich geregelten Staatssexamen mit einer Regelstudienzeit von sieben bis acht Semestern. Die Landesregierung hat sich Anfang November mit den ver- schiedenen Möglichkeiten befasst und die Universität um ein Konzept gebeten.

TOP 12 Entwurf eines Gesetzes über das Studentenwerk Schleswig-Holstein, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 17/1933), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein besteht seit 75 Jahren, und seit 1971 haben sich die rechtlichen Grundlagen nicht geändert. Nun will die Landesregierung das 40 Jahre alte Re- gelwerk auffrischen. Kernpunkte: Die Service- und Beratungseinrichtung der Unis soll künftig auch für ausländische Studenten zuständig sein. Das Studentenwerk bekommt nun auch offi- ziell die Aufgaben eines Bafög-Amtes zugewiesen – die Beratung über das Ausbildungsförde- rungsgeld findet ohnehin hier statt. Studentenwerke können künftig auch Tochter- Unternehmen gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Und: Der Posten des Geschäftsführers wird gestärkt, während die bisherigen Vorstände aufgelöst werden und die Verwaltungsräte verkleinert werden: An der Uni Kiel zum Beispiel von 14 auf nur noch vier Mitglieder. Verwaltungsräte bestehen jeweils zur Hälfte aus Studenten und Uni-Personal.
Das Studentenwerk ist ein Dienstleistungsunternehmen mit wirtschaftlichem und sozialem Betreuungsauftrag für die 37.000 Studenten an den zehn Unis und Fachhochschulen des Landes. Zu den Leistungen gehören die Bafög-Beratung, die Verpflegung (Mensen und Cafe- terias), die Vergabe von Wohnheimplätzen oder der Betrieb von Kindertagesstätten an den Unis.
TOP 8 Gesetzentwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Gesetzent- wurf der Landesregierung (Drs. 17/1336), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 17/2080), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die bisherige Rundfunkgebühr für ARD und ZDF soll ab 2013 in eine Haushaltsabgabe um- gewandelt werden. Alle Haushalte und Betriebe müssen dann die neue Rundfunkabgabe


11 zahlen – unabhängig davon, ob sie ein Radio oder einen Fernseher besitzen. Die Gebühren- einzieher der GEZ werden dann nicht mehr nachfragen, ob ein Fernsehgerät oder ein Radio im Schlaf- oder Wohnzimmer steht. Das ist der Kernpunkt des 15. Rundfunk- Änderungsstaatsvertrages, dem nun auch der schleswig-holsteinische Landtag voraussicht- lich zustimmen wird. Alle anderen Landesparlamente haben bereits Ja gesagt.
Die Zustimmung im Norden stand lange auf der Kippe. Grund waren Datenschutz-Bedenken. CDU, SPD und FDP haben aber angekündigt, dem Vertrag trotz der Einwände zuzustimmen - ansonsten wäre eine Erhöhung der Gebühr, die derzeit bei 17,98 Euro pro Haushalt liegt, zu befürchten gewesen. Die Fraktionen wollen aber parallel zur Zustimmung eine Resolution mit ihren Kritikpunkten verabschieden. Sie monieren, dass Vermieter und Wohnungsverwalter verpflichtet werden, auf Antrag der Landesrundfunkanstalten Daten ihrer Mieter weiter- zugeben. Auch alle Meldebehörden und weitere „öffentliche und nichtöffentliche Stellen“ müssen der GEZ die Daten aller Volljährigen übermitteln. Medienberichten zufolge will die GEZ zeitlich befristet 400 Mitarbeiter einstellen, um der Datenflut Herr zu werden. Die hohe finanzielle Belastung von Filialbetrieben durch die Rundfunkabgabe und die Gebühr für Kraft- fahrzeuge, die zu einer Betriebsstätte gehören, sind den Abgeordneten ebenfalls ein Dorn im Auge. Zudem wird bemängelt, dass viele Rabatte wegfallen sollen. So müssen rund 800.000 Behinderte, die bislang von der Gebühr befreit werden, künftig voll zahlen.


Freitag, 16. Dezember, 10:00 bis 18:00 Uhr

TOP 22 und 23 Bericht über die Eckpunkte des mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Sa- nierungsprogramms, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/2029), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2037), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Stabilitätsrat sieht Schleswig-Holstein mit seiner Sparpolitik auf dem richtigen Kurs. Das Sanierungsprogramm sei geeignet, um eine drohende Haushaltsnotlage zu überwinden und bis 2020 die Schuldenbremse einzuhalten, stellte der Rat nach Angaben des Finanzministeri- ums Anfang Dezember in Berlin fest. Im Landtag berichtet die Landesregierung auf Antrag der Koalition über die Eckpunkte des Konsolidierungskurses. Die Grünen wollen darüber hin- aus einen schriftlichen Bericht.

Anlass für die Äußerungen des Stabilitätsrates war die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen dem Land, dem Bund und den reicheren Geberländern, worin der Abbau des Haushaltsdefizits bis 2016 beschrieben wird. Die von einer Haushaltsnotlage bedrohten Län- der Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und das Saarland müssen dem Rat ein fünfjähriges Programm zur Sanierung ihrer Haushalte vorlegen und sich regelmäßigen Kontrollen unter- werfen. Der Norden muss bis 2020 sein strukturelles Defizit, das nach Berechnungen des


12 Bundes bei 1,3 Milliarden Euro liegt, schrittweise abbauen, um bis 2020 der Verfassung ent- sprechend ohne neue Schulden auszukommen. Nur bei striktem Sparprogramm erhält Kiel 80 Millionen Euro jährlich an Finanzhilfen von Bund und Ländern bis 2019.
Um das zu erreichen, streicht die schwarz-gelbe Koalition unter anderem mit dem Doppel- haushalt 2011/2012 rund 900 Stellen, bis 2020 sollen es mehr als 5.300 sein - rund zehn Prozent der Stellen. Das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr wurde gestrichen (35 Millionen Euro Einsparung), das Landesblindengeld für Erwachsene halbiert (fünf Millionen). Die Anhe- bung der Altersgrenzen im öffentlichen Dienst und die Erhöhung der Eigenbeteiligung bei der Beihilfe entlasten den Haushalt um weitere 20 Millionen Euro. Dazu sollen die Hochschulen und der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sparen, und die Wirtschaftsförderung wird gekürzt. Hinzu kommen Einnahmesteigerungen. So wird ab Januar 2012 die Grunder- werbsteuer von 3,5 auf fünf Prozent des Kaufpreises einer Immobilie angehoben (80 Millio- nen Euro). Mit der Neuordnung des Glücksspiels erwartet Schwarz-Gelb weitere rund 35 Mil- lionen Euro.
In seinem Beschluss begrüßt der Stabilitätsrat nach Angaben des Landes-Finanzministeriums die im Sanierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen und empfiehlt, diese konsequent umzusetzen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe während der Sitzung zudem angekündigt, mit den Ländern Gespräche über einen Altschuldentilgungsfonds und gemeinsame Bund-Länder-Anleihen, so genannte Deutschland-Bonds, zu führen. Beides wären Instrumente, die den angespannten schleswig-holsteinischen Landeshaushalt entlas- ten könnten.

TOP 18 Zwölf Jahre Bologna-Prozess – Ergebnisse und Perspektiven der Studienre- form, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1539), Antwort der Landesregie- rung (Drs. 17/1921), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Umbau der Hochschullandschaft im Rahmen der sogenannten Bologna-Reform ist in Schleswig-Holstein gut gelaufen. Diese Bilanz zieht das Wissenschaftsministerium in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der Linken. „Durch das Engagement aller Beteiligten – ins- besondere der Hochschulen – kann die Zielmarke – Einführung der gestuften Studienstruktur bis 2010 – als weitgehend erfüllt angesehen werden“, heißt es in dem Papier. Im Jahr 1999 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten im italienischen Bologna darauf, ihre Hochschul- Abschlüsse einander anzupassen und damit bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Seit 2008 bieten auch Deutschlands Unis fast durchgehend die Abschlüsse Bachelor und Master an – das Diplom und der Magister laufen aus. Nach sechs oder sieben Semestern erwerben Studenten den Bachelor, den sie unter bestimmten Bedin- gungen zum Master ausbauen können.

Rund 270 Studiengänge, etwa 95 Prozent, sind mittlerweile auf Bachelor und Master umge- stellt. Damit befinde sich Schleswig-Holstein bundesweit auf Platz zwei, so das Ministerium.


13 Die Staatsexamens-Fächer Human- und Zahnmedizin, Pharmazie sowie Jura werden auf- grund einer nötigen bundesweiten Abstimmung erstmal nicht umgestellt, ebenso verhält es sich mit dem Diplomstudium Psychologie. „Formal“ sei die Umstellung auf die neuen Ab- schlüsse im Norden zwar „weitgehend abgeschlossen“. Doch bei den Studienbedingungen sieht das Wissenschaftsministerium „noch Verbesserungsbedarf“. Denn allzu häufig kritisie- ren Studenten an den neuen Studiengängen einen zu vollgestopften Stundenplan und Schwierigkeiten beim Übergang vom Bachelor zum Master. Im Januar dieses Jahres reagier- te der Landtag mit den Stimmen von CDU und FPD mit der Novellierung des Hochschulge- setztes auf den Protest.

Ein weiterer Kritikpunkt der Studenten an den neuen Abschlüssen: Steigender Druck vor al- lem durch zu viele Prüfungen. Nach der Novelle des Hochschulgesetzes seien „aber bereits Verbesserungen erkennbar“, heißt es im Ministeriumspapier. Ob der wachsende Stress im Studium nur Ausdruck des Bachelor-/ Mastersystems ist, kann die Regierung allerdings nicht eindeutig bestätigen. Zwar würden nun mehr studienbegleitende Prüfungen verlangt, der Um- fang sei aber geringer als bei Zwischen- und Abschlussprüfungen in den früheren Diplom- und Magisterstudiengängen. Nach Auskunft des Studentenwerkes Schleswig-Holstein ist der Bedarf an psychologischer Beratung in den letzten Jahren gestiegen. So ließen sich im Jahr 2007 beim Studentenwerk insgesamt 232 Studenten beraten, drei Jahre später waren es bereits 334.

TOP 60 Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien, Antrag der Fraktio- nen von CDU und FDP (Drs. 17/1608), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1922), ge- planter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Soll die Energiewende gelingen, dann müssen in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren nicht nur neue Wind-, Bio- und Solaranlagen, sondern auch etliche Kilometer Stromleitungen gebaut werden. Das stößt vor Ort oft auf Proteste. Die Landesregierung bewertet die derzeiti- gen Regelungen zur Bürgerbeteiligung bei Energie-Projekten aber als ausreichend: So sei es nicht nötig, eine Ombudsstelle einzurichten. Das geht aus einem Bericht des Wirtschaftsmi- nisteriums hervor, den CDU und FDP beantragt hatten. Das Ministerium ist gegen eine Om- budsstelle für Streitfragen im Bereich der Erneuerbaren Energien, da „hierfür bereits eine Reihe von vor- und außergerichtlichen Institutionen genutzt werden können“. CDU und FDP hatten die Landesregierung aufgefordert, vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kern- energie zum einen „durch eine frühzeitige und transparente Bürgerbeteiligung Streitfragen so weit wie möglich zu vermeiden“. Zum anderen war die Landesregierung aufgefordert zu prü- fen, ob eine ehrenamtliche Ombudsstelle in diesem Bereich eingesetzt werden kann, um ei- nen Anstieg von Streitfällen zu verhindern.

Die SPD-Fraktion hatte die Stärkung der Wettbewerbsstellung kommunaler Energieunter- nehmen sowie der Stadtwerke, Genossenschaften und auch einzelner Bürger gegenüber den großen Energieunternehmen gefordert. Nach Ansicht der Landesregierung ist die Zulassung

14 von Biogas-, Photovoltaik- und Windenergieanlagen eindeutig gesetzlich geregelt, so dass im Zusammenhang mit der jeweiligen Fachaufsicht für die Bürger Rechtssicherheit, Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit bei Entscheidungen in diesem Bereich herrschten. Zudem gebe es eine Reihe von Einrichtungen, an die sich Bürgerinnen und Bürger im Streitfall wenden könn- ten. Darunter seien unter anderem die EEG-Clearingstelle für alle Streitfragen rund um das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Darüber hinaus habe die Landesregierung beim Netz- ausbau zusammen mit Netzbetreibern und Kommunen eine vorgezogene und begleitende Bürgerbeteiligung vereinbart und bereits mit der Umsetzung begonnen. Im Rahmen der Bau- leitplanung ermögliche das Baugesetzbuch zudem die Einbindung eines Mediators und es existiere das flächendeckende Angebot gerichtlicher Mediation zur Lösung von Konflikten.

TOP 14 Gesetzentwurf zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 17/2048), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Mehr Eigenverantwortung für Kreise, Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein - das soll ein Gesetzentwurf der Landesregierung bewirken, nach dem Regionalpläne künftig in den Regionen des Landes erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden sollen. Der Landtag berät den Entwurf in Erster Lesung. Das Gesetz soll nach Vorstellung der Landesregierung am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass die Regionalpläne, die für die fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein bislang vom Land aufgestellt wurden, künftig in den Regionen erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden. Demnach sollen sich Kreise und kreisfreie Städte eines Planungsraumes einigen, wer von ihnen den Regionalplan aufstellt und ändert. Der Auserwählte sei dann auch für die Umsetzung des Raumordnungsrechts verantwortlich und für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der Kommunen. Damit werde die regionale Planung von einer einzigen Stelle geleitet.
Ein Regionalplan legt fest, welche Flächen wie genutzt werden sollen, beispielsweise als Wohn-, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsgebiete, als Natur- oder Landschaftsschutz- gebiet, für Verkehrswege und Leitungen oder als Flächen für Erholung und Freizeit. Bislang stellt das Land die Regionalpläne auf. Diese gelten für die fünf Planungsräume, Schleswig- Holstein Süd (Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Lauenburg), Ost (Osholstein, Lübeck), Mitte (Rendsburg-Eckernförde, Plön, Kiel, Neumünster), Süd-West (Dithmarschen, Steinburg) und Nord (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg).
TOP 40 und 70 Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2073), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1808), Mündlicher Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Werden Schleswig-Holsteins Spielhallen und Casinos missbraucht, um ergaunertes Geld „reinzuwaschen“? Und wie geht das Land dagegen vor? Hierüber berichtet die Landesregie-


15 rung auf Antrag von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Medienberichten zufolge werden in Deutschland jährlich 40 bis 60 Milliarden Euro, etwa aus Waffenhandel und Drogenge- schäften, durch Geldwäsche vor den Behörden versteckt. Experten warnen, dass Geldspiel- automaten aber auch Online-Poker häufig zur Geldwäsche verwendet werden. Der Vorteil für die Gauner: Es kann im Nachhinein nicht nachvollzogen werden, wer zu welchem Zeitpunkt wie viel Geld in einen „Daddel-Automaten“ geworfen hat. Dies macht es Kriminellen leicht, ihr illegal erworbenes Geld zu waschen – häufig unterstützt durch die Spielhallenbetreiber. So- bald das „schmutzige“ Geld in den Automaten gelandet ist, kann es vom Betreiber als Gewinn zur Bank gebracht und versteuert werden.

Ende November hat der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Geldwäsche ver- abschiedet. Die neuen Regeln, die noch vom Bundesrat gebilligt werden müssen, sehen un- ter anderem eine Anhebung der Bußgelder vor. Zudem werden die Meldepflichten für Steuer- berater, Immobilienmakler und Spielbanken verschärft. Damit reagiert Deutschland auf die Kritik der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die der Bundesrepublik bei der Bekämpfung der Geldwäsche erhebli- chen Nachholbedarf bescheinigt hatten.

Nach kritischen Stimmen aus der Wirtschaft hat der Bundestag aber den ursprünglichen Re- gierungsentwurf an einigen Stellen noch einmal entschärft. So bleibt es vielen Einzelhändlern und Freiberuflern erspart, einen speziellen Geldwäsche-Beauftragten berufen zu müssen. In besonders anfälligen Branchen soll die Aufsichtsbehörde aber befugt sein, die Benennung eines Geldwäsche-Beauftragten zu verlangen.

TOP 19 und 34 Anträge für eine flächengebundene und artgerechte Nutztierhaltung so- wie zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1939), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2065), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Tierhalter setzen zunehmend auf Massentierhaltung – so drängten sich oft „mehrere tausend“ Schweinen in einem Stall. In den „Tierfabriken“ sinke die Lebensquali- tät der Tiere, und es kann zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsschäden für die Menschen in der Umgebung kommen. Deswegen fordern SPD und Grüne schärfere gesetzliche Vorga- ben von Bund und Land. Der Bund soll nach Willen der Grünen eine Obergrenze für Stallbau- ten ins Baugesetzbuch schreiben. Zudem soll es eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch aus Massenproduktion geben. Vom Land erwarten die Grünen, dass die Brandschutzbestimmun- gen in der Landesbauordnung verschärft werden, damit die Tiere bei einem Feuer nicht im Stall gefangen sind und qualvoll verenden. Und: Das Land soll untersuchen, wie sehr sich Atemwegserkrankungen und resistente Keime durch die Abfälle aus der Tierhaltung in der Umgebung verteilen.



16 Nach Angaben des Statistischen Landesamts leben in Schleswig-Holstein 1,52 Millionen Schweine und 1,12 Millionen Rinder. Die Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr leicht rückläu- fig. Die Anzahl der Betriebe ist hingegen stärker zurückgegangen – um jeweils knapp fünf Prozent auf 1.300 Schweine-Höfe und 8.900 Rinderfarmen. Das bedeutet: Im Durchschnitt halten die Höfe mehr Tiere als im Vorjahr. Die SPD prangert den Einsatz von Antibiotika, vor allem in der Hähnchenmast, an. Durch die Medikamente sollen die Tiere schneller wachsen. Der Einsatz von Antibiotika ist zwar seit 2006 EU-weit verboten. Dennoch, so die Sozialde- mokraten, „zeichnet die Wirklichkeit ein anderes Bild.“ Das Problem: Die Tiere entwickeln Resistenzen gegen die Medikamente, die sich dann wiederum über die Luft auf den Men- schen übertragen können. Hiergegen müsse Berlin „klare Regelungen“ und Schwellenwerte für die Verabreichung der Medikamente einführen.

TOP 27 Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2058), geplanter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten

In den letzten Jahren hatten deutsche Finanzbehörden wiederholt auf so genannte „Steuer- CDs“ zurückgegriffen, um das Schwarzgeld deutscher Steuersünder auf Schweizer Bankkon- ten aufzuspüren. Der Alpen-Staat hatte dies stets als Eingriff in sein Bankgeheimnis verurteilt und kritisiert, dass die auf den CDs gespeicherten Daten aus Schweizer Geldhäusern illegal entwendet worden seien. Um die Beziehungen zu dem Nachbarland in diesem Bereich grundsätzlich zu regeln, haben Berlin und Bern im September ein Steuerabkommen unter- zeichnet. Das stößt aber bei der Opposition im Bundestag auf scharfe Kritik. Auch die Grünen im Landtag fordern die Landesregierung auf, dem Abkommen im Bundesrat nicht zuzustim- men.

Das Abkommen sieht vor, dass in der Schweiz angelegtes Schwarzgeld gegen eine einmali- ge Nachzahlung und eine künftige Abgeltungssteuer legalisiert werden soll. Die Besitzer blei- ben für den deutschen Fiskus weiterhin anonym und können strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Es ist geplant, dass das Regelwerk Anfang 2013 in Kraft tritt. Damit sei es vielfach immer noch lukrativer, seine Steuern zu hinterziehen als sie legal zu versteuern, monieren die Grünen. Mit der geplanten Anonymität werde zudem ein Teil der deutschen Steuer- Souveränität an die Schweizer Behörden abgetreten. Das sei verfassungsrechtlich bedenk- lich. Die Oppositionsfraktion kritisiert zudem, dass Deutschland auf den Ankauf weiterer „Steuer-CDs“ verzichten will – diese hätten aber immer wieder in der Schweiz verstecktes Schwarzgeld ans Licht gebracht. Auch in Schleswig-Holstein wurde im vergangenen Jahr darüber diskutiert, ob die Finanzämter auf einen solchen Datensatz zurückgreifen sollen.

TOP 41 und 44 Anträge zu Vorschlägen für eine EU-Verordnung sowie der Gewährleis- tung von Offshore-Aktivitäten in Europa, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/2074), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/2088), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

17 Unfälle auf Bohrinseln können zur Katastrophe führen – wie zum Beispiel im vergangenen Jahr nach der Explosion auf der Plattform „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko. In den letzten 30 Jahren gab es nach Angaben der EU-Kommission weltweit mindestens 14 schwere Unglücke dieser Art, davon fünf in den vergangenen zehn Jahren. Brüssel will vor diesem Hintergrund mit einer neuen Richtlinie die „weltweit höchsten Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards“ für die Offshore-Förderung von Erdöl und Erdgas festlegen. Grüne und SPD im Landtag begrüßen das Papier im Grundsatz, fordern aber Nachbesserungen.
In dem Verordnungsentwurf werden Regeln festgelegt, die den gesamten „Lebenszyklus“ einer Förderanlage von der Konstruktion bis zur endgültigen Beseitigung umfassen. Nur Betreiber, die über ausreichende technische und finanzielle Kapazitäten verfügen, sollen zur Förderung von Erdöl und Erdgas in den Gewässern der EU zugelassen werden. Sie sollen von den für die Anlagensicherheit zuständigen Behörden regelmäßig geprüft werden und müssen Notfallpläne vorlegen.
Öl- und Gasunternehmen haften zudem laut EU-Kommission „uneingeschränkt“ für Umwelt- schäden, die sie verursachen. Für Schäden an Gewässern wird die Zone auf alle Meeresge- wässer der EU ausgedehnt, einschließlich der ausschließlichen Wirtschaftszone (bis zu 370 Kilometer von der Küste entfernt). Für Schäden an Gewässern ist der derzeitige EU- Rechtsrahmen für die Umwelthaftung auf die Hoheitsgewässer (Entfernung: ca. 22 Kilometer von der Küste) beschränkt.
Der Entwurf „krankt daran, dass viele Regelungen nicht verbindlich genug gefasst sind“, mo- nieren die Grünen. So sei die Frage der finanziellen Haftung und der Sanktionen nicht zufrie- denstellend geklärt. Eine unabhängige Kontrolle sei nicht gewährleistet – die Grünen wollen deshalb die „Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs“ (EMSA) mit der Auf- sicht betrauen. Und: Der Entwurf sage nichts über unterseeische Pipelines aus. Die Grünen weisen zudem darauf hin, dass auch Norwegen als Nicht-EU-Mitglied in das Abkommen ein- bezogen werden müsse, denn die Skandinavier fördern 90 Prozent des europäischen Offsho- re-Öls.
TOP 61 Bericht zur Lage der Soziokultur und der freien Theater, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1704), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1923), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die schwarz-gelbe Landesregierung will sowohl die Soziokultur in Schleswig-Holstein als auch die freien Theater im Land nächstes Jahr weiterhin finanziell unterstützen. Die institutio- nelle Förderung für die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig- Holstein (LAG) und für die freie Theaterszene soll nicht gekürzt werden. Allerdings will die Regierung der LAG das Geld für Ausstattung und Gebäudesanierung streichen. Das geht aus einem Bericht des Kulturministeriums hervor, den die Linken angefordert hatten.



18 Soziokultur:

Die LAG Soziokultur, der Zusammenschluss von 19 Zentren in der Trägerschaft von Kommu- nen und Vereinen, sei „ein wichtiger Teil der kulturellen Verbandsinfrastruktur“ und die Zent- ren „wichtige Kristallisationspunkte kommunaler Kulturarbeit“, schreibt das Ministerium. Daher sei die Förderung für die Jahre 2011/2012 auch „bewusst ungekürzt geblieben“.

In diesem und im kommenden Jahr wird die LAG Soziokultur zwar mit je 38.000 Euro vom Land unterstützt. Allerdings will Schwarz-Gelb die Investitionsförderung, also die Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden und für die Ausstattung der Zentren, im nächsten Jahr kap- pen. Die Förderung soll „zur Kompensation der institutionellen Förderung ausgesetzt wer- den“, schreibt das Ministerium. In diesem Jahr waren im Haushalt noch 95.000 Euro als In- vestitionsförderung veranschlagt. Die Linke und auch die Landesarbeitsgemeinschaft kritisie- ren die geplanten Kürzungen. Beim Aussetzen der Investitionsförderung würden Schäden entstehen, die nicht mehr behebbar seien. Neben der institutionellen Förderung unterstützt das Land die LAG Soziokultur auch bei der Projektförderung. Derzeit werden zwei Kooperati- onsprojekte, das „Kindertheater des Monats“ und das „Theater for Youngsters“ mit 43.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro gefördert. Auch 2012 können die Gruppen mit Finanz- spritzen rechnen.

Freie Theater:

Vor dem Hintergrund, dass viele freie Theater wirtschaftlich schwer zu kämpfen haben und als „Anerkennung der kulturell wertvollen Arbeit der freien Theaterszene“ werde das Förder- volumen von rund 240.000 Euro im Doppelhaushalt 2011/2012 nicht gestrichen, schreibt das Ministerium. Im vergangenen Jahr wurden 15 freie und private Theater gefördert.

TOP 67 Aufklärung über Asbestmülltransporte durch und nach Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD, SSW, CDU und FDP (Drs. 17/1972neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/2027), geplanter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Die umstrittenen Asbestmüll-Transporte von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen nun auch das Landtagsplenum. Knackpunkt ist die Frage, wie gefährlich die Verfrachtung des Bauschutts für Mensch und Natur ist. Hierzu nimmt die Landesregierung auf Antrag aller Fraktionen Stellung. Zuvor hatten Vertreter aller Parteien gefordert, ein Gesundheitsrisiko müsse bei den Transporten ausgeschlossen wer- den. Der Regierungsbericht zum Thema hat im Vorfeld für Kontroversen gesorgt. Dort heißt es: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung Dritter durch den Transportvorgang als solchen durch Freisetzung von Asbestfasern nicht bestehen wird.“ Und: Es sei „äußerst unwahrscheinlich, dass während des Transports eine solche Menge lungengängiger Asbestfasern (…) freigesetzt werde, denen ein gesundheitsschädli-

19 ches Potenzial zuzurechnen wäre.“ Grundlage dieser Aussagen war ein TÜV-Gutachten aus Niedersachsen. Gegner der Transporte wiesen die Schlussfolgerungen zurück.
Im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages hat Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) ihre Einschätzung wenige Tage vor der Plenarsitzung relativiert. Der Bericht beschreibe den Sachstand von Ende November, betonte die Ministerin. Seither hätten sich weitere inhaltliche Fragen ergeben, die erst einmal zufriedenstellend beantwortet werden müssten – etwa ob neben Schlamm auch Stäube verladen werden sollten. Bevor das nicht geklärt sei, werde es keinen Vertrag zur Annahme der asbesthaltigen Abfälle geben, so Rumpf. Die Sicherheit ste- he an oberster Stelle.
Die Verwaltung der Region Hannover will 170.000 Tonnen Abfälle aus der Zementproduktion, die seit den 1990er Jahren auf einer Halde in Wunstorf-Luthe lagern, in die Müll-Deponien Rondeshagen (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Ihlenberg (Nordwestmecklenburg, wenige Kilometer von Lübeck entfernt) verbringen. 30.000 Tonnen sollen nach Rondeshagen gehen, der Rest nach Mecklenburg. Die Deponie Rondeshagen gehört je zur Hälfte Schleswig- Holstein und Hamburg. Geplant sind rund 7.000 LKW-Transporte, wobei der Asbest-Schutt lediglich durch eine Schaumschicht und eine Plane abgedeckt werden soll. Hiergegen hat sich Protest in den betroffenen Gemeinden geregt. Die Gemeinde Rondeshagen erwirkte beim Verwaltungsgericht Schleswig einstweiligen Rechtsschutz gegen die Transporte. Auch die Gemeinde Sierksrade hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Landesregierung in Schwerin hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die Dezember-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 13. Dezember, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusam- menfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



20 Reihenfolge der Beratung der 23. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Aktuellen - oder Fragestunde erfolgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, den 14. Dezember 2011 11 Gesetzentwürfe zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes 35 10:00 59 Bericht zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung 35 10:35 3 Entwurf eines Gesetzes zur Konsolidierung kommunaler Haushalte 35 11:10 13 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit 35 11:45 16 Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes - 12:20 – Erste Lesung ohne Aussprache - Abstimmung über die SammelDrs. der 23. Tagung 12:25


10 + 65 Gesetzentwurf zur Minderheiten- und Sprachförderung im kommu- 70 15:00 nalen Bereich und Minderheitenbericht 2011 29 Betreuungsgeld verhindern - Kinder und Familien besser unterstützen 35 16:10 33 Arbeitsbedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern 35 16:45
Donnerstag, den 15. Dezember 2011
43 Für ein starkes Europa gleichberechtigter Partner 40 10:00 35 Sechsstreifiger Ausbau der A7 35 10:40 42 Leitlinien für eine landesweite Suchthilfe und Suchtprävention 35 11:15 45 Rückstellungen für AKW-Stilllegung insolvenzsicher machen 35 11:50 47 Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein stärken 35 12:25


21 Keine Streichung von Lehrerstellen zum kommenden Schuljahr 35 15:00 62 Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I 35 15:35 12 Entwurf eines Gesetzes über das Studentenwerk Schleswig-Holstein 35 16:10 8 Gesetzentwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 35 16:45
Freitag, den 16. Dezember 2011
22 + 23 Bericht über die Eckpunkte des mit dem Stabilitätsrat vereinbarten 35 10:00 Sanierungsprogramms 18 Zwölf Jahre Bologna-Prozess – Ergebnisse und Perspektiven der 35 10:35 Studienreform



21 angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung 60 Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien 35 11:10 14 Gesetzentwurf zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften 35 11:45


40 + 70 Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel 35 14:00 19 + 34 Anträge für eine flächengebundene und artgerechte Nutztierhaltung 35 14:35 sowie zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung 27 Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen 35 15:10 41 + 44 Anträge zu Vorschlägen für eine EU-Verordnung sowie der Gewährleis- 35 15:45 tung von Offshore-Aktivitäten in Europa 61 Bericht zur Lage der Soziokultur und der freien Theater 35 16:20 67 Aufklärung über Asbestmülltransporte durch und nach Schleswig- 35 16:55 Holstein

Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP 16 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte- 5 Beseitigungsgesetzes - Zweite Lesung ohne Aussprache - 17 Wahl eines zweiten Ersatzmitglieds des Medienrates der Medienanstalt Ham- - burg/Schleswig-Holstein

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 17/2093):

TOP
2 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schuldenwesens des Landes Schleswig-Holstein 4 Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und des Landesverfassungsschutz-Gesetzes 5 Entwurf eines Gesetzes zum Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung 7 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes 15 + 64 a) Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Landesmuseen Schloß Gottorf“ b) Bericht für 2010 der "Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf" 20 + 37 a) Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art b) Den Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Blindenfonds) wieder einrichten 24 Einwilligung in die Veräußerung der Liegenschaft in Eckernförde, Lorenz-von-Stein-Ring 1-9 25 Weltkulturerbe „Sprachenvielfalt der Nordseeregion“



22 28 Schutz von Frauen und ihrer Kinder vor Gewalt 36 Regionale Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein 39 Sachstand Schulsozialarbeit 46 Energiewende dezentral, erneuerbar und bezahlbar für die Menschen umsetzen 49 a) Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2013 b) Für eine grundlegende Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2013 50 a) Erhalt des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Kiel b) Arbeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zukunftsfähig absichern 51 Kostenübernahme für Gebärdendolmetschung / Landesbeihilfeverordnung 52 Schuldner- und Insolvenzberatung stärken 53 Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2009 54 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2009 Bemerkungen 2011 des Landesrechnungshofs mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2009 55 Schleswig-Holsteinischer Integrationsplan für Roma 56 a) Die AKN wird S-Bahn von Kaltenkirchen bis HH-Eidelstedt b) Elektrifizierung der Strecke zwischen Kaltenkirchen und HH-Eidelstedt 57 Prüfung der Vereinbarkeit von Rundfunksstaatsverträgen mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit 58 Stärkung des schleswig-holsteinischen Archivwesens 63 3. Opferschutzbericht für Schleswig-Holstein 66 Situation auf dem Wohnungsmarkt 68 Bericht über die Situation der Mädchentreffs 69 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2010

Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
26 Vielfalt fördern – Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sichern 30 + 31 a) Europäisches Jahr zum aktiven Altern b) Europäische Bürgerbeteiligung – Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen - 38 Mobilität und soziale Teilhabe sind Grundrechte – Ein landesweites Sozialticket ist eine Notwendigkeit 48 Bürokratie und Verwaltungsaufwand in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft – Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen -

Die Vorlagen zu folgenden Tagesordnungspunkten wurden zurückgezogen:
6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes 32 Das soziale Europa fördern - Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission 2012



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