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18.11.11
14:47 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 35: Weitere Bohrungen im Nationalpark sind gesetzlich ausgeschlossen

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 18. November 2011


TOP 35, Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer (Drucksache 17/1954, 17/1992 neu)



Sandra Redmann:
Weitere Bohrungen im Nationalpark sind gesetzlich ausgeschlossen


Das Thema von Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer beschäftigt uns seit vielen Jahren und steht auch im Zusammenhang mit der Ausweisung des Nationalparks als Weltnaturerbe und der Verlängerung der Konzession zur Erdölförderung für Mittelplate.
Die einzige Förderung von Öl im deutschen Wattenmeer findet seit 1987 von der Bohr- und Förderplattform „Mittelplate A“ aus im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer statt. Bereits vor der im Jahr 1985 erfolgten Gründung des Nationalparks wurde dort förderfähiges Öl gefunden. Daher wurde insoweit Bestandsschutz für die Erdölförderung von Mittelplate aus im NPG gewährt.
RWE Dea hatte Anfang 2007 angekündigt, in den beiden genannten Gebieten Explorations- Bohrungen von neuen Standorten innerhalb des Nationalparks aus vornehmen zu wollen, um so bis dahin unerreichtes Erdöl zu erschließen. Der Antrag wurde nach intensiver öffentlicher und parlamentarischer Diskussion später zurückgezogen. Die Grünen und wir haben in diesem Zusammenhang im Sommer 2008 zwei Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages erbeten. Das von uns in Auftrag gegeben Gutachten kommt zum Schluss: „Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebiets des Nationalpark Wattenmeers über die gesetzlich bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“
Wir haben daher stets vertreten, dass Probebohrungen im Gebiet selber nicht, allenfalls Schrägbohrungen von Land aus in den Nationalpark hinein rechtlich möglich sind. Dabei bleiben wir. 2



Die Landesregierung hat dazu in einem Umdruck (16/4520) vom Juni 2009 lapidar nach dem Motto „zwei Juristen, drei Meinungen“ mitgeteilt, dass sie eine andere rechtliche Auffassung zu Probebohrungen als der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hat und dies abschließend bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bewerten wird. Ich halte dies für eine nicht angemessene Wertschätzung der hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtag und hoffe, dass die fundierte Prüfung des Gutachtens durch die Landesregierung die Rechtsposition des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigen wird.
Neben der konkret juristisch zu klärenden Frage der Zulässigkeit von Explorationsbohrungen schwingt die Grundsatzfrage zur Zukunft und Ausweitung der Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer im Raum. Nach fester Überzeugung meiner Fraktion muss es unser Ziel sein, auf Dauer die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer zu beenden. Die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer ist eine klaffende Wunde im Ansehen des Nationalparks und sollte daher nicht auf ewig verlängert oder sogar ausgedehnt werden. Mit dem Öl wird ausgerechnet im Wattenmeer jener Kohlenstoff gefördert, der nach seiner Verbrennung als Kohlendioxid den Klimawandel anheizt und so für die Zerstörung des Wattenmeeres durch den Meeresspiegelanstieg sorgen könnte.