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14.11.11
15:49 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Steuerreform, Bundeswehrstrukturreform und Zusammenarbeit mit Hamburg

143/2011 Kiel, 14. November 2011


Themen der Plenarsitzung: Steuerreform, Bundeswehrstrukturre- form und Zusammenarbeit mit Hamburg
Kiel (SHL) – Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. November, 10:00 Uhr, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Plenartagung stehen die Themen Steuerreform der Bundesregierung, Bundeswehrstrukturreform und Zusammenarbeit mit Hamburg. Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.
Achtung! Am Donnerstag und Freitag beginnt die Sitzung bereits um 9 Uhr!


Mittwoch, 16. November, 10:00 bis 18:00 Uhr
TOP 1 Aktuelle Stunde „Koalitionsrettungsschirm im Bundesrat ablehnen“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten.

Die Pläne der Berliner Koalition zur Steuersenkung, zur Ausweitung der Pflegeversicherung und zur Einführung eines Betreuungsgeldes stoßen in Schleswig-Holstein auf ein geteiltes Echo. Während Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) die Vorschläge als „gute Sozialpolitik“ lobte, kam von der Opposition heftige Kritik. Das Paket sei lediglich ein „Kabi- nettsrettungsschirm“, um Spannungen im schwarz-gelben Bündnis zu glätten, hieß es bei der SPD. Bei den Menschen komme indes wenig an. Und die Grünen mahnen: „Schleswig- Holstein darf keinen Cent für das Berliner Koalitionsgeklüngel zahlen.“ Beide Oppositionsfrak- tionen haben eine Aktuelle Stunde im Landtag zu dem Thema beantragt.

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich Anfang November nach monatelangen Auseinanderset- zungen auf Steuersenkungen von insgesamt sechs Milliarden Euro 2013 und 2014 sowie Kompromisse bei weiteren Streitpunkten geeinigt. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker Die wesentlichen Punkte:

Steuern: Zum 1. Januar 2013 und 2014 sollen untere und mittlere Einkommen um sechs Milliarden Euro entlastet werden. Die Koalition will die sogenannte kalte Progression abmil- dern, bei der Lohnerhöhungen bei starker Inflation zum Großteil wieder aufgezehrt werden. 2013 sollen rund zwei Milliarden Entlastung kommen, ein Jahr darauf weitere vier Milliarden. Umgesetzt werden soll dies unter anderem durch eine Anhebung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer (Existenzminimum) und eine Verschiebung des Steuertarifs. Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro ergäbe sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine Entlastung von etwa 300 Euro. Die Kosten für die Steuersenkung sollen zu zwei Dritteln der Bund und zu einem Drittel Länder und Gemein- den tragen. Damit will die schwarz-gelbe Koalition auch die Länder mit ins Boot bekommen, die im Bundesrat zustimmen müssen.

Pflege: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen insbesondere für Demenzkranke aus- geweitet werden. Dafür wird der Pflegebeitrag zu Jahresbeginn 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Dies bringt gut eine Milliarde Euro im Jahr. Die Versicherten sollen mit staatlicher Förderung freiwillig für Pflegebedarf vorsorgen, ähnlich wie bei der Riester-Rente.

Betreuungsgeld: Von 2013 an soll „als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleis- tung“ ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das zweite und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes eingeführt wer- den.

„Blue Card“ für Hochqualifizierte: Ausländische Fachkräfte sollen nach Deutschland kom- men dürfen, wenn sie ein Job mit einem Einkommen von 48.000 Euro pro Jahr nachweisen können. Bisher liegt die Grenze bei 66.000 Euro. Zugleich will die Koalition Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindern. Deshalb soll die unbefristete Niederlassungserlaubnis automa- tisch erlöschen, falls innerhalb der ersten drei Jahre Sozial-Gelder in Anspruch genommen werden.

Verkehr: Einmalig soll im kommenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich in den Ausbau der Verkehrswege - Straße und Schiene - gesteckt werden. Schleswig-Holstein hofft, dass hier- von auch der zum Teil baufällige Nord-Ostsee-Kanal profitiert.

TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung, Gesetzent- wurf der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1715), Bericht und Beschlussempfehlung des Bil- dungsausschusses (Drs. 17/1941), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Mi- nuten



2 Das politische Tauziehen um die Schulbuskosten geht weiter: Die Linken wollen, dass das Land sämtliche Kosten für die Schülerbeförderung übernimmt, also für Schüler bis zur zehn- ten Klasse wie auch für Oberstufen- und Berufsschüler. Der entsprechende Gesetzentwurf steht jedoch vor der Ablehnung. Im Bildungsausschuss votierten alle anderen Fraktionen da- gegen.
Hintergrund: Die CDU/FDP-Koalition hatte im Zuge ihres Sparpakets entschieden, die Zu- schüsse an die Eltern für die Schulbuskosten zu streichen. Statt dem Schulbus zum Nulltarif für alle Schüler bis zur zehnten Klasse müssen Eltern nun 50 bis 70 Euro pro Schüler und Jahr zahlen. Die Kreise im Land sollten das Gesetz per Erlass durchsetzen. Der Kreis Dith- marschen weigerte sich jedoch, die Anordnung aus Kiel umzusetzen und die eigenen Eltern zu belasten. Daraufhin erließ das Innenministerium die entsprechende Satzung. Die Dithmar- scher zogen vor das Verwaltungsgericht Schleswig, das im Oktober jedoch dem Ministerium Recht gab: Der Kreis müsse sich an das Landesgesetz halten.
TOP 3 Gesetzentwurf für friedensorientierte Forschung an den Hochschulen, Gesetz- entwurf der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1711), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 17/1880), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten
Die Linken wollen erreichen, dass „Forschung, Lehre und Studium an Schleswig-Holsteins Hochschulen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen“ soll. Dies soll im Hochschulgesetz festgeschrieben werden. Der Vorstoß steht allerdings vor der Ablehnung: Im Bildungsaus- schuss gab es keinerlei Unterstützung. Die Grünen enthielten sich, alle anderen Fraktionen waren dagegen. Nun werben die Linken im Plenum erneut für ihr Vorhaben, während die an- deren Fraktionen auf Redezeit verzichten.
Anlass des Gesetzentwurfs ist die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken aus dem letzten Jahr. Daraus geht hervor, dass die Bundeswehr die Christian- Albrechts-Universität in Kiel in den letzten fünf Jahren mit rund 2,25 Millionen Euro bezu- schusst hat. Das Geld floss zum Beispiel in die Meeresforschung und den Test von Schutz- ausrüstungen. Die Linken kritisieren, dass die Bundesregierung mit ihrer Forschungspolitik nicht mehr zwischen ziviler und militärischer Forschung unterscheide. Deswegen sei ein Ver- bot der militärischen Forschung notwendig, um „jegliche Bestrebungen, für Krieg und Zerstö- rung zu forschen“, zu unterbinden.
TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen, Gesetz- entwurf der Landesregierung (Drs. 17/1934), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will mit einem neuen Spielhallengesetz den Jugend- und Spielerschutz verbessern und den Neubau von Spielhallen begrenzen. Bislang



3 habe es im Land - wie in den meisten anderen Bundesländern auch – kein entsprechendes Gesetz gegeben, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Nun werde das sogenannte ge- werbliche Spiel in geordnete Bahnen gelenkt. Mit dem im September beschlossenen Glücks- spielgesetz und dem Spielhallengesetz werde ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaf- fen. Der Entwurf wird in Erster Lesung im Landtag beraten und soll voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten.

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen. Künftig sollen keine neuen Spiel- hallen in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen gebaut werden. Es müssen mindestens 300 Meter zwischen den Einrichtungen liegen. Zudem sollen große Spielhallenkomplexe mit mindestens zwei Hallen nach einer Übergangszeit von fünf Jahren geschlossen werden. Aus Gründen des Spielerschutzes will die Landesregierung nächtliche Sperrzeiten von 3.00 Uhr bis 10.00 Uhr morgens festlegen und eine Ausweispflicht einführen. Die Außenwerbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle soll künftig nicht mehr erlaubt sein.

TOP 50 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 17/1938), geplanter Aufruf 12:15 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten

Bericht der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Katja Rathje-Hoffmann für das dritte Quar- tal 2011

TOP 24 Personalstrukturkonzept für die Landespolizei, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1900), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Der Sparkurs der schwarz-gelben Koalition betrifft auch die Landespolizei. Wie im gesamten öffentlichen Dienst sollen auch bei den Ordnungshütern Personalstellen eingespart werden. Die SPD hakt nun nach, wie es mit dem Stellenabbau vorangeht.
Nach dem Sparkonzept von CDU und FDP soll der gesamte Stellenbestand des Landes bis 2020 um 5.300 Stellen, das sind zehn Prozent, gekürzt werden. Bei der Polizei geht es um 160 Stellen. Um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, sollen Polizisten von zusätzli- chen Aufgaben entlastet werden. So soll die Polizei keine Schwertransporte mehr begleiten. Der Tag der Landespolizei und die Polizeishows in Kiel und Neumünster sollen abgeschafft und die Big-Band eingestellt werden.
Auch bei der Präventionsarbeit im Kindergarten, etwa durch den „Verkehrskasper“, wird künf- tig gespart. Das bemängelt die SPD und befürchtet ein „Ende der Präventionsarbeit in Kin- dergärten und Schulen“ und damit „die Aufgabe der Vermittlung des Bildes der Polizei als ‚Freund und Helfer’ an die Kleinsten und Schwächsten“.



4 TOP 11 Gesetzentwurf zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 17/1956), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten
Mit ihrem Glücksspiel-Alleingang hat die schwarz-gelbe Koalition für bundesweites Aufsehen gesorgt: Wett- und Spieleanbieter aus dem In- und Ausland liebäugeln seitdem mit einem Umzug nach Schleswig-Holstein. Die 15 anderen Bundesländer haben sich jedoch auf die Eckpunkte eines neuen Glücksspielstaatsvertrags verständigt und könnten so Schleswig- Holstein zur Glücksspiel-Insel innerhalb Deutschlands machen. Vor diesem Hintergrund for- dert die SPD, das erst im September beschlossene Glücksspielgesetz des Landes wieder außer Kraft zu setzen.
Christdemokraten und Liberale haben den Lotto-Vertrieb für private Anbieter geöffnet, etwa an der Tankstelle oder per Internet. Zudem kann das Land unbegrenzt viele Konzessionen für Sportwetten oder Online-Poker vergeben. Firmen, die zurzeit aus Großbritannien oder Öster- reich den deutschen Markt bedienen, können sich in Schleswig-Holstein niederlassen – und entrichten hier eine Abgabe. Die Koalition erhofft sich Mehreinnahmen für den Landeshaus- halt. Von einem zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr ist die Rede. Bislang fließt ein großer Teil der Wett-Erlöse am Fiskus vorbei, weil viele Unternehmen vom Ausland aus das deutsche Staatsmonopol umschiffen. Das bisher in Bochum ansässige Online-Lotto- Unternehmen Faber ist eines der ersten, das einen Wechsel in den Norden plant. Faber will sich dem Vernehmen nach in Glückstadt niederlassen.
Der schleswig-holsteinische Solo-Kurs stößt in den übrigen Bundesländern jedoch auf Ableh- nung. Alle anderen Landeschefs haben sich Ende Oktober auf einen neuen Glücksspiel- staatsvertrag verständigt, der – im Gegensatz zu dem jetzigen – nach Überzeugung der Mi- nisterpräsidenten EU-konform ist. Am 15. Dezember soll das Vertragswerk unterzeichnet werden.

Kernpunkte: Das staatliche Lotto-Monopol bleibt erhalten, aber der Sportwettenmarkt wird begrenzt geöffnet. Es sollen bundesweit maximal 20 Lizenzen an Glücksspielunternehmen vergeben werden. Für die Firmen wird eine Steuer auf jeden Wetteinsatz in Höhe von 5 Pro- zent fällig. Online-Poker und Casino-Spiele bleiben verboten.

Damit bleibt der Entwurf hinter dem Kieler Gesetz zurück, das die Zahl der Lizenzen nicht begrenzt, Online-Poker erlaubt und eine niedrigere Abgabe verlangt. Die Landesregierung hat jedoch angekündigt, sich dem Kurs der anderen Länder anzuschließen, wenn die EU den neuen Staatsvertrag notifiziert.

TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1964), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


5 Der langjährige Streit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg über das Gastschulab- kommen wurde zum Jahresbeginn beigelegt. Doch auch die neue Regelung hat ihre Tücken. So müssen schleswig-holsteinische Kommunen für jedes ihrer Kinder, das eine Hamburger Schule besucht, rund 1.000 Euro pro Jahr an die Hansestadt abführen. Das Land Schleswig- Holstein sammelt das Geld ein und überweist es nach Hamburg. Umgekehrt erhalten die Schulträger im Süden des Landes jedoch keinen Cent für die Hamburger Kinder und Jugend- lichen, die in Schleswig-Holstein die Schulbank drücken. Das wollen die Grünen nun ändern.

Sie wollen den Schulträgern im Hamburger Randgebiet, in der Regel Stadt, Gemeinde oder Kreis, im Schulgesetz einen „Anspruch gegen das Land“ garantieren – Kiel soll in den Um- landkommunen für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Das lehnt das Bildungsministerium jedoch ab: Es sei „weiterhin nicht vorgesehen, dass schleswig-holsteinische Schulträger für Gastschülerinnen und Gastschüler aus Hamburg einen Kostenausgleich erhalten“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen aus dem Januar (Drs. 17/1141).

Schätzungsweise 6.000 junge Schleswig-Holsteiner besuchen eine Schule in Hamburg, etwa 2.000 Hamburger Schüler überqueren täglich die Landesgrenze, um in Schleswig-Holstein zu lernen.

TOP 14 Promotionen und Habilitationen in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Frak- tion der SPD (Drs. 17/1442), Antwort der Landesregierung (Drs. 17/1751), geplanter Auf- ruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

An Schleswig-Holsteins Hochschulen haben in den vergangenen zehn Jahren insgesamt rund 13.000 Frauen und Männer ihren Doktor gemacht, die meisten von ihnen promovierten im Fach Medizin und in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern - die wenigsten in Theologie. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Sozi- aldemokraten über Promotionen und Habilitationen in Schleswig-Holstein hervor. Dabei gab es im Lande dem Regierungspapier zufolge keine Plagiatsfälle: „Eine Rücknahme der Verlei- hung des akademischen Grades ‚Doktor’ fand in den letzten Jahren an den schleswig- holsteinischen Universitäten nicht statt“, heißt es von Seiten des Wissenschaftsministeriums.

Im nördlichsten Bundesland können Studenten an den Universitäten Kiel, Lübeck und Flens- burg sowie seit 2007 auch an der Lübecker Musikhochschule und der Kieler Muthesius- Kunsthochschule einen Doktortitel erwerben. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums wurden an den beiden künstlerischen Hochschulen bisher noch keine Promotionsvorhaben abgeschlossen. Im Zeitraum von 2000 bis 2010 blieben die Zahlen der erfolgreich beendeten Dissertationen relativ konstant bei rund 700 pro Jahr. Wie aus der Regierungsantwort hervor- geht, schafften fast alle Doktoranden den Weg zum Titel. In den vergangenen zehn Jahren wurden an der Kieler Christian-Albrechts-Universität nur „sehr wenige“ Doktortitel nicht verlie- hen, ebenso wie in Lübeck und Flensburg

6 Die höchste Hochschulprüfung, die Habilitation, legten in den vergangenen zehn Jahren im nördlichsten Bundesland knapp 700 Männer und Frauen ab. Wie auch bei den Promotionen erlangten die meisten Wissenschaftler im Fach Medizin ihren Professorentitel. Die 2002 ein- geführte Juniorprofessur, die Wissenschaftlern mit besonders guter Promotion auch ohne die übliche Habilitation die Möglichkeit für eine Professur bietet, hat nach Angaben der Regierung kaum Auswirkungen auf das Interesse an Habilitationen. An der Kieler Uni werde die Junior- professur in einigen Fakultäten „gar nicht oder nur zurückhaltend angenommen“. Insgesamt erhielten seit 2002 rund 100 Personen eine Juniorprofessur.

Donnerstag, 17. November, 9:00 bis 18:00 Uhr
TOP 2, 29, 41, 42 und 46 Regierungserklärung zur Bundeswehrstrukturreform Anträge: - Schnelle Kompensation von Standortschließungen - Von der Bundeswehrreform betroffene Beschäftigte und Standorte aktiv unterstützen - Konsequenzen aus der Bundeswehrstrukturreform - Konversion von Bundeswehrstandorten als Entwicklungschance, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1940), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1973), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1974), Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1978), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 105 Minuten

Nachdem das Verteidigungsministerium Ende Oktober angekündigt hat, in Schleswig- Holstein drastisch Bundeswehr-Personal abzubauen und diverse Standorte zu schließen, stellt sich für die Landespolitik nun die Frage: Wie geht es für die betroffenen Kommunen weiter? Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) gibt eine Regierungserklärung zu dem Thema ab, und aus den Fraktionen kommen Appelle, der Bund müsse das Land für den Verlust an Kaufkraft und Steuereinnahmen entschädigten.

So fordern die Grünen: „Der Rückbau der Bundeswehrinfrastruktur muss Kompensationen in Schleswig-Holstein nach sich ziehen, z. B. durch die Stärkung von Hochschulen, Technolo- gie, Forschung und Tourismus.“ Auch CDU und FDP fordern „Konversionshilfen für die betrof- fenen Standorte“ und begrüßen den Aktionsplan der Landesregierung vom Anfang Novem- ber. Der beinhaltet unter anderem das mit rund zwei Millionen Euro geförderte Projekt „Regi- onalmanagement Konversion“ zur Förderung von Entwicklungsgutachten und Machbarkeits- studien für die betroffenen Standorte. Die Linken machen sich für einen „Konversionsfonds“ aus Mitteln des Verteidigungshaushaltes stark und fordern, einen „Konversionsbeauftragten“ einzusetzen.

Auch Ministerpräsident Carstensen hat Anfang November nach einem Treffen mit Kommu- nalvertretern Hilfen vom Bund angefordert. So müsse Berlin seine Liegenschaften altlasten-

7 frei und kostengünstig an eventuelle Nachnutzer abgeben. Vom Bund kommen unterschiedli- che Signale: Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat einen Fonds angeregt, in den die Erlöse aus dem Verkauf günstig gelegner Immobilien einfließen sollen, die dann in strukturschwache Regionen umgeleitet werden. Das Bundesfinanzministerium hingegen macht den Ländern und Kommunen keine allzu großen Hoffnungen. Die Bundesregierung werde nur in Einzelfällen prüfen, wo man helfen könne, heißt es aus Berlin. In den vergange- nen Jahren seien bereits Milliardenbeträge für Konversionsmaßnahmen in die Länder geflos- sen

Die Nord-SPD hält einige der Berliner Entscheidungen für nicht nachvollziehbar und verlangt, „dass die Standorte erhalten bleiben, bei denen der Bundesminister für Verteidigung nicht die militär- und finanzpolitische Plausibilität nachweisen kann“. Nach den Plänen des Verteidi- gungsministers sollen in Deutschland 31 Standorte geschlossen werden. Schleswig-Holstein, bislang das Bundesland mit der größten Bundeswehrdichte in Deutschland, verliert mehr als 40 Prozent seiner Dienstposten. Die Zahl sinkt von 26.000 auf 15.300. Bislang sind etwa 19.000 Soldaten und 7000 zivile Dienstposten im Land. Rätselraten gibt es vielerorts darüber, wann genau Standorte abgewickelt oder abgespeckt werden sollen.


Ein Überblick:

STANDORTSCHLIESSUNGEN:

- Alt Duvenstedt: Die 940 Dienstposten dort fallen komplett weg. Unter anderem werden das 5. Aufklärungsbataillon und das Luftwaffentransportgeschwader 63 (LTG) aufgelöst. Die 3. Marineschutzkräfte gehen nach Eckernförde.

- Hohn: Der Standort, an dem ebenfalls Teile des LTG 63 stationiert sind, wird geschlossen: 850 Dienstposten.

- Glücksburg: Das Flottenkommando wird aufgelöst. 920 Dienstposten sind von der Standort- schließung betroffen. Die bislang gesplittete Marineführung wird in Rostock zentralisiert.

- Lütjenburg: Das Ministerium streicht 830 Dienstposten. Damit werden unter anderem das Flugabwehrregiment 6 und die Sanitätsstaffel aufgelöst.

- Seeth mit 720 Dienstposten macht dicht. Aufgelöst wird unter anderem das Lazarettre- giment 11.

- Ladelund: 50 Dienstposten

- Bargum: 40 Dienstposten

8 - Hürup: 20 Dienstposten

DEUTLICHE REDUZIERUNG:

- Boostedt bei Neumünster wird faktisch aufgelöst: Von den 1.980 Dienstposten bleiben nur noch 40 übrig. Betroffen sind das Instandsetzungsbataillon 166 und das Logistikbataillon 162.

- Kiel verliert 1.700 seiner 5.290 Posten. Der Marinearsenalbetrieb wird aufgelöst. Das gilt auch für das 5. Minensuchgeschwader, das Wehrbereichskommando und das Kreiswehrer- satzamt. Das Marinefliegergeschwader 5 wird nach Nordholz bei Cuxhaven verlegt. Das Se- gelschulschiff “Gorch Fock“ bleibt Kiel erhalten.

- Stadum: Künftig bleiben von 1.590 Dienstposten nur noch 1.070. Die Flugabwehrraketen- gruppe dort fällt weg.

- Oldenburg: Mit künftig 250 von 730 Posten wird der Standort deutlich verkleinert. Unter an- derem wird das Flugabwehrlehrregiment gestrichen.

- Plön behält zwar die Marineunteroffiziersschule, verliert aber trotzdem fast die Hälfte der Stellen (minus 450) und hat künftig nur noch 490.

- Flensburg büßt von den 840 Stellen 350 ein. Unter anderem wird das Bundeswehr- Dienstleistungszentrum aufgelöst.

- Husum verliert seine Flugabwehrgruppe. 280 Dienstposten der 2.630 werden gestrichen.

- Appen: 150 der 500 Posten fallen weg.

Die kleineren Standorte Schleswig und Bramstedtlund (beide bislang 80) und Itzehoe (bislang 70) sind künftig kaum noch Standorte: Sie haben nur noch zwischen 6 und 10 Dienstposten.

AUFSTOCKUNG:

Zu den wenigen Gewinner-Standorten gehört Jagel (Schleswig-Holstein), das mit seinem Fliegerhorst um 90 auf 1.530 aufgestockt wird. Die Luftwaffe soll dort dauerhaft mit Aufklä- rungs-Tornados und Drohnen vertreten sein.

Landesregierung legt „Aktionsplan Konversion“ vor
Minister de Jager: „Wir lassen keine Kommune im Regen stehen“



9 Knapp eine Woche nach der Ankündigung des Bundes, in Schleswig-Holstein bis 2017 acht Bundeswehr-Standorte zu schließen und insgesamt rund 10.700 Dienstposten abzubauen, hat die Landesregierung am 1. November einen „Aktionsplan Konversion“ verabschiedet.
„Die Entscheidung des Bundesverteidigungsministers ist bitter, aber wir haben eine ähnliche Situation schon einmal gemeistert. Wir werden auch diesmal im Schulterschluss mit dem Bund und den Kommunen die Folgen für die betroffenen Standorte abmildern und ihnen hel- fen, Brücken in eine wirtschaftlich stabile Zukunft zu bauen“, sagte Wirtschaftsminister Jost de Jager. „Auch wenn heute zweifellos noch viele Detailfragen zum Truppenabzug offen sind, so kann ich den Menschen in den betroffenen Regionen versichern: Wir lassen niemanden im Regen stehen.“
TOP 15 Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein, Gro- ße Anfrage der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1451), Antwort der Landesregierung (Drs. 17/1843), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Kommt es in Schleswig-Holstein zu einem Atomunfall in einem der drei Kernkraftwerke Brok- dorf (Kreis Steinburg), Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Brunsbüttel (Kreis Dith- marschen), wären mehrere Tausend Menschen direkt betroffen. Zehn Kilometer um die Anla- ge in Brokdorf wären auf schleswig-holsteinischem Gebiet rund 33.000 Bewohner gefährdet, um das AKW Brunsbüttel etwa 24.000 Menschen und um den Reaktor in Krümmel knapp 78.000 Bewohner. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Große Anfrage der Grünen hervor. Die Oppositionsfraktion, die ihre Fragen bereits im Frühjahr kurz nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima gestellt hat, will wissen, wie es um die Katastro- phenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein aussieht.

Zuständig für den Katastrophenschutz sind laut Papier sowohl das schleswig-holsteinische Innenministerium als auch die Landräte bzw. Oberbürgermeister. Im Falle eines Reaktorun- glücks müssen die Betreiber der drei Kernkraftwerke die Katastrophenschutzbehörden alar- mieren, die dann wiederum die Bevölkerung informieren. Die „Kräfte und Institutionen der alltäglichen Gefahrenabwehr“, also die Feuerwehren der umliegenden Kreise sowie Ret- tungskräfte, helfen bei einem kerntechnischen Unfall zuerst. Sie müssen innerhalb von 40 Minuten einsatzbereit sein. Spezialeinheiten des Bundes sind aufgrund des Subsidiaritätsprinzips „nicht als feste Pla- nungsgröße […] eingeplant“, schreibt das Ministerium. Erst, wenn die Kräfte im Land nicht mehr ausreichen, springt der Bund mit ein.

Die Bewohner, die in einem Radius von zwei bis zehn Kilometer um die AKW wohnen, sollen bei einem Atomunglück sofort evakuiert werden. Innerhalb von 24 Stunden sollen in den 20 eingerichteten Notfallstationen im Norden 1.000 Menschen versorgt werden können.



10 TOP 17 Bundesratsinitiative für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen, Antrag der Fraktionen DIE LINKE, B´90/DIE GRÜNEN und SPD (Drs. 17/1864neu), geplanter Aufruf 11:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Raus aus dem Rampenlicht der Manege, rein in den Käfigwagen – die Lebensbedingungen von Zirkustieren werden schon seit Jahren kritisiert. Nun hat Hamburg im Bundesrat einen erneuten Versuch gestartet, ein Verbot der Wildtierhaltung in Wanderzirkussen durchzuset- zen. Mit Erfolg: Anfang November hat der Agrarausschuss der Länderkammer bei nur einer Enthaltung aus Sachsen für das Wildtierverbot plädiert. Am 25. November will der Bundesrat den Beschluss endgültig absegnen. Linke und Grüne im Landtag fordern die Landesregierung auf, sich der Initiative anzuschließen.

Zwischen Zelten, Zäunen und Wohnwagen würden viele Tierarten so stark eingeengt, dass sie weder ihren Bewegungsdrang ausleben noch ihre Kontakte zu Artgenossen pflegen könn- ten, monieren die beiden Oppositionsfraktionen. Dies gelte insbesondere für Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörner, Nilpferde, Seelöwen und Raubkatzen. Linke und Grüne verwei- sen darauf, dass die Zirkustierhaltung in vielen anderen Ländern bereits verboten oder stark eingeschränkt sei, etwa in Österreich, Dänemark, Schweden und Großbritannien. CDU und FDP im Land haben den Schutz von Zirkustieren in ihrem Koalitionsvertrag verankert. „Wir werden uns für ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben einsetzen“, heißt es dort. Schätzungen gehen von etwa 400 Zirkussen in Deutschland aus, von denen bis zu 50 wilde Tiere halten.

TOP 18 Land darf Tourismus-Marketing für Schleswig-Holstein nicht preisgeben, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1865), , geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Rede- zeit 35 Minuten
Die SPD fordert mehr Geld für das landesweite Tourismus-Marketing: Die Landesregierung soll die Kürzung der Fördermittel für die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TASH) zu- rücknehmen. Stattdessen solle die TASH wieder „ausreichend“ unterstützt werden.
Hintergrund: Das Wirtschaftsministerium hat im Juli ein neues Finanzierungsmodell für die TASH vorgelegt. Demnach will das Land ab 2015 einen Sockelbetrag von einer halben Million Euro für die Tourismus-Werbeagentur des Landes bereitstellen. Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Koalition die Landesförderung für die TASH von ehemals rund 1,9 Millionen Euro bis Ende 2014 komplett streichen. Um die Sockelfinanzierung zu sichern, sollen im Tou- rismus-Bereich des Ministeriums Aufgaben abgebaut und Personal umgeschichtet werden.
Obwohl das Land nicht komplett aus der Finanzierung der TASH aussteigt, ist die Touris- muswirtschaft mit der gebotenen Summe unzufrieden: Die TASH benötige mindestens eine Million Euro Landeszuschüsse pro Jahr. Die IHK weist darauf hin, dass der Tourismus jährlich 236 Millionen Euro an Steuereinnahmen in den Landeshaushalt spüle, und dass Schleswig-


11 Holstein sich in harter Konkurrenz zu anderen Urlaubsregionen befinde. Mit dem neuen Kon- zept würden wichtige Aufgaben gesichert, heißt es aus dem Ministerium - beispielsweise der Landesauftritt auf der Internationalen Tourismusbörse in Berlin. Zugleich appelliert die Lan- desregierung an die Fremdenverkehrswirtschaft im Lande: Eine „so kraftvolle Branche wie der Tourismus“ müsse in der Lage sein, über den Sockelbetrag von 500.000 Euro hinaus eine Einrichtung wie die TASH auch aus eigener Kraft dauerhaft zu tragen. (zuletzt PLO Nov. 10)
TOP 20 und 39 - Demenzplan für Schleswig-Holstein erstellen - Bessere Anerkennung und Rahmenbedingungen in der Pflege, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1888), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1963), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Schleswig-Holsteins Bevölkerung altert und damit wächst auch der Anteil der Demenzkran- ken. Vor diesem Hintergrund rufen SSW und SPD die Landesregierung auf, gemeinsam mit Ärzten und Krankenkassen einen „Demenzplan“ zu erstellen. Die Grünen fordern die Regie- rung auf, den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen.

Thema Demenz: Nach Auffassung von SSW und Sozialdemokraten müssen Früherkennung und Prävention verbessert und Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden. Die Be- völkerung soll besser über das Krankheitsbild informiert werden, und es soll klare Richtlinien für die Behandlung geben. Angaben des Sozialministeriums zufolge leiden etwa 40.000 Men- schen im Lande an Demenz. Das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung. Die beiden Opposi- tionsfraktionen verweisen auf aktuelle Studien, wonach die Zahl der Betroffenen bis 2025 um 50 bis 70 Prozent steigen könnte, denn das Krankheitsrisiko steigt mit dem Alter. Einer Studie der Barmer Ersatzkasse zufolge muss jeder dritte Mann und jede zweite Frau damit rechnen, im Laufe des Lebens an Demenz zu erkranken. Häufigste Erkrankungsform ist die Alzheimer- Demenz, die zum vollständigen Gedächtnisverlust führt.

Nach den Plänen der schwarz-gelben Koalition in Berlin sollen die Leistungen der Pflegever- sicherung insbesondere für Demenzkranke ausgeweitet werden. Darauf verständigten sich die Spitzen von CDU, CSU und FDP Anfang November. Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll zum Jahresbeginn 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Dies bringe gut eine Milliarde Euro im Jahr. Die Versicherten sollen zudem mit staatlicher Förderung freiwillig für Pflegebedarf vorsorgen, ähnlich wie bei der Riester-Rente.

Thema Pflege: Die Grünen fordern mehr Ausbildungsplätze in den Pflegeberufen. Einrich- tungen, die zu wenige Lehrstellen bereitstellen, sollen eine „Ausbildungsumlage“ zahlen. Zu- dem soll die Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung zur Pflegekraft komplett finanzieren – und nicht nur, wie jetzt, die ersten zwei Jahre der dreijährigen Ausbildung. Derzeit seien 80.000 Schleswig-Holsteiner auf Pflege angewiesen. Im Jahr 2020 werden es nach Zahlen der Grünen bereits 100.000 sein, während die Zahl der Pflege-Fachkräfte zu sinken drohe.


12 TOP 37 und 45 Anträge „Fairness auf dem Arbeitsmarkt - Mindestlohn jetzt einführen“ und „Lohnun- tergrenzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1958), Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1977), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten

Nachdem es nun auch in der Spitze der Bundes-CDU Stimmen für Lohnuntergrenzen gibt, ist die Debatte um den Mindestlohn wieder aufgeflammt. Denn der Opposition gehen die Pläne der Union nicht weit genug.

CDU und FDP im Landtag plädieren für „verbindliche Lohnuntergrenzen, die sich an markt- wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren“. Diese sollten „nach Branchen und Regionen differenziert“ von einer Kommission festgelegt werden, die zu je einem Drittel aus Arbeitge- bern, Arbeitnehmern und Wissenschaftlern bestehen soll. Einen gesetzlichen, flächende- ckend einheitlichen Mindestlohn lehnt Schwarz-Gelb hingegen ab – er würde die Tarifauto- nomie aushöhlen und die Lohnhöhe zum „Wahlkampfthema“ machen. Zuvor hatte auch Lan- des-Sozialminister Heiner Garg (FDP) angekündigt, sich auf der Konferenz der Ressortchefs Ende November in Leipzig für eine Lohn-Kommission einzusetzen.

Die SPD hingegen will einen „flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der für einen Al- leinstehenden bei Vollzeitarbeit existenzsichernd ist“. Die „absolute Untergrenze“ hierfür liege bei 8,50 Euro pro Stunde. Eine „unabhängige Expertenkommission“ aus Tarifpartnern und Wissenschaft soll die Höhe des Lohnes regelmäßig überprüfen. Der Landtag hat zuletzt im September 2009 über das Thema debattiert.

Derzeit arbeiten rund 1,7 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland in Branchen mit gesetzli- chem Mindestlohn – etwa auf dem Bau, als Dachdecker, Elektriker oder Maler. Die gesetzli- chen Grundlagen sind das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz. Demgegenüber gelten 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland nach Angaben der Bun- desagentur für Arbeit als so genannte „Aufstocker“, die zusätzlich zu ihrem Lohn auf Hartz IV angewiesen sind. Das sind 13 Prozent mehr als 2007. Besonders viele Aufstocker gibt es in der Gastronomie, in Dienstleistungsberufen sowie in Privathaushalten, vor allem bei Teilzeit- Beschäftigten. Nach einer aktuellen Studie der Bundesagentur für Arbeit liegen in Schleswig- Holstein 27 Prozent der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle, wie sie die OECD definiert. Die liegt demnach in Westdeutschland bei 1.890 Euro brutto im Monat. Schleswig- Holstein hat damit die höchste Niedriglohn-Quote aller Bundesländer.

Einige Beispiele für Mindestlöhne: Bauarbeiter sollen im Osten Deutschlands mindestens 9,75 Euro pro Stunde verdienen, im Westen liegt der Satz bei 11,00 bis 13,00 Euro. Dachde- cker sollen bundesweit ein Minimum von 10,80 Euro erhalten. Für das Elektrohandwerk lie-



13 gen die Löhne bei 8,40 Euro (Ost) beziehungsweise 9,70 Euro (West). Gebäudereiniger be- kommen zwischen 7 und 11,33 Euro.

TOP 25 Auswirkungen der bankenaufsichtlichen Regelungen "Basel III", Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1903), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Finanzkrise hat den Finanzsektor weltweit ins Wanken gebracht. Um für zukünftige Krisen besser gerüstet zu sein, sollen Banken und Sparkassen in den nächsten Jahren mehr Eigen- kapital aufbauen. Das ist ein Kernpunkt des Basel III-Abkommens. Diese Auflage könnte je- doch negative Folgen für die Sparkassen-Kunden und die mittelständische Wirtschaft im Lan- de haben, befürchten die Grünen – weil die Kassen zurückhaltender bei der Vergabe von Krediten sein könnten. Auch der Sparkassen- und Giroverband hat Bedenken. Nun soll die Landesregierung über die möglichen Folgen von Basel III berichten.
Das Problem: Laut dem Abkommen sollen für öffentlich-rechtliche Sparkassen die gleichen Eigenkapitalanforderungen gelten wie für Großbanken. Damit werde „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, so die Grünen. Denn es sei zwar richtig, strengere Vorgaben für internationa- le Großbanken mit zum Teil hoch spekulativer Geschäftspolitik zu machen. Kleine, kunden- orientierten Institute, die die Realwirtschaft mit Krediten versorgten, dürften jedoch nicht Opfer der hohen Anforderungen werden. Deshalb sprechen sich die Grünen bei der Umsetzung von Basel III in nationales Recht für eine „differenzierte Regulierung“ aus, „die Größe, Geschäfts- modell und Risikopotenzial der jeweiligen Institute berücksichtigt“. Die Empfehlungen von Basel III sollen spätestens bis zum Jahr 2012 in europäische Richtlinien umgesetzt werden und ab 2013 in Kraft treten.
TOP 27 und 44 Anträge zur S-Bahn-Strecke zwischen Kaltenkirchen und HH-Eidelstedt, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1920), Antrag der Fraktionen CDU und FDP (Drs. 17/1976), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Fährt auf der AKN-Linie 1 von Kaltenkirchen nach Hamburg-Eidelstedt in einigen Jahren eine moderne S-Bahn? Die Grünen in Schleswig-Holstein und in Hamburg treiben dieses Ziel vor- an. In einem gemeinsam formulierten Antrag an den Landtag wie an die Bürgerschaft der Hansestadt fordern sie die beiden Landesregierungen auf, eine elektrifizierte S-Bahn-Strecke anzustreben. Bislang bedient die AKN (Altona-Kaltenkirchen-Neumünster) die Strecke durch die Kreise Segeberg und Pinneberg mit alten Dieselfahrzeugen. Die müssen 2017 nach dann 30 Jahren erneuert werden. Wegen des langen Vorlaufs sehen das Unternehmen und die Grünen schon jetzt den richtigen Moment, um die Weichen auf Strombetrieb umzustellen.
Der Plan ist, die 30 Kilometer lange Strecke mit einer Oberleitung zu versehen. Zum Einsatz kämen dort Zweistromfahrzeuge wie auf der S-Bahn-Linie 3 von Hamburg nach Stade. Im Hamburger Stadtgebiet würden die Züge mit Gleichstrom aus der Stromschiene fahren, ab



14 Eidelstedt mit Wechselstrom aus der Oberleitung. Auch müssten die Bahnsteige der Halte- stellen verlängert und um 20 Zentimeter erhöht werden. Es wird mit Gesamtbaukosten von 50 Millionen Euro gerechnet. 60 Prozent soll der Bund tragen. Bauzeit: mindestens zwei Jahre. Größter Vorteil der Umstellung wäre der direkte Anschluss der AKN ans Hamburger S-Bahn- Netz. Das Umsteigen in Eidelstedt entfiele. Derzeit nutzen etwa 5.000 Menschen täglich die Linie. Auf dieser Strecke nehmen momentan Berichten zufolge lediglich neun Prozent der Pendler die Bahn. Auf der Strecke Elmshorn-Hamburg sind es dagegen 30 Prozent.


Freitag, 18. November, 9:00 bis 18:00 Uhr
TOP 13, 21 und 22 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung - Für ein gemeinsames Korruptionsregister - Ausschuss für die Zusammenarbeit Schleswig-Holstein / Hamburg, Gesetzentwurf der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN und SPD (Drs. 17/1979), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1893), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1894), geplanter Aufruf 9:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Beziehungen Schleswig-Holsteins zum südlichen Nachbarn Hamburg galten in jüngster Zeit als angespannt – unter anderem weil Hamburg eine Konkurrenzveranstaltung zur erfolg- reichen Husumer Windmesse plant. Nun wollen die Sozialdemokraten aus beiden Bundes- ländern neue Impulse für die norddeutsche Zusammenarbeit setzen: Hamburgs SPD- Bürgerschaftsfraktion und Schleswig-Holsteins SPD-Landtagsfraktion wollen einen gemein- samen Ausschuss beider Parlamente auf den Weg bringen. Zudem schlagen sie ein gemein- sames Korruptionsregister der beiden Bundesländer vor.
Je 13 Abgeordnete aus Hamburg und Schleswig-Holstein sollen dabei sicherstellen, dass die gemeinsamen Einrichtungen einer regelmäßigen parlamentarischen Kontrolle unterzogen werden, teilten die Fraktionen im Oktober nach einer gemeinsamen Sitzung in Hamburg mit. Von den anderen Fraktionen kommen positive Signale: Die Grünen wollen gemeinsam mit der SPD die Landesverfassung ändern, um den Weg für länderübergreifende Ausschüsse im Grundsatz zu ebnen. Und auch die CDU-Fraktionen der beiden Parlamente sprachen sich in einer ersten Reaktion für „ein gemeinsames Arbeitsgremium“ aus. Das sollte allerdings nur mit jeweils einem Vertreter jeder Fraktion beider Länder besetzt werden. Der SPD-Plan eines 26 Köpfe starken Gremiums sei „völlig überdimensioniert“. Die Fachausschüsse beider Land- tage sollten nach Willen der Union zudem – insbesondere zu Verkehrs- und Energiefragen – künftig häufiger gemeinsam tagen.
In den vergangenen Jahren haben sich Fachausschüsse der beiden Landesparlamente mehrfach zu gemeinsamen Beratungen getroffen, wenn es um länderübergreifende Anliegen ging, etwa die HSH Nordbank, an der beide Länder beteiligt sind. Auch die Ostseekooperati-



15 on, die gemeinsame Medienanstalt oder Verkehrsprojekte wie die Elbvertiefung oder der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals waren Thema. Derzeit befasst sich auch eine Enquete- Kommission des Landtages mit den Perspektiven der norddeutschen Kooperation. Die SPD- Fraktionen beider Länder machen sich auch für ein gemeinsames Korruptionsregister Ham- burg-Schleswig-Holstein stark. Es soll Unternehmen, denen bestimmte wirtschaftliche Verfeh- lungen vorgeworfen werden, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen.
TOP 30 und 62 Antrag „Personenbeförderungsgesetz nachhaltig gestalten“ und Bericht „Barrierefrei- heit im Nah- und Fernverkehr“, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1949), Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1883), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1925), geplanter Aufruf 9:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Bundesregierung setzt auch im Fernverkehr auf Busse. Das ist ein Kernpunkt des neuen Personenbeförderungsgesetzes, das Schwarz-Gelb im August auf den Weg gebracht hat. Nun müssen die Länder zustimmen, damit das Gesetz wie geplant zum Jahresanfang 2012 in Kraft treten kann. Doch während Schleswig-Holstein im Bundesrat zustimmte, hatten andere Länder Einwände. Auch der SSW im Landtag fordert Nachbesserungen. Zweites Thema der Verkehrsdebatte: die Barrierefreiheit.
Nach den Plänen aus dem Bundesverkehrsministerium sollen Fernbusse Ziele in ganz Deutschland, die mindestens 50 Kilometer auseinander liegen, anfahren dürfen - auch wenn auf diesen Strecken bereits Züge rollen. Nach dem geltenden Personenbeförderungsgesetz ist dies nicht möglich. Es sei umweltfreundlicher, wenn 50 Leute mit einem Fernbus von Kiel nach Frankfurt reisten, anstatt in 25 oder gar 50 Pkw, so die Argumentation des Ministeriums. Durch die neuen Fernbusse solle nicht der Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert werden. Vielmehr sollen die Busse eine kostengünstige Alternative zum Individualverkehr sein. Der SSW mahnt nun, dass die neuen Fernlinien dem bestehenden Nahverkehr keine Konkurrenz machen dürften.
Ein weiterer Knackpunkt: Die Bundesregierung will die Omnibusse von der Autobahn-Maut für LKW ausnehmen. Die SPD sieht das kritisch und befürchtet Wettbewerbsvorteile für die Bus- se gegenüber der Bahn.
Die Länderkammer hat sich zudem dafür stark gemacht, Fahrgastrechte in das Gesetz auf- zunehmen – etwa Entschädigungen bei Ausfall oder Verspätung der Busse. Hierfür plädiert auch der SSW. Bislang enthält der Entwurf der Bundesregierung keinen solchen Hinweis. Und: Der SSW macht sich dafür stark, dass Städte und Kreise Kleinaufträge auch ohne Ver- gabeverfahren direkt an Busunternehmen erteilen können. Auch dies ist im Bundesgesetz bislang nicht enthalten.
Das neue wie das alte Personenbeförderungsgesetz rufen dazu auf, die Interessen behinder- ter Menschen im Bus- und Bahnverkehr zu berücksichtigen. Auf Antrag der Grünen legt die


16 Landesregierung nun einen Bericht vor, wie es mit der Barrierefreiheit im Lande aussieht. Demnach fließen zwischen 2008 und 2012 insgesamt 40 Millionen Euro in das „Stationspro- gramm“. Etwa die Hälfte aller 170 Bahnhöfe im Lande ist laut Bericht behindertenfreundlich. Ende 2014 sollen es 56 Prozent sein. Dennoch heißt es: „Zur Herstellung einer flächende- ckenden Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein sind noch erhebliche weitere Anstrengungen in den nächsten Jahren zu unternehmen.“ So seien viele Stationen schlecht beleuchtet, und die Fahrkartenautomaten seien für viele Menschen schwer zu bedienen. Um Abhilfe zuschaffen, hat das Verkehrsministerium gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten eine „Checkliste“ zur Nachbesserung der Haltestellen erstellt.
TOP 31 Lückenlose Aufklärung der Beihilfen an Ryanair, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1950), geplanter Aufruf 10:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Zwei Tage bevor die Lübecker in einer Stichwahl ihren Bürgermeisterposten vergeben, er- reicht die Diskussion über möglicherweise EU-rechtswidrige Beihilfen der Stadt Lübeck an die Billig-Fluglinie Ryanair den Landtag. Die Grünen fordern Landesregierung und Landesrech- nungshof auf, bei der Flughafengesellschaft Informationen über die Vorgänge zu sammeln und dem Parlament zu berichten. Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums und auch die Rechnungsprüfer haben dies aber Medienberichten zufolge bereits abgelehnt.
Der Vorwurf: Die städtische Betreiber-Gesellschaft des Flughafens Blankensee habe der iri- schen Fluglinie jahrelang Zuschüsse und Beihilfen gezahlt, um den Haupt-Kunden am Stand- ort zu halten - in der Hoffnung, dass der defizitäre Airport eines Tages Gewinne abwirft. Ge- genüber der Öffentlichkeit sei dies jedoch verschwiegen worden. Das behauptet die „Schutz- gemeinschaft gegen Fluglärm“. Der Anwohner-Verein hat bei der Lübecker Staatsanwalt- schaft Anzeige wegen Subventionsbetrug, Betrug und Untreue eingereicht. Die Flughafen- Gegner nehmen Lokalpolitiker, die Flughafen-Geschäftsführung sowie die Ryanair-Chefetage ins Visier. Grundlage der Anklage ist ein Bericht des Aufsichtsrates der Flughafen- Betreibergesellschaft, aus dem lokale Medien zitiert haben.
Dem Prüfbericht zufolge soll Ryanair über mehrere Jahre drei bis fünf Euro für jeden Passa- gier erhalten haben, der in Lübeck abgefertigt wurde. Im Jahr 2010 gingen demnach über 300.000 Euro an die Airline. Das Geld sei als „Marketingzuschuss“ verbucht worden. Kritiker beklagen, diese Zahlungen widersprächen dem EU-Wettbewerbsrecht – zumal der Flughafen seit 2009 in städtischer Hand sei. Ryanair sieht dagegen keine juristischen Probleme: Es ha- be sich nicht um staatliche Hilfen, sondern um „geschäftliche Vereinbarungen“ gehandelt, die durch die Entgeltordnung des Flughafens gedeckt seien. Dem Vernehmen nach arbeitet der- zeit ein Wirtschaftsprüfer daran, die Vorwürfe aufzuklären.
TOP 35 Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer , Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1954), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minu- ten



17 Der Energiekonzern RWE Dea will vor der Westküste Schleswig-Holsteins nach Öl suchen. Umweltschützer laufen Sturm. Die Landesregierung berichtet im Landtag auf Antrag von CDU und FDP über den Stand des Verfahrens.
RWE Dea vermutet ein Erdölfeld von rund 23 Millionen Kubikmetern im schleswig- holsteinischen und niedersächsischen Wattenmeer und will deshalb an vier Punkten rund um die schon bestehende Förderplattform Mittelplate (vor der Küste Dithmarschens) nach dem schwarzen Gold suchen. Bewahrheitet sich die vermutete Größe des Erdölfeldes, würden sich die deutschen Ölreserven schlagartig um zwei Drittel vergrößern. Derzeit verfügt die Bundesrepublik laut Wirtschaftsverband Erdöl- und Energiegasgewinnung über insgesamt 35,9 Millionen Kubikmeter Öl-Reserven.
Die Anträge für die Erkundungsbohrungen will RWE Dea noch im November bei der Natio- nalparkverwaltung und dem Kieler Umweltministerium einreichen. Sollten die Probebohrun- gen erfolgreich sein, versprechen sich RWE und die Projektpartner Wintershall und Gas de France Suez Erkenntnisse für eine mögliche Förderung. Eine weitere Plattform soll es dafür nicht geben.
Umweltschützer laufen Sturm dagegen und wollen das Projekt notfalls auch gerichtlich ver- hindern: Umweltschutz und Ölförderung im Wattenmeer gehörten nicht zusammen. Schon 2008 hatte RWE Vermutungen zu dem Erdölvorkommen geäußert und zusätzliche Probeboh- rungen angekündigt. Als es darum ging, das Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkennen zu lassen, wurden deshalb drei Gebiete für mögliche Erkundungsbohrungen bestimmt und vom Welterbe-Status ausgenommen - auch damals protestierten die Umweltschützer.
TOP 36 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen, Antrag der Fraktionen von SPD und B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1957), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit ihrem neuen Abfallgesetz will die schwarz-gelbe Koalition in Berlin erreichen, dass noch mehr Abfälle als bisher recycelt und wiederverwertet werden. Doch SPD und Grüne im Land- tag warnen: Die Sammlung von Wertstoff-Müll darf nicht zulasten der Kommunen gehen und zur Goldgrube für private Müll-Unternehmen werden.
Die Befürchtung: Entsorgungsfirmen könnten sich um lukrative Aufträge bewerben und damit die kommunalen Entsorger verdrängen – und dann den Auftrag schnell wieder abstoßen, wenn sich das Sammeln nicht mehr lohnt. Medienberichten zufolge war es deutschlandweit wiederholt vorgekommen, dass private Anbieter bei hohen Preisen Altpapier eingesammelt haben, aber rasch wieder verschwanden und die Kommune alleine ließen, als die Preise wie- der fielen. Vor diesem Hintergrund wenden sich SPD und Grüne gegen eine „Abkehr von ga- rantierten kommunalen Strukturen“. Müll-Entsorgung sei „eine Daseinsversorgungsaufgabe, deren Erfüllung in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen muss“.



18 Mit Blick auf Proteste aus den Kommunen hat Schwarz-Gelb in Berlin das Abfallgesetz vor der Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober kommunalfreundlicher gestaltet. Demnach kann ein Privat-Unternehmen den Zuschlag nur bekommen, wenn die Kommune nicht selbst über ein hochwertiges Sammelsystem verfügt. Zudem muss sich der private Anbieter ver- pflichten, für mindestens drei Jahre zu sammeln. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben diese Änderungen begrüßt. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Kernziel der Neuregelung ist es, die Recycling-Quote von derzeit 65 Prozent zu erhöhen. Demnach soll es ab 2015 eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll sowie von Pa- pier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben. Für 2012 ist zudem eine Wertstofftonne im Gespräch, die den bisherigen „gelben Sack“ ablösen könnte.
TOP 38 Neues CCS-Gesetz der Bundesregierung, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜ- NEN (Drs. 17/1962), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das umstrittene CCS-Gesetz ist Ende September im Bundesrat gescheitert, doch das Tau- ziehen um das „Carbon Capture and Storage" geht weiter. Während sich in Berlin der Vermitt- lungsausschuss auf den 22. November vertagt hat, wollen die Grünen einen eigenen schles- wig-holsteinischen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der ein bundesweites CCS-Verbot zum Ziel hat. Hierfür zeichnete sich während der September-Tagung eine Mehrheit im Land- tag ab.
Nach dem Veto der Länderkammer wird es zunächst zwar keine rechtliche Grundlage für die unterirdische Speicherung des Klimagases Kohlendioxid in Deutschland geben. Aber: Auch die geplante Länderklausel ist nun vom Tisch. Mit dieser Regelung hätte Schleswig-Holstein eine mögliche CO2-Verpressung im Lande nach Auffassung der Landesregierung stoppen können. Bei Schwarz-Gelb war deswegen von einem "bitteren Tag" die Rede, während die Opposition im Landtag das Scheitern des Gesetzes begrüßte. Denn: Die Klausel sei rechtlich nicht wasserdicht gewesen und hätte nur auf einzelnen, kleinteiligen Flächen Lagerstätten ausschließen können. Einig ist sich die Landespolitik darin, dass es in Schleswig-Holstein keine Lagerstätten für CCS geben soll. Insbesondere im Norden des Landes hatte es in den vergangenen Jahren heftige Proteste gegen die Technik gegeben. Der Boden unter der Westküste und der Nordsee gilt als ideales Lager für CO2. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass CCS noch nicht erprobt sei und fürchten ein unkontrolliertes Entweichen des Gases.
Daraufhin hat die Landesregierung gemeinsam mit Niedersachsen beim Bund eine Länder- klausel im CCS-Gesetz durchgesetzt, die ein CCS-Stopp vor Ort ermöglichen soll. CDU und FDP sind überzeugt: Mit dieser Klausel hätte eine Lagerung im Lande verhindert werden können. Nach dem Scheitern des Gesetzes befürchten sie einen erneuten Anlauf der CCS- Befürworter - und eine Regelung ohne Widerspruchsrecht vor Ort. Die Opposition hingegen stand dem Veto-Recht in seiner bisherigen Form grundsätzlich skeptisch gegenüber. Denn:



19 Die Länder hätten nur innerhalb der Zwölfmeilenzone Planungshoheit erhalten. Es hätte also Gas unterirdisch unter das Watt und in bewohnte Regionen vordringen können, so die Be- fürchtung.
Ein weiterer Kritikpunkt: Laut dem Entwurf hätten die Länder andere raumplanerische Ver- wendungen für die möglichen Speicherstätten geltend machen müssen. Es sei unklar gewe- sen, ob dies in jedem Einzelfall gelungen wäre. Kritisiert wurde zudem, dass die Länder laut Gesetzentwurf nach 30 Jahren die Haftung für mögliche Schäden durch CCS übernehmen sollten.
TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit, Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1955), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Re- dezeit 35 Minuten
Die Grünen wollen die Rechte von Demonstranten stärken und gleichzeitig die Eingriffsmög- lichkeiten der Polizei bei Veranstaltungen strenger regulieren. Das sieht der Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetzes vor, den die Oppositionsfraktion dem Landtag zur Ersten Lesung vorlegt. Das Gesetz soll das bisherige Versammlungsgesetz des Bundes ablösen, das in Schleswig-Holstein noch in Kraft ist, obwohl die Länder seit der ersten Föderalismusre- form 2006 die Möglichkeit haben, eigene Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. Bisher haben dies nach Angaben der Grünen aber nur Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt getan
Das Bundesgesetz sei „unmodern“, so die Grünen, weil es „den Geist des Eingriffs“ vermittle und die Sanktionsrechte der Polizei undeutlich formuliere. Die Grünen setzen auf ein „Ge- genmodell, das die Freiheit der Versammlung betont und zugleich dafür sorgt, dass Ver- sammlungen friedlich bleiben“. Hauptaufgabe der Polizei soll es demnach sein, die Versamm- lungsfreiheit zu schützen. Versammlungsveranstalter und Polizei werden zur Zusammenar- beit verpflichtet, und bei „sich abzeichnenden Gefahrenlagen“ sollen die Ordnungshüter Kon- fliktmanager einbinden müssen. Außerdem wollen die Grünen rechtliche Grundlagen für Ver- sammlungsbeobachter schaffen. „Bürgergesellschaftliche Gruppen“, aber auch Abgeordnete, oder EU- und UN-Vertreter sollen die Demo unparteilich begleiten und sich ein Bild machen können.
Und: Die Polizei soll schärfere Vorgaben für Foto- und Kamera-Aufnahmen erhalten. Nach geltender Rechtslage reicht nach Einschätzung der Grünen „schon die Gefahr, dass einem Demonstranten die Brieftasche gestohlen wird“, aus, um Aufnahmen zu machen. Künftig soll nur bei gewalttätigen Verläufen, Gefahr für Leib oder Leben oder bei Begehung schwerer Straftaten Bildaufnahmen zulässig sein. Das Landesdatenschutzzentrum soll prüfen, ob diese Regel eingehalten wird.



20 TOP 40 Aufklärung über Asbestmülltransporte durch und nach Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/1972), geplanter Aufruf 14:35 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten
Die Grünen befürchten Gesundheitsrisiken durch die geplante Verfrachtung von asbesthalti- gem Abfall aus Niedersachsen nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Sie fordern strenge Auflagen für den Transport. Die Landesregierung soll im Landtag Stellung nehmen.
Das Problem: Die Verwaltung der Region Hannover will 170.000 Tonnen Abfälle aus der Ze- mentproduktion, die seit den 1990er Jahren auf einer Halde in Wunstorf-Luthe lagern, in die Müll-Deponien Rondeshagen (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Ihlenberg (Nordwestmeck- lenburg, wenige Kilometer von Lübeck entfernt) verbringen. 30.000 Tonnen sollen nach Ron- deshagen gehen, der Rest nach Mecklenburg. Der Schutt soll zu drei bis sieben Prozent aus krebserregendem Asbest bestehen, das in Deutschland seit 1993 nicht mehr als Baustoff verwendet werden darf. Geplant sind rund 7.000 LKW-Transporte, wobei der Asbest-Schutt lediglich durch eine Schaumschicht und eine Plane abgedeckt werden soll.
Hiergegen regt sich Protest in den betroffenen Gemeinden. Es wird unter anderem gefordert, den Abfall in luftdichte Kunststofftaschen, so genannte „Big Bags“ zu verpacken. Ansonsten könne Asbest beim Ausschütten der LKW-Ladungen freigesetzt werden. Ein Gesundheitsrisi- ko für die Bevölkerung müsse ausgeschlossen werden, fordern auch die Grünen. Anfang No- vember hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages betont: „Bei begründeten Zweifeln an der Sicherheit wird es keine Zustim- mung zur Einlagerung der Abfälle in Rondeshagen geben.“ Allerdings sei die dortige Deponie für solche Stoffe grundsätzlich „sowohl geeignet als auch zugelassen“:
Unterdessen hat das niedersächsische Sozialministerium den Start der Transporte zunächst aufgehalten. Das Ministerium will das Ergebnis eines TÜV-Gutachtens abwarten, das noch im November vorliegen soll.
TOP 51 Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 17/1765), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 17/1942), ge- planter Aufruf 15:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die SPD will strengere Vorgaben für den Arbeitsschutz, etwa auf dem Bau oder in der Schiff- fahrt. Der Antrag der Sozialdemokraten steht jedoch vor der Ablehnung: Im Sozialausschuss votierte die CDU/FDP-Koalition gegen den Vorstoß, während die anderen Oppositionspartei- en Grüne, Linke und SSW auf Seite der Sozialdemokraten waren. Sicherheit und Gesund- heitsschutz am Arbeitsplatz seien „Voraussetzungen dafür, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit „in einem guten Umfeld verrichten und motiviert bleiben“, heißt es bei der SPD. Ziel müsse ein geringerer Krankenstand sein. Daher müsse die Landesregierung im kommenden Jahr ihren Vorsitz im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik nutzen, „um sich für


21 gute und gesunde Arbeit auch in Schleswig-Holstein einzusetzen“. Zudem soll die Regierung ein „Personal-Entwicklungskonzept für den Arbeitsschutz“ im Lande erarbeiten und die Vor- Ort-Kontrollen, beispielsweise auf Schiffen und Baustellen, ausbauen.
TOP 58 Armuts- und Reichtumsberichterstattung, Antrag der Fraktionen B´90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, SSW (Drs. 17/1215neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1850), geplanter Aufruf 15:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Armut und Reichtum sind in Schleswig-Holstein ungleichmäßig verteilt - einem wohlhabenden Süden steht ein weniger begüteter Norden gegenüber. Das geht aus der Armuts- und Reich- tumsberichterstattung der Landesregierung hervor, die der Landtag angefordert hatte. Die Stormarner verdienen im Lande am besten. In dem Kreis im Hamburger „Speckgürtel“ lag das Arbeitsentgelt je Arbeitnehmer im Jahr 2008 durchschnittlich bei 33.267 Euro. Über 22.244 Euro hatte jeder Einwohner des Kreises im Schnitt zum privaten Konsum zur Verfügung. In Flensburg dagegen kam jeder Einwohner rechnerisch nur auf 15.200 Euro Konsumausgaben, ein Arbeitnehmer in der Fördestadt verdiente jährlich durchschnittlich 31.700 Euro.
Von Armut gefährdet sind im nördlichsten Bundesland rund 15,9 Prozent der Einwohner. Sie haben jährlich weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der schleswig- holsteinischen Gesamtbevölkerung zur Verfügung. Besonders betroffen von Armut sind laut Regierungsbericht Erwerbslose, Alleinerziehende mit Kindern und Niedrigqualifizierte. Auch junge Menschen bis 25 Jahre sind häufiger armutsgefährdet (26,2 Prozent) als Menschen im Alter von 25 bis 50 Jahren (15 Prozent).
Zu den „Armutsfallen“ zählen, so der Bericht, Schulden, kritische Familiensituationen wie Scheidung und Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen und ein Migrationshintergrund. Etwa 367.000 Menschen im Land haben ausländische Wurzeln. Im Jahr 2007 verdienten über 57 Prozent der Schleswig-Holsteiner mit Migrationshintergrund im Monat 900 Euro netto und weniger. Ohne Migrationshintergrund waren es lediglich 35 Prozent. Mehr als 2.000 Euro verdienten hingegen nur 7,4 Prozent der Migranten, aber 19 Prozent der Einwohner ohne ausländische Wurzeln. Von Hartz IV lebten im Norden im Jahr 2009 rund 234.000 Menschen, das waren 10,6 Prozent der Bevölkerung. Rund 167.000 Schleswig-Holsteiner erhielten die staatliche Unterstützung zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn.
TOP 59 Förderung von Frauen und Mädchen im Sport, Antrag der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE (Drs. 17/1656neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1852), geplanter Aufruf 16:20 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Schleswig-Holsteins Frauen und Mädchen sind die sportlichsten in ganz Deutschland. Von den rund 825.000 Vereinssportlern im Lande sind 363.000 weiblich. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent. Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt der Norden damit auf dem ersten Platz. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung zum Thema „Förderung von Frauen und Mädchen im Sport“ hervor, den die Grünen beantragt haben. Mit Blick auf die


22 positiven Zahlen sieht das Innenministerium nur wenig Anlass, etwas an der derzeitigen För- derpraxis zu ändern.
Die Grünen hatten gefordert, die Unterstützung von Frauen und Mädchen in den Landesbe- stimmungen zur Sportförderung festzuschreiben. Sie wollten auch rechtlich verankern, dass ein Teil der Landeseinnahmen aus Lotto und Toto gezielt an Frauen und Mädchen geht. Hier- zu schreibt das Innenministerium, eine Änderung sei „derzeit nicht opportun“. Ohnehin lege eine Nebenbestimmung fest, dass die finanziellen Mittel „nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming so eingesetzt werden [sollen], dass sie den besonderen Lebenslagen von Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männern Rechnung tragen“.
Auch bei der Vergabe der Mittel für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports durch das Land selbst werde das Ziel der Geschlechtergleichstellung verfolgt, so die Regie- rung. „Um diese Praxis auch explizit zum Ausdruck zu bringen“, heißt es in dem Bericht wei- ter, solle die Sportförderrichtlinie des Landes entsprechend geändert werden. Im Entwurf der überarbeiteten Richtlinie steht: „Die bereitgestellten Fördermittel sind nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming mit dem Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter ein- zusetzen.“
TOP 60 Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien, Antrag der Fraktio- nen von CDU und FDP (Drs. 17/1608), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1922), ge- planter Aufruf 16:55 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung sieht in Schleswig-Holstein keinen Bedarf für die Einrichtung zusätzli- cher Instrumente der Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr hervor, den die Fraktionen von CDU und FDP beantragt hatten. Das Ministerium kommt in seinem Papier zu dem Schluss, dass es insbesondere keine weiteren expliziten Ombudsstellen für Streitfragen im Bereich der Erneuerbaren Energien geben müsse, da „hierfür bereits eine Reihe von vor- und außergerichtlichen Institutionen genutzt werden können“. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten die Landesregierung aufgefordert, vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie zum einen „durch eine frühzeitige und transparente Bürgerbeteiligung Streitfra- gen so weit wie möglich zu vermeiden“. Zum anderen war die Landesregierung aufgefordert zu prüfen, ob eine ehrenamtliche Ombudsstelle in diesem Bereich eingesetzt werden kann, um einen Anstieg von Streitfällen zu verhindern. Die SPD-Fraktion hatte die Stärkung der Wettbewerbsstellung kommunaler Energieunternehmen sowie der Stadtwerke, Genossen- schaften und auch einzelner Bürger gegenüber den großen Energieunternehmen gefordert.
Nach Ansicht der Landesregierung ist die Zulassung von Biogas-, Photovoltaik- und Wind- energieanlagen eindeutig gesetzlich geregelt, so dass im Zusammenhang mit der jeweiligen Fachaufsicht für die Bürger Rechtssicherheit, Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit bei Ent- scheidungen in diesem Bereich herrschten. Zudem gebe es eine Reihe von Einrichtungen, an



23 die sich Bürgerinnen und Bürger im Streitfall wenden könnten. Darunter seien unter anderem die EEG-Clearingstelle für alle Streitfragen rund um das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Darüber hinaus habe die Landesregierung beim Netzausbau zusammen mit Netz- betreibern und Kommunen eine vorgezogene und begleitende Bürgerbeteiligung vereinbart und bereits mit der Umsetzung begonnen. Im Rahmen der Bauleitplanung ermögliche das Baugesetzbuch zudem die Einbindung eines Mediators und es existiere das flächendeckende Angebot gerichtlicher Mediation zur Lösung von Konflikten.
TOP 61 Bericht zur Lage der Soziokultur und der freien Theater, Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 17/1704), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1923), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die schwarz-gelbe Landesregierung will sowohl die Soziokultur in Schleswig-Holstein als auch die freien Theater im Land nächstes Jahr weiterhin finanziell unterstützen. Die institutio- nelle Förderung für die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Schleswig- Holstein (LAG) und für die freie Theaterszene soll daher nicht gekürzt werden. Allerdings will die Regierung der LAG das Geld für Ausstattung und Gebäudesanierung streichen. Das geht aus einem Bericht des Kulturministeriums hervor, den die Linken angefordert hatten.
Soziokultur:
Die LAG Soziokultur, der Zusammenschluss von 19 Zentren in der Trägerschaft von Kommu- nen und Vereinen, sei „ein wichtiger Teil der kulturellen Verbandsinfrastruktur“ und die Zent- ren „wichtige Kristallisationspunkte kommunaler Kulturarbeit“, schreibt das Ministerium. Daher sei die Förderung für die Jahre 2011/2012 auch „bewusst ungekürzt geblieben“.
In diesem und im kommenden Jahr wird die LAG Soziokultur zwar mit je 38.000 Euro vom Land unterstützt. Allerdings will Schwarz-Gelb die Investitionsförderung, also die Zuschüsse für die Sanierung von Gebäuden und für die Ausstattung der Zentren, im nächsten Jahr kap- pen. Die Förderung soll „zur Kompensation der institutionellen Förderung ausgesetzt wer- den“, schreibt das Kulturministerium. In diesem Jahr waren im Haushalt noch 95.000 Euro als Investitionsförderung veranschlagt.
Die Linke und auch die Landesarbeitsgemeinschaft kritisieren die geplanten Kürzungen. Beim Aussetzen der Investitionsförderung würden Schäden entstehen, die nicht mehr behebbar seien“, so der Geschäftsführer der LAG Soziokultur.
Neben der institutionellen Förderung unterstützt das Land die LAG Soziokultur auch bei der Projektförderung. Derzeit werden zwei Kooperationsprojekte, das „Kindertheater des Monats“ und das „Theater for Youngsters“ mit 43.000 Euro bzw. 15.000 Euro gefördert. Auch 2012 können die Gruppen mit Finanzspritzen rechnen.
Freie Theater:


24 Vor dem Hintergrund, dass viele freie Theater wirtschaftlich schwer zu kämpfen haben und als „Anerkennung der kulturell wertvollen Arbeit der freien Theaterszene“ werde das Förder- volumen von rund 240.000 Euro im Doppelhaushalt 2011/2012 nicht gestrichen, schreibt das Ministerium. Im vergangenen Jahr wurden 15 freie und private Theater gefördert.
TOP 63 Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 17/1781neu), Bericht der Landesregierung (Drs. 17/1936), ge- planter Aufruf 18:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Auf Antrag der Fraktion des SSW berichtet die Landesregierung über die geplante Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I. Wie das Ministerium für Wissen- schaft, Wirtschaft und Verkehr in seinem sechsseitigen Papier darlegt, muss die Lehreraus- bildung aus zwei Gründen verändert werden: Zum einen „korrespondieren“ die bisherigen Studiengänge für die Lehrerausbildung nicht mehr mit den neuen Schularten, zum anderen hat die Kultusministerkonferenz die bisher geltende Übergangsregelung für das Lehramtsstu- dium ab dem Wintersemester 2013/2014 beendet. Die Schullandschaft hat sich in Schleswig- Holstein ebenso wie in anderen Ländern in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Den früheren Grund-, Haupt- und Realschulen, an denen sich bislang die entsprechenden Lehramtsstudiengänge orientieren, wurden in die neuen Schularten Gemeinschafts- und Re- gionalschule umgewandelt Die Grundschule bleibt zwar bestehen, hat aber teils gänzlich neue Aufgaben zu erfüllen. Zudem gewinnt das Gymnasium als eingeständige Schulart quali- tativ und quantitativ an Gewicht.
Daher schlägt das Wissenschaftsministerium vor, die bisherigen Studiengänge für Grund-, Haupt-, und Realschulen in die Studiengänge zur „Vorbereitung auf die Tätigkeit an der Grundschule“ und „Vorbereitung auf die Tätigkeit in Regional- und Gemeinschaftsschule bis zum mittleren Bildungsabschluss“ zu verändern. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der so genannten Übergangsregelung bei den auf das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen vorbereitenden Studiengängen an der Universität Flensburg, kommen ab dem Jahr 2013/2014 grundsätzlich drei neue Varianten in Frage. Das bisherige Studienmodell (3 Jahre Bachelor plus 1 Jahr Master) könnte zum einen von einem dreijährigen Bachelor mit einem auf zwei Jahre ausgedehnten Masterstudiengang abgelöst werden. Zum anderen wäre ein vierjähriger Bachelorstudiengang mit einem zusätzlichen Masterstudiengang denkbar, dieses Modell wird allerdings in keinem Bundesland angeboten. Die dritte Variante wäre die Rück- kehr zum staatlich geregelten Staatssexamen mit einer Regelstudienzeit von 7 bis 8 Semes- tern. Die Landesregierung hat sich am 1. November mit den verschiedenen Möglichkeiten befasst und die Universität nach der Vorgabe von Eckpunkten um ein Konzept gebeten.
TOP 66 Bericht zur Geldwäsche, Antrag der Fraktionen von CDU und FDP (Drs. 17/1808), Mündlicher Bericht der Landesregierung, geplanter Aufruf 18:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten



25 Werden Schleswig-Holsteins Spielhallen und Casinos missbraucht, um ergaunertes Geld „reinzuwaschen“? Und wie geht das Land dagegen vor? Hierüber berichtet die Landesregie- rung auf Antrag von CDU und FDP. Medienberichten zufolge werden in Deutschland jährlich 40 bis 60 Milliarden Euro, etwa aus Waffenhandel und Drogengeschäften, durch Geldwäsche vor den Behörden versteckt. Der Bundestag berät derzeit ein „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“, das Ende November verabschiedet werden soll. Experten warnen, dass Geldspielautomaten aber auch Online-Poker häufig zur Geldwäsche verwendet werden.
Die Tatsache, dass die zeitlichen Abläufe an einem Automaten nicht nachvollzogen werden können, mache es Kriminellen leicht, ihr illegal erworbenes Geld zu waschen. Selbstverständ- lich sei immer die Mitarbeit der Spielhallenbetreiber nötig. Sobald das "schmutzige" Geld in den Automaten geworfen wird, kann es vom Betreiber als Gewinn zur Bank gebracht und versteuert werden. Wer das Geld in den Automaten geworfen hat und in welchem Zeitraum, ist nicht zurückzuverfolgen. Schwarzgeld oder Einnahmen aus kriminellen Geschäften wer- den so legalisiert - und der Betreiber verdient mit.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die November-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des Dienstag, 15. November, ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusam- menfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.
Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitver- folgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter www.okkiel.de.



26 Reihenfolge der Beratung der 22. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Im Falle von Anträgen zu einer Fragestunde er- folgt eine Anpassung der Reihenfolge der Beratung. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP Mittwoch, 16. November 2011 1 Aktuelle Stunde „Koalitionsrettungsschirm im Bundesrat ablehnen“ 60 10:00 4 Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung 35 11:00 3 Gesetzentwurf für friedensorientierte Forschung an den Hochschulen 5 11:35 9 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen 35 11:40 50 Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 5 12:15
24 Personalstrukturkonzept für die Landespolizei 35 15:00 11 Gesetzentwurf zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes 35 15:35 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 35 16:10 14 Promotionen und Habilitationen in Schleswig-Holstein 35 16:45 Donnerstag, 17. November 2011 2 Regierungserklärung zur Bundeswehrstrukturreform 105 09:00 Anträge: + 29 Schnelle Kompensation von Standortschließungen + 41 Von der Bundeswehrreform betroffene Beschäftigte und Standorte aktiv unterstützen + 42 Konsequenzen aus der Bundeswehrstrukturreform + 46 Konversion von Bundeswehrstandorten als Entwicklungschance 15 Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein 35 10:45 17 Bundesratsinitiative für ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen 35 11:20 18 Land darf Tourismus-Marketing für Schleswig-Holstein nicht preisgeben 35 11:55
20 + Demenzplan für Schleswig-Holstein erstellen 35 15:00 39 Bessere Anerkennung und Rahmenbedingungen in der Pflege 37 + Anträge „Fairness auf dem Arbeitsmarkt - Mindestlohn jetzt einfüh- 35 15:35 45 ren“ und „Lohnuntergrenzen“ 25 Auswirkungen der bankenaufsichtlichen Regelungen "Basel III" 35 16:10 27 Anträge zur S-Bahn-Strecke zwischen Kaltenkirchen und HH-Eidelstedt 35 16:45 + 44 Freitag, 18. November 2011 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung 35 09:00 + 21 Für ein gemeinsames Korruptionsregister + 22 Ausschuss für die Zusammenarbeit Schleswig-Holstein / Hamburg 30 + Antrag „Personenbeförderungsgesetz nachhaltig gestalten“ und Bericht 35 09:35 62 „Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr“ 31 Lückenlose Aufklärung der Beihilfen an Ryanair 35 10:10 35 Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer 35 10:45 36 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen 35 11:10 38 Neues CCS-Gesetz der Bundesregierung 35 11:45
10 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Versammlungsfreiheit 35 14:00 40 Aufklärung über Asbestmülltransporte durch und nach Schleswig-Holstein 35 14:35 51 Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein stärken 35 15:10



27 angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der Beratung TOP 58 Armuts- und Reichtumsberichterstattung 35 15:45 59 Förderung von Frauen und Mädchen im Sport 35 16:20 60 Bürgerbeteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien 35 16:55 61 Bericht zur Lage der Soziokultur und der freien Theater 35 17:30 63 Reform der Lehrerausbildung für Grundschule und Sekundarstufe I 35 18:05 66 Bericht zur Geldwäsche 35 18:40
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP
6 Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammel- drucksache 17/1982):

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5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen 7 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schuldenwesens des Landes Schleswig-Holstein 19 Auswirkungen und Konsequenzen der EHEC-Erkrankungswelle in Schleswig-Holstein 23 Illegale Drogen in Schleswig-Holstein 26 Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein 32 Bericht über die Situation der Mädchentreffs in Schleswig-Holstein 34 Bericht zur Eigenverantwortlichkeit von Schulen 43 Pflegepolitische Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein 47 Bundesratsinitiative zur Anerkennung von Integrationsleistungen 48 a) Stellungnahme des Landtages zur Dänemark-Strategie b) Dänische EU-Ratspräsidentschaft nutzen 49 Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen 52 Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein 53 Studierendenansturm als Chance begreifen – Politik muss jetzt handeln! 54 Möglichkeiten zur Umstrukturierung des Universitätsrates und des Medizinausschusses 55 Medizinstudienplätze an den Universitäten Kiel und Lübeck 56 Neue Wege - neue Chancen: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebenslauf 57 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht i.S.“ Staatliche Kreditanstalt Oldenburg“
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
8 Entwurf eines Gesetzes über das Studentenwerk Schleswig-Holstein – Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen - 16 Zwölf Jahre Bologna-Prozess – Ergebnisse und Perspektiven der Studienreform 28 Privilegien für Tierfabriken streichen - für eine flächengebundene und artgerechte Nutztierhaltung – Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen - 33 Anerkennung der Taubblindheit als Behinderung eigener Art 64 3. Opferschutzbericht für Schleswig-Holstein 65 Bericht für 2010 über die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf – Eine Redezeit von jeweils 5 Minuten wird vorgesehen -



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