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06.10.11
15:22 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 27 + 29 + 49: Bei der Inklusion ist Schleswig-Holstein bundesweit führend

Sozialpolitik
Nr. 440/11 vom 06. Oktober 2011
Heike Franzen zu TOP 27 + 29 + 49: Bei der Inklusion ist Schleswig-Holstein bundesweit führend
Es gilt das gesprochene Wort. Freigabe Redebeginn.
Zunächst einmal möchte ich dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Dr. Ulrich Hase, und seinem Team nicht nur für den vorgelegten Bericht, der für uns eine gute Arbeitsgrundlage mit vielen Anregungen und Aufträgen darstellt, sondern auch für die geleistete Arbeit in den vergangen Jahren sehr herzlich danken.
Der deutliche Schwerpunkt des Berichtes liegt auf der Umsetzung der Inklusion in Schleswig-Holstein. Er macht deutlich, dass wir in diesem Land schon seit einigen Jahren den Weg der Inklusion beschritten haben. Und wir sind auch schon ein gutes Stück dieses Weges vorangekommen. Ich will hier auch noch mal auf den Bericht des Bildungsministeriums hinweisen, den wir in der letzten Landtagssitzung hier besprochen haben, rund 50 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden bereits in den Regelschulen beschult. Damit sind wir in der Bundesrepublik führend. Aber wir dürfen auf diesem Weg auch nicht stehen bleiben, müssen weitergehen und neben den gesetzgeberischen Rahmen den wir haben, auch für die Barrierefreiheit in den Köpfen der Menschen werben. Was nützen uns gesetzliche Vorgaben, wenn sie, wie in den Einzelfallbeschreibungen des Berichtes dargestellt, von den handelnden Personen nicht oder nur
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 widerwillig umgesetzt werden.
Wir müssen uns auf diesem Weg aber auch gelegentlich einmal umschauen und überlegen, ob alle Schritte die wir gemacht haben auch die richtigen waren. Beispielsweise bei der Inklusion in der Schule wissen wir nicht, wie erfolgreich wir hier sind. Und gerade an dieser Stelle sollten wir den Vorschlag des Landesbeauftragten für die Erprobung von Schwerpunktschulen für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler aufgreifen. Auf der Inklusionskonferenz des Paritätischen hat mich die Aussage, dass behinderte Menschen auch andere behinderte Menschen brauchen, um sich wohl zu fühlen, beeindruckt. Die CDU wird diese Anregung aufgreifen und an ihrer Umsetzung arbeiten.
Ich freue mich, dass auch der Landesbeauftragte nach wie vor zur Kommunalisierung der Eingliederungshilfe steht. Und ich teile seine Auffassung, dass die Handlungserfordernisse die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben noch nicht überall angekommen sind. Hier sind wir, aber auch die Verbände und Vertretungen der Menschen mit Behinderungen gefragt, sich stärker in die Kommunalpolitik einzubringen, um mit ihrem Expertenwissen kommunalpolitische Entscheidungen zu begleiten. Zwei gute Beispiele, wie so etwas geschehen kann sind der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Stadt Kiel, die Leitbilder zur Teilhabeplanung erstellt haben, an denen Kommunalpolitiker, Leistungsträger, Leistungserbringer und Menschen mit Behinderung beteiligt waren. Diesem Beispiel könnten auch andere Kommunen folgen.
Und vielleicht ist das ja auch ein gutes Vorbild dafür, dass man sich auch zum Thema Landesrahmenvertrag wieder einmal gemeinsam an einen Tisch setzt, für die Menschen mit Behinderung in unserem Land.
Das persönliche Budget ist mir seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Es bietet Menschen mit Behinderung ein größtmögliches Maß an Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Und ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass es im Jahr 2008, wie der Bericht beschreibt, lediglich 79 Menschen mit Behinderung von dieser besonderen Leistung Gebrauch machen wollten. Hier gibt es nach wie vor ein Aufklärungsdefizit. Der Landesbeauftragte fordert in seinem Bericht die Sozialleistungsträger auf, ihrer Aufgabe, über Art und Form der Leistungserbringung zu informieren nach zu kommen. Allerdings sollte das in einer Form geschehen, die für Menschen mit Behinderung verständlich und nutzbar ist. Ich kann ihn an dieser Stelle nur unterstützen.
Der Bericht übt auch Kritik an der Landesregierung, unter anderem wünscht sich der Landesbeauftragte in einigen Bereichen mehr Informationen. Das

Seite 2/3 sollte wohl möglich sein hier die Zusammenarbeit mit der Landesregierung schnell und unbürokratisch zu verbessern.
Zum Antrag der Linken. Der Zwischenbericht zur Inklusion aus dem letzten Jahr zeigt eine ganze Reihe von Maßnahmen auf, die im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention bereits ergriffen wurden. Unter anderem wurde unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Umsetzung der UN-Konvention in den Ressorts der Landesregierung erhebt und für die Berichterstattung bündelt. Wir würden gerne wissen, wie sich die Maßnahmen weiterentwickelt haben und wollen eine Fortsetzung des bereits im Behindertenpolitischen Gesamtkonzept verankerten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention.



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