Rede von Björn Thoroe zu TOPs 27, 29 & 49: Barrierefreiheit, UN-Behindertenrechts-konvention, Bericht des Landesbeauftragten
Jannine Menger-Hamilton Rede von Björn Thoroe zu TOPs 27, 29 & 49: Pressesprecherin Barrierefreiheit, UN-Behindertenrechtskonvention DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag 367/2011 Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Es gilt das gesprochene Wort. Mobil: 0160 / 90 55 65 09Kiel, 6. Oktober 2011 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deRede von Björn Thoroe zu TOPs 27, 29 & 49: Barrierefreiheit, UN-Behindertenrechts- konvention, Bericht des Landesbeauftragten„Herr Landtagspräsident, meine Damen und Herren.Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat seinen vierten Bericht zur Situation der behinderten Menschen in Schleswig-Holstein und seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vorgelegt. Für diesen Bericht möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bedanken. Der Bericht macht deutlich, dass Schleswig-Holstein und vor allem die Menschen mit Behinde- rung in Schleswig-Holstein die Stelle und Funktion eines Landesbeauftragten brauchen. Und dass diese Stelle mit Herrn Dr. Hase und mit seinem Team gut, kompetent und engagiert besetzt ist.Der vorliegende Bericht macht aber auch deutlich, dass es mit der Politik für Menschen mit Be- hinderung in Schleswig-Holstein nicht gut steht. Und das ist offensichtlich so, weil die schwarz- gelbe Landesregierung auch diesen Politikbereich unter dem Generalvorbehalt der Haushalts- konsolidierung abhandelt.Die Debatte um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe und die Kündigung des Landesrah- menvertrages haben zu einem völlig falschen Zungenschlag geführt. Es kann nicht angehen, dass aus der richtigen Diskussion um eine inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Interesse der Menschen mit Behinderung eine verhärtete Auseinandersetzung um mögliche Ein- sparpotenziale wird. Es kann nicht angehen, dass die notwendige Stärkung der ambulanten Hil- fen als Totschlag- und Kostenargumentation gegen die stationären Einrichtungen der Behinder- tenhilfe ins Feld geführt werden. Die dabei aufgebaute Gegenüberstellung von ambulant und sta- tionär ist inhaltlich völlig unsinnig. Und ob ambulante Lösungen Geld sparen, wenn es um die in- klusive Teilhabe behinderter Menschen geht, das steht auf einem völlig anderen Blatt. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Jedenfalls ist es sehr bedenklich, wenn der Landesbeauftragte vor dem finanzpolitischen Miss- brauch und einer kostenbezogenen Verengung des Inklusionsbegriffs warnen muss.Die Haushaltskonsolidierung in schwarz-gelber Lesart hat vor der Halbierung des Landesblinden- geldes nicht halt gemacht. Das war ein fatales Signal, weil damit die gesellschaftlichen Teilhabe- möglichkeiten blinder Menschen einschränkt worden sind, statt diese Möglichkeiten auszubauen und zu stärken. So jedenfalls kommt man nicht voran in der Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention. So kehrt man den Gedanken einer inklusiven Gesellschaft in sein Gegenteil um.Es macht Sinn, wenn der Landesbeauftragte in seinem Bericht die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und das Thema Inklusion an die erste Stelle rückt. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist eine zentrale Aufgabe. Die Verwirklichung von Inklusion be- trifft und beauftragt die gesamte Gesellschaft und nicht nur die Menschen mit Behinderung. Ge- rade darin unterscheidet sich ja der Inklusionsbegriff vom Begriff der Integration.Inzwischen hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan und einen Maßnahmenkata- log zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Mehrere Bundesländer ha- ben landeseigene Aktionspläne erstellt oder arbeiten zumindest ernsthaft an solchen Aktionsplä- nen. Schleswig-Holstein gehört bisher nicht zu diesen Ländern.Der Landesbeauftragte hat in seinem Bericht seine Bemühungen aufgelistet, die Erarbeitung ei- nes solchen Aktionsplans in Schleswig-Holstein anzustoßen.Bisher ist es dazu nicht gekommen. Schleswig-Holstein könnte hier weiter sein, und wäre sicher auch schon weiter, wenn die vorbereitete Tagung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonven- tion im Dezember des letzten Jahres stattgefunden hätte. Damals ist das Wetter dazwischenge- kommen.Die Erarbeitung eines Aktionsplans und vor allem eines konkreten und überprüfbaren Maßnah- mekatalogs steht weiter auf der Tagesordnung. Diese Erarbeitung erfordert das Zusammenkom- men und den Dialog aller Akteure.Wir anerkennen durchaus, dass der Sozialminister erklärt hat, eine breite Diskussion im Land zur Leitorientierung Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch einmal aufzunehmen. Mit unserem Antrag wollen wir hier auch keinen Schnellschuss initiieren oder so tun, als wäre das nicht so. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de Unser Antrag für einen Aktionsplan zielt trotzdem auf zwei Dinge. Erstens wollten wir ganz schlicht erreichen, dass der Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung jetzt in die Landtagsdebatte kommt – und nicht ein ähnliches Vertagungsschicksal erleidet wie der Be- richt der Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten. Zweitens wollen wir einen klaren Ar- beitsauftrag für die Landesregierung, die Diskussion um die Umsetzung der Behindertenrechts- konvention in Richtung eines Aktionsplans zu führen und dabei auf einen Maßnahmenkatalog hinzuarbeiten. Ein solcher Maßnahmenkatalog soll konkrete Schritte zusammenfassen, die über- prüfbar abgearbeitet werden können.Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr werden wir selbstverständlich zustimmen.Ich danke für die Aufmerksamkeit.“ Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de