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06.10.11
12:59 Uhr
FDP

Anita Klahn: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird sich die Patientenversorgung in der Fläche verbessern

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Nr. 509/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Donnerstag, 06. Oktober 2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender
Soziales / GKV-Versorgungsstrukturgesetz Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin



Anita Klahn: Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird sich die Patientenversorgung in der Fläche



www.fdp-sh.de verbessern In ihrer Rede zu TOP 11+18 (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) sagt die sozi- alpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:
„FDP und CDU haben mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz be- gonnen, die Fehler der Vergangenheit zu beheben. Mit dem neuen Gesetz wird sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten, be- sonders in der Fläche maßgeblich verbessern.“ Die Bedarfsplanung werde reformiert, neue Versorgungsstrukturen jenseits der klassischen Praxismodelle ermöglicht und die wohnortnahe medizinische Versor- gung bleibe erhalten, erklärt Klahn. Es komme weiterhin zu einer bes- seren Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Die Rahmenbedingungen für Ärzte würden allgemein verbessert.
„Die wichtigste Aufgabe und längst überfällig, ist eine Regionalisierung und Flexibilisierung der Bedarfsplanung. Fachlich wird dies bereits seit Jahren gefordert. In diesem Zusammenhang danke ich dem stellvertre- tenden Ministerpräsidenten Dr. Garg für sein Engagement. Auch durch seinen Einsatz auf Bundesebene konnten die Einwirkungsmöglichkei- ten der Länder erweitert werden.“ Die Länder erhielten mit § 92 SGB V zukünftig ein Mitberatungsrecht bei den Beratungen des gemeinsamen Bundesausschusse zu Fragen der Bedarfsplanung und zusätzlich er- hielten im § 99 SGB V die regionalen Gremien, also beispielsweise die KVSH als unmittelbar Beteiligte, den erforderlichen Spielraum, um auch die regionale Bedarfsplanung an dem tatsächlichen Bedarf aus- zurichten, erklärt Klahn. Die Forderung von SPD und Grünen sei somit bereits erfüllt. „Auch die Forderung von SPD und Grünen zur Anpas- sung des Landesbasisfallwertes an einen bundeseinheitlichen Basis- fallwert ist nicht neu. Der Minister hat die Maßnahmen aufgeführt, mit denen die Erlössituation unserer Krankenhäuser verbessert werden soll. Ich wiederhole sie gerne: Neuregelung der Mehrleistungsabschlä- ge, Streichung der gedeckelten Veränderungsrate sowie Neuregelung der Konvergenzphase beim Landesbasisfallwert“, so Klahn abschlie- ßend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/