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05.10.11
17:34 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Weiterbildungsgesetz ergänzt die gute bestehende Rechtslage im Land

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation
Nr. 505/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Mittwoch, 05. Oktober 2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Arbeitsmarkt / Weiterbildung Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin


Christopher Vogt: Weiterbildungsgesetz ergänzt die gute bestehende Rechtslage im Land



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 4 (Novellierung Bildungsfreistellungs- und Qualifizie- rungsgesetz zu einem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein) sagt der ar- beitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Das Thema Weiterbildung hat in Schleswig-Holstein Verfassungsrang und gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Beruf- liche Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Das lebenslange Lernen hilft bei der Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs, bei der Erhöhung des Frauenanteils bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei der Integration von Migranten und auch ganz allgemein bei der Verringerung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit.“ Aus Studien sei bekannt, dass sich die Erwachsenen in Schleswig-Holstein gern weiterbildeten und mit den vorhandenen Weiterbildungsangeboten zufrieden seien. Allerdings liege die Weiterbildungsquote in Schleswig-Holstein mit 40 Prozent unter dem Ziel der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern aus dem Jahr 2008, die eine Weiterbildungsquote von 50 Prozent vorge- sehen habe.
„In der Debatte im vergangenen Jahr hatte ich meine Zweifel an der Notwendigkeit eines neuen Weiterbildungsgesetzes vorgetragen, da das BFQG ja eigentlich schon ein solches war. Die nun vorgeschlage- ne Umbenennung des BFQG halten wir für konsequent und die Novel- lierung, die dieses Gesetz an einigen Stellen der Wirklichkeit anpasst, halten wir für richtig.“ Die Investitionsbank solle vom Ministerium die Zertifizierung der Bildungsstätten übernehmen und dafür kostende- ckende Gebühren erheben. Die Regelung für den Bildungsurlaub wer- de sinnvoller und arbeitnehmerfreundlicher gestaltet. Es werde mehr Wert auf Transparenz und Verbraucherschutz gelegt und das Ziel, ei- nen Landesentwicklungsplan Weiterbildung zu erstellen, werde gestri- chen. Dies geschehe, da bis heute kein solcher Plan erstellt worden sei und er aus Sicht von Gutachtern als nicht notwendig erachtet wer- de, erklärt Vogt abschließend.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/