Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
05.10.11
16:10 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 26 + 30: Das Land sollte unterstützend und moderierend tätig werden

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 5. Oktober 2011


TOP 26 + 30: Studierendenansturm als Chance begreifen – Politik muss jetzt handeln! / Mangel an studentischem Wohnraum endlich gegensteuern (Drucksachen 17/1881, 17/1886)



Martin Habersaat:
Das Land sollte unterstützend und moderierend tätig werden

Ich war in Versuchung, diese Rede mit Verweisen auf die Wohnsituation von Diogenes oder Harry Potter zu beginnen. Dann habe ich in der Landtagszeitung gelesen, dass es Kollegen gibt, die auf die Frage nach ihrem Lieblingsbuch keine Angabe zu machen wissen. Das bringt mich dazu, auf literarische Exkurse zu verzichten und gleich auf die heute zu klärenden Fragen zu kommen:

Frage 1: Will das Land Schleswig-Holstein Hochschulstandort sein? Das war ja eine der meistdiskutierten Fragen 2010. Nachdem der CDU-Wissenschaftsminister sich gegen den CDU-Finanzminister durchsetzen konnte und Schleswig-Holstein keine Studienplätze verkauft, scheint diese Frage von allen Fraktionen hier im Hause mit Ja beantwortet zu werden.

Frage 2: Brauchen wir dauerhaft mehr Studienplätze? Da wird es schon schwieriger. Doppelte Abiturjahrgänge und nicht-wehrpflichtige junge Männer müssen Aufnahme an den Hochschulen finden. Da gab es bundesweite Einigkeit, dafür gab es den Hochschulpakt. Die Frage, ob diese Studienplätze allerdings auch langfristig erhalten bleiben sollen, wird von der Politik uneinheitlich beantwortet. „Im Prinzip ja“ – Wie aber die zusätzlich geschaffenen Stellen langfristig finanziert werden sollen, ist noch nicht so richtig klar und wird teilweise der Kreativität der Hochschulen überlassen. 2



Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zu einer Abschaffung des Kooperationsverbots, die eine langfristige Unterstützung durch den Bund erleichtern könnte, ist vom Bundestag an seinen Bildungsausschuss überwiesen worden. Hier im Hause haben wir die Abschaffung einstimmig gefordert – hoffen wir also das Beste: Hoffen wir auf dauerhaft mehr Studentinnen und Studenten.

Frage 3: Wo sollen diese Studentinnen und Studenten wohnen? Frau Staatsekretärin Dr. Andreßen hat am 30.9. in einer Medien-Information verlautbaren lassen, dass sie sich im Rahmen eines Runden Tisches mit allen Teilnehmern einig war, dass die „Versorgungsquote mit staatlich geförderten Wohnheimplätzen in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich niedrig ist und Investitionen in zusätzlichen studentischen Wohnraum erfordere“. Im nächsten Satz erfährt der geneigte Leser, dass auch private und gemeinnützige Anbieter willkommen sind, sich an diesen Investitionen zu beteiligen. Nun soll es standortbezogen weitergehen. Das fordern auch die Grünen in ihrem Antrag, das ist auch naheliegend. Nur: War das nicht auch vor ein paar Monaten schon naheliegend? Warum handelt das Ministerium erst jetzt?

Frage 4: Wo muss die Politik nun ansetzen? Natürlich geht die Herausforderung in erster Linie an die Studentenwerke und an die Hochschulstädte. Das Land sollte aber unterstützend und moderierend mitwirken. Wenn das jetzt losgeht: gut. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass mancher Wohnraum-Markt-Teilnehmer schon einmal gern der Versuchung nachgibt, auf gesteigerte Nachfrage nach Wohnraum mit gesteigerten Mieten zu reagieren. Dem muss ein gefördertes Angebot entgegen gesetzt werden.

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet z.B. in Kiel eine Reihe von Wohnheimen mit einer Kapazität von überschlägig 2.000 Zimmern an, für die Miete in einer Größenordnung von etwa 200 Euro verlangt wird. Natürlich brauchen wir eine Langzeitprognose des Bedarfs, was nicht allzu schwer sein dürfte, weil der Bedarf aus der Zahl der zu erwartenden Studierenden abzüglich der wenigen besteht, die in Kiel oder Umgebung wohnen und sich kein eigenes Zimmer suchen. 3



Wir müssen klären, ob die vorhandenen Förderprogramme für Wohnraum verstärkt für studentischen Wohnraum eingesetzt werden können. Das Wort „Umschichtungen“ im Grünen- Antrag liest sich leicht, aber der Hinweis muss erlaubt sein, dass Wohnraumförderung in der Regel finanziell schwachen Bevölkerungsgruppen zu Gute kommt, beispielsweise jungen Familien oder Rentnern. Beiden Gruppen würde ich nicht gerne etwas wegschichten.

Ich schlage vor, dass wir die beiden Anträge in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen. Vielleicht können wir der Linken dort auch verständlich machen, dass nicht die Landesregierung der Haushaltsgeber ist, sondern der Landtag.