Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
05.10.11
15:10 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Neues Landesfischereigesetz schafft Rechtsklarheit und Gleichbehandlung

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation

Nr. 500/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 05. Oktober 2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Landesfischereigesetz Parlamentarische Geschäftsführerin


Günther Hildebrand: Neues Landesfischereigesetz schafft Rechtsklarheit und Gleichbehandlung



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereige- setzes) sagte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gün- ther Hildebrand:
„Ich selbst gehöre nicht zur Spezies der Angler und habe deshalb ver- sucht, die Novellierung des Gesetzes allein mit Logik vorzunehmen. Da- bei habe ich festgestellt, dass dies mitunter hinderlich sein kann.“ Dass Tierschutz eine große Bedeutung habe, bedürfe keiner besonderen Er- wähnung, es sei aber bemerkenswert, wie dieser Schutz unterschiedlich interpretiert oder wahrgenommen werde. Ein Beispiel sei der Fischerei- schein, der zukünftige Angler für den Tierschutz sensibel machen und ihn damit gewährleisten solle. Touristen aus anderen Bundesländern sei das Angeln in Schleswig-Holstein allerdings auch ohne Schein erlaubt. Hier habe der Wissenschaftliche Dienst des Landtages eine Ungleichbehand- lung festgestellt, die die Regierungskoalition beseitigen wolle.
„Der Tierschutz ist selbstverständlich auch beim Gesichtspunkt ‚Catch and Release’ heranzuziehen. So ist es bei gefangenen Fischen, die un- termaßig sind – also die vorgeschriebene Länge für die jeweilige Fischart nicht erreicht haben –, Pflicht, diese ins Wasser zurückzuwerfen. Verbo- ten ist dagegen, maßige Fische wieder auszusetzen, selbst wenn der Angler auf Grund der Größe den Fisch überhaupt nicht verwerten, also verspeisen kann.“ Da es oftmals nicht sicher sei, ob die kleinen Fische wegen der erlittenen Verletzungen überhaupt überleben könnten, sei eine solche pauschale Regelung nicht zielführend, so Hildebrand.
„Ein weiterer Punkt ist die Rechtsform der Fischereigenossenschaften. Zurzeit haben diese den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR). Ob es sich bei den Aufgaben der Genossenschaften, die im wesentlichen mit der Verpachtung der Gewässer, dem Aufstellen von Hegepläne und deren Durchführung und Überwachung zu tun haben, al- lerdings um hoheitliche Aufgaben handelt, wird sehr unterschiedlich beur- teilt.“ Trotzdem spreche sich die FDP-Fraktion für die Beibehaltung der Rechtsform KöR aus, auch um keine Unsicherheit bei den Genossen- schaften und den Pächtern aufkommen zu lassen, so Hildebrand. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/