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05.10.11
12:24 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zum Landesfischereigesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 2 – Landesfischereigesetz Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der fischereipolitische Sprecher 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Bernd Voß: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 539.11 / 05.10.2011 Gut Ding will Weile haben – dies gilt leider nicht für das Fischereigesetz Gut Ding will Weile haben, mögen CDU und FDP bei der Novellierung des Landesfi- schereigesetzes gedacht haben – nur leider trifft es hier nicht ganz zu. Es hat zwar lan- ge gedauert, aber es ist kein gutes Ergebnis herausgekommen.
Der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist von Dezember 2010. Der Entwurf der SPD von Dezember 2009. Im Januar/Februar ist die schriftliche Anhörung gelaufen. Der Entwurf ist am 24. Februar an den Ausschuss überwiesen worden. Dann, nach der über die Presse kommunizierte Schelte von Seiten der SPD war plötzlich Hektik ange- sagt. Eine Woche vor der Ausschussberatung haben CDU und FDP uns einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Der trägt das Datum 25. August. Wir haben ihn am 13. Sep- tember bekommen. Aus dem neuen Gesetzentwurf geht nicht hervor, worin die Unter- schiede zum ursprünglichen Entwurf bestehen. Diese Vorgehensweise ist intransparent und entspricht nicht dem parlamentarischen Prozedere. Soviel zum Verfahren, jetzt zu den Inhalten.
Wir haben unsere Kritik am Gesetzentwurf in einem Änderungsantrag formuliert und in den Ausschuss eingebracht. Diese Kritik betrifft ökologische Aspekte, Fischereiwirt- schaftliche Aspekte und den Bereich Tierschutz. Zunächst zum Tierschutz:
Ein Punkt, der in der schriftlichen Anhörung bei den Stellungnahmen immer wieder auf- taucht, ist der sogenannte Urlaubsangelschein. Die bisherige Regelung, wonach nicht aus Schleswig-Holstein stammende Urlauber ohne Angelschein hier angeln können, ein Mensch aus Kiel, der in Kappeln an der Schlei Urlaub macht, dies aber nicht tun darf, ist absurd. Das haben CDU und FDP jetzt geändert, Schleswig-Holsteiner sind Urlau- bern aus anderen Bundesländern gleichgestellt. Unter dem Gesichtspunkt der Gleich- Seite 1 von 2 behandlung ist das für uns auch nachvollziehbar.
Wir haben aber ein grundsätzliches Problem mit diesem Urlaubsangelschein und den neuen Möglichkeit, die der reformierte Gesetzentwurf eröffnet. Auch Fische sind füh- lende Lebewesen, auf die Tierschutz anzuwenden ist. Das und vieles mehr lernen be- sonders Jugendliche bei der Ausbildung zum Erwerb des Angelscheins. Das kann und darf auch nicht aufgefangen werden dadurch, dass man ihnen ein Din-A-4-Blatt mit ein paar Hinweisen in die Hand drückt. Urlauber, die nicht Inhaber eines Angelscheines sind, sollten angeln dürfen, aber begleitet von Personen mit entsprechender Sach- kenntnis.
Fischereiliche Sicht: Bei den Fischereigenossenschaften haben Sie ja einen Rückzieher gemacht, das begrüßen wir. Die bewährte Praxis bleibt erhalten. Bleibt nur die Frage, welche Motivation überhaupt hinter dem ursprünglichen Vorschlag steckte.
Die Fischereiabgabe wollen wir auch für die Entwicklung alternativer Fangmethoden verwendet sehen. Das würde auch den Erwartungen der Fischerei entgegenkommen. Aquakulturen sind auch nach den Vorschlägen zur gemeinsamen Fischereipolitik der zukünftige boomende Bereich der Fischerei. Daher ist es auch erforderlich, dass nicht nur eine Verordnungsermächtigung für Aquakulturen im Gesetz steht, sondern dass mit Leitplanken insbesondere zum Schutz der Biodiversität im Gesetz auf die kommende Entwicklung reagiert wird.
Ökologische Sicht: Fischerei findet zum allergrößten Teil in natürlichen Gewässern statt. Die fischereiliche Nutzung muss Rücksicht nehmen auf die Funktion der Gewäs- ser als Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus dem einschlägigen Umweltrecht, wie zum Beispiel Wasserrahmenrichtlinie, FFH- Richtlinie, Bundes- und Landesnaturschutzgesetz. Daraus ergeben sich Anforderungen an das Fischereirecht, die unserer Ansicht nach nicht in allen Punkten erfüllt sind.
Zum Beispiel Besatz mit Fischen: Es muss ausgeschlossen werden, dass durch den Besatz mit Fischen die ursprünglich im Naturraum beheimatete Fischfauna nicht ver- drängt wird.
Zum Beispiel Nationalpark Wattenmeer: Die Muschelfischer möchten sich MSC zertifi- zieren lassen. Das Gesetz muss Regeln für ihr Wirtschaften im Nationalpark beinhal- ten, die auch kompatibel mit den Anforderungen des Umweltrechtes sind.
Zum Abstimmungsverhalten: Die Gesetzentwürfe nehmen wichtige aktuelle Herausfor- derungen an ein zukunftsorientiertes Fischereirecht nicht auf und bringen in einigen Punkten eine Verschlechterung der jetzigen Rechtslage. Deshalb stimmen wir gegen beide Entwürfe.



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