Robert Habeck zur Aktuellen Stunde zur Ablehnung des CCS-Gesetzes im Bundesrat
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 1 – Aktuelle Stunde zur Ablehnung des Landeshaus CCS-Gesetzes im Bundesrat Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der Vorsitzende Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Robert Habeck: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 540.11 / 05.10.2011Vergessen wir den alten Entwurf und streiten für ein neues CCS-Gesetz ohne Abwägungs-KlimbimSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,jetzt wollen CDU und FDP noch einmal den Spieß umdrehen und die Opposition dafür dran kriegen, dass wir in unseren Reihen nicht für das von Ihnen ausgehandelte CCS- Gesetz gekämpft haben. Das ist der traurige Abschluss einer traurigen Entwicklung. Der Konsens, den wir schon einmal im Landtag hatten, gemeinsam gegen die Möglichkeit einer CO2-Verpressung vorzugehen, ist im Lauf des Prozesses auseinander gebro- chen. Das ist schlecht für Schleswig-Holstein und schlecht für die Politik, weil es einmal mehr zeigt, wie Rituale, Fingerzeigen und Einer-ist-döfer-als-der-Andere strukturell wir- ken und wie sehr man sich dagegen stemmen muss, wenn man sie überwinden will.Ich stelle fest, dass uns das nicht gelungen ist. Und es geht hier um uns und nicht um unsere Bundesparteien. Jeder Landesverband Schleswig-Holstein von jeder Partei hat mit abweichenden Meinungen in anderen Bundesländern und bei ihren Leuten im Bun- destag zu kämpfen. Die einen mehr, die anderen weniger. Ich unterstelle deshalb aber keinem und keiner, dass sie hier willfähriger Erfüllungsgehilfe von Weisungen aus Berlin oder Düsseldorf wäre.Das Argument, „aber ihr habt damals“ oder „es war die SPD in NRW“ ist kein starkes Argument bei der in Rede stehenden Debatte. Wir können es uns auch schenken. Seite 1 von 3 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, noch im Februar waren wir alle zusammen, als wir eine gemeinsame Resolution fass- ten. Darin wurde der rechtssichere Ausschluss von CO2-Verpressung im schleswig- holsteinischen Boden gefordert.Die Formulierung war: „dass in das neue CCS-Gesetz eine Norm aufgenommen wird, die es jedem Bundesland ermöglicht, eine Speicherung von CO² auf seinem Gebiet auszuschließen“Dann kam das Gesetz und die Geister scheiden sich. Festzustellen ist:1. Verpressungen jenseits der ausschließlichen Wirtschaftszone sind nicht ausge- schlossen, müssten durch europäisches Recht verhindert werden, worauf der SSW frühzeitig hinwies.2. Die Haftungszeit für eine Technologie, die auf Jahrtausende angelegt ist, sollte 30 Jahre betragen.2. Ja, es gibt eine Länderklausel. Sie lautet „Die Länder können durch Landesgesetz- gebung bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speiche- rung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist.“2. Die Ausführungsbestimmungen im Gesetz kehren die Beweislast um, das Land muss im Einzelfall nachweisen, dass es konkurrierende Nutz- oder Schutzbedingungen gibt. Es handelt sich um eine Abwägung. Neben den Kriterien, die gegen eine Ausweisung als CO2-Speicher-Gebiet stehen, wie Umwelt – und Tourismusbelange, gibt es auch welche, die für eine Verpressung stehen. Es sind wörtlich „energie- und industriebezo- gene Nutzungsoptionen“ sowie „geologische Besonderheiten“.Jost de Jager sagt, mehr war nicht drin, wir sagen, das reicht nicht. Jost de Jager sagt, mit diesem Gesetz wäre es gelungen, das ganze Gebiet Schleswig-Holsteins als CO2- Verbotszone auszuweisen, wir sagen, wir haben begründete Zweifel, dass das auch nur halbwegs gelungen wäre. Begründet deshalb, weil das Bundeswirtschaftsministerium in Beantwortung einer Kleinen Anfrage klarstellt: „Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass eine weitergehende Auslegung des Paragraphen 2 Abs. 5 Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes im Sinne der Möglichkeit eines kategorischen Ausschlusses von unterirdischer CO2-Speicherung für das gesamte Landesgebiet, die praktische Wirk- samkeit des Gesetzentwurfes nicht unwesentlich aushebelte und die Zielerreichung der bundesgesetzlichen Regelung – Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von CO2 in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes in Frage stel- len würde.“Es kann doch keinen wundern, dass wir da sagen, das Gesetz hält nicht, was wir uns von ihm versprochen haben. Aber das haben wir alles rauf und runter diskutiert. Das bringt uns heute auch keine neuen Erkenntnisse. Spannender ist die Frage, ob es eine Möglichkeit gegeben hätte, die Gemeinsamkeit des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu bewahren, etwa durch ein gemeinsames Gutachten aller Fraktionen, dessen Ergeb- nisse wir alle anerkannt hätten, durch engere Einbeziehung der Opposition in die Ver- handlungsschritte im Bundesrat, die uns verpflichtet hätten, bei unseren Länderkolle- gInnen Lobbyarbeit zu betreiben, durch eine gemeinsame europäische Initiative über die Ostseeparlamentarier-Konferenz. Wenn man die ausgetretenen Pfade verlassen will, muss man unübliche Wege gehen. 2 Haben wir nicht hingekriegt. Der Bundesrat hat noch nicht mal den Vermittlungsaus- schuss angerufen. Wir sollten uns nicht an der Vergangenheit abarbeiten. Das schließt den ausgehandelten Kompromiss mit ein. Vergessen Sie ihn. Es geht von vorne los. Wir müssen zurück zu der Resolution vom Februar. Und wie die am besten umgesetzt werden kann, zeigt uns Österreich. Dort hat nämlich eine große Koalition in einem CCS- Verhinderungsgesetz die CO2-Verprssung auf ihrem gesamten Staatsgebiet ausge- schlossen. Das wäre das Beste auch für Deutschland, jedenfalls für Kohle-CO2.Österreich nutzt die von der EU eingeräumte Möglichkeit, die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid zu verbieten. Dass sollten wir auch fordern, am bes- ten bundesweit. Wenn das nicht gelingt, dann als klaren Satz ohne Abwägungs-Klimbim als Länderklausel. Dafür sollten wir ab heute kämpfen. Am besten wieder gemeinsam. Schleswig-Holstein ist kein Land für CCS. *** 3