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23.09.11
17:06 Uhr
Landtag

Altenparlament fordert gesetzliche Mitwirkungsrechte für Senioren in Schleswig-Holstein

118/2011 Kiel, 23. September 2011


Altenparlament fordert gesetzliche Mitwirkungsrechte für Senioren in Schleswig-Holstein

Kiel (SHL) – Ein Mitwirkungsgesetz für Senioren nach dem Vorbild unseres Nachbar- landes Mecklenburg-Vorpommern fordern die Mitglieder des schleswig- holsteinischen Altenparlamentes. Das jährlich tagende traditionelle Gremien kam heute auf Einladung des Landtagspräsidenten im Plenarsaal des Landtages zusam- men und diskutierte über eine Vielzahl von Themen. Eingangs begrüßte Landtags- präsident Torsten Geerdts die Mitglieder des Altenparlaments und betonte: „Der di- rekte Dialog zwischen Vertretern der Seniorenorganisationen und Landtagsabgeord- neten zeichnet Veranstaltungen wie das Altenparlament aus. Ich bin sicher, dass da- bei wieder eine ganze Menge guter Ideen und Initiativen herauskommen werden.“ Unter Leitung von Präsidentin Jutta Kühl (Sozialverband Deutschland) fassten die knapp 80 Delegierten von Verbänden, Gewerkschaften und Parteien folgende Be- schlüsse:


Beschlüsse des 23. Altenparlamentes
„Die Rolle der Senioren in der deutschen Sozial(politik)“ Aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an der politischen Willensbil- dung Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, für Seniorinnen und Senioren gesetzliche Mitwirkungsrechte auch auf Landesebene nach dem Vorbild des Bundes- landes Mecklenburg-Vorpommern (§ 1-8 Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern) zu schaffen.
Änderung der Gemeindeordnung § 47 d, e Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins § 47 d und e wie folgt zu ändern:

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120, Fax – 0431 988-1130; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2
§ 47 d neu: Seniorenbeiräte 1. In Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern ist ein Seniorenbeirat einzurichten. In Gemeinden mit weniger als 8.000 Einwohnern ist der Einrichtung eines Senio- renbeirates stattzugeben, wenn das Verlangen von mindestens 5 Bürgerinnen oder Bürgern in einer Gemeinde besteht. 2. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohner der Gemeinde, setzt sich für deren Belange sowie generationsübergreifende Angelegenheiten ein und berät die Organe der Gemeinde in diesen. 3. Die Satzung bestimmt die Anforderungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl der Beiratsmitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ord- nung. Ein Beiratsmitglied darf nicht gleichzeitig ein politisches Amt in der Ge- meinde innehaben. 4. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.
§ 47 e neu: Stellung des Seniorenbeirates 1. Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm ge- sellschaftlich vertretene Gruppe betreffen, zu unterrichten. 2. Der Seniorenbeirat kann in Angelegenheiten, welche die Gruppe der älteren Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr betreffen, Anträge an die Gemein- devertretung und die Ausschüsse stellen. Die oder der Vorsitzende des Senio- renbeirates oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Seniorenbeirates hat das Recht, an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen, das Wort zu verlangen und Anträge zu stellen. 3. Der Seniorenbeirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ab- lauf der Sitzungen durch eine Geschäftsordnung, soweit dieses Gesetz und die Satzung (§ 47 f) keine Regelung enthalten. Der bisherige § 47 d wird zu § 47 f. Der bisherige § 47 e wird zu § 47 g. Der bisherige § 47 f wird zu § 47 h.
Sozialversicherungsträgerunabhängiges Gutachtensystem Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mittels einer Bundes- ratsinitiative für die bundesweite Einführung eines sozialversicherungsträger- unabhängigen Gutachtensystems einzutreten.
Wichtige Rolle des Sozialsystems vermitteln Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, die wichtige Rolle des Sozialversicherungssystems für unser Land in Schulen und Bildungsstätten dar- zulegen. Das federführende Bildungsministerium sollte hierbei vornehmlich das Er- fahrungswissen der Seniorinnen und Senioren einbinden.
Änderung im Wahlgesetz § 12 (GKWG) Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, § 12, Absatz 3 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) wie folgt zu ändern: Den Wahlausschuss für das Wahlgebiet bilden die Wahlleiterin oder der Wahlleiter und 10 Beisitzer und Beisitzerinnen. Die Vertretung wählt diese sowie deren Stellver- treter oder Stellvertreterinnen aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden, ebenso Vertreter der in der Gemeinde gebildeten Beiräte 3
(Senioren- und/oder Behindertenbeirat). Frauen und Männer sollen im Wahlaus- schuss im gleichen Verhältnis vertreten sein.
Vermögens-Schonbetrag Landtag und Landesregierung werden aufgefordert darauf einzuwirken, dass der Vermögens-Schonbetrag der Bürger, der unter anderem zur Deckung der Bestat- tungskosten verwendet werden soll, von zurzeit € 2.600,-- auf € 5.000,-- erhöht wird.
Bibliotheksgesetz Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, möglichst schnell ein Biblio- theksgesetz vorzulegen und zu beschließen, in dem u. a. als Pflichtaufgabe des Landes, der Kreise und der zentralen Kommunen festgelegt wird, dass – die bestehenden öffentlichen Bibliotheken/Büchereien in zentralen Orten und Städten zu erhalten und auszubauen sind, – in Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern öffentliche Bibliotheken/Büchereien einzurichten sind, – die Versorgung im ländlichen Raum durch Fahrbüchereien sichergestellt wird, – eine festzulegende finanzielle Grundsicherung durch das Land erfolgt, die von den örtlichen Trägern nach festgelegten Regeln aufgestockt werden muss.
Wohngelderhöhung Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Wohngeld in den nächsten zwei Jahren um mindestens 5 % erhöht wird.


„Kriminalitätsprävention“ Aufklärungsprogramm Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, das „Konzept zur Krimi- nalitätsverhütung – Kriminalprävention für Seniorinnen und Senioren“ von 2002/2003 unter Beteiligung der Sicherheitsberater für Senioren zu aktualisieren und den Organisa- tionen der Seniorenarbeit und den Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Fortbildung als Präventionsmaßnahme: Aufklärung und Schulung der Senio- ren, um sie wehrhafter zu machen. Das Innenministerium und das Sozialministerium werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Senior/innen durch Schulungen, zum Beispiel von Sicherheitsbera- tern für Senior/innen oder Seniortrainer wehrhafter gemacht werden. Diese müssen sie darauf vorbereiten, sich verteidigen zu können, Nein-sagen zu lernen und um sich herum eine Sicherheitszone zu errichten.
Intensive Beratung in Sachen Opferschutz Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass speziell für Senioren ein Opferschutzprogramm aufge- legt wird. Hierzu sollten bei der Polizei und in den Sozialdiensten geschulte Ansprechpartner vorgehalten und die dafür benötigte finanzielle Ausstattung (Personal und Sachmit- tel) im Haushalt bereitgestellt werden. 4
Schutz vor unseriösen Kaffeefahrten Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Regelungen so anzuwenden, dass sie die Teilnehmer an so genannten Kaffeefahrten vor Übervorteilung und Betrug schützen.
Opferentschädigungsgesetz (OEG) Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich beim Europaparlament dafür einzusetzen, dass das Opferentschädigungs- Gesetz (OEG) nicht an die EU-Richtlinien angeglichen wird, da dies für in Deutsch- land lebende Opfer zu Einbußen bei den staatlichen Entschädigungen führen könnte.
Einschränkung der Polizeipräsenz bei Großveranstaltungen auf ein geringeres Maß (mit weniger Aufwand). Das Innenministerium wird aufgefordert, eine Polizeipräsenz, insbesondere der Be- amten vor Ort, jederzeit zu gewährleisten. Zugleich müssen Großveranstalter stärker in die Pflicht genommen werden, für die Sicherheit ihrer Veranstaltungen selbst Sor- ge zu tragen.
Verbot zur Weitergabe von Bankdaten und persönlichen Daten Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass nur die für den Zahlungsverkehr unbedingt erforderlichen persönlichen Daten weitergegeben werden und die Weitergabe aller übrigen Kundendaten deren aus- drücklicher Zustimmung bedarf. Die Weitergabe persönlicher Daten über den gesetz- lich vorgeschriebenen Rahmen hinaus muss unterbunden werden.
Maßnahmen zur Verhinderung von Internet-Betrügereien Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Maßnahmen zur Verhinderung von Internet-Betrügereien (Cyber-Kriminalität) zu er- greifen und einzuführen.
Verpflichtung der Banken für eine bessere Sicherung im Umfeld der Geldauto- maten. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine gemeinsame Initiative einzusetzen, damit das Umfeld und das Bedienen der Bankautomaten si- cherer gemacht werden. Hierzu gehört, 1. dass die Geräte nicht manipulierbar sind und 2. eine ausreichende Sicherheitszone um die Automaten (Intimbereich) gewähr- leistet ist.
Vertragsabschlüsse im Internet Die Landesregierung wird aufgefordert, nach Beratung durch den Landesbeauftrag- ten für den Datenschutz auf Bundesebene dafür einzutreten, dass es nicht mehr möglich ist, so genannte „Ein-Klick-Verträge“ über das Internet abzuschließen.
Schutz vor telefonischen Gewinnspielbenachrichtigungen Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass telefonisch abgeschlossene Verträge erst durch eine schriftliche Bestätigung wirksam werden. 5

„Ärztliche und pflegerische Versorgung“ Versorgungszentren Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, durch eine Bundes- ratsinitiative dafür zu sorgen, dass kommunale medizinische Versorgungszentren als Möglichkeit der solidarischen Versorgung in das Sozialgesetzbuch V – Recht der ge- setzlichen Krankenversicherung – aufgenommen werden, auch wenn schon Vor- schläge im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes vorliegen.
Entlassungsmanagement muss nach einer Krankenhausentlassung im SGB V zusammen mit einer Dokumentation darüber verbindlich vorgeschrieben wer- den! Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Experten- standard „Entlassungsmanagement“ verbindlich in § 39 SGB V geregelt wird! Zusätz- lich muss ebenfalls eine Dokumentation verbindlich vorgeschrieben werden, die in Einzelfällen überprüft werden kann (z. B. durch MDK, Krankenkassen).
Schaffung einer unabhängigen Beratungsstelle für IGL-Leistungen Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für die Schaffung einer unabhängigen Beratungsstelle für IGL-Leistungen der niedergelassenen Ärzte im Bereich Therapie und Diagnostik einzusetzen.
Verabschiedung der Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungs- stärkungsgesetz Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich bei den im Landtag vertretenen Fraktionen dafür einzusetzen, dass baldmöglichst die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstär- kungsgesetz verabschiedet wird.
Demenzplan für Schleswig-Holstein Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Demenzplan für Schleswig-Holstein zu erstellen. In dem Demenzplan sollen unter anderem folgende Punkte enthalten sein: – Bessere Vorbeugung und Vorsorgeangebote für potentielle Demenzkranke, – Entwicklung von klaren Richtlinien für Ärzte und Krankenhäuser bei der Behand- lung von Demenzkranken, – Entwicklung von neuen und besseren Entlastungsangeboten für Angehörige von Demenzkranken, – landesweite Informationskampagnen zur Aufklärung über die Demenzkrankhei- ten, – verbesserte Anreize zur Aufnahme eines Pflegefachberufs/für mehr Ausbildungs- plätze sorgen.
Einrichtung einer Pflegekammer für die Pflegeberufe Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich bei den im Landtag vertretenen Fraktionen dafür einzusetzen, dass in Schleswig-Holstein eine Pflegekammer und eine Berufsordnung für die Pfle- geberufe eingerichtet wird. 6
Aufnahme als Unterrichtsfach: Freiheit entziehende Maßnahmen (FEM) in stati- onären Einrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in der Ausbil- dung und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten ein Unterrichtsfach aufge- nommen wird, um für die Gefahren der Freiheit entziehenden Maßnahmen (FEM) zu sensibilisieren.
Pflichtfach für Mundhygiene in der Ausbildung der Altenpfleger und Altenpfle- gerinnen Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag und Bundestag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Ausbildungsordnung für die Altenpflege um das Pflicht- fach Mundhygiene erweitert wird.
Zahnärztliche Untersuchungen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen für die in Wohn- und Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen, unabhängig davon, ob es sich um pri- vate oder staatliche Einrichtungen handelt, gewährleistet sind.
Erweiterung des § 22 SGB V um einen § 4 Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag Schleswig-Holstein und Bundestag vertretenen Fraktionen wer- den aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der § 22 SGB V um einen § 4 erwei- tert wird: „Besondere zahnärztliche Versorgung nach SGB V Abs. 1. 2 und 3 gilt für pflegebe- dürftige und behinderte Versicherte über das 18. Lebensjahr hinaus“.
Gewalt und Betrug in der Pflege Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die zu pflegenden Personen in der häuslichen, ambu- lanten und in der stationären Pflege vor Betrug und Gewalt geschützt werden. Hier sollte mit einer landesweiten Kampagne aufmerksam gemacht und durch geeig- nete und nicht angemeldete Maßnahmen/Kontrollen die zu erbringende Pflege durch Dritte überprüft und begleitet werden.
Ärztliche Versorgungsstrukturen nachhaltig verbessern Die Landesregierung wird aufgefordert, für Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes die ärztlichen Versorgungsstrukturen nachhaltig zu verbes- sern oder zu erhalten
Deutschland soll die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen umgehend unterzeichnen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag und Bundestag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nunmehr endlich die bereits im März 2009 ratifizierte UN- Konvention auch von Deutschland unterzeichnet wird. 7
Leichenschauen sollen nach medizinischen Standards anerkannt werden Die politischen Gremien des Landes Schleswig-Holstein sollen darauf einwirken, dass die Leichenschauen nach anerkannten medizinischen und ggf. rechtsmedizini- schen Standards erfolgen. Gleichzeitig soll die diesbezügliche Ausbildung der Medi- zinstudenten und des Pflegepersonals sowie die Fortbildung von Ärzten und Pflege- kräften sichergestellt werden.