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16.09.11
16:24 Uhr
SPD

Olaf Schulze zu TOP 6+7: Mit dem Pumpspeicherwerk Geesthacht in die Energiewende

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 16. September 2011



TOP 6 und 7 Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern



Olaf Schulze:
Mit dem Pumpspeicherwerk Geesthacht in die Energiewende

Es gibt keinen Zweifel an der Bedeutung von Pumpspeicherkraftwerken als Energiespeicher und damit als Voraussetzung für die Energiewende hin zur ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien. Das gilt auch und besonders für das derzeit einzige Pumpspeicherwerk Schleswig-Holsteins in Geesthacht. Seit 10 Jahren wird es nur eingeschränkt genutzt, daher muss es fit gemacht werden. Darin besteht sicher bei allen Fraktionen im Landtag Einigkeit. Nun den Vorgängerregierungen - übrigens seit 2005 auch die CDU - vorzuwerfen, sie hätten hier blockiert und versäumt zu handeln, ist falsch. Es wurden bis jetzt von Regierungsseite immer wieder rechtliche Probleme dargestellt, warum eine Ausnahme nicht möglich ist. Wir wollen aber heute für die Zukunft entscheiden.
Nach dem Willen der Regierungsfraktionen und auch der Grünen soll das Gesetz zur Erhebung der Oberflächenwasserabgabe geändert und für Pumpspeicherkraftwerke der bisherige Erhebungssatz auf nur noch ein Zehntel gesenkt werden. Dieser Vorschlag einer gesetzlichen Änderung für lediglich ein - von Vattenfall betriebenes - Unternehmen muss sich natürlich den Anforderungen des Wettbewerbsrechts stellen, sonst wäre er willkürlich und würde zu Klagen anderer Unternehmen führen. Generell ist es schwierig, nur eine Stellschraube in Bewegung zu setzen, um betriebswirtschaftlich derzeit nur einen Betrieb wieder in Gang zu setzen. Dabei schwingt ein den Gesetzen generell fremder Gedanke mit, 2



die Einteilung in gute und schlechte Betriebe, so sehr ich mir das manchmal auch selber wünsche. Gesetze dürfen jedoch nicht willkürlich und nach Gutdünken gemacht werden, dieser Verdacht muss ausgeschlossen sein.
Nun soll der Gesetzentwurf von CDU und FDP im Eilverfahren in 1. und 2. Lesung in nur einer Tagung behandelt werden. Das überzeugt uns nach der Beratung im Umwelt- und Agrarausschuss nicht. Dort wurde für uns überraschend die zuständige Umweltministerin durch den Wirtschaftsminister vertreten.
So mussten einige entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben: Gibt es für die vorgesehene Senkung der Abgabe für Pumpspeicherwerke auf ein Zehntel der bisherigen Gebühren eine ausreichende ökologische Begründung? Denn es handelt sich hier um ein Umweltschutzgesetz, das Schäden am Ökosystem Wasser, die infolge Wasserentnahme entstehen, kompensieren soll durch Abgaben für spätere Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität.
Wie groß ist die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Klagen anderer Unternehmen auf Gleichbehandlung?
Sind die vorgeschlagenen neuen Abgabesätze nicht zu sehr auf die betriebswirtschaftliche Situation des Pumpspeicherwerks Geesthacht ausgerichtet und somit das Gesetz willkürlich auf einen Einzelfall zugeschnitten?
Wie wird das Pumpspeicherwerk Geesthacht zur Speicherung des Windkraftstroms in die Energiewende eingebunden?
Dies alles ist für uns weiter unklar. Deshalb haben wir im Ausschuss eine -- für uns ohnehin selbstverständliche - Anhörung zu diesen Fragestellungen mit den Verbänden des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Energiewirtschaft beantragt. CDU und FDP haben dies mit dem Hinweis auf den Eilbedarf des Gesetzes abgelehnt. Das erstaunt uns, da derartig begünstigende Gesetzesänderungen auch rückwirkend in Kraft treten können. Diese Rückwirkung stand sogar ausdrücklich im vorgelegten Gesetzentwurf, aber den CDU- und FDP-Vertretern war wohl ihr eigener Gesetzentwurf nicht geläufig. Unser Eindruck ist, dass 3



der Eilbedarf eher den laufenden Parteinominierungsverfahren und dafür benötigten Erfolgsnachrichten der Landtagskandidaten geschuldet ist.
Auch die SPD möchte das Pumpspeicherwerk Geesthacht und möglichst auch weitere für die Energiewende nutzen. Wir wollen aber kein Gesetz übers Knie brechen, das dann bei einer Klage von Konkurrenten vor Gericht keinen Bestand hat und wieder einkassiert werden muss. Deswegen wird sich meine Fraktion heute in der Abstimmung enthalten.