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16.09.11
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur OWAG

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 6+7 – Oberflächenwasserabgabegesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Detlef Matthiessen: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 512.11 / 16.09.2011

Grundlage für neue Investitionen in Pumpspeicher- kraftwerke Nach dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie müssen die Erneuerbaren Energien zügig ausgebaut werden. Schleswig-Holstein hat das Potential innerhalb von zehn Jahren das Dreifache des eigenen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu erzeugen. Um möglichst jede erneuerbare Kilowattstunde (kWh) zu nutzen, muss der Strom verbraucht, in andere Regionen abgeführt oder gespeichert werden.
Die Energiezukunft braucht großräumige Vernetzung wie zum Beispiel mit dem Nord.Link, einem Stromkabel zwischen Tronstad/Norwegen und Brunsbüttel mit einer Übertragungskapazität von 1.400 Megawatt elektrisch. Notwendig sind neue 380 Kilo- volt-Trassen in Schleswig-Holstein und Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung in den Süden. Wir brauchen intelligente Netze mit Echtzeit-Informationen zu den Strom- preisen für Verbraucher und Erzeuger. Und wir brauchen zunehmend Stromspeicher für die fluktuierenden Strommengen aus Wind und Sonne. Deshalb ist es notwendig, das Oberflächenwassergesetz (OWAG) zu novellieren, um einen wirtschaftlichen Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken zu gewährleisten.
Unseren Gesetzentwurf haben wir fristgerecht am 02.09.2011 eingereicht, wie wir das auch öffentlich angekündigt haben. Wir haben Betreiber vor Ort besucht, wir haben die wirtschaftlichen Auswirkungen mit unserer Kleinen Anfrage (Drs. 17/1659) erfragt und vor diesem Hintergrund kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Abgabe nach dem OWAG für Wasserkraftnutzung abgesenkt werden muss.
Wir schlagen vor, die Oberflächenwasserabgabe bei der Nutzung in Pumpspeicher- Seite 1 von 2 kraftwerken von 0,77 Eurocent pro Kubikmeter entnommenen Wassers auf 0,08 Euro- cent abzusenken. Hier liegen wir fast gleichauf mit CDU und FDP. Der Unterschied: Die Abgabe zum Zwecke der Kühlung wird in unserem Vorschlag von 0,77 Eurocent auf 0,95 Eurocent moderat angepasst, um so die Einnahmen des Landes haushaltsneutral zu gestalten und auch um der Inflation Rechnung zu tragen. Betroffen sind vorhandene und geplante große Kondensationskraftwerke, die mit mehr als der Hälfte der erzeug- ten Energie die Elbe aufheizen. Wir liegen immer noch im Rahmen des Üblichen, ver- gleichen wir die Gebührenhöhe mit anderen Bundesländern.
Das geltende OWAG aus dem Jahr 2000 unterschied nicht zwischen Kondensations- kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken bei der Wasserentnahme aus der Elbe. Die damalige Landesregierung befürchtete Klagen der Atomkraftwerksbetreiber auf Gleich- behandlung, falls es an andere Stelle eine abweichende Abgabehöhe gegeben hätte. Ich habe damals genau diesen Punkt nachgefragt.
Das entsprechende Gesetz von Niedersachsen sieht unterschiedliche Abgabenhöhen bei drei unterschiedlichen Wassernutzungen vor: Kühlung, Wasserkraft, Beregnung. Es ist also machbar, nach der Nutzungsart zu differenzieren, deshalb handeln wir.
Mit dieser Gesetzesänderung wird zum Beispiel der Betrieb des Pumpspeicherkraft- werks Geesthacht mit seiner Kapazität von 120 Megawatt elektrisch und aller weiterer geplanten Pumpspeicherkraftwerke deutlich wirtschaftlicher. Mit unserer Gesetzesinitia- tive schaffen wir die Grundlage für neue Investitionen in Pumpspeicherkraftwerke in Schleswig-Holstein. Es sind uns Planungen bekannt einer Erweiterung in Geesthacht, Neubau in Lägerdorf mit zwei Kreidegruben. Auch das Projekt in Quarnbek bekommt so neuen Rückenwind. Dort soll das Baggergut bei Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals für den Aufbau eines Speichers benutzt werden, es geht um einen Gesamtaushub von 8,5 Millionen Kubikmeter. Damit wird es möglich, die Verbringungskosten für den Aushub zu senken, die damit verbundenen Umweltlasten zu mildern und auch touristische Ziele zu erreichen. Und on Top: Ein neues Pumpspeicherkraftwerk, das einen Beitrag für die ökologische Energiewende, für den Strommarkt der Zukunft leistet.
Die Energiewende kommt, Stromspeicher gehören dazu. Die Wasserkraft ist eine Mög- lichkeit unter den Speichertechniken. Das wollen wir befördern. Wir wollen aber das Aufkommen aus der OWAG nicht mindern, sondern steigern. Wichtige Aufgaben der Umweltpolitik werden daraus finanziert. Schwarzgelb ist das offenbar egal – uns nicht. Die Anhebung der Gebühr für thermische Nutzung ist ökologisch mehr als gerechtfertigt und fiskalisch natürlich nur zu begrüßen. Immer wieder diskutieren wir hier über den desaströsen Zustand der Landeskasse. Es ist völlig unverständlich, warum Schwarz- Gelb diese Einnahmesteigerung verweigert. Wir sind für die Absenkung der Gebühr für Wasserkraftnutzung. Wir werden uns daher bei dem von der Koalition vorgelegten Ent- wurf, also der Ausschussempfehlung, der Stimme enthalten.

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