Björn Thoroe zur Pressemitteilung der CDU: "Gesetzeslücke schließen - Verbot von Studiengebühren gehört in das Hochschulgesetz."
Jannine Menger-Hamilton Presseinformation Pressesprecherin DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen 325/2011 Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 9 88 16 02 Telefax: 0431 / 9 88 16 18 Mobil: 0160 / 90 55 65 09 Kiel, 14. September 2011 presse@linke.ltsh.de www. linksfraktion-sh.deBjörn Thoroe zur Pressemitteilung der CDU: „Gesetzeslücke schließen – Verbot von Studienge- bühren gehört in das Hochschulgesetz.“„Herr Günther behauptet, das bestehende Hochschulgesetz lasse die Erhebung von Studienge- bühren nicht zu. Dabei müsste er wissen, dass es in § 8 (1) ein offensichtliches Schlupfloch gibt.Erstaunlich ist auch die Ansicht, der Koalitionsvertrag von CDU und FDP sei ausreichend verläss- lich. Spätestens im Mai 2012 ist diese Regierung Geschichte. Die Landesverfassung hat aber eine längere Halbwertzeit als Koalitionsverträge. Das Verbot zur Erhebung von Studiengebühren ge- hört deshalb in das Hochschulgesetz.“Gesetzliche Grundlage:Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) Vom 28. Februar 2007§ 8 Staatliche Finanzierung, Haushaltswesen und Körperschaftsvermögen(1) Das Land stellt den Hochschulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Finanzmittel nach Maßgabe des Landeshaushalts als Globalzuweisungen zur Verfügung. Die Hochschulen tragen zur Finanzierung ihrer Aufgaben durch Einwerbung von Mitteln Dritter und durch sonstige Einnahmen bei. Die Höhe der Globalzuweisungen bemisst sich nach den Aufgaben und Leistungen der Hochschule und wird im Wege der Ziel- und Leistungsvereinbarung (§ 11 Abs. 1) festgelegt. Diese und alle weiteren Presseinformationen der Fraktion DIE LINKE finden Sie auf http://www.linksfraktion-sh.de