Flemming Meyer zu TOP 23 - Schleswig-Holstein muss das CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen
Presseinformation Kiel, den 14. September 2011 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 23 Schleswig-Holstein muss das CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen Drs. 17/1775Herr Carstensen, Sie haben den Menschen hier im Land immer wiederzugesichert, dass diese Landesregierung sich dafür einsetzen wird, dassSchleswig-Holstein nicht zum CO2-Endlager der Nation wird. Aus diesemGrund hat die Landesregierung sich in Berlin für eine Länderklausel starkgemacht und diese Forderung auch ausgefochten. Von Seiten der CDU und FDPwird das Vetorecht immer wieder als maximale Lösung verkauft. Darumbeharren sie darauf, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen.Ich sage Ihnen aber, dieses vermeintliche Vetorecht ist in Wirklichkeitnur weiße Salbe. Dies wurde zuletzt durch das juristische Gutachten vomBUND und Greenpeace bestätigt. Die Länderklausel verhindert dieSpeicherung von CO2 nicht dauerhaft - auch nicht in Schleswig-Holstein.Sie gilt vorerst nur für den Erprobungszeitraum von sechs Jahren. Aberauch hier gilt, dass Ausschlussgründe für einzelne Gebiete explizit 2auszuführen sind und juristisch angreifbar sind. Die Länderklausel schafftfür Schleswig-Holstein keine Sicherheit.Auch in anderer Hinsicht haben wir mit dem CCS-Gesetz inSchleswig-Holstein keine Sicherheit. Soll heißen: Die Bundesländer habenkeine Möglichkeit zu verhindern, wenn CO2 im Offshore-Bereich verpresstwerden soll. Als Land Schleswig-Holstein haben wir keine rechtlicheHandhabe gegen die CO2-Verpressung außerhalb der 12-Meilen-Zone. Dies istder Hoheitsbereich des Bundes.Aufgrund des hohen Drucks, mit dem das CO2 in den Untergrund verpresstwird, besteht dort die Gefahr, dass stark salzhaltiges Wasser nach obengepresst wird. Dies hätte gravierende Folgen für die Meeresumwelt und fürdas Wattenmeer. Darüber hinaus wäre das Trinkwasservorkommen gefährdet.Aufgrund des Ausbreitungsradius wären auch die Inseln und das Festlandbetroffen. Damit wird jede Länderklausel ad absurdum geführt.Dass Gefahren durch die Verpressung nicht auszuschließen sind, wirddeutlich aus der Stellungnahme der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sieführt unter anderem aus, dass eine versicherungstechnische Absicherung derCCS-Technologie vorstellbar ist für die Phasen der Abscheidung, desTransports und der Injektion von CO2. Aber darüber hinaus hält dieVersicherungswirtschaft den Versicherungszeitraum - wir reden hier vonJahrzehnten und Jahrhunderten - nicht für versicherbar.Das ist auch der Punkt, wo andere Bundesländer die Gefahr sehen in Regressgenommen zu werden, da sie letztendlich allein das Risiko tragen. DerBetreiber hat zwar die Verantwortung noch 30 Jahre nach Stilllegung der 3Anlage, danach wird sie aber auf das jeweilige Land übertragen. Mitanderen Worten: Das CCS-Gesetz ermöglicht den Betreibern erst damit Geldzu verdienen, auf lange Sicht sind diese aber aus der Verantwortung rausgenommen und mögliche Schadenshaftungen übernimmt dann die Allgemeinheit.Die Bevölkerung in Schleswig-Holstein lehnt die Verpressung von CO2 in denUntergrund ab, wenn wir es dann doch bekommen und ein Schadensfalleintritt, müssen letztendlich die, die es nicht gewollt haben, auch nochdafür bezahlen. An Absurdität ist dies nicht mehr zu übertreffen.Es ist schon paradox, dass die Landesregierung dem CCS-Gesetz zustimmenwill, obwohl wir uns hier im Landtag fraktionsübergreifend gegen dieVerpressung von CO2 in Schleswig-Holstein ausgesprochen haben. Daherfordere ich Sie auf, stoppen Sie das CCS-Gesetz im Bundesrat! Nutzen Siediese Chance, denn das ist, was die Menschen hier im Land von Ihnenerwarten.